A-9161 MARIA RAIN
Kärnten /Austria
VERORDNUNG
Des Gemeinderates der Gemeinde Maria Rain vom 21.11.1995, Zahl: 004-1/3/0016/1995, mit welcher für die Kanalisationsanlage Maria Rain Aufschließungsbeiträge ausgeschrieben werden.
Gemäß 3 Abschnitt des Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1978, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 107/1993, wird verordnet:
§ 1
Ausschreibung
Zur Deckung der Kosten der Errichtung und des Betriebes der Kanalisationsanlage Maria Rain wird für jedes im Kanalisationsbereich gelegene und nach dem Flächenwidmungsplan für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ein Aufschließungsgebiet ausgeschrieben.
§ 2
Ausmaß
1. | Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Quadratmeter des Grundstückes oder Grundstücksteiles mit den im nachstehenden Absatz festgelegten Sätzen. | |||||||||
2. | Die Sätze werden je Quadratmeter des Grundstückes oder Grundstücksteiles entsprechend der Baulandkategorie wie folgt festgelegt: | |||||||||
a) | Dorfgebiet S 8,--/m² | |||||||||
b) | Wohngebiet S 8,--/m² | |||||||||
c) | Gemischtes Baugebiet S 7,--/m² | |||||||||
d) | Industriegebiet S 5,--/m² | |||||||||
§ 3
Inkrafttreten:
Diese Verordnung tritt ab 01.01.1996 in Kraft
Für den Gemeiderat:
Der Bürgermeister:
Angeschlagen am: 29.11.1995
Abgenommen am: 29.01.1996