Kurztitel

Amtssitz - Internationale Anti-Korruptionsakademie in Österreich (IACA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2012,

Inkrafttretensdatum

01.08.2012

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2012, (NR: GP römisch XXIV RV 1672 AB 1692 S. 150. BR: AB 8693 S. 807.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 23, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Oktober 2011 bzw. 10. Mai 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit 1. August 2012 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Die Republik Österreich und die Internationale Anti-Korruptionsakademie (im Folgenden als „Akademie“ bezeichnet)

UNTER BEZUGNAHME auf das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation1 vom 2. September 2010 (im Folgenden als „Übereinkommen zur Errichtung der Akademie“ bezeichnet);

IM HINBLICK auf das Bekenntnis der Akademie zu höchsten akademischen und edukativen Standards;

MIT DER FESTSTELLUNG, dass sich gemäß Artikel römisch III des Übereinkommens zur Errichtung der Akademie der Amtssitz der Akademie in Laxenburg, Österreich befindet;

IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Akademie in der Republik Österreich festzulegen und der Akademie die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;

IN ANBETRACHT der Unterstützung für den Aufbau und Betrieb der Akademie durch die Republik Österreich;

SIND wie folgt übereingekommen:

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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2011,.