Zahl: 8501-1/2002-P
Himmelberg, am 19. September 2002
Betr: Verordnung über die Bestimmung
des Versorgungsbereiches der GWVA Sonnleiten-Werschling;
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde Himmelberg vom 19. September 2002, Zahl: 8501-1/2002-P, mit der das Gebiet (Versorgungsbereich), zu dessen Versorgung die Gemeindewasserversorgungsanlage Sonnleiten-Werschling bestimmt ist, festgesetzt wird.
Gemäß § 2 Absatz 1 Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 - K-GWVG, LGBl. Nr. 107/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 78/2001 wird im Einvernehmen mit der Kärntner Landesregierung nach § 25 Absatz 2 leg. cit. verordnet:
§ 1
Versorgungsbereich
(1) Als Versorgungsbereich der Gemeindewasserversorgungsanlage Sonnleiten-Werschling wird der Bereich jener Grundstücke in den Ortschaften Sonnleiten, Werschling und Dragelsberg festgesetzt, der im Übersichtslageplan "Versorgungsbereiche der GWVA in der Gemeinde Himmelberg" vom 27. 08. 2002 im Maßstab 1 : 10 000 mit gelber Farbe gekennzeichnet ist.
(2) Der Lageplan über die Darstellung des Versorgungsbereiches liegt beim Gemeindeamt Himmelberg während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2003 in Kraft. Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 22. 12. 1982 Zahl: 725/1982 betreffend die Festlegung des Versorgungsbereiches der WVA Sonnleiten-Werschling außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Heimo Rinösl)
Angeschlagen am: ___________
Abgenommen am: ___________