Kurztitel

Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3,

Inkrafttretensdatum

28.02.2009

Außerkrafttretensdatum

12.11.2010

Text

TEIL 3

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen

Anmerkung, Teil 3 ist als PDF dokumentiert.)