Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 4. Oktober 2017, Zahl: 612-7/351/2017-Ma, mit der ein der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehendes Trennstück als öffentliche Straßenfläche festgelegt wird
Aufgrund des Paragraph 2, des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG, Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2017,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2017,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Das der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehende Trennstück wird als öffentliche Straßenfläche festgelegt.
Paragraph 2,
Das der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehende Trennstück ist aus der Anlage zu dieser Verordnung (Mappen- und Maßdarstellung zur Vermessungsurkunde des DI Gernot Kraschl, GZ 15/17) ersichtlich.
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.
Anschlag am: 05.10.2017