Kurztitel

Weltpostverein - Achtes Zusatzprotokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 229 aus 2013,

Inkrafttretensdatum

14.08.2013

Langtitel

Vertragswerke des Weltpostvereins (Genf 2008); Achtes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins, Erstes Zusatzprotokoll zur allgemeinen Verfahrensordnung des Weltpostvereins, Weltpostvertrag samt Schlussprotokoll und Abkommen über die Postzahlungsdienste

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 229 aus 2013, (NR: GP römisch XXIV RV 1895 AB 2350 S. 203. BR: AB 8985 S. 821.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die authentischen französischen Sprachfassungen und deren Übersetzungen ins Deutsche sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Unternehmenszentrale der Österreichischen Post AG, Haidingergasse 1, 1030 Wien aufliegen.