Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979,
17.02.2008
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1979, (NR: GP römisch XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997,
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2010,
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 1. August 1979 in Kraft.
VOM WUNSCH GELEITET,
daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,
IN DER ERWÄGUNG,
daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,
IN DER ÜBERZEUGUNG,
daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: