Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Völkermarkt vom 30.05.2017, Zahl 612-0/003-2017, über die Übernahme von Grundstücksteilen in das Eigentum der Stadtgemeinde Völkermarkt - öffentliches Gut (Straßen und Wege)

Gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 2,, 3, 5 und 22 des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG 2017, LGBI. Nr. 8/2017, in Verbindung mit Paragraph 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBI. 66/1998 i.d.g.F. und römisch eins t. Teilungsplan der Buchleitner & Kirchner ZT GmbH, GZ.: 445/17 vom 20.4.2017 wird verordnet:

                                                                                                Paragraph eins,
   Übernahme in das öffentliche Gut
Das in der Vermessungsurkunde der Buchleitner & Kirchner ZT GmbH, vom 20.4.2017, GZ. 445/2017 für die Übernahme in das öffentliche Gut der KG 76317 Klein St. Veit, Grundstück Nr. 1238/4 bestimmte Trennstück, wird von der Stadtgemeinde Völkermarkt, wie in der genannten Vermessungsurkunde dargestellt, in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Völkermarkt, Grundstück Nr. 1238/4, EZ 224 KG 76317 Klein St. Veit übernommen und als Verbindungsstraße kategorisiert. In die Vermessungsurkunde kann während der Amtsstunden im Gemeindeamt Einsicht genommen werden.

                                                                                                Paragraph 2,
   Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Freigegeben am: 13.07.2017

Der/die Bürgermeister/in

Valentin Blaschitz