Absatz einsDer Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft gehören die ordentlichen und die außerordentlichen Studierenden an allen Bildungseinrichtungen an. Die Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen gehören der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nur dann an, wenn sie zu Studien zugelassen sind, deren Curricula mindestens 30 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.