Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten vom 4. Oktober 2017, Zahl: 612-7/351/2017-Ma, mit der ein der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehendes Trennstück als öffentliche Straßenfläche festgelegt wird

Aufgrund des Paragraph 2, des Kärntner Straßengesetzes 2017 – K-StrG, Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2017,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2017,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Das der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehende Trennstück wird als öffentliche Straßenfläche festgelegt.

Paragraph 2,

Das der öffentlichen Wegparzelle 975/2, KG 72112 Gradnitz, zugehende Trennstück ist aus der Anlage zu dieser Verordnung (Mappen- und Maßdarstellung zur Vermessungsurkunde des DI Gernot Kraschl, GZ 15/17) ersichtlich.

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: C:\DATEN\Formulare\Vorlagen\neue Vorlagen\Siegel und Unterschrift.png

Anschlag am:  05.10.2017