Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2013,
Paragraph 72,
22.07.2013
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.