Zahl:     004-0/158/2018

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Sachsenburg vom 31.01.2018, Zahl: 004-0/158/2018, mit der die ENTSCHÄDIGUNG der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird.

Gemäß Paragraph 29, Absatz 2 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2017,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Sitzungsgeld

(1)         Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Aus- schüsse der Marktgemeinde Sachsenburg gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach Paragraph 29, Absatz 4, – 6 K-AGO oder als Bürgermeister haben, für jede Sitzung, an der sie als Mitglied (Ersatzmitglied) teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld.

(2)         Wird ein Mitglied des Gemeinderates in ein und derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder des Gemeinderates - bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates - vertreten, so gebührt das Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied (Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende Gemeinderatspartei zu erfolgen.

Paragraph 2,

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld wird pro Sitzung mit folgender Höhe festgesetzt:

€ 90,-- für Mitglieder des Gemeinderates,

€ 180,-- für Mitglieder des Gemeindevorstandes in Gemeindevorstandssitzungen,

€ 90,-- für Mitglieder von Ausschüssen in Ausschusssitzungen,

€ 180,-- für Obmänner / Obfrauen von Ausschüssen in Ausschusssitzungen,

Paragraph 3,

Inkrafttreten

(1)  Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

(2)  Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 14.12.2005, Zahl: 004-0/88/2005, außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

                                                                                                                              

                                                                       (Wilfried Pichler)

Zur Abfrage im Internet freigegeben am 14.02.2018