Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2018,
BG
Paragraph 20,
15.08.2018
EEA-VStS-G
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
24.01.2019
20010283
NOR40206135