Marktgemeinde Hitzendorf

Änderung der Festlegung für Garagen und Nebengebäude in den derzeit bestehenden Bebauungsplänen Kahrgründe, Hanlo-Siedlung, Berndorf, Lacknergründe, Schlöglgründe, Fürndörflergründe und Gemeindeareal (Rechtsplänen)

Öffentliche Kundmachung

gemäß Paragraph 92, Absatz eins, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.:

In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hitzendorf vom 04.03.2004 wurde nachstehende Festlegung für alle derzeit bestehenden Bebauungspläne beschlossen:

Garagen und Nebengebäude können auch mit einem Flachdach, Pultdach oder Satteldach, angepasst dem Wohnhaus, ausgeführt werden.

Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) vom 08.03.2004 bis 22.03.2004 kann in die Festlegung für Garagen und Nebengebäude im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden (Montag, Dienstag von 07.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch, Donnerstag von 07.00 - 15.00 Uhr und Freitag von 07.00 - 12.00 Uhr) öffentlich Einsicht genommen werden.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister

(i.A. Herbert Roll)

Angeschlagen am: 08.03.2004

Abgenommen am: 22.03.2004