Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,

Inkrafttretensdatum

01.11.2011

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 7. September 2011 (eingelangt am 14. September 2011) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –

in der Absicht, die Sicherheit aller Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als klassifiziert oder als Staatsgeheimnis, in der geltenden Fassung, eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden

sind – sind wie folgt übereingekommen: