Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1951, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 369 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14,

Inkrafttretensdatum

04.05.1993

Text

Übersetzung

GATT

Liste XXXII-Österreich

Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch

TEIL I

Meistbegünstigungstarif

Allgemeine Anmerkungen

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Zugeständnisse, die gemäß dem Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen vom 12. April 1979 gewährt werden, sind in der Liste entsprechend bezeichnet. Diese Zugeständnisse werden unter den Bedingungen und Bestimmungen des Artikels 2 des vorerwähnten Übereinkommens angewendet.

Die Zollfreiheit oder Zollbefreiung gilt gemäß Artikel 2.1.2 des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen auch für die Instandsetzung von Zivilluftfahrzeugen (der

Ausdruck „Instandsetzung” umfaßt Instandhaltung, Wiederherstellung, Änderung oder Umbau).

Zur Sicherung der Einhaltung der Bedingung über die Endverwendung übt die Zollverwaltung die Zollaufsicht nicht nur beim Importeur, sondern auch bei jedem weiteren Händler oder Verwender aus. Die Gültigkeitsdauer dieser Zugeständnisse hängt von der Gültigkeitsdauer des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen für Österreich ab.

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  TARIF                                        Zollsatz in % des

                     Warenbezeichnung            Wertes oder in

  Nr./UNr.                                  Schilling für 100 kg

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0101 --   Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:

    (10)  - Pferde:

     11   - - reinrassige Zuchttiere ... .................   20%

     19   - - sonstige:

              A - zum Schlachten bestimmt ................   20%

              B - andere .................................   20%

0106 00   Andere Tiere, lebend:

          A - Bienen und ausgebildete Blindenführhunde ...  frei

          B - andere .....................................  frei

          GATT-Anmerkung

          1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind vom

              Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung

              gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten

              Haupthandelspartnern Österreichs übernommen

              wurden, abhängig. Diese Zollsenkungen werden

              so lange aufrechterhalten, als diese

              Voraussetzungen erfüllt sind.

          Fußnoten

          *2) Dieser Vertragssatz kommt nur auf nicht

              subventionierte Einfuhren, die den

              Schwellenpreis nicht unterschreiten, zur

              Anwendung.

0204 --   Fleisch von Schafen und Ziegen, frisch,

          gekühlt oder gefroren:

    (20)  - anderes Schaffleisch, frisch oder gekühlt:

     22   - - sonstige Stücke, mit Knochen:

              B - andere .................................   20%

     23   - - ohne Knochen:

              B - andere .................................   20%

    (40)  - anderes Schaffleisch, gefroren:

     42   - - sonstige Stücke, mit Knochen:

              B - andere .................................   20%

     43   - - ohne Knochen:

              B - andere .................................   20%

     50 - Fleisch von Ziegen:

              B - anderes ................................   20%

0206 --   Innereien und anderer genießbarer Schlachtanfall,

          von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden,

          Eseln, Maultieren und Mauleseln, frisch, gekühlt

          oder gefroren:

     80   - andere, frisch oder gekühlt:

            A - von Schafen und Ziegen ...................   10%

     90   - andere, gefroren:

            A - von Schafen und Ziegen ...................   10%

0207 --   Fleisch, Innereien und anderer genießbarer

          Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105,

          frisch, gekühlt oder gefroren:

    (20)  - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren:

     22   - - Truthühner..............................  150,-*2)

                                                             (C)

    (30)  - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und

            anderer Schlachtanfall (einschließlich Lebern)

            von Geflügel, frisch oder gekühlt:

     31   - - Fettlebern (foies gras) von Gänsen

              oder Enten ................................  315,-

     39   - - sonstige:

              A - Lebern ................................  315,-

    (40)  - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und

            anderer Schlachtanfall (ausgenommen Lebern),

            gefroren:

     42   - - von Truthühnern ........................  150,-*2)

                                                             (C)

     50   - Geflügellebern, gefroren ....................  315,-

0208 --   Anderes Fleisch sowie andere Innereien und

          anderer genießbarer Schlachtanfall, frisch,

          gekühlt oder gefroren:

     90   - andere:

            A - von Wild .................................    5%

0210 --   Fleisch sowie Innereien und anderer genießbarer

          Schlachtanfall, gesalzen, in Salzlake, getrocknet

          oder geräuchert; genießbares Mehl und Pulver aus

          Fleisch, Innereien oder anderem Schlachtanfall:

     90   - andere, einschließlich genießbares Mehl und

            Pulver aus Fleisch, Innereien oder anderem

            Schlachtanfall:

            B - Lebern von Hausgeflügel der Nummer 0105:

                1 - gesalzen oder in Salzlake ...........  315,-

                2 - getrocknet oder geräuchert ...........   30%

                                                             min

                                                           400,-

            C - von sonstigen Tieren:

                1 - von Schafen und Ziegen ...............   20%

0301 --   Fische, lebend:

     10   - Zierfische:

            A - Süßwasserfische:

                2 - sonstige .............................   12%

            B - andere ...................................  frei

    (90)  - andere lebende Fische:

     91   - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri,

              Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo gilae):

              B - andere .................................   25%

     99   - - sonstige:

              A - Süßwasserfische:

                  2 - sonstige:

                      a - Lachsfische (Salmonidae),

                          ausgenommen solche der

                          Unternummer 0301 91 ............   25%

              B - andere .................................  frei

0302 --   Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen

          Fischfilets und anderes Fischfleisch der

          Nummer 0304:

    (10)  - Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen deren

            Lebern, Rogen und Milch:

     11   - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri,

              Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo gilae)   25%

     12   - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.),

              Atlantische Lachse (Salmo salar) und Huchen

              (Hucho hucho) ...............................  25%

     19   - - sonstige ....................................  25%

    (20)  - Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae,

            Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und

            Citharidae), ausgenommen deren Lebern, Rogen

            und Milch:

     21   - - Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides,

              Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus

              stenolepis) ................................. frei

     22   - - Schollen oder Goldbutte (Pleuronectes

              platessa) ................................... frei

     23   - - Seezungen (Solea spp.) ...................... frei

     29   - - sonstige .................................... frei

    (30)  - Thunfische (der Gattung Thunnus), Skipjack

            oder Streifenbauch-Bonito (Euthynnus

            (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen deren

            Lebern, Rogen und Milch:

     31   - - weiße Thunfische oder langflossige

             Thunfische (Thunnus alalunga) ...............  frei

    32   - - gelbflossige Thunfische (Thunnus albacares) .  frei

    33   - - Skipjack oder Streifenbauch-Bonito ..........  frei

    39   - - sonstige ....................................  frei

    40   - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii),

           ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch .....  frei

     50   - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus

            ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen deren

           Lebern, Rogen und Milch .......................  frei

    (60)  - andere Fische, ausgenommen deren Lebern, Rogen

            und Milch:

     61   - - Sardinen und Pilcharde (Sardina pilchardus,

              Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella

              spp.), Sprotten (Brislinge, Sprattus

             sprattus) ...................................  frei

    62   - - Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) ......  frei

    63   - - Köhler oder Blaufische (Pollachius virens) ..  frei

    64   - - Makrelen (Scomber scombrus, Scomber

             australasicus, Scomber japonicus) ...........  frei

    65   - - Haie ........................................  frei

    69   - - sonstige:

             C - andere Seefische ........................  frei

    70   - Lebern, Rogen und Milch:

           A - von Süßwasserfischen:

               1 - von Lachsfischen (Salmonidae) .........   25%

           B - andere ....................................  frei

0303 --   Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und

          anderes Fischfleisch der Nummer 0304:

     10   - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.),

           ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch .....   25%

    (20)  - andere Lachsfische (Salmonidae), ausgenommen

            deren Lebern, Rogen und Milch:

     21   - - Forellen (Salmo trutta, Salmo gairdneri,

              Salmo clarki, Salmo aguabonita, Salmo

             gilae) ......................................   25%

     22   - - Atlantische Lachse (Salmo salar) und Huchen

             (Hucho hucho) ...............................   25%

    29   - - sonstige ....................................   25%

    (30)  - Plattfische (Pleuronectidae, Bothidae,

            Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und

            Cithardae), ausgenommen deren Lebern, Rogen

            und Milch:

     31   - - Heilbutte (Reinhardtius hippoglossoides,

              Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus

             stenolepis) .................................  frei

     32   - - Schollen oder Goldbutte (Pleuronectes

             platessa) ...................................  frei

    33   - - Seezungen (Solea spp.) ......................  frei

    39   - - sonstige ....................................  frei

    (40)  - Thunfische (der Gattung Thunnus), Skipjack

            oder Streifenbauch-Bonito (Euthynnus

            (Katsuwonus) pelamis), ausgenommen deren

            Lebern, Rogen und Milch:

     41   - - weißer Thunfisch oder langflossiger

             Thunfisch (Thunnus alalunga) ................  frei

    42   - - gelbflossiger Thunfisch (Thunnus albacares) .  frei

    43   - - Skipjack oder Streifenbauch-Bonito ..........  frei

    49   - - sonstige ....................................  frei

     50   - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii),

           ausgenommen deren Lebern, Rogen und Milch .....  frei

     60   - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus

            ogac, Gadus macrocephalus), ausgenommen

           deren Lebern, Rogen und Milch .................  frei

    (70)  - andere Fische, ausgenommen deren Lebern,

            Rogen und Milch:

     71   - - Sardinen und Pilcharde (Sardina pilchardus,

              Sardinops spp.), Sardinellen (Sardinella

              spp.), Sprotten (Brislinge, Sprattus

             sprattus) ...................................  frei

    72   - - Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus) ......  frei

    73   - - Köhler oder Blaufische (Pollachius virens) ..  frei

     74   - - Makrelen (Scomber scombrus, Scomber

             australasicus, Scomber japonicus) ...........  frei

    75   - - Haie ........................................  frei

     77   - - Seebarsche (Dicentrarchus labrax,

             Dicentrarchus punctatus) ....................  frei

     78   - - Seehechte oder Hechtdorsche (Merluccius spp.,

             Urophycis spp.) .............................  frei

     79   - - sonstige:

             C - Seefische ...............................  frei

     80   - Lebern, Rogen und Milch:

            A - von Süßwasserfischen:

               1 - von Lachsfischen (Salmonidae) .........   25%

           B - andere ....................................  frei

0304 --   Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch

          zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren:

     10   - frisch oder gekühlt:

           A - von Lachsfischen (Salmonidae) .............   25%

            D - von Seefischen:

               1 - Heringfilets ..........................  frei

               2 - sonstige ..............................  frei

     20   - gefrorene Fischfilets:

           A - von Lachsfischen (Salmonidae) .............   25%

            D - von Seefischen:

               1 - Heringfilets ..........................  frei

               2 - sonstige ..............................  frei

     90   - andere:

           A - von Lachsfischen (Salmonidae) .............   25%

           D - von Seefischen ............................  frei

0305  --  Fische, getrocknet, gesalzen oder in

            Salzlake; geräucherte Fische, auch vor

            oder während des Räucherns gegart; Mehl,

            Pulver und Pellets aus Fischen; für den

            menschlichen Genuß geeignet:

        10  - Mehl, Pulver und Pellets aus Fischen,

              für den menschlichen Genuß geeignet ..     frei

     20   - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet,

            geräuchert, gesalzen oder in Salzlake:

           A - nur getrocknet ............................  frei

            B - geräuchert:

                1 - von Pazifischen Lachsen (Oncorhynchus

                    spp.), Atlantischen Lachsen (Salmo

                    salar) und Huchen (Hucho hucho), nicht

                   luftdicht verschlossen ................   11%

                2 - von Aalen (Anguilla spp.), nicht

                   luftdicht verschlossen ................   11%

            C - andere:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen, die

                   15 kg oder weniger enthalten ..........   25%

     30   - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in

            Salzlake, nicht geräuchert:

           A - nur getrocknet ............................  frei

            B - andere:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen, die

                    15 kg oder weniger enthalten:

                    a - von Heringen (Clupea harengus,

                        Clupea pallasii), gesalzen, nicht

                       luftdicht verschlossen ............  frei

                   b - andere ............................   25%

                2 - sonstige:

                    a - von Heringen (Clupea harengus,

                        Clupea pallasii), gesalzen, nicht

                       luftdicht verschlossen ............  frei

    (40)  - geräucherte Fische, einschließlich

            Fischfilets:

     41   - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus spp.),

              Alantische Lachse (Salmo salar) und Huchen

              (Hucho hucho):

             A - nicht luftdicht verschlossen ............   11%

     42   - - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii):

              A - Kippered Heringe (gesalzene und

                  geräucherte Heringe, ohne jeden Zusatz),

                  in luftdicht verschlossenen

                Umschließungen ..........................  120,-

     49   - - sonstige:

              A - Aale (Anguilla spp.), nicht luftdicht

                 verschlossen ............................   11%

    (50)  - getrocknete Fische, auch gesalzen, nicht

            geräuchert:

     51   - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus

              ogac, Gadus macrocephalus):

             A - nur getrocknet ..........................  frei

              B - andere:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen, die

                     15 kg oder weniger enthalten ........   25%

     59   - - sonstige:

             A - nur getrocknet ..........................  frei

              B - andere:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen, die

                     15 kg oder weniger enthalten ........   25%

    (60)  - Fische, gesalzen, nicht getrocknet oder

            geräuchert und Fische in Salzlake:

     61   - - Heringe (Clupea harengus, Clupea pallasii):

             A - Schneideheringe .........................  frei

              B - andere:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen, die

                      15 kg oder weniger enthalten:

                      a - gesalzen, nicht luftdicht

                         verschlossen ....................  frei

                     b - andere ..........................   25%

                  2 - sonstige:

                      a - gesalzen, nicht luftdicht

                         verschlossen ....................  frei

     62   - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus morhua, Gadus

              ogac, Gadus macrocephalus):

              A - in unmittelbaren Umschließungen, die

                 15 kg oder weniger enthalten ............   25%

     63   - - Sardellen (Engraulis spp.):

              A - in unmittelbaren Umschließungen, die

                 15 kg oder weniger enthalten ............   25%

     69   - - sonstige:

              A - in unmittelbaren Umschließungen, die

                 15 kg oder weniger enthalten ............   25%

0306  --  Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend,

            frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

            gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in

            ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser

            gekocht, auch gekühlt, gefroren,

            getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;

            Mehl, Pulver und Pellets aus Krebstieren,

            für den menschlichen Genuß geeignet:

    (10)  - gefroren:

     13   - - Garnelen:

             A - ohne Panzer .............................   15%

             B - andere ..................................   15%

    (20)  - nicht gefroren:

     21   - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp.,

              Jasus spp.):

              A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder

                  Wasser gekocht und gesalzen oder in

                 Salzlake ................................   20%

     22   - - Hummer (Homarus spp.):

              A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder

                  Wasser gekocht und gesalzen oder in

                 Salzlake ................................   20%

     23   - - Garnelen:

              A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder

                  Wasser gekocht und gesalzen oder in

                 Salzlake ................................   20%

             B  - andere .................................   15%

     24   - - Krabben:

              A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf oder

                  Wasser gekocht und gesalzen oder in

                 Salzlake ................................   20%

        29  - - sonstige, einschließlich Mehl, Pulver

                und Pellets aus Krebstieren, für den

                menschlichen Genuß geeignet:

                A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

                    oder Wasser gekocht und gesalzen

                    oder in Salzlake ...............       20%

0307  -- Weichtiere, auch ohne Schale, lebend,

           frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

           gesalzen oder in Salzlake; andere wirbellose

           Wassertiere als Krebstiere und Weichtiere,

           lebend, frisch, gekühlt, gefroren,

           getrocknet, gesalzen oder in Salzlake;

           Mehl, Pulver und Pellets aus anderen

           wirbellosen Wassertieren als Krebstieren,

           für den menschlichen Genuß geeignet:

     (90)  - andere, einschließlich Mehl, Pulver

             und Pellets aus anderen wirbellosen

             Wassertieren als Krebstieren, für den

             menschlichen Genuß geeignet:

    91   - - lebend, frisch oder gekühlt .................  frei

          Fußnoten

          *1) Die Anwendung dieses Zollsatzes unterliegt

              den von den zuständigen Behörden

              festzusetzenden Voraussetzungen.

0406  --  Käse und Topfen:

        10  - Frischkäse (ungereifte Käse),

              einschließlich Molkenkäse, und

              Topfen:

              A - aus Kuhmilch:

                  1 - in Einzelpackungen, die 1 kg

                      oder weniger enthalten:

                      b - Mozzarella, Neufchatel ..     500,- 1)

                  2 - sonstige:

                      b - Mozzarella, Neufchatel ..     500,- 1)

        20  - Käse aller Art, gerieben oder

              pulverförmig:

              A - aus Kuhmilch:

                  1 - in Einzelpackungen, die 1 kg

                      oder weniger enthalten:

                      a - Grana,

                          Parmigiano-Reggiano ......    200,- 1)

                      b - Sbrinz, Glarner Kräuterkäse   200,- 1)

                  2 - sonstige:

                      a - Grana,

                          Parmigiano-Reggiano .....     200,- 1)

                      b - Sbrinz, Glarner

                          Kräuterkäse .............     200,- 1)

              B - andere:

                  1 - in Einzelpackungen, die 1 kg

                      oder weniger enthalten:

                      a - ausschließlich aus anderer

                          Milch als Kuhmilch

                          hergestellt, in

                          Einzelpackungen, die 300 g

                          oder weniger enthalten ..     300,- 1)

        30  - Schmelzkäse, weder gerieben noch

              pulverförmig:

              B - andere:

                  1 - in Einzelpackungen, die 1 kg

                      oder weniger enthalten:

                      a - ausschließlich aus anderer

                          Milch als Kuhmilch

                          hergestellt, in

                          Einzelpackungen, die 300 g

                          oder weniger enthalten ..     300,- 1)

        40  - Käse mit Schimmelbildung im Teig:

              B - andere:

                  1 - in Einzelpackungen, die 1 kg

                      oder weniger enthalten:

                      a - Roquefort, ausschließlich

                          aus anderer Milch als

                          Kuhmilch hergestellt ....     200,- 1)

                      b - andere, ausschließlich aus

                          anderer Milch als Kuhmilch

                          hergestellt, in

                          Einzelpackungen, die 300 g

                          oder weniger enthalten ..     300,- 1)

                  2 - sonstige:

                      a - Roquefort, ausschließlich

                          aus anderer Milch als

                          Kuhmilch hergestellt ....     200,- 1)

        90  - andere Käse:

              A - aus Kuhmilch:

                  1 - in Aufmachungen, die 1 kg oder

                      weniger enthalten:

                      a - Grana, Parmigiano-Reggiano    200,- 1)

                      b - Asiago, Caciocavallo,

                          Fontina, Provolone ......     500,- 1)

                      c - Brie, Camembert, Carre de

                          l`Est, Coulommiers,

                          Crescenza, Fromage de

                          Bruxelles, Herve,

                          Limburger, Livarot,

                          Maroilles, Münster,

                          Neufchatel, Pont l`Eveque,

                          Reblochon, Romadour, St.

                          Marcellin, Stracchino ...     500,- 1)

                      d - Sbrinz, Glarner

                          Kräuterkäse .............     200,- 1)

                      e - Appenzeller, Raclette,

                          Tete de Moine, Vacherin

                          fribourgeois, Vacherin

                          Mont d`Or ...............     500,- 1)

                  2 - sonstige:

                      a - Grana, Parmigiano-Reggiano    200,- 1)

                      b - Asiago, Caciocavallo,

                          Fontina, Provolone ......     500,- 1)

                      c - Brie, Camembert, Carre de

                          l`Est, Coulommiers,

                          Crescenza, Fromage de

                          Bruxelles, Herve,

                          Limburger, Livarot,

                          Maroilles, Münster,

                          Neufchatel, Pont l`Eveque,

                          Reblochon, Romadour, St.

                          Marcellin, Stracchino ...     500,- 1)

                      d - Sbrinz, Glarner

                          Kräuterkäse .............     200,- 1)

                      e - Appenzeller, Raclette,

                          Tete de Moine, Vacherin

                          fribourgeois, Vacherin

                          Mont d`Or ...............     500,- 1)

              B - andere:

                  1 - in Aufmachungen, die 1 kg oder

                      weniger enthalten:

                      a - Pecorino oder Fiore sardo,

                          ausschließlich aus anderer

                          Milch als Kuhmilch

                          hergestellt .............     200,- 1)

                      b - andere, ausschließlich aus

                          anderer Milch als Kuhmilch

                          hergestellt, in

                          Einzelpackungen, die 300 g

                          oder weniger enthalten ..     300,- 1)

                  2 - sonstige:

                      a - Pecorino oder Fiore sardo,

                          ausschließlich aus anderer

                          Milch als Kuhmilch

                        hergestellt ...........     200,- 1)

0408  --  Vogeleier, nicht in der Schale, und

            Eigelb, frisch, getrocknet, im

            Wasserdampf oder Wasser gekocht,

            geformt, gefroren oder in anderer Weise

            haltbar gemacht, auch mit Zusatz von

            Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

    (90)  - andere:

     91   - - getrocknet:

              B - andere:

                  1 - ohne Zusatz von Zucker oder

                   anderen Süßungsmitteln ..............  280,-

0409 00   Natürlicher Honig ...............................  450,-

0501 00   Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder

         entfettet; Abfälle von Menschenhaaren ...........  frei

0502 --   Borsten und Haare von Schweinen; Dachshaare und

          andere Tierhaare zur Herstellung von Pinseln,

          Besen oder Bürsten; Abfälle davon:

     10   - Borsten und Haare von Schweinen sowie Abfälle

           davon .........................................  frei

    90   - andere ........................................  frei

0503 00   Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in Lagen, mit

          oder ohne Unterlage:

         A - nicht gekrollt ..............................  frei

          B - gekrollt:

             1 - mit Unterlage ...........................    7%

             2 - sonstige ................................    7%

0504 00   Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als

         Fischen, ganz oder in Stücken ...................  frei

0505 --   Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren

          Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn

          (auch beschnitten) und Daunen, roh oder bloß

          gereinigt, desinfiziert oder zur Haltbarmachung

          behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder

          Teilen von Federn:

     10   - Federn, wie sie als Polsterungs- oder

            Füllmaterial verwendet werden; Daunen:

            A - Eiderdaunen:

               1 - roh, auch geschlissen .................  frei

               2 - sonstige ..............................  frei

            B - andere, in unmittelbaren Umschließungen

                mit einem Inhalt von 80 kg oder mehr oder

                in hydraulisch gepreßten Ballen, roh,

               auch geschlissen ..........................  frei

            C - andere:

               1 - roh, auch geschlissen .................   14%

               2 - sonstige ..............................   14%

    90   - andere ........................................  frei

0506 --   Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet,

          einfach bearbeitet (aber nicht zu Formen

          geschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt;

          Mehl und Abfälle dieser Waren:

    10   - Ossein und mit Säure behandelte Knochen .......  frei

     90   - andere:

           A - Knochenmehl ...............................    4%

           B - andere ....................................  frei

0507 --   Elfenbein, Schildpatt, Fischbein und Walbarten,

          Hörner, Geweihe, Hufe, Nägel, Klauen und

          Schnäbel, roh oder nur einfach bearbeitet, aber

          nicht zu Formen geschnitten; Mehl und Abfälle

          dieser Waren:

    10   - Elfenbein; Mehl und Abfälle davon .............  frei

    90   - andere ........................................  frei

0508 00   Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder nur

          einfach bearbeitet, aber nicht weiter

          verarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren,

          Krebstieren oder Stachelhäutern und Rückenschilde

          (Schulp) der Tintenfische, roh oder nur einfach

          bearbeitet, aber nicht zu Formen geschnitten,

         Mehl und Abfälle davon ..........................  frei

0509 00   Meerschwämme:

          A - im natürlichen Zustand, weder bearbeitet

            noch gewaschen ..............................   70,-

        B - andere ......................................  420,-

         C - Abfälle .....................................  frei

0510 00   Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus;

          Kanthariden (Spanische Fliegen); Calle, auch

          getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe

          zur Herstellung von pharmazeutischen

          Erzeugnissen, frisch, gekühlt, gefroren oder

         in anderer Weise vorübergehend haltbar gemacht ..  frei

0511 --   Waren tierischen Ursprungs, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen; tote Tiere des

          Kapitels 1 oder 3, für den menschlichen Genuß

          nicht geeignet:

    (90)  - andere:

     91   - - von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder

              anderen wirbellosen Wassertieren; tote

              Tiere des Kapitels 3:

             A - Abfälle von Fischen .....................  frei

     99   - - sonstige:

             A - Blutmehl ................................    5%

              B  - andere:

                   1 - Flechsen und Sehnen; Abschnitzel

                       und ähnliche Abfälle von

                      ungegerbten Häuten oder Fellen .....  frei

0601 --   Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

          Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum oder in Blüte;

          Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln,

          andere als Wurzeln der Nummer 1212:

     10   - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

            Wurzelstöcke, in Ruhe:

            A - Maiglöckchentreibkeime und Knollen von

              Begonien ..................................   35,-

          B - Knollen von Cloxinien und Blumenzwiebeln ..  200,-

          C - andere Blumenknollen und Wurzelstöcke .....   42,-

     20   - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und

            Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte;

            Zichorienpflanzen, -setzlinge und -wurzeln:

            B - andere:

                2 - sonstige:

                    a - Maiglöckchentreibkeime und Knollen

                      von Begonien ......................   35,-

                    b - Knollen von Cloxinien und

                      Blumenzwiebeln ....................  200,-

                    c - andere Blumenknollen und

                      Wurzelstöcke ......................   42,-

0602  -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich

           ihrer Wurzeln), Stecklinge und

           Pfropfreiser; Pilzmyzel:

     10   - Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser:

          A - von Reben .................................  650,-

           B - andere ....................................  frei

        20 - Bäume und Sträucher, der genießbaren

             Fruchtarten, auch veredelt:

             A - Reben .............................       650,-

             B - andere:

                 1 - mit Topf- oder Erdballen, auch

                     in Töpfen oder Kübeln:

                     b - andere ....................       210,-

                 2 - sonstige ....................         210,-

     30   - Rhododendren (Azaleen), auch veredelt:

          A - immergrüne ................................  500,-

            B - Blütenpflanzen:

                1 - Indische Azaleen:

                  a - ohne Blüten oder Knospen ..........  175,-

                  b - mit Blüten oder Knospen ...........  350,-

              2 - sonstige ..............................  700,-

            C - andere:

                1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in

                    Töpfen oder Kübeln:

                    a - Freilandazaleen:

                      1 - ohne Blüten oder Knospen ......  175,-

                      2 - mit Blüten oder Knospen .......  350,-

                    b - andere:

                      1 - nicht in Töpfen oder Kübeln ...  210,-

                      2 - sonstige ......................  210,-

     40   - Rosen, auch veredelt:

            A - mit Topf- oder Erdballen, auch in Töpfen

                oder Kübeln:

              2 - andere ................................  210,-

          B - sonstige ..................................  210,-

    (90)  - andere:

    91   - - Pilzmyzel ...................................  frei

     99   - - sonstige:

            A - Forstpflanzen ...........................  250,-

              B - Palmen, Lorbeerbäume und andere

                  immergrüne Zierpflanzen:

                1 - Palmen und Lorbeerbäume .............  200,-

                2 - sonstige ............................  500,-

              C - andere Blütenpflanzen in blühenden oder

                  nicht blühenden Zustand:

                  1 - Kamelien und Edeleriken, mit

                    Topfballen ..........................  400,-

                2 - sonstige ............................  700,-

              D - andere Bäume und Sträucher:

                  1 - mit Topf- oder Erdballen, auch in

                      Töpfen oder Kübeln:

                    b - andere ..........................  210,-

                2 - sonstige ............................  210,-

             E - andere ..................................  frei

0603 --   Blumen, Blüten und Knospen davon, abgeschnitten,

          wie sie für Binde- oder Zierzwecke verwendet

          werden, frisch, getrocknet, gefärbt, gebleicht,

          imprägniert oder anders behandelt:

     10   - frisch:

          C - vom 1. November bis 31. März .............. 1200,-

0701 --   Kartoffeln, frisch oder gekühlt:

   10   - Saatkartoffeln ................................   21,-

     90   - andere:

          A - vom 1. April bis 25. Juni:

              1 - Frühkartoffeln:

                a - vom 1. April bis 20. Juni ...........   21,-

            2 - sonstige ................................   21,-

          B - vom 26. Juni bis 7. Juli:

            2 - sonstige ................................   21,-

          C - vom 8. Juli bis 15. August:

            2 - sonstige ................................   21,-

          D - vom 16. August bis 31. März:

            2 - sonstige ................................   21,-

0702 00   Tomaten, frisch oder gekühlt:

        B - vom 1. Juni bis 15. Juli ....................   21,-

        C - vom 16. Juli bis 31. Juli ...................   21,-

0703 --   Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch

          (Porree) und andere Alliumarten, frisch oder

          gekühlt:

     10   - Speisezwiebeln und Schalotten:

          A - vom 16. März bis 30. Juni .................   28,-

          B - vom 1. Juli bis 31. Juli ..................   70,-

          C - vom 1. August bis 30. September ...........   70,-

          D - vom 1. Oktober bis 31. Jänner .............   70,-

          E - vom 1. Feber bis Ende Feber ...............   70,-

          F - vom 1. März bis 15. März ..................   28,-

   20   - Knoblauch .....................................   21,-

0704 --   Genießbare Kohlarten der Gattung Brassica

          (einschließlich Kraut), frisch oder gekühlt:

     10   - Blumenkohl (Karfiol) und Brokkoli:

            A - Blumenkohl (Karfiol):

              1 - vom 16. Dezember bis 15. Mai ..........   35,-

              6 - vom 1. Dezember bis 15. Dezember ......   35,-

            B - Brokkoli:

              1 - vom 1. Feber bis 15. Juni .............   35,-

              2 - vom 16. Juni bis 31. Juli .............   35,-

              3 - vom 1. August bis 31. Dezember ........   35,-

              4 - vom 1. Jänner bis 31. Jänner ..........   35,-

     90   - andere:

            B - Kraut:

              1 - vom 1. März bis 15. Juni ..............   35,-

              2 - vom 16. Juni bis 15. Juli .............   35,-

              3 - vom 16. Juli bis 31. Jänner ...........   35,-

              4 - vom 1. Feber bis Ende Feber ...........   35,-

            C - andere:

              1 - vom 1. Feber bis 15. Juni .............   35,-

              2 - vom 16. Juni bis 31. Juli .............   35,-

              3 - vom 1. August bis 31. Dezember ........   35,-

              4 - vom 1. Jänner bis 31. Jänner ..........   35,-

0705 --   Salate (Lactuca sativa) sowie Zichorien- und

          Endiviensalate (Cichorium spp.), frisch oder

          gekühlt:

    (10)  - Salate (Lactuca sativa):

     11   - - Häuptelsalat (Kopfsalat):

            A - vom 1. Dezember bis 31. Dezember ........   49,-

            B - vom 1. Jänner bis 31. März ..............   28,-

0706 --   Karotten, Weiße Rüben, Rote Rüben,

          Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche sowie

          Radieschen und ähnliche genießbare Wurzeln,

          frisch oder gekühlt:

     10   - Karotten und Weiße Rüben:

            A - Karotten:

              1 - vom 1. März bis 31. Mai ...............   49,-

              2 - vom 1. Juni bis 15. Juli ..............   49,-

              3 - vom 16. Juli bis 31. Jänner ...........   49,-

              4 - vom 1. Feber bis Ende Feber ...........   49,-

     90   - andere:

            A - Rote Rüben:

              1 - vom 1. April bis 30. Juni .............   35,-

              2 - vom 1. Juli bis 31. Juli ..............   35,-

              3 - vom 1. August bis Ende Feber ..........   35,-

              4 - vom 1. März bis 31. März ..............   35,-

            B - Knollensellerie:

              1 - vom 1. März bis 31. Juli ..............   35,-

              2 - vom 1. August bis 30. September .......   35,-

              3 - vom 1. Oktober bis 31. Jänner .........   35,-

              4 - vom 1. Feber bis Ende Feber ...........   35,-

0708 --   Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder

          gekühlt:

     10   - Erbsen (Pisum sitivum):

          A - vom 1. Oktober bis 31. Jänner .............   42,-

          C - vom 1. April bis 15. Mai ..................   35,-

          D - vom 16. Mai bis 31. Mai ...................   35,-

     20   - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.

            A - nicht ausgelöst:

              1 - vom 16. Oktober bis 31. Jänner ........   42,-

              3 - vom 1. April bis 31. Mai ..............   28,-

              4 - vom 1. Juni bis 15. Juli ..............   28,-

              5 - vom 16. Juli bis 31. Juli .............   28,-

              7 - vom 1. Oktober bis 15. Oktober ........   42,-

0709 --   Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

     20   - Spargel:

          A - vom 16. Juni bis 15. April ................   35,-

          B - vom 16. April bis 15. Juni ................   35,-

     30   - Auberginen (Eierfrüchte):

          B - vom 1. Juli bis 31. Oktober ...............   50,-

    (50)  - Pilze und Trüffeln:

     51   - - Pilze:

              A - Champignons (Agaricus campestris,

                Agaricus bisporus) ......................  300,-

    52   - - Trüffeln ....................................   10%

     60   - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung

            Pimenta:

           B - Früchte der Gattung Pimenta ...............   15%

     70   - Spinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde:

            A - Spinat:

              1 - vom 1. Dezember bis 31. März ..........   35,-

     90   - andere:

            A - Kürbisse aller Art:

              2 - vom 1. Juli bis 31. Oktober ...........   50,-

           B - Oliven ....................................    7%

0710 --   Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser gekocht),

          gefroren:

    (20)  - Hülsenfrüchte, auch ausgelöst:

    29   - - sonstige ....................................   18%

     80   - andere Gemüse:

           B - Früchte der Gattung Pimenta ...............   15%

            D - Sellerie, Tomaten, Champignons (Agaricus

                campestris, Agaricus bisporus), Zucchini,

                Speisezwiebeln, Schalotten und genießbare

                Kohlarten der Gattung Brassica

                (einschließlich Kraut), ausgenommen

               Brokkoli ..................................   20%

                                                             min

                                                           250,-

           E - anderes ...................................   18%

     90   - Gemüsemischungen:

            C - andere:

                3 - Sellerie, Tomaten, Champignons

                    (Agarious campestris, Agaricus

                    bisporus), Zucchini, Speisezwiebeln,

                    Schalotten und genießbare Kohlarten

                    der Gattung Brassica

                    (einschließlich Kraut), ausgenommen

                   Brokkoli ..............................   20%

                                                             min

                                                           250,-

               4 - sonstige ..............................   18%

0711 --   Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (z. B.

          durch gasförmiges Schwefeldioxid, in Salzlake,

          schwefeliger Säure oder anderen

          Konservierungsmitteln), in diesem Zustand für

          den unmittelbaren Genuß nicht geeignet:

    10   - Speisezwiebeln ................................    9%

     20   - Oliven:

           A - in Salzlake ...............................    9%

                                                             max

                                                            70,-

           B - andere ....................................    9%

    30   - Kapern ........................................    6%

    40   - Gurken ........................................   25%

     90   - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

            A - Tomaten:

              1 - in Fässern oder Fäßchen ...............   70,-

           B - Schalotten ................................    9%

           D - Früchte der Gattung Pimenta ...............   15%

            F - andere:

                1 - Mischungen, überwiegend Gurken

                   enthaltend ............................   25%

0712 --   Gemüse, getrocknet, auch geschnitten, gebrochen

          oder pulverisiert, aber nicht weiter zubereitet:

     30   - Pilze und Trüffeln:

           A - Trüffeln ..................................   12%

     90   - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

           A - Oliven ....................................   12%

                                                             max

                                                            70,-

0713 --   Getrocknete Hülsenfrüchte, ausgelöst, auch

          geschält oder zerkleinert:

     10   - Erbsen (Pisum sativum):

          A - ganz ......................................   56,-

     20   - Kichererbsen:

          A - ganz ......................................   21,-

    (30)  - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):

     31   - - Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder

              Vigna radiata (L.) Wilczek:

            A - ganz ....................................   21,-

     32   - - Adzukibohne (Phaseolus angularis oder Vigna

              angularis):

            A - ganz ....................................   21,-

     33   - - Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):

            A - ganz ....................................   21,-

     39   - - sonstige:

            A- ganz .....................................   21,-

     40   - Linsen:

          A - ganz ......................................   21,-

     50   - Saubohnen (Vicia faba var. major),

            Pferdebohnen (Vicia faba var. equina) und

            Ackerbohnen (Vicia faba var. minor):

          A - ganz ......................................   21,-

            GATT-Anmerkung

            1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind

                vom Wirksamwerden und von der

                Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen,

                die von bestimmten Haupthandelspartnern

                Österreichs übernommen wurden, abhängig.

                Diese Zollsenkungen werden so lange

                aufrechterhalten, als diese

                Voraussetzungen erfüllt sind.

            Fußnote

            *1) Als feines Tafelobst der Unternummer 0808 20

                sind Früchte anzusehen, die stückweise

                eingehüllt oder ohne stückweise Einhüllung

                durch Einlagen getrennt in

                Versandumschließungen zur Einfuhr gelangen.

0801 --   Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse, frisch

          oder getrocknet, auch ohne Schale oder enthäutet:

    10   - Kokosnüsse ....................................    2%

    20   - Paranüsse .....................................  frei

    30   - Acajounüsse ...................................  frei

0802 --   Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet,

          auch ohne Schale oder enthäutet:

    (10)  - Mandeln:

   11   - - in Schale ...................................   56,-

                                                         25,-(C)

     12   - - ohne Schale:

             A - Bittermandeln ...........................  frei

            B - andere ..................................  105,-

                                                         50,-(C)

    (20)  - Haselnüsse (Corylus spp.):

   21   - - in Schale ...................................   42,-

   22   - - ohne Schale .................................   63,-

    (30)  - Walnüsse:

   31   - - in Schale ...................................   65,-

   32   - - ohne Schale .................................  135,-

   40   - Edelkastanien (Castanea spp.) .................   30,-

   50   - Pistazien .....................................    4%

     90   - andere:

           A - Pinienkerne ...............................    4%

           B - andere ....................................    4%

0803 00   Bananen (einschließlich Mehlbananen), frisch

          oder getrocknet:

        A - frisch ......................................  100,-

        B - getrocknet ..................................  126,-

0804 --   Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven,

          Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder

          getrocknet:

    10   - Datteln .......................................    7%

     20   - Feigen:

            B - getrocknet:

               1 - in Kisten .............................   10%

                2 - sonstige:

                    a - in Schachteln, Kistchen oder

                        Körbchen:

                        1 - bearbeitet (gedämpft, geformt,

                          gefädelt) .....................   56,-

                      2 - unbearbeitet ..................   42,-

                    b - in Kränzen oder anderweitiger

                      Verpackung ........................   42,-

    40   - Avocadofrüchte ................................    2%

    50   - Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte .....    2%

0805 --   Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:

     10   - Orangen:

          A - unreife, kleine ...........................   49,-

            B - anders:

              1 - vom 1. November bis 31. Mai ...........  105,-

              2 - vom 1. Juni bis 31. Oktober ...........  126,-

     20   - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und

            Satsumas); Clementinen, Wilkings und andere

            ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten:

            A - Mandarinen (einschließlich Tangerinen und

                Satsumas):

              1 - vom 1. November bis 31. Mai ...........  105,-

     30   - Zitronen (Citrus limon, Citrus limonum) und

         saure Limetten (Citrus aurantifolia) ..........    3,50

   40 - Grapefruits (einschließlich Pampelmusen) ........   25,-

   90 - andere ..........................................   21,-

0806 --   Weintrauben, frisch oder getrocknet:

     10   - frisch:

            A - Tafeltrauben:

                1 - in Einzelpackungen mit einem Rohgewicht

                    von 15 kg oder weniger:

                    a - vom 11. Oktober bis 20. August:

                        1 - vom 11. Oktober bis

                          15. November ..................  105,-

                      2 - vom 16. November bis 31. Jänner   84,-

                      3 - vom 1. Feber bis 30. Juni .....  140,-

                      4 - vom 1. Juli bis 20. August ....   30,-

                  b - vom 21. August bis 30. September ..   30,-

                  c - vom 1. Oktober bis 10. Oktober ....  105,-

    20   - getrocknet ....................................    6%

0807 --   Melonen (einschließlich Wassermelonen) und

          Papawfrüchte (Papayafrüchte), frisch:

     10   - Melonen (einschließlich Wassermelonen):

          A - Zuckermelonen .............................   35,-

0808 --   Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:

     20 - Birnen und Quitten:

          A - Birnen:

              1 - feines Tafelobst:

                a - vom 1. Jänner bis Ende Feber ........   56,-

                c - vom 1. Juni bis 31. Juli ............   35,-

                d - vom 1. August bis 15. August ........   35,-

                f - vom 1. November bis 30. November ....   56,-

                g - vom 1. Dezember bis 31. Dezember ....   56,-

              3 - sonstige:

                a - vom 1. Jänner bis Ende Feber ........   35,-

                c - vom 1. Juni bis 31. Juli ............   21,-

                d - vom 1. August bis 15. August ........   21,-

                f - vom 1. November bis 30. November ....   35,-

                g - vom 1. Dezember bis 31. Dezember ....   35,-

          B - Quitten:

            1 - feines Tafelobst *1) ....................   35,-

            2 - sonstige ................................   21,-

0809 --   Marillen, Kirschen (einschließlich Weichseln),

          Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und

          Brugnolen), Pflaumen, Zwetschken und Schlehen,

          frisch:

     10   - Marillen:

        B - vom 1. Juni bis 30. Juni ....................   35,-

        C - vom 1. Juli bis 15. Juli ....................   70,-

        D - vom 16. Juli bis 31. Juli ...................   70,-

     20   - Kirschen (einschließlich Weichseln):

            B - andere:

              2 - vom 1. Mai bis 25. Mai ................   35,-

              3 - vom 26. Mai bis 15. Juni ..............   35,-

              4 - vom 16. Juni bis 15. Juli .............   56,-

     30   - Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und

            Brugnolen):

          B - vom 1. Juni bis 15. Juli ..................   42,-

          C - vom 16. Juli bis 15. September ............   42,-

     40   - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:

            A - Pflaumen und Zwetschken:

              2 - vom 1. Juni bis 31. Juli ..............   28,-

              3 - vom 1. August bis 31. August ..........   28,-

0810 --   Andere Früchte, frisch:

     10   - Erdbeeren:

          B - vom 1. Mai bis 31. Mai ....................   70,-

          C - vom 1. Juni bis 15. Juni ..................   90,-

          D - vom 16. Juni bis 15. Juli .................  105,-

     40   - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte

            der Gattung Vaccinium:

           A - Preiselbeeren .............................  frei

     90   - andere:

          C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) ...........   10,-

0811 --   Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser

          gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von Zucker

          oder anderen Süßungsmitteln:

     10   - Erdbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen

               Süßungsmitteln ............................   25%

           B - andere ....................................   20%

     20   - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,

            Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote

            Johannisbeeren und Stachelbeeren:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen

               Süßungsmitteln ............................   25%

            B - andere:

               1 - Brombeeren ............................   20%

               2 - sonstige ..............................   20%

     90   - andere:

            A - mit Zusatz von Zucker oder anderen

               Süßungsmitteln ............................   25%

            B - andere:

                1 - Bickbeeren, Blaubeeren, Multbeeren,

                    Moosbeeren, Heidelbeeren und

                   Preiselbeeren .........................   20%

               2 - Datteln ...............................   20%

               3 - sonstige ..............................   20%

0812  --  Früchte, vorübergehend haltbar gemacht

            (zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

            Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

            Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

            für den unmittelbaren Genuß nicht

            geeignet:

     10   - Kirschen (einschließlich Weichseln):

          ex 10 - Pulpe in Fässern ......................   42,-

     20   - Erdbeeren:

          ex 20 - Pulpe in Fässern ......................   42,-

     90   - andere:

            A - Orangen und Mandarinen (einschließlich

              Tangerinen und Satsumas), in Salzlake .....   21,-

            B - andere Zitrusfrüchte, ausgenommen

              Grapefruits, in Salzlake ..................   35,-

            C - Pulpe von anderen Früchten der

              Nummern 0807 bis 0810 in Fässern ..........   42,-

0813 --   Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der

          Nummern 0801 bis 0806; Mischungen von

          getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten

          dieses Kapitels:

     10   - Marillen:

           A - ungebleicht ...............................   10%

                                                             max

                                                            84,-

           B - andere ....................................   10%

     20   - Pflaumen und Zwetschken:

       A - unverpackt ...............................    40,-(C)

            B - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                Inhalt von:

              1 - weniger als 10 kg .....................   84,-

                                                         40,-(C)

                2 - 10 kg oder mehr, aber weniger als

                  80 kg .................................   84,-

                                                         40,-(C)

              3 - 80 kg oder mehr .......................   56,-

                                                         40,-(C)

     30   - Äpfel:

           A - ungebleicht ...............................   10%

                                                             max

                                                           126,-

           B - andere ....................................   10%

     40   - andere Früchte:

          A - ungebleicht ...............................   10%

                                                             max

                                                            84,-

           B - andere ....................................   10%

     50   - Mischungen von getrockneten Früchten oder

            Schalenfrüchten dieses Kapitels:

            A - mit einem Anteil von 70 Gewichtsprozent

                oder mehr an Schalenfrüchten der

                Unternummer 0802 21, 0802 22, 0802 31,

               0802 32, 0802 40, 0802 50 oder 0802 90 B ..    4%

           B - andere ....................................    8%

0814 00   Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen

          (einschließlich Wassermelonen), frisch,

          gefroren, getrocknet oder vorübergehend haltbar

          gemacht, in Salzlake, schwefeliger Säure oder

         anderen Konservierungsmitteln ...................    2%

0901 --   Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert;

          Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz

          mit beliebigem Gehalt an Kaffee:

    (10)  - Kaffee, nicht geröstet:

    11   - - nicht entkoffeiniert ........................   12%

    12   - - entkoffeiniert ..............................   12%

    (20)  - Kaffee, geröstet:

     21   - - nicht entkoffeiniert:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

               einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......   19,5%

             B - anderer .................................   15%

     22   - - entkoffeiniert:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

               einem Inhalt von 5 kg oder weniger ......   19,5%

             B - anderer .................................   15%

     30   - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:

           A - nicht geröstet ............................   12%

              - geröstet:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 5 kg oder weniger ....   19,5%

               2 - sonstige ..............................   15%

     40   - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit

             einem Inhalt von 5 kg oder weniger ........   19,5%

           B - anderer ...................................   15%

0902  --  Tee, auch mit Geruchs- oder

            Geschmacksstoffen:

     10   - grüner Tee (nicht fermentiert), in

            unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt

            von 3 kg oder weniger:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr

               als 1 kg ..................................   10%

           B - anderer ...................................   10%

    20   - anderer grüner Tee (nicht fermentiert) ........  frei

     30   - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise

            fermentierter Tee, in unmittelbaren

            Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg

            oder weniger:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

                Inhalt von 3 kg oder weniger, aber mehr

               als 1 kg ..................................   10%

           B - anderer ...................................   10%

     40   - anderer schwarzer Tee (fermentiert) und

           anderer teilweise fermentierter Tee ...........  frei

0903 00   Mate:

          A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

             Inhalt von 1 kg oder weniger ................   12%

         B - anders ......................................    8%

0904 --   Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung

          Capsicum oder der Gattung Pimenta, getrocknet,

          gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

    (10)  - Pfeffer:

     11   - - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ......   18%

             B - anderer .................................   12%

     12   - - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

               einem Inhalt von 1 kg oder weniger ......   52,5%

             B - anderer .................................   35%

     20   - Früchte der Gattung Capsicum oder der Gattung

            Pimenta, getrocknet oder gestoßen, zerrieben

            oder in Pulverform:

            B - Früchte der Gattung Pimenta:

                1 - ganze Früchte:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                       weniger ...........................   18%

                   b - andere ............................   12%

                2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                     weniger ...........................   40,5%

                   b - andere ............................   27%

0905 00   Vanille:

          A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

              1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4200,-

            2 - sonstige ................................ 2800,-

          B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

              1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4200,-

            2 - sonstige ................................ 2800,-

0906 --   Zimt und Zimtblüten:

     10   - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

               Inhalt von 1 kg oder weniger ..............   30%

           B - anders ....................................   20%

     20   - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

               Inhalt von 1 kg oder weniger ..............   45%

           B - anders ....................................   30%

0907 00   Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und Stiele):

          A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

              1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

               einem Inhalt von 1 kg oder weniger ......   13,5%

             2 - sonstige ................................    9%

          B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

              1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ......   45%

             2 - sonstige ................................   30%

0908 --   Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und Kardamomen:

     10   - Muskatnüsse:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in

                Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   13,5%

               2 - sonstige ..............................    9%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   37,5%

               2 - sonstige ..............................   25%

     20   - Muskatblüten:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in

                Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   13,5%

               2 - sonstige ..............................    9%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   37,5%

               2 - sonstige ..............................   25%

     30   - Amomen und Kardamomen:

            A - Amomen:

                1 - weder gestoßen, zerrieben noch in

                    Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                     weniger ...........................   13,5%

                   b - anders ............................    9%

                2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                     weniger ...........................   37,5%

                   b - anders ............................   25%

            B - Kardamomen:

                1 - weder gestoßen, zerrieben noch in

                    Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                       weniger ...........................    9%

                   b - anders ............................    6%

                2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                     weniger ...........................   19,5%

                   b - anders ............................   13%

0909  --  Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander,

            Kreuzkümmel oder Kümmel;

            Wacholderbeeren:

     10   - Anis und Sternanis:

            A - Anis:

                1 - weder gestoßen, zerrieben noch in

                    Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                     weniger ...........................    7,5%

                   b - anders ............................    5%

                2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                       weniger ...........................   15%

                   b - anders ............................   10%

            B - Sternanis:

                1 - weder gestoßen, zerrieben noch in

                    Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                       weniger ...........................   21%

                   b - anders ............................   14%

                2 - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                       weniger ...........................   45%

                   b - anders ............................   30%

     20   - Koriander:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder  weniger ...    7,5%

               2 - sonstige ..............................    5%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   15%

               2 - sonstige ..............................   10%

     30   - Kreuzkümmel:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....    7,5%

               2 - sonstige ..............................    5%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   15%

               2 - sonstige ..............................   10%

     40   - Kümmel:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....    7,5%

               2 - sonstige ..............................    5%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   15%

               2 - sonstige ..............................   10%

        50  - Fenchelsaat; Wacholderbeeren:

              A - weder gestoßen, zerrieben noch in

                  Pulverform:

                  1 - in unmittelbaren

                      Umschließungen mit einem

                      Inhalt von 1 kg oder

                      weniger ......................       7,5%

                  2 - sonstige .....................         5%

              B - gestoßen, zerrieben oder in

                  Pulverform:

                  1 - in unmittelbaren

                      Umschließungen mit einem

                      Inhalt von 1 kg oder weniger .       15%

                  2 - sonstige .....................       10%

0910 --   Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter,

          Curry und andere Gewürze:

     10   - Ingwer:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   18%

               2 - sonstige ..............................   12%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                 einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   52,5%

               2 - sonstige ..............................   35%

     20   - Safran:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   24%

               2 - sonstige ..............................   16%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   36%

               2 - sonstige ..............................   24%

     30   - Kurkuma:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

              Inhalt von 1 kg oder weniger .............. 4500,-

          B - anders .................................... 3000,-

     40   - Thymian; Lorbeerblätter:

            A - weder gestoßen, zerrieben noch in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   21%

               2 - sonstige ..............................   14%

            B - gestoßen, zerrieben oder in Pulverform:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                   einem Inhalt von 1 kg oder weniger ....   30%

               2 - sonstige ..............................   20%

     50   - Curry:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit einem

             Inhalt von 1 kg oder weniger ..............   22,5%

           B - anders ....................................   15%

    (90)  - andere Gewürze:

     91     - - Mischungen, wie sie in der Anmerkung 1 b

                zu diesem Kapitel beschrieben sind:

                A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von 1 kg oder weniger .... 4500,-

              B - andere ................................ 3000,-

     99   - - sonstige:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                einem Inhalt von 1 kg oder weniger ...... 4500,-

            B - andere .................................. 3000,-

1006 --   Reis:

   20   - geschälter Reis (Braunreis) ...................    7,-

     40   - gebrochener Reis:

            A - mit einem Anteil an gebrochenen Körnern

              von 20 Gewichtsprozent oder mehr ..........    7,-

          B - anderer ...................................    7,-

1008 --   Buchweizen, andere Hirse, Kanariensaat;

          anderes Getreide:

   30   - Kanariensaat ..................................   20,-

1106 --   Mehl und Grieß aus getrockneten Hülsenfrüchten

          der Nummer 0713, aus Sagomark oder aus Wurzeln

          oder Knollen der Nummer 0714; Mehl, Grieß und

          Pulver, aus Waren des Kapitels 8:

     30   - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des

           Kapitels 8:

         B - von Schalen von Zitrusfrüchten .............   24,-

1201 00   Sojabohnen, auch gebrochen oder geschrotet .....  frei

1202 --   Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise

          hitzebehandelt, auch geschält, gebrochen oder

          geschrotet:

     10   - in Schale.....................................  frei

     20   - geschält, auch gebrochen oder geschrotet .....  frei

1203 00   Kopra ..........................................  frei

1207 --   Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch

          gebrochen oder geschrotet:

     10   - Palmnüsse und Palmkerne ......................  frei

     50   - Senfsamen ....................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Mohnsamen .................................   65,-

1209 --   Samen, Früchte und Sporen, wie sie zur Aussaat

          verwendet werden:

    (10)  - Rübensamen:

     11   - - Zuckerrübensamen:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere .............................. ..   90,

     19   - - sonstige:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere:

                  1 - Futterrübensamen ..................   90,-

                  2 - sonstige ..........................   70,-

    (20)  - Samen von Futterpflanzen, ausgenommen

            Rübensamen:

     21   - - Luzernesamen:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................  180,-

     22   - - Kleesamen (Trifolium spp.):

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere:

                  1 - Rotklee ...........................  180,-

                  2 - sonstige ..........................  120,-

     23   - - Schwingelsamen:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................   70,-

     24   - - Wiesenrispengrassamen (Poa pratensis L.):

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................   70,-

     25   - - Weidelgrassamen (Lolium multiflorum Lam.,

              Lolium perenne L.):

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................   70,-

     26   - - Wiesenlieschgrassamen:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................   70,-

     29   - - sonstige:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere:

                  1 - sonstige Grassamen ................   70,-

                  2 - Wickensamen und Lupinensamen ..... .  frei

                  3 - sonstige ..........................   35,-

     30   - Samen von krautartigen Pflanzen, die

            hauptsächlich wegen ihrer Blüten kultiviert

            werden:

            A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                einem Inhalt von weniger als 100 g ......  210,-

            C - andere ..................................   70,-

    (90)  - andere:

     91   - - Gemüsesamen:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere ................................   70,-

     99   - - sonstige:

              A - in unmittelbaren Umschließungen mit

                  einem Inhalt von weniger als 100 g ....  210,-

              C - andere:

                  1 - Grassamen, nicht für

                      Futterpflanzen ....................   70,-

                  2 - Samen von Nadelbäumen, auch

                      samenhaltige Zapfen ...............   70,-

                  3 - sonstige ..........................   35,-

1211 --   Pflanzen und Pflanzenteile (einschließlich

          Samen und Früchte), wie sie hauptsächlich zur

          Herstellung von Parfümeriewaren, für

          medizinische Zwecke oder für Insekticide,

          Fungicide oder ähnliche Waren verwendet werden,

          frisch oder getrocknet, auch zerschnitten,

          zerstoßen oder pulverisiert:

     90   - andere:

            A - Lavendel .............................. ..  frei

1212 --   Johannisbrot, Algen und Tange, Zuckerrüben und

          Zuckerrohr, frisch oder getrocknet, auch

          gemahlen; Fruchtsteine, Fruchtkerne und andere

          pflanzliche Waren (einschließlich nicht

          geröstete Zichorienwurzeln der Varietät

          Cichorium intybus sativum), die hauptsächlich

          für die menschliche Ernährung verwendet werden,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     20   - Algen und Tange ..............................  frei

    (90)  - andere:

     99   - - sonstige:

              A - Zichorienwurzeln der Varietät

                  Cichorium intybus sativum, getrocknet,

                  auch geschnitten ......................   14,-

              B - andere ....................... .........  frei

1213 00   Getreidestroh und Getreidespreu, roh, auch

          gehäckselt, gemahlen, gepreßt oder in Form von

          Pellets:

          A - roh, auch gehäckselt .......................  frei

1214 --   Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu

          Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette,

          Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches

          pflanzliches Futter, auch in Form von Pellets:

     90   - andere:

            A - Heu, Klee, Lupinen oder Wicken ...........  frei

1301 --   Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze

          und Balsame:

     10   - Schellack ....................................  frei

     20   - Gummi arabicum ...............................  frei

     90   - andere:

            A - Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) .........   55,-

            B - Harz, gemeines ..........................   84,-

            C - andere ............................ ......  frei

1302 --   Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe,

          Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere

          pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,

          auch modifiziert:

    (10)  - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

     11   - - Opium:

              A - Pflanzensaft ...........................  frei

              B - Pflanzenauszug .........................    6%

     12   - - aus Süßholz:

              A - Süßholzsaft, eingedickt, roh, in Kisten

                  eingegossen oder in Stangen ..........   17,50

              B - andere .................................    6%

     13   - - aus Hopfen .................................    6%

     14   - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln

              rotenonhaltiger Pflanzen ...................    6%

     19   - - sonstige:

              A - Pflanzensaft ...........................  frei

              B - Pflanzenauszug .........................    6%

     20   - Pektinstoffe, Pektinate und Pektate:

            A - mit einem Zuckerzusatz, gerechnet als

                Invertzucker, von:

                1 - 20 Gewichtsprozent oder weniger ......   24%

            B - andere ...................................   24%

    (30)  - pflanzliche Schleime und Verdickungsstoffe,

            auch modifiziert:

     31   - - Agar-Agar:

            A - modifiziert ..............................    5%

            B - anders ...................................  frei

     32   - - Schleime und Verdickungsstoffe aus

              Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder

              Guarsamen, auch modifiziert:

            A - modifiziert ..............................  frei

            B - anders ...................................  frei

     39   - - sonstige:

              A - modifiziert ............................    5%

              B - anders .................................  frei

1401 --   Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich zur

          Herstellung von Korb- und Flechtwaren verwendet

          werden (z. B. Bambus, Stuhlrohr und Peddigrohr,

          Schilf, Binsen, Flechtweiden, Raffia,

          gereinigtes, gebleichtes oder gefärbtes

          Getreidestroh und Lindenbast):

     10   - Bambus .......................................  frei

     20   - Stuhlrohr und Peddigrohr .....................  frei

     90   - andere .......................................  frei

1402 --   Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich als

          Füll- oder Polsterungsmaterial verwendet werden

          (z. B. Kapok, Pflanzenhaar und Seegras), auch

          in Lagen, mit oder ohne Unterlage:

     10   - Kapok:

            A - mit Unterlage ............................    7%

            B - anders ...................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Pflanzenhaar:

              A - mit Unterlage ..........................    7%

             B - anders ..................................  frei

     99   - - sonstige:

             A - mit Unterlage ...........................    7%

             B - anders ..................................  frei

1403  --  Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich

            zur Herstellung von Besen oder Bürsten

            verwendet werden (zB Besensorgho,

            Piassava, Reiswurzeln und Istel), auch

            gebündelt oder zu Strängen gedreht:

        10  - Besensorgho (Sorghum vulgare var.

              technicum) ...........................       frei

        90  - andere:

              A - Mexikanische Fiber:

                  1 - gekrollt oder zu Strängen

                      gedreht ......................       frei

                  2 - mit Unterlage ................       frei

                  3 - sonstiges ....................       frei

              B - andere ..........................        frei

1404 --   Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen:

     10   - pflanzliche Rohstoffe, wie sie hauptsächlich

            zum Färben oder Gerben verwendet werden ......  frei

     20   - Baumwoll-Linters .............................  frei

     90   - andere:

            A - mit Unterlage ............................    7%

            B - anders ...................................  frei

          Nationale Anmerkung

          2 - Waren der Unternummern 1508 90 B1a1,

              1511 90 B1a1, 1513 19 B1a1, 1513 29 B1a1

              und 1516 20 B4b1a unterliegen einem

              Zuschlag (ZS).

1501 00   Schweineschmalz; andere Fette von Schweinen

          und Fette von Geflügel, ausgeschmolzen, auch

          ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln extrahiert:

          A - Knochenfett ................................    3%

          B - Abfallfett .................................  frei

          C - andere:

              3 - Fette von Geflügel .....................   18%

1502 00   Fette von Rindern (einschließlich Kälbern),

          Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen,

          auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln

          extrahiert:

          B - Knochenfett ................................    3%

          C - Abfallfett .................................  frei

          D - andere:

              1 - für technische Zwecke ..................  frei

1504 --   Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von

          Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert,

          aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - Fischleberöle sowie deren Fraktionen:

            A - Fischleberöle:

                1 - in Umschließungen mit einem Inhalt

                    von 1 Liter oder mehr:

                    a - rein .............................  frei

                2 - sonstige .............................   10%

            B - Fraktionen:

                1 - für den unmittelbaren menschlichen

                    Genuß ungeeignet oder unter

                    Zollaufsicht denaturiert:

                    a - vollständig oder teilweise gehärtet,

                        für technische Zwecke ............  frei

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

     20   - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von

            Fischen, ausgenommen Fischleberöle:

            A - Fette und Öle:

                1 - Öle für technische Zwecke ............  frei

            B - Fraktionen:

                1 - für den unmittelbaren menschlichen

                    Genuß ungeeignet oder unter

                    Zollaufsicht denaturiert:

                    a - vollständig oder teilweise

                        gehärtet, für technische Zwecke ..  frei

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

     30   - Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von

            Meeressäugetieren:

            A - Fette und Öle:

                1 - Öle für technische Zwecke ............  frei

            B - Fraktionen:

                1 - für den unmittelbaren menschlichen

                    Genuß ungeeignet oder unter

                    Zollaufsicht denaturiert:

                    a - vollständig oder teilweise

                        gehärtet, für technische Zwecke ..  frei

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

1505 --   Wollfett und Fettstoffe daraus, einschließlich

          Lanolin:

     10   - Wollfett, roh ................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

1506 00   Andere tierische Fette und Öle sowie deren

          Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht

          chemisch modifiziert:

          A - Knochenfett ................................    3%

          B - andere Fette und Öle .......................  frei

          C - Fraktionen:

              2 - sonstige:

                  a - in unmittelbaren Umschließungen

                      mit einem Inhalt von 5 kg oder

                      weniger ...........................  315,-

                  b - anders .............................   12%

1507 --   Sojaöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert,

          aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - rohes Öl, auch entschleimt:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert ..............................  frei

            B - anders:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                    einem Inhalt von 5 kg oder weniger .   19,5%

                2 - sonstige .............................   12%

     90   - andere:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                1 - Öle:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger ........................   19,5%

                    b - anders ...........................   12%

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ........ ..................   12%

1508 --   Erdnußöl sowie dessen Fraktionen, auch

          raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - rohes Öl:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert ..............................  frei

     90   - andere:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                1 - Öle:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger:

                        1 - rein .....................  12% + ZS

                    b - anders:

                        1 - rein .........................   12%

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

1509 --   Olivenöl sowie dessen Fraktionen, auch

          raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - Jungfernöl:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert ..............................  frei

            B - anders:

                1 - rein ................................   70,-

     90   - anderes:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                1 - Öle:

                    a - rein ............................   70,-

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ..... .....................   12%

1510 00   Andere Öle sowie deren Fraktionen, die

          ausschließlich von Oliven stammen, auch

          raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert,

          einschließlich Mischungen von diesen Ölen oder

          Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der

          Nummer 1509:

          A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

              ungeeignet oder unter Zollaufsicht

              denaturiert:

              1 - Öle ....................................  frei

          B - anders:

              1 - Öle:

                  a - rein ..............................   70,-

              2 - Fraktionen:

                  a - in unmittelbaren Umschließungen mit

                      einem Inhalt von 5 kg oder weniger   315,-

                  b - anders .............................   12%

1511 --   Palmöl sowie dessen Fraktionen, auch raffiniert,

          aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - rohes Öl:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert ..............................  frei

     90   - andere:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                1 - Öle:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger:

                        1 - rein .....................  12% + ZS

                    b - anders:

                        1 - rein .........................   12%

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

1512  --  Sonnenblumenöl, Safloröl und

            Baumwollsamenöl sowie Fraktionen davon,

            auch raffiniert, aber nicht chemisch

            modifiziert:

       (10) - Sonnenblumenöl oder Safloröl sowie

              Fraktionen davon:

     11   - - rohes Öl:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert ............................  frei

     19   - - sonstige:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert:

                  1 - Öle ................................  frei

              B - anders:

                  2 - Fraktionen:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

    (20)  - Baumwollsamenöl sowie dessen Fraktionen:

     21   - - rohes Öl, auch ohne Cossypol:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert ............................  frei

              B - anders:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                      einem Inhalt von 5 kg oder weniger . 19,5%

                  2 - sonstige ...........................   12%

     29   - - sonstige:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert:

                  1 - Öle ................................  frei

              B - anders:

                  1 - Öle:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger ......................   19,5%

                      b - anders .........................   12%

                  2 - Fraktionen:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

1513  --  Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und

            Babassuöl sowie Fraktionen davon, auch

            raffiniert, aber nicht chemisch

            modifiziert:

    (10)  - Kokosöl (Kopraöl) sowie dessen Fraktionen:

     11   - - rohes Öl:

              A - für den unmittelbaren menschlichen

                  Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert ............................  frei

     19   - - sonstige:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert:

                  1 - Öle ................................  frei

              B - anders:

                  1 - Öle:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger:

                          1 - rein ...................  12% + ZS

                      b - anders:

                          1 - rein .......................   12%

                  2 - Fraktionen:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

      (20)  - Palmkernöl und Babassuöl sowie

              Fraktionen davon:

     21   - - rohes Öl:

              A - für den unmittelbaren menschlichen

                  Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert ............................  frei

     29   - - sonstige:

              A - für den unmittelbaren menschlichen

                  Genuß ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert:

                  1 - Öle: ...............................  frei

              B - anders:

                  1 - Öle:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger:

                          1 - rein ...................  12% + ZS

                      b - anders:

                          1 - rein .......................   12%

                  2 - Fraktionen:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

1514  --  Rapsöl, Rüböl oder Senföl sowie

            Fraktionen davon, auch raffiniert,

            aber nicht chemisch modifiziert:

     10   - rohes Öl:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert ..............................  frei

     90   - andere:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

1515 --   Andere pflanzliche Fette und fette Öle

          (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen,

          auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert:

    (10)  - Leinöl sowie dessen Fraktionen:

     11   - - rohes Öl ...................................  frei

     19   - - sonstige:

              B - Fraktionen:

                  2 - sonstige:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

    (20)  - Maisöl sowie dessen Fraktionen:

     21   - - rohes Öl:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert ............................  frei

      29  - - sonstige:

              A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                  ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                  denaturiert:

                  1 - Öle ................................  frei

              B - anders:

                  2 - Fraktionen:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger .......................  315,-

                      b - anders .........................   12%

     30   - Rizinusöl sowie dessen Fraktionen:

            A - Öle ......................................  frei

            B - Fraktionen:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

     40   - Tungöl (Holzöl) sowie dessen Fraktionen:

            B - Fraktionen:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders .......... ................   12%

     50   - Sesamöl sowie dessen Fraktionen:

            A - für den unmittelbaren menschlichen Genuß

                ungeeignet oder unter Zollaufsicht

                denaturiert:

                1 - Öle ..................................  frei

            B - anders:

                2 - Fraktionen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

     60   - Jojobaöl sowie dessen Fraktionen .............  frei

     90   - andere:

            A - Öle:

                1 - Sulfuröl .............................  frei

                3 - sonstige:

                    a - für den unmittelbaren menschlichen

                        Genuß ungeeignet oder unter

                        Zollaufsicht denaturiert .........  frei

            B - Fraktionen:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger .........................  315,-

                    b - anders ...........................   12%

1516 --   Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie

          deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,

          umgeestert, rückgeestert oder elaidinisiert,

          auch raffiniert, aber nicht weiter zubereitet:

     10   - tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen:

            A - rückgeestert:

                1 - Fischleberöle:

                    b - anders ...........................   10%

                2 - Fette und andere Öle, von Fischen

                    oder Meeressäugetieren:

                    a - Öle für technische Zwecke ........  frei

                3 - andere tierische Fette und Öle:

                    a - Knochenfett ......................    3%

                    b - andere ...........................  frei

            B - anders:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger:

                        1 - ausschließlich von Fischen

                            oder Meeressäugetieren ......  315,-

                        2 - sonstige ....................  315,-

                    b - anders:

                        1 - ausschließlich von Fischen

                            oder Meeressäugetieren .......   12%

                        2 - sonstige .....................   12%

     20   - pflanzliche Fette und Öle sowie deren

            Fraktionen:

            A - hydriertes Rizinusöl (sogenanntes

                Opalwachs) ...............................  frei

            B - rückgeestert:

                1 - Leinöl, Rizinusöl und Sulfuröl .......  frei

                4 - sonstige:

                    a - für den unmittelbaren menschlichen

                        Genuß ungeeignet oder unter

                        Zollaufsicht denaturiert .........  frei

                    b - anders:

                        1 - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder weniger:

                         a - Sojaöl und Baumwollsamenöl 12% + ZS

                        2 - sonstige:

                           a - Sojaöl und Baumwollsamenöl    12%

            C - anders:

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                      weniger ...........................  315,-

                   b - anders ............................   12%

1517 --   Margarine; genießbare Mischungen oder

          Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen

          Fetten oder Ölen oder von Fraktionen

          verschiedener Fette oder Öle dieses Kapitels,

          ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie

          deren Fraktionen der Nummer 1516:

     10   - Margarine, ausgenommen flüssige .............  315,-

     90   - andere:

            B - andere:

                2 - Mischungen oder Zubereitungen, wie sie

                    als Formentrennmittel verwendet werden    8%

1518 00   Tierische oder pflanzliche Fette und Öle sowie

          deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,

          dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch

          Hitze im Vakuum oder im inerten Gas

          polymerisiert, oder anders chemisch modifiziert,

          ausgenommen solche der Nummer 1516;

          ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von

          tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen

          oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle

          dieses Kapitels, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen:

          A - Linoxyn ....................................    9%

          B - Mischungen von flüssigen, fetten

              pflanzlichen Ölen, für technische Zwecke ...  frei

          C - andere:

              1 - Rizinusöl, dehydratisiert oder geblasen .  10%

1519  --  Industrielle Monocarbonfettsäuren;

            Raffinationsfettsäuren; industrielle

            Fettalkohole:

       (10) - industrielle Monocarbonfettsäuren;

              Raffinationsfettsäuren:

        11  - - Stearinsäure .......................       frei

        12  - - Ölsäure ............................       frei

        13  - - Tallölfettsäuren ...................       frei

        19  - - sonstige ...........................       frei

        20  - industrielle Fettalkohole ...........        frei

1520 --   Glycerin, auch chemisch rein; Glycerinwasser und

          Glycerinunterlaugen:

   90   - andere, einschließlich synthetisches Glycerin .  175,-

1521 --   Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride),

          Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat

          (Spermaceti), auch raffiniert oder gefärbt:

     10   - Pflanzenwachse ...............................  frei

     90   - andere:

            A - Bienenwachs im natürlichen Zustand .......  frei

            B - andere Insektenwachse im natürlichen

                Zustand; Walrat (Spermaceti) .............  frei

            C - andere ...................................    5%

1522 00   Degras (Gerberfett); Rückstände aus der

          Behandlung von Fettstoffen oder tierischen oder

          pflanzlichen Wachsen:

          A - Degras .....................................    7%

          GATT-Anmerkung

          1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind

              vom Wirksamwerden und von der

              Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen,

              die von bestimmten Haupthandelspartnern

              Österreichs übernommen wurden, abhängig.

              Diese Zollsenkungen werden so lange

              aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen

              erfüllt sind.

1602 --   Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall

          oder Blut, anders zubereitet oder haltbar

          gemacht:

     20   - von Lebern von Tieren aller Art:

            B - von Tieren der Nummer 0104 ...............   25%

            C - von Geflügel der Nummer 0105:

              1 - Geflügellebern, gedämpft oder gekocht .  315,-

                2 - von Truthühnern, in luftdicht

                    verschlossenen Umschließungen aus

                    Eisen- oder Stahlblech mit einem

                   Inhalt von 5 kg oder weniger ..........   30%

                                                             min

                                                           400,-

                                                         20% (C)

                                                             min

                                                           250,-

                3 - sonstige ............................   30%

                                                             min

                                                           400,-

    (30)  - von Geflügel der Nummer 0105:

     31   - - von Truthühnern:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen aus Eisen- oder

                  Stahlblech mit einem Inhalt von 5 kg

                  oder weniger ...........................   30%

                                                             min

                                                           400,-

                                                         20% (C)

                                                             min

                                                           250,-

              B - andere ................ ................   30%

                                                             min

                                                           400,-

     39   - - sonstige ...................................   30%

                                                             min

                                                           400,-

     90   - andere, einschließlich Zubereitungen von Blut

            von Tieren aller Art:

            B - andere:

                2 - von Tieren der Nummer 0104 ...........   25%

1603 00   Extrakte und Säfte aus Fleisch, Fischen,

          Krebstieren, Weichtieren oder anderen

          wirbellosen Wassertieren:

          B - Extrakte aus Fleisch von Walen .............   10%

                                                             max

                                                           840,-

          C - Extrakte aus anderem Fleisch und aus Fischen   10%

                                                             max

                                                           840,-

1604  --  Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;

            Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:

    (10)  - Fische, ganz oder in Stücken, aber nicht

            fein zerkleinert:

     11   - - Lachse:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                 1 - nur in Öl ...........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - andere ........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - sonstiges .........................  530,-

     12   - - Heringfische:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - nur in Öl ..........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - Bratheringe ...................  360,-

                      d - andere ........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt

                      noch paniert ......................  500,-

                  3 - sonstige ..........................  530,-

     13   - - Sardinen oder Pilcharde, Sardinellen,

              Sprotten oder Brislinge:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - nur in Öl:

                      a - Sardinen oder Pilcharde ........   15%

                      b - andere .........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - andere ........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt

                      noch paniert ......................  500,-

                  3 - sonstige ..........................  530,-

        14  - - Thunfische, Skipjack oder

                Streifenbauch-Bonito und Bonito

                (Sarda spp.):

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - nur in Öl ..........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - andere ........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt

                      noch paniert ......................  500,-

                  3 - sonstige ..........................  530,-

     15   - - Makrelen:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - nur in Öl ..........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - andere ........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt

                      noch paniert ......................  500,-

                  3 - sonstige ..........................  530,-

     16   - - Sardellen:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - gekocht oder geräuchert, in Saucen,

                      Mayonnaise, Remoulade oder anderen,

                      nicht gelierenden Aufgüssen .......  110,-

                  2 - gekocht oder geräuchert, im eigenen

                      Saft ..............................   90,-

                  3 - sonstige ..........................  430,-

              B - anders:

                  1 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  2 - gefroren, weder mit Teig umhüllt

                      noch paniert ......................  500,-

                  3 - sonstige ..........................  530,-

     19   - - sonstige:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen:

                  1 - nur in Öl ..........................   15%

                  2 - sonstige:

                      a - gekocht oder geräuchert, in

                          Saucen, Mayonnaise, Remoulade

                          oder anderen, nicht gelierenden

                          Aufgüssen .....................  110,-

                      b - gekocht oder geräuchert, im

                          eigenen Saft ..................   90,-

                      c - Aale, in luftdicht verschlossenen

                          Umschließungen mit einem Gewicht

                          von 4,50 kg oder mehr .........  250,-

                      d - sonstige ......................  430,-

              B - anders:

                  1 - Aale, in Fässern oder ähnlichen

                      Umschließungen ....................  275,-

                  2 - paniert und gefroren ..............  530,-

                  3 - Seefische, gefroren, weder mit Teig

                      umhüllt noch paniert ..............  500,-

                  4 - sonstige ..........................  530,-

     20   - Fische, anders zubereitet oder haltbar gemacht:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen:

                1 - Fische (ausgenommen Sardellen- und

                    sardellenartige Zubereitungen aller

                    Art), nur in Öl:

                    a - Sardinen oder Pilcharde .........   15%

                    b - andere ...........................   15%

                2 - sonstige:

                    a - gekocht oder geräuchert, in Saucen,

                        Mayonnaise, Remoulade oder anderen,

                        nicht gelierenden Aufgüssen .....  110,-

                    b - gekocht oder geräuchert, im

                        eigenen Saft ....................   90,-

                    c - Bratheringe .....................  360,-

                    d - Aale, in luftdicht verschlossenen

                        Behältnissen mit einem Inhalt

                        von 4,50 kg oder mehr ...........  250,-

                    e - andere ..........................  430,-

                B - andere:

                    1 - Aale, in Fässern oder ähnlichen

                        Umschließungen ..................  275,-

                    2 - paniert und gefroren ............  530,-

                    3 - Seefische, gefroren, weder mit

                        Teig umhüllt noch paniert .......  500,-

                    4 - sonstige ........................  530,-

     30   - Kaviar und Kaviarersatz:

            A - Kaviar ..................................   18%

            B - Kaviarersatz ............................ 1000,-

1605 --   Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose

          Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht:

     10   - Krabben ......................................   20%

     20   - Garnelen .....................................   20%

     30   - Hummer .......................................   20%

     40   - sonstige Krebstiere ..........................   20%

     90   - andere:

            A - Schnecken ................................   20%

            B - andere ...................................   20%

1702 --   Andere Zucker, einschließlich chemisch reine

          Lactose, Maltose, Glucose und Fructose

          (Lävulose), fest; Zuckersirupe ohne Zusatz von

          Geruchs-, Geschmacks- oder Farbstoffen,

          Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig gemischt;

          Zucker und Melassen, karamelisiert:

     10   - Lactose und Lactosesirup:

            A - Lactose:

                1 - mit einer Reinheit von mindestens 98%:

                    ex 1 - ohne Zusatz von Geruchs-,

                           Geschmacks- oder Farbstoffen .  66,50

                2 - sonstige:

                    a - ohne Zusatz von Geruchs-,

                        Geschmacks- oder Farbstoffen ...   66,50

     90   - andere, einschließlich Invertzucker:

            B - Malzzucker (Maltose):

                1 - chemisch rein ......................   66,50

                2 - sonstige:

                    a - ohne Zusatz von Geruchs-,

                        Geschmacks- oder Farbstoffen ...   66,50

1801 00   Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet:

          A - roh, in der Schale .........................    4%

          B - anders .....................................    6%

1803 --   Kakaomasse, auch entfettet:

     10   - nicht entfettet ..............................   15%

     20   - ganz oder teilweise entfettet ................   15%

1804 00   Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl .............    5%

1805 00   Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen

          Süßungsmitteln .................................   27%

1806 --   Schokolade und andere kakaohaltige

          Nahrungsmittelzubereitungen:

     20   - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken

            oder Tafeln, mit einem Gewicht von mehr

            als 2 kg, sowie als Flüssigkeit, Paste,

            Pulver, Granulat oder in ähnlichen Formen,

            in Behältnissen oder unmittelbaren

            Umschließungen, mit einem Inhalt von mehr

            als 2 kg:

            A - Schokolade ...............................   32%

                                                             min

                                                           460,-

    (30)  - andere, in Blöcken, Tafeln, Rippen oder

            Riegeln:

     31   - - gefüllt:

              A - Schokolade .............................   32%

                                                             min

                                                           460,-

     32   - - nicht gefüllt:

              A - Schokolade .............................   32%

                                                             min

                                                           460,-

     90   - andere:

            A - Schokolade ...............................   32%

                                                             min

                                                           460,-

1902 --   Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

          Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer

          Weise zubereitet, wie z. B. Spaghetti,

          Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli

          und Canneloni; Couscous, auch zubereitet:

     20   - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

            anderer Weise zubereitet:

            A - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,

                Fleisch, Innereien oder anderen

                Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere oder

                andere wirbellose Wassertiere

                enthaltend:

                2 - Fisch ...............................  480,-

                3 - sonstige ............................   20%

          GATT-Anmerkung

          1 - Die mit „C” bezeichneten Zollsätze sind

              vom Wirksamwerden und von der

              Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen,

              die von bestimmten Haupthandelspartnern

              Österreichs übernommen wurden, abhängig.

              Diese Zollsenkungen werden so lange

              aufrechterhalten, als diese Voraussetzungen

              erfüllt sind.

          Fußnoten

          *3) Die Abkürzung „bT” bedeutet, daß sich

              Österreich das Recht vorbehält, zusätzlich

              einen beweglichen Teilbetrag zu erheben,

              der im Rahmen seiner Regelungen über

              landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

              jeweils festgesetzt wird.

2001 --   Gemüse, Früchte und andere genießbare

          Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

          zubereitet oder haltbar gemacht:

     90   - andere:

          A - Trüffeln ...................................   22%

          D - Früchte der Gattung Pimenta ................   15%

          F - andere:

              1 - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen mit einem Gewicht

                  von 15 kg oder weniger:

                  a - Kapern ............................  105,-

              2 - sonstige:

                  a - Kapern ............................  105,-

                  d - Tomatenkonserven, ohne Zusatz von

                      Gewürzen, Senf oder Zucker, in

                      Fässern oder Fäßchen ..............   70,-

                  e - Früchte der Nummern 0801 und 0803

                      sowie der Unternummern 0804 10,

                      0804 30, 0804 40 und 0804 50, ohne

                      Zuckerzusatz ......................   85,-

                  f - andere:

                      ex f - Gemüsekonserven in Kübeln

                             (Mastelli) .................  350,-

2002 --   Tomaten, ohne Essig oder Essigsäure zubereitet

          oder haltbar gemacht:

     10   - Tomaten, ganz oder in Stücken:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

                mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger   300,-

            B - andere:

                1 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in

                    Fässern oder Fäßchen ................   70,-

     90   - andere:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

                mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

                1 - Tomatenpulpe und Tomatenmark:

                    a - mit einem Gewicht von mehr

                    als 5 kg ............................  300,-

                    b - anders ..........................  300,-

                2 - sonstige ............................  300,-

            B - andere:

                2 - Tomatenkonserven, bloß gekocht, in

                    Fässern oder Fäßchen ................   70,-

2003 --   Pilze und Trüffeln, ohne Essig oder Essigsäure

          zubereitet oder haltbar gemacht:

     10   - Pilze:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

                mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger:

                1 - Champignons (Agaricus campestris,

                    Agaricus bisporus) ..................  370,-

                2 - sonstige ............................  370,-

     20   - Trüffeln ....................................   20%

2004 --   Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

          zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:

     10   - Kartoffeln:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

             mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..   10% +

                                                         b.T.*3)

     90   - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            A - Gemüsemischungen von Kartoffeln:

                1 - in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen mit einem Gewicht

                 von 15 kg oder weniger ................   10% +

                                                         b.T.*3)

            B - andere:

                2 - Früchte der Gattung Capsicum:

                    a - süßer Paprika:

                        1 - in luftdicht verschlossenen

                            Umschließungen mit einem

                            Gewicht von 15 kg oder

                            weniger .....................  370,-

                3 - Früchte der Gattung Pimenta .........   15%

                4 - Oliven:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  140,-

                    b - anders ..........................  140,-

                5 - Kapern:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  105,-

                    b - anders ..........................  105,-

                6 - Spargel:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........   22%

                9 - Artischocken:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  370,-

               10 - Sauerkraut:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  370,-

               11 - sonstige:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  370,-

2005 --   Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

          zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren:

     10   - homogenisiertes Gemüse:

            A - Kartoffeln .............................   10% +

                                                         b.T.*3)

                                                           370,-

            C - andere ..................................  370,-

     20   - Kartoffeln:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

             mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..   10% +

                                                         b.T.*3)

     30   - Sauerkraut:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

              mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..  370,-

     60   - Spargel:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

               mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..   22%

     70   - Oliven:

            A - in luftdicht verschlossenen Umschließungen

              mit einem Gewicht von 15 kg oder weniger ..  140,-

          B - anders ....................................  140,-

     90   - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

            A - anderes Gemüse:

                1 - Früchte der Gattung Capsicum:

                    a - süßer Paprika:

                        1 - in luftdicht verschlossenen

                            Umschließungen mit einem

                            Gewicht von 15 kg oder

                          weniger .......................  370,-

               2 - Früchte der Gattung Pimenta ...........   15%

                3 - Kapern:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  105,-

                    b - anders ..........................  105,-

                5 - Artischocken:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  370,-

                6 - sonstige:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen mit einem Gewicht

                        von 15 kg oder weniger ..........  370,-

            B - Gemüsemischungen:

                2 - Früchte der Gattung Capsicum:

                    a - süßer Paprika:

                        1 - in luftdicht verschlossenen

                            Umschließungen mit einem

                          Gewicht von 15 kg oder weniger   370,-

                       3 - Früchte der Gattung Pimenta ..    15%

                        4 - Kartoffeln:

                            a - in luftdicht verschlossenen

                                Umschließungen mit einem

                                Gewicht von 15 kg oder

                             weniger ...................   10% +

                                                         b.T.*3)

                        5 - Oliven:

                            a - in luftdicht verschlossenen

                                Umschließungen mit einem

                                Gewicht von 15 kg oder

                              weniger ...................  140,-

                          b - anders ....................  140,-

                        6 - Kapern:

                            a - in luftdicht verschlossenen

                                Umschließungen mit einem

                                Gewicht von 15 kg oder

                              weniger ...................  105,-

                          b - anders ....................  105,-

                        7 - Spargel:

                            a - in luftdicht verschlossenen

                                Umschließungen mit einem

                                Gewicht von 15 kg oder

                                weniger ..................   22%

                       10 - sonstige:

                            a - in luftdicht verschlossenen

                                Umschließungen mit einem

                                Gewicht von 15 kg oder

                                weniger .................  370,-

                            b - anders:

                                ex b - Gemüsekonserven in

                                     Kübeln (Mastelli) ..  350,-

2006 00   Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile,

          mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt,

          glaciert oder kandiert) .......................  530,-

2007 --   Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmus

          und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt,

          auch mit Zusatz von Zucker oder anderen

          Süßungsmitteln:

     10   - homogenisierte Zubereitungen:

            A - mit Zusatz von Zucker ....................   30%

            B - sonstige .................................   30%

    (90)  - andere:

     91   - - von Zitrusfrüchten:

              A - Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen:

                  1 - mit Zusatz von Zucker ..............   30%

                  2 - sonstige ...........................   30%

              B - andere:

                  1 - mit Zusatz von Zucker .............  700,-

                  2 - sonstige ..........................  700,-

     99   - - sonstige:

              A - Pflaumenmus:

                  1 - mit Zusatz von Zucker ..............   35%

                  2 - sonstiges ..........................   32%

              B - Konfitüren, Fruchtgelees und Marmeladen:

                  1 - mit Zusatz von Zucker ..............   30%

                  2 - sonstige ...........................   30%

              C - andere:

                  1 - mit Zusatz von Zucker .............  700,-

                  2 - sonstige ..........................  700,-

2008  --  Früchte und andere genießbare

            Pflanzenteile, in anderer Weise

            zubereitet oder haltbar gemacht, auch

            mit Zusatz von Zucker oder anderen

            Süßungsmitteln oder von Alkohol,

            anderweitig weder genannt noch

            inbegriffen:

    (10)  - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen oder

            Saaten, auch untereinander gemischt:

     19   - - sonstige, einschließlich Mischungen:

              A - Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse ..    8%

                                                         + 280,-

              B - Kastaniencreme in luftdicht

                  verschlossenen Umschließungen ..........   25%

     20   - Ananas:

            A - Pulpe und Mark:

                1 - in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen mit einem Gewicht

                    von 15 kg oder weniger ...............   23%

                                                             max

                                                           350,-

                2 - sonstige:

                    a - in luftdicht verschlossenen

                        Umschließungen ..................  350,-

            B - andere:

                1 - in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen ......................   25%

     30   - Zitrusfrüchte:

            A - Pulpe und Mark:

                1 - in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen mit einem Gewicht

                    von 15 kg oder weniger:

                    a - von Grapefruit ..................  350,-

                2 - sonstige:

                    a - von Grapefruit, in luftdicht

                        verschlossenen Umschließungen ...  350,-

            B - andere:

                1 - Grapefruit, in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen .......................   25%

     70   - Pfirsiche:

            B - andere:

                1 - in luftdicht verschlossenen

                    Umschließungen:

                    a - in Umschließungen aus Eisen- oder

                        Stahlblech, mit einem

                        Gesamtzuckergehalt von

                        25 Gewichtsprozent oder weniger,

                        gerechnet als Invertzucker .......   32%

                                                         19% (C)

                    b - andere ...........................   32%

    (90)  - andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen

            die der Unternummer 2008 19:

     92   - - Mischungen:

              B - andere:

                  1 - Früchte:

                      a - in luftdicht verschlossenen

                          Umschließungen, die nicht

                          weniger als vier verschiedene

                          Fruchtarten, ausgenommen Äpfel,

                          enthalten und bei welchen der

                          Anteil von Birnen

                          35 Gewichtsprozent nicht

                          überschreitet ..................   12%

                                                         + 300,-

                                                           7% C)

                                                         + 175,-

        99  - - sonstige:

                A - Früchte:

                    1 - Pulpe und Mark:

                      a - in luftdicht verschlossenen

                          Umschließungen mit einem

                          Gewicht von 15 kg oder weniger:

                          1 - von Früchten der

                              Nummer 0803 sowie der

                              Unternummern 0804 10,

                              0804 40 und 0804 50 ........   23%

                      b - andere:

                          1 - von Guaven, in luftdicht

                              verschlossenen

                              Umschließungen ............  350,-

                  2 - sonstige:

                      a - Früchte der Nummer 0803 sowie der

                          Unternummern 0804 10, 0804 40

                          und 0804 50:

                          1 - Guaven ....................   25%

                          2 - sonstige ohne Zusatz von

                              Zucker .....................    8%

                                                         + 280,-

2009  --  Fruchtsäfte (einschließlich

            Traubenmost) und Gemüsesäfte, weder

            gegoren noch mit einem Zusatz von

            Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder

            anderen Süßungsmitteln:

    (10)  - Orangensaft:

     11   - - gefroren:

              A - Dicksaft:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                    einem Inhalt von 20 Liter oder mehr .  105,-

                2 - sonstige ............................  420,-

              B - andere:

                  1 - ohne Zusatz von Zucker:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von weniger

                          als 20 Liter:

                          1 - Rohsaft ...................  150,-

                          2 - sonstige ..................  105,-

     19   - - sonstige:

              A - Dicksaft:

                  1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                    einem Inhalt von 20 Liter oder mehr .  105,-

                2 - sonstige ............................  420,-

              B - andere:

                  1 - ohne Zusatz von Zucker:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von weniger

                          als 20 Liter:

                          1 - Rohsaft ...................  150,-

                          2 - sonstige ..................  105,-

     20   - Grapefruitsaft:

            A - Dicksaft:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                    einem Inhalt von 20 Liter oder mehr .  105,-

                2 - sonstige:

                    a - gefroren ........................  270,-

                                                       170,- (C)

                    b - anders ..........................  270,-

            B - andere:

                1 - ohne Zusatz von Zucker:

                    a - Rohsaft in unmittelbaren

                        Umschließungen mit einem Inhalt

                        von weniger als 20 Liter ........  150,-

                2 - mit Zusatz von Zucker ...............  270,-

     30   - Saft von anderen Zitrusfrüchten, ausgenommen

            Mischungen:

            A - Saft von Früchten der Unternummern 0805 20

                und 0805 30:

                1 - Dicksaft:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

                2 - sonstige:

                    a - ohne Zusatz von Zucker:

                        1 - in Umschließungen mit einem

                            Inhalt von weniger als

                            20 Liter, ausgenommen

                            Zitronenrohsaft:

                            a - Rohsaft .................  150,-

                            b - andere ..................  105,-

                        2 - sonstige:

                            a - Zitronenrohsaft in Fässern  42,-

            B - andere:

                1 - Dicksaft:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  270,-

                2 - sonstige:

                    a - ohne Zusatz von Zucker:

                        1 - Rohsaft, in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von weniger als

                            20 Liter ....................  150,-

     40   - Ananassaft:

            A - Dicksaft:

                1 - in Umschließungen mit einem Inhalt von

                    20 Liter oder mehr ..................   80,-

                2 - sonstige ............................  270,-

            B - andere:

                1 - ohne Zusatz von Zucker:

                    a - Rohsaft, in unmittelbaren

                        Umschließungen mit einem Inhalt

                        von weniger als 20 Liter ........  120,-

                2 - mit Zusatz von Zucker ...............  270,-

     50   - Tomatensaft:

            A - Dicksaft:

                1 - in unmittelbaren Umschließungen mit

                    einem Inhalt von 20 Liter oder mehr .  105,-

                2 - sonstige ............................  420,-

            B - andere ..................................  420,-

     60   - Traubensaft (einschließlich Traubenmost):

            A - Dicksaft ................................  630,-

     70   - Apfelsaft:

            A - Dicksaft ................................  630,-

        80  - Saft von anderen Früchten oder anderem

              Gemüse, ausgenommen Mischungen:

              B - Saft von Früchten der

                  Nummern 0801 und 0803 sowie der

                  Unternummern 0804 10, 0804 40 und

                  0804 50:

                  1 - Dicksaft:

                      a - in unmittelbaren

                          Umschließungen mit einem

                          Inhalt von 20 Liter oder

                          mehr .....................        80,-

                      b - andere ...................       270,-

                  2 - sonstige:

                      a - ohne Zusatz von Zucker:

                          1 - Rohsaft, in

                              unmittelbaren

                              Umschließungen mit

                              einem Inhalt von

                              weniger als 20 Liter       120,-

            C - Saft von anderen Früchten:

                1 - Dicksaft:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter oder

                        mehr ............................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

                2 - sonstige:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von weniger

                        als 20 Liter:

                        1 - Rohsaft, ohne Zusatz von

                            Zucker ......................  175,-

                        2 - sonstige von schwarzen

                            Johannisbeeren, mit Zusatz

                            von Zucker ..................  500,-

            D - Saft von anderen Gemüsen:

                1 - Dicksaft:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

                2 - sonstige:

                    a - Rohsaft, in unmittelbaren

                        Umschließungen mit einem Inhalt

                        von weniger als 20 Liter, ohne

                        Zusatz von Zucker ...............   98,-

     90   - Mischungen von Säften:

            A - Dicksäfte:

                1 - von Äpfeln oder Birnen ..............  630,-

                2 - von Weintrauben .....................  630,-

                3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803

                    sowie der Unternummern 0804 10,

                    0804 30, 0804 40 und 0804 50:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................   80,-

                    b - andere ..........................  270,-

                4 - von Früchten der Unternummern 0805 40

                    und 0805 90:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere:

                        1 - Grapefruitsaft, gefroren ....  270,-

                                                        170,-(C)

                        2 - sonstige ....................  270,-

                5 - von Früchten der Unternummern 0805 10,

                    0805 20 und 0805 30:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

                6 - von anderen Früchten:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

                7 - von Gemüsen:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 20 Liter

                        oder mehr .......................  105,-

                    b - andere ..........................  420,-

            B - andere:

                3 - von Früchten der Nummern 0801 und 0803

                    sowie der Unternummern 0804 10,

                    0804 30, 0804 40, 0804 50, 0805 40

                    und 0805 90:

                    b - mit Zusatz von Zucker:

                        1 - Mischungen von Ananas- und

                           Grapefruitsäften .. ..........  270,-

                4 - von Früchten der Unternummern 0805 10,

                    0805 20 und 0805 30:

                    a - ohne Zusatz von Zucker:

                        1 - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von weniger als

                            20 Liter ....................  105,-

                5 - von anderen Früchten:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von weniger

                        als 20 Liter:

                        1 - von schwarzen Johannisbeeren,

                            mit Zusatz von Zucker .......  500,-

                6 - von Tomaten .........................  420,-

          Nationale Anmerkung

          *1) - Als „Käsefondue” der Unternummer 2106 90

                B1b1 gelten:

                Zubereitungen aus Schmelzkäse zur

                Herstellung von „Käsefondue”, mit einem

                Gehalt an Milchfett von 12 Gewichtsprozent

                oder mehr, jedoch weniger als

                18 Gewichtsprozent, zu deren Erzeugung

                keine anderen Käsesorten als Emmentaler

                oder Gruyere verwendet wurden, mit Zusatz

                von Weißwein, Kirschbranntwein, Stärke und

                Gewürzen, in Einzelpackungen, die 1 kg

                oder weniger enthalten.

          Fußnote

          *1) Die Anwendung dieses Zollsatzes unterliegt

              den von den zuständigen Behörden

              festzusetzenden Voraussetzungen.

2101 --   Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,

          Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

          Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage

          von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie

          und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

          Auszüge und Konzentrate davon:

     10   - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,

            und Zubereitungen auf der Grundlage solcher

            Auszüge, Essenzen oder Konzentrate oder auf

            der Grundlage von Kaffee:

            B - andere:

                1 - Auszüge aus Kaffee, fest:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 1 kg oder

                        weniger ........................   15,6%

                    b - anders ...........................   12%

     20   - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee

            oder Mate, und Zubereitungen auf der Grundlage

            solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate

            oder auf der Grundlage von Tee oder Mate:

            B - andere:

                1 - aus Tee ..............................   24%

                2 - aus Mate .............................   13%

2103 --   Zubereitungen für Gewürzsoßen und zubereitete

          Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel;

          Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

     10   - Sojasoße .....................................   25%

                                                             min

                                                           430,-

     20   - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen .......   25%

                                                             min

                                                           430,-

     30   - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

            A - Senfmehl, auch zubereitet ................    8%

            B - andere ..................................  160,-

     90   - andere:

            B - andere ...................................   25%

                                                             min

                                                           430,-

2104 --   Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür;

          zusammengesetzte homogenisierte

          Nahrungsmittelzubereitungen:

     10   - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen dafür ..   25%

                                                             min

                                                           450,-

     20   zusammengesetzte homogenisierte

          Nahrungsmittelzubereitungen:

          B - andere .....................................   25%

                                                             min

                                                           450,-

2106  --  Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

            weder genannt noch inbegriffen:

        90  - andere:

              B - andere:

                  1 - mit einem Milchfettgehalt von

                      1,5 Gewichtsprozent oder mehr

                      oder mit einem

                      Milcheiweißgehalt von

                      2,5 Gewichtsprozent oder mehr

                      oder mit einem Zuckergehalt,

                      gerechnet als Invertzucker,

                      von 5 Gewichtsprozent oder

                      mehr oder mit einem

                      Stärkegehalt von

                      5 Gewichtsprozent oder mehr:

                      b - andere:

                          1 - „Käsefondue”

                              genannte Zubereitungen  700,- 1)

2201 --   Wasser, einschließlich natürliches oder

          künstliches Mineralwasser und mit Kohlensäure

          versetztes Wasser, ohne Zusatz von Zucker oder

          anderen Süßungsmitteln, Geruchs- oder

          Geschmacksstoffen; Eis und Schnee:

     10   - Mineralwasser und mit Kohlensäure versetztes

            Wasser ......................................   14,-

     90   - andere:

            A - Eis ......................................    2%

            B - Schnee ...................................  frei

            C - andere ...................................  frei

2203 00   Bier, aus Malz hergestellt:

          A - mit einem Stammwürzegehalt von 14% oder

              weniger (Normalbier):

              1 - in Fässern, für ein Jahreskontingent *1)  90,-

          B - mit einem Stammwürzegehalt von mehr als

              14% aber nicht mehr als 20% (Starkbier):

              1 - in Fässern, für ein Jahreskontingent *1)  90,-

2204 --   Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich

          mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost,

          anderer als jener der Nummer 2009:

     10   - Schaumwein .................................. 1950,-

    (20)  - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung

            durch Zusatz von Alkohol verhindert oder

            gehemmt wurde:

     21   - - in Behältnissen mit einem Inhalt von

              2 Litern oder weniger:

              A - anderer Wein:

                  1 - mit einem Alkoholgehalt in

                      Volumenteilen von 18% Vol.

                      oder weniger:

                      a - in Flaschen ...................  630,-

                      b - anders:

                          ex b - Dessertweine, mit einem

                                 Alkoholgehalt in

                                 Volumenteilen von mehr

                                 als 17,5% Vol. .........  900,-

     29   - - sonstige:

              A - anderer Wein:

                  1 - mit einem Alkoholgehalt in

                      Volumenteilen von 18% Vol. oder

                      weniger:

                      a - in Behältnissen mit einem Inhalt

                          von mehr als 50 Litern ........  300,-

                      b - anders:

                          1 - in Fässern ................  315,-

                          2 - in Flaschen ...............  630,-

                          3 - anders:

                              ex 3 - Dessertweine, mit

                                     einem Alkoholgehalt

                                     in Volumenteilen von

                                   mehr als 17,5% Vol. ..  900,-

2205 --   Wermutwein und anderer Wein aus frischen

          Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen

          aromatisiert:

     10   - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern

            oder weniger:

            A - Schaumwein:

                1 - in Flaschen mit einem Inhalt von

                    1 Liter oder weniger ................  630,-

                2 - sonstiger ...........................  630,-

            B - anderer, mit einem Alkoholgehalt in

                Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger:

                1 - in Flaschen:

                    a - mit einem Inhalt von 1 Liter oder

                        weniger .........................  630,-

                    b - andere ..........................  630,-

                2 - sonstige:

                    ex 2 - mit einem Alkoholgehalt in

                           Volumenteilen von mehr

                           als 17,5% Vol. ...............  900,-

     90   - andere:

            A - Schaumwein:

                1 - in Flaschen .........................  630,-

                2 - sonstiger ...........................  315,-

            B - anderer, mit einem Alkoholgehalt in

                Volumenteilen von 18% Vol. oder weniger:

                1 - in Behältnissen mit einem Inhalt von

                    mehr als 50 Litern ..................  300,-

                2 - sonstige:

                    a - in Fässern ......................  315,-

                    b - in Flaschen .....................  630,-

                    c - anders:

                        ex c - mit einem Alkoholgehalt in

                               Volumenteilen von mehr

                               als 17,5% Vol. ...........  900,-

2206  00  Andere gegorene Getränke (zB Apfelwein,

            Birnenwein und Met); Mischungen von

            gegorenen Getränken und Mischungen von

            gegorenen Getränken und

            nichtalkoholischen Getränken,

            anderweitig weder genannt noch

            inbegriffen:

            A - Obstschaumwein ....................    2 100,-

2208 --   Ethylalkohol, unvergällt, mit einem Alkoholgehalt

          in Volumenteilen von weniger als 80% Vol.;

          Branntwein, Liköre und andere Getränke, die

          Destillationsalkohol enthalten, zusammengesetzte

          alkoholische Zubereitungen, wie sie für die

          Herstellung von Getränken verwendet werden:

     20   - Branntweine, durch Destillation von Traubenwein

            oder Traubentrester hergestellt ............. 2450,-

     30   - Whisky ...................................... 2450,-

     90   - andere:

            B - Kirschbranntwein ........................ 2450,-

          Fußnote

          *1) Das Jahreskontingent für die Waren der

              Unternummern 2309 10 A2a, 2309 10 B2a,

              2309 90 B1b1 und 2309 90 B2b1 beträgt

              insgesamt 5200 t. Das Kontingentjahr beginnt

              am 1. Jänner eines jeden Jahres.

2301 --   Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien

          und anderem Schlachtanfall, von Fischen,

          Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen

          Wassertieren, für den menschlichen Genuß nicht

          geeignet; Grammeln:

     10   - Mehl, Grieß und Pellets, aus Fleisch, Innereien

            oder anderem Schlachtanfall; Grammeln:

            A - Grammeln ..................................   3%

     20   - Mehl, Grieß und Pellets, von Fischen,

            Krebstieren, Weichtieren oder anderen

            wirbellosen Wassertieren:

            A - von Fischen ..............................  frei

2304 00   Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der

          Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form

          von Pellets:

          A - Ölkuchen ...................................  frei

2305 00   Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der

          Gewinnung von Erdnußöl, auch gemahlen oder in

          Form von Pellets:

          A - Ölkuchen ...................................  frei

2306 --   Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der

          Gewinnung von pflanzlichen Fetten oder Ölen,

          auch gemahlen oder in Form von Pellets,

          ausgenommen solche der Nummer 2304 oder 2305:

     10   - aus Baumwollsamen:

            A - Ölkuchen .................................  frei

     20   - aus Leinsamen:

            A - Ölkuchen .................................  frei

     30   - aus Sonnenblumenkernen:

            A - Ölkuchen .................................  frei

     40   - aus Raps- oder Rübsensamen (Anm.: richtig:

            Rübensamen):

            A - Ölkuchen .................................  frei

     50   - aus Kokosnüssen oder Kopra:

            A - Ölkuchen .................................  frei

     60   - aus Palmnüssen oder Palmkernen:

            A - Ölkuchen .................................  frei

     90   - andere:

            A - Ölkuchen .................................  frei

2307 00   Weingeläger; Weinstein, roh:

          A - Weingeläger, flüssig ......................  210,-

2309 --   Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung

          verwendet werden:

     10   - Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für

            den Kleinverkauf:

            A - Getreide oder Müllereierzeugnisse daraus

                enthaltend:

                2 - sonstige:

                    a - für ein Jahreskontingent *1) ... .   15%

            B - andere:

                2 - sonstige:

                    a - für ein Jahreskontingent *1) .....   15%

     90   - andere:

            A - Solubles von Fischen oder

                Meeressäugetieren:

                1 - getrocknet oder konzentriert ..........   9%

                2 - sonstige ..............................   9%

            B - andere:

                1 - Getreide oder Müllereierzeugnisse

                    daraus enthaltend:

                    b - andere:

                       1 - für ein Jahreskontingent *1) ..   15%

                2 - sonstige:

                    b - andere:

                       1 - für ein Jahreskontingent *1) ..   15%

2401 --   Tabak, roh oder unverarbeitet; Tabakabfälle:

   10   - Tabak, nicht entstielt oder nicht entrippt ....  400,-

     20   - Tabak, ganz oder teilweise entstielt oder

          entrippt ......................................  750,-

   30   - Tabakabfälle ..................................  400,-

2402 --   Zigarren, Stumpen, Zigarillos und Zigaretten,

          aus Tabak oder Tabakersatz:

     10   - Zigarren, Stumpen und Zigarillos, die Tabak

        enthalten ..................................... 23.300,-

20   - Zigaretten, die Tabak enthalten ............... 26.600,-

     90   - andere:

        A - Zigarren, Stumpen und Zigarillos .......... 23.300,-

        B - Zigaretten ................................ 26.600,-

2403 --   Anderer verarbeiteter Tabak und anderer

          verarbeiteter Tabakersatz; „homogenisierter”

          oder „rekonstituierter” Tabak; Tabakextrakte

          und Tabaklaugen:

     10   - Rauchtabak, auch teilweise oder ganz aus

            Tabakersatz ............................... 13.300,-

    (90)  - andere:

     91   - - „homogenisierter” oder „rekonstituierter”

              Tabak ................................... 13.300,-

     99   - - sonstige:

              A - Tabakextrakte und Tabaklaugen ....... 13.300,-

              B - andere .............................. 13.300,-

2501  00  Salz (einschließlich Speisesalz und

            denaturiertes Salz) und reines

            Natriumchlorid, auch in wässeriger

            Lösung oder zugesetzte Antibackmittel

            oder Rieselhilfen enthaltend; Meerwasser      frei

2502 00   Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet ...........  frei

2503 --   Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter,

          gefällter und kolloidaler Schwefel:

     10   - Schwefel, roh oder nicht raffiniert ..........  frei

     90   - anderer ......................................  frei

2504 --   Natürlicher Graphit:

     10   - Pulver oder Flocken ..........................    2%

     90   - anderer ......................................    2%

2505 --   Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt,

          ausgenommen metallhaltige Sande des Kapitels 26:

     10   - Silikatsande und Quarzsande ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2506 --   Quarz (ausgenommen natürliche Sande); Quarzite,

          auch grob behauen oder durch Sägen oder auf

          andere Weise zu rechteckigen (einschließlich

          quadratischen) Blöcken oder Platten lediglich

          zerteilt:

     10   - Quarz ........................................    3%

    (20)  - Quarzite:

     21   - - roh oder grob behauen ......................    3%

     29   - - sonstige ...................................    3%

2507 00   Kaolin und andere kaolinische Tone, auch

          gebrannt .....................................    2,50

2508 --   Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der

          Nr. 6806), Andalusit, Cyanit und Sillimanit,

          auch kalziniert; Mullit; Schamotte und

          Dinaserden:

     10   - Bentonit .....................................    5%

     20   - Bleicherden und Walkerde .....................  frei

     30   - feuerfester Ton ..............................  frei

     40   - andere Tone ..................................  frei

     50   - Andalusit, Cyanit und Sillimanit .............  frei

     60   - Mullit .......................................  frei

     70   - Schamotte und Dinaserden .....................  frei

2509 00   Kreide .......................................    3,20

2510 --   Natürliche Calciumphosphate, natürliche

          Aluminiumcalciumphosphate und Phosphatkreiden:

     10   - nicht gemahlen ...............................  frei

     20   - gemahlen .....................................    5%

2511 --   Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches

          Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt,

          ausgenommen Bariumoxid der Nummer 2816:

     10   - natürliches Bariumsulfat (Baryt) .............  frei

     20   - natürliches Bariumcarbonat (Witherit) ........  frei

2512 00   Kieselsäure Fossilienmehle (z. B. Kieselgur,

          Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsaure

          Erden, auch kalziniert, mit einem Schüttgewicht

          von 1 oder weniger .............................  frei

2513 --   Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund,

          natürlicher Granat und andere natürliche

          Schleifmittel, auch thermisch behandelt:

    (10)  - Bimsstein:

     11   - - roh oder in unregelmäßigen Stücken,

              einschließlich gebrochener Bimsstein

              (Bimskies) .................................  frei

     19   - - sonstiger ..................................  frei

    (20)  - Schmirgel, natürlicher Korund, natürlicher

            Granat und andere natürliche Schleifmittel:

     21   - - roh oder in unregelmäßigen Stücken .........  frei

     29   - - sonstige ...................................    4%

2514 00   Schiefer, auch grob behauen oder durch Sägen

          oder auf andere Weise zu rechteckigen

          (einschließlich quadratischen) Blöcken oder

          Platten lediglich zerteilt ...................    2,5%

2515  --  Marmor, Travertin, Ecaussine und andere

            Werk- oder Hausteine aus Kalkstein, mit

            einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr,

            und Alabaster, alle diese auch grob

            behauen oder durch Sägen oder auf andere

            Weise zu rechteckigen (einschließlich

            quadratischen) Blöcken oder Platten

            lediglich zerteilt:

       (10) - Marmor und Travertin:

    (10)  - Marmor und Travertin:

     11   - - roh oder grob behauen ......................  frei

     12   - - durch Sägen oder auf andere Weise zu

              rechteckigen (einschließlich quadratischen)

              Blöcken oder Platten lediglich zerteilt ....    4%

     20   - Ecaussine und andere Werk- oder Hausteine aus

            Kalkstein; Alabaster .........................    4%

2516 --   Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere

          Werk- oder Hausteine, auch grob behauen oder

          durch Sägen oder auf andere Weise zu

          rechteckigen (einschließlich quadratischen)

          Blöcken oder Platten lediglich zerteilt:

    (10)  - Granit:

     11   - - roh oder grob behauen ......................  frei

     12   - - durch Sägen oder auf andere Weise zu

              rechteckigen (einschließlich quadratischen)

              Blöcken oder Platten lediglich zerteilt ..    4,5%

    (20)  - Sandstein:

     21   - - roh oder grob behauen ......................  frei

     22   - - durch Sägen oder auf andere Weise zu

              rechteckigen (einschließlich quadratischen)

              Blöcken oder Platten lediglich zerteilt ....    4%

     90   - andere Werk- und Hausteine ...................    4%

2517 --   Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie

          sie für den Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie

          für andere Beschotterungen verwendet werden,

          Kiesel und Feuerstein (Flint), auch thermisch

          behandelt; Makadam aus Schlacke oder ähnlichen

          Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil

          dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;

          Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und Mehl,

          aus Steinen der Nummer 2515 oder 2516, auch

          thermisch behandelt:

     10   - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine,

            wie sie für den Beton-, Straßen- und Bahnbau

            sowie für andere Beschotterungen verwendet

            werden, Kiesel und Feuerstein (Flint), auch

            thermisch behandelt ..........................  frei

     20   - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen

            Industrieabfällen, auch mit den in der

            vorstehenden Unternummer 2517 10 genannten

            Stoffen als Zusatz ...........................  frei

     30   - Teermakadam ..................................  frei

    (40)  - Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus

            Steinen der Nummer 2515 oder 2516, auch

            thermisch behandelt:

     41   - - aus Marmor .................................    4%

     49   - - sonstige ...................................    4%

2518 --   Dolomit, auch gebrannt oder gesintert; Dolomit,

          grob behauen oder durch Sägen oder auf andere

          Weise zu rechteckigen (einschließlich

          quadratischen) Blöcken oder Platten lediglich

          zerteilt; Dolomitstampfmasse:

     10   - Dolomit, nicht gebrannt oder gesintert ........   3%

     20   - Dolomit, gebrannt oder gesintert ............   5,5%

     30   - Dolomitstampfmasse ............................   6%

2519 --   Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit);

          Schmelzmagnesia; Sintermagnesia, auch mit

          kleinen Mengen anderer Oxide, die vor der

          Sinterung zugesetzt wurden; anderes

          Magnesiumoxid, auch rein:

     10   - natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) .....  frei

     90   - andere:

            A - kaustischer Magnesit .....................    4%

            B - sonstige .................................  frei

2520 --   Gipssteine (Rohgips); Anhydrit; gebrannter Gips,

          auch gefärbt oder mit geringen Mengen von

          Abbindebeschleunigern oder Abbindeverzögerern

          versetzt:

     10   - Gipsstein (Rohgips); Anhydrit ................    3%

     20   - gebrannter Gips ..............................    6%

2521 00   Hüttenkalkstein; Kalksteine und andere

          kalkhaltige Steine, wie sie zur Herstellung von

          Kalk oder Zement verwendet werden ..............  frei

2522 --   Gebrannter Kalk, auch gelöscht, und

          hydraulischer Kalk, ausgenommen Calciumoxid und

          Calciumhydroxid der Nummer 2825:

     10   - ungelöschter Kalk ............................    6%

     20   - gelöschter Kalk ..............................    6%

     30   - hydraulischer Kalk ...........................    3%

2523  --  Portlandzement, Tonerdezement,

            Schlackenzement, Sulfathüttenzement und

            ähnliche hydraulische Zemente, auch

            gefärbt oder in Form von Klinker:

     10   - Zementklinker ................................    5%

    (20)  - Portlandzement:

     21   - - Weißzement, auch künstlich gefärbt .......    2,5%

     29   - - sonstiger .................................    5,-

        30  - Tonerdezement .......................         frei

     90   - andere hydraulische Zemente ..................    2%

2524 00   Asbest .........................................  frei

2525 --   Glimmer, auch in unregelmäßige Scheiben

          gespalten (Schuppen); Glimmerabfall:

     10   - Glimmer, roh oder zu unregelmäßigen Plättchen

            oder Scheiben gespalten ......................  frei

     20   - Glimmerpulver ................................  frei

     30   - Glimmerabfall ................................  frei

2526 --   Natürlicher Speckstein (Steatit), auch grob

          behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise

          zu rechteckigen (einschließlich quadratischen)

          Blöcken oder Platten lediglich zerteilt; Talk:

     10   - nicht gebrochen, nicht pulverisiert ..........  frei

     20   - gebrochen oder pulverisiert ..................  frei

2527 00   Natürlicher Kryolith; natürlicher Chiolith .....  frei

2528  --  Natürliche Borate und ihre Konzentrate

            (auch kalziniert), ausgenommen Borate,

            die aus natürlichen wässerigen

            Salzlösungen gewonnen wurden; natürliche

            Borsäure mit einem Gehalt von nicht mehr

            als 85 Gewichtsprozent H tief 3 BO

            tief 3, berechnet auf das Gewicht der

            Trockensubstanz:

        10  - natürliche Natriumborate und ihre

              Konzentrate (auch kalziniert) .......       frei

     90   - andere:

            A - Rohborsäure ..............................    7%

            B - sonstige .................................  frei

2529 --   Feldspat; Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit;

          Flußspat:

     10   - Feldspat .....................................    3%

    (20)  - Flußspat:

     21   - - mit einem Calciumfluoridgehalt von

              97 Gewichtsprozent oder weniger ............  frei

     22   - - mit einem Calciumfluoridgehalt von mehr als

              97 Gewichtsprozent .........................  frei

     30   - Leuzit; Nephelin und Nephelin-Syenit .........    3%

2530 --   Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen:

     10   - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht

            expandiert ...................................  frei

     20   - Kieserit und Epsomit (natürliche

            Magnesiumsulfate) ............................  frei

     30   - Farberden ....................................    3%

     40   - natürlicher Eisenglimmer .....................    3%

     90   - andere .......................................  frei

2601 --   Eisenerze und deren Konzentrate, einschließlich

          Schwefelkiesabbrände:

    (10) - Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen

           Schwefelkiesabbrände:

     11   - - nicht agglomeriert .........................  frei

     12   - - agglomeriert ...............................  frei

     20   - Schwefelkiesabbrände .........................  frei

2602 00   Manganerze und deren Konzentrate, einschließlich

          manganhaltiger Eisenerze und Konzentrate mit

          einem Mangangehalt von 20 Gewichtsprozent oder

          mehr, berechnet auf das Gewicht der

          Trockensubstanz ................................  frei

2603 00   Kupfererze und deren Konzentrate ...............  frei

2604 00   Nickelerze und deren Konzentrate ...............  frei

2605 00   Cobalterze und deren Konzentrate ...............  frei

2606 00   Aluminiumerze und deren Konzentrate ............  frei

2607 00   Bleierze und deren Konzentrate .................  frei

2608 00   Zinkerze und deren Konzentrate .................  frei

2609 00   Zinnerze und deren Konzentrate .................  frei

2610 00   Chromerze und deren Konzentrate ................  frei

2611 00   Wolframerze (Tungstenerze) und deren Konzentrate  frei

2612 --   Uranerze oder Thoriumerze und deren Konzentrate:

     10   - Uranerze und deren Konzentrate ...............  frei

     20   - Thoriumerze und deren Konzentrate ............  frei

2613 --   Molybdänerze und deren Konzentrate:

     10   - geröstet .....................................  frei

     90   - anders .......................................  frei

2614 00   Titanerze und deren Konzentrate ................  frei

2615 --   Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder

          Zirkonerze und deren Konzentrate:

     10   - Zirkonerze und deren Konzentrate .............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2616 --   Edelmetallerze und deren Konzentrate:

     10   - Silbererze und deren Konzentrate .............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2617 --   Andere Erze und deren Konzentrate:

     10   - Antimonerze und deren Konzentrate ............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2618 00   Granulierte Schlacke (Schlackensand) von der

          Eisen- oder Stahlerzeugung .....................  frei

2619 00   Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),

          Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle, von

          der Eisen- oder Stahlerzeugung .................  frei

2620  --  Aschen und Rückstände (ausgenommen

            solche von der Eisen- oder

            Stahlerzeugung), die Metalle oder

            Metallverbindungen enthalten:

    (10)  - hauptsächlich Zink enthaltend:

     11   - - Hartzink ...................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - hauptsächlich Blei enthaltend ................  frei

     30   - hauptsächlich Kupfer enthaltend ..............  frei

     40   - hauptsächlich Aluminium enthaltend ...........  frei

     50   - hauptsächlich Vanadium enthaltend ............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2621 00   Andere Schlacken und Aschen, einschließlich

          Seetangasche (Kelp) ............................  frei

2701 --   Steinkohle; Briketts und ähnliche feste

          Brennstoffe, aus Steinkohle:

    (10)  - Steinkohle, auch in Pulverform, aber nicht

            agglomeriert:

     11   - - Anthrazit ..................................  frei

     12   - - bituminöse Steinkohle ......................  frei

     19   - - sonstige Steinkohle ........................  frei

     20   - Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus

            Steinkohle ...................................  frei

2702 --   Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen

          Gagat (Jet):

     10   - Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht

            agglomeriert .................................  frei

     20   - agglomerierte Braunkohle .....................  frei

2703 00   Torf (einschließlich Torfstreu), auch

          agglomeriert ...................................    4%

2704 00   Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle,

          Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert;

          Retortenkohle ..................................  frei

2705 00   Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und

          ähnliche Gase, ausgenommen Erdölgase und

          andere gasförmige Kohlenwasserstoffe ...........  frei

2706 00   Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und

          andere Mineralteere, auch entwässert oder

          teilweise destilliert, einschließlich

          rekonstituierte Teere ..........................    3%

2707 --   Öle und andere Destillationserzeugnisse des

          Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche

          Erzeugnisse, bei denen die aromatischen

          gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen

          gewichtsmäßig vorherrschen:

     10   - Benzol .......................................    4%

     20   - Toluol .......................................    4%

     30   - Xylole .......................................    4%

     40   - Naphthalin ...................................    3%

     50   - andere aromatische Kohlenwasserstoffmischungen,

            bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis

            250 ºC     65 Volumprozent oder mehr

            (einschließlich der Destillationsverluste)

            übergehen ....................................  frei

     60   - Phenole ......................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Kreosotöle .................................  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

2708 --   Pech und Pechkoks, aus Steinkohlenteer oder

          anderen Mineralteeren:

     10   - Pech .........................................    4%

     20   - Pechkoks .....................................  frei

2709 00   Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh    4,90

2710  00  Erdöle und Öle aus bituminösen

            Mineralien, ausgenommen rohe;

            anderweitig weder genannte noch

            inbegriffene Zubereitungen, die

            70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder

            Öle aus bituminösen Mineralien enthalten,

            soweit diese Öle den wesentlichen

            Bestandteil dieser Zubereitungen bilden:

          C - Petroleum .................................   14,-

            E - Heizöle und ähnliche Rückstände von

                der Erdölverarbeitung ..............       5,-

          F - Spindelöle und Schmieröle .................   17,-

          C - zubereitete Schmiermittel .................   10%

          H - Weißöle (Vaselinöl, Paraffinöl) ............    6%

          I - Transformatorenöle .........................   10%

          K - andere ....................................   25,-

2711 --   Erdölgase und andere gasförmige

          Kohlenwasserstoffe:

    (10)  - verflüssigt:

     11   - - Erdgas .....................................    3%

     12   - - Propan .....................................    4%

     13   - - Butane .....................................    4%

     14   - - Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien ....    4%

     19   - - sonstige ...................................    4%

    (20)  - im gasförmigen Zustand:

     21   - - Erdgas .....................................    3%

     29   - - sonstige ...................................  frei

2712  --  Vaselin; Paraffin, mikrokristallines

            Erdölwachs, Slackwax, Ozokerit,

            Montanwachs, Torfwachs, andere

            Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse,

            durch Synthese oder durch andere

            Verfahren gewonnen, auch gefärbt:

     10   - Vaselin ....................................    5,5%

     20   - Paraffin mit einem Ölgehalt von weniger als

            0,75 Gewichtsprozent .......................   19,60

     90   - andere .......................................    2%

2713 --   Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände

          von Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien:

    (10)  - Petrolkoks:

     11   - - nicht kalziniert ...........................    4%

     12   - - kalziniert .................................    4%

     20   - Erdölbitumen .................................    3%

     90   - andere Rückstände von Erdölen oder Ölen aus

            bituminösen Mineralien .......................    3%

2714 --   Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse

          Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein:

     10   - bituminöse Schiefer und Sande ................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2715 00   Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von

          Naturasphalt, Naturbitumen, Erdölbitumen,

          Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B.

          Asphaltmastix oder Verschnittbitumen) ..........    6%

2716 00   Elektrische Energie ............................  frei

          Fußnote:

          *1) Vertragsmäßig mit der Möglichkeit zur Festsetzung eines

          Zollsatzes von 6% des Wertes oder des entsprechenden

          spezifischen Zollsatzes.

2801 --   Fluor, Chlor, Brom und Iod:

     10   - Chlor .......................................   50,-

     20   - Iod ..........................................  frei

     30   - Fluor; Brom ..................................  frei

2802 00   Schwefel, sublimiert oder gefällt; kolloidaler

          Schwefel .......................................  frei

2803 00   Kohlenstoff (Ruß und andere Formen des

          Kohlenstoffs, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen) ...................................  frei

2804 --   Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle:

     10   - Wasserstoff ..................................    8%

    (20)  - Edelgase:

     21   - - Argon ......................................    7%

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Stickstoff ...................................    8%

     40   - Sauerstoff ...................................    8%

     50   - Bor; Tellur ..................................  frei

    (60)  - Silicium:

     61   - - mit einem Gehalt an Silicium von

              99,99 Gewichtsprozent oder mehr ............  frei

     69   - - sonstige ...................................  frei

     70   - Phosphor .....................................  frei

     80   - Arsen ........................................  frei

     90   - Selen ........................................  frei

2805 --   Alkali- oder Erdalkalimetalle; Seltenerdmetalle,

          Scandium und Yttrium, auch untereinander

          gemischt oder miteinander legiert; Quecksilber:

    (10)  - Alkalimetalle:

     11   - - Natrium ....................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Erdalkalimetalle:

     21   - - Calcium ....................................  frei

     22   - - Strontium und Barium .......................  frei

     30   - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch

            untereinander gemischt oder miteinander

            legiert ......................................    9%

     40   - Quecksilber ..................................  frei

2806 --   Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure,

          Salzsäure); Chloroschwefelsäure:

     10   - Chlorwasserstoff (Chlorwasserstoffsäure,

            Salzsäure) .................................   11,20

     20   - Chloroschwefelsäure ..........................  frei

2807 00   Schwefelsäure; Oleum .........................    7,30

2808 00   Salpetersäure; Nitriersäuren ...................    7%

2909 --   Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid);

          Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren:

     10   - Diphosphorpentaoxid (Phosphorsäureanhydrid) ..  frei

     20   - Phosphorsäure und Polyphosphorsäuren:

            A - Phosphorsäure, flüssig .................   17,20

            B - andere ...................................  frei

2810 00   Boroxide; Borsäuren ............................    9%

2811 --   Andere anorganische Säuren und andere

          anorganische Sauerstoffverbindungen der

          Nichtmetalle:

    (10)  - andere anorganische Säuren:

     11   - - Fluorwasserstoff (Flußsäure) ...............  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - andere anorganische Sauerstoffverbindungen

            der Nichtmetalle:

     21   - - Kohlenstoffdioxid ..........................    8%

     22   - - Siliciumdioxid .............................    4%

     23   - - Schwefeldioxid ...........................   39,20

     29   - - sonstige:

              A - Stickoxydul ............................    9%

              B - andere .................................  frei

2812 --   Halogen- und Oxyhalogenverbindungen der

          Nichtmetalle:

     10   - Chloride und Oxychloride .....................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2813 --   Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches

          Phosphortrisulfid:

     10   - Schwefelkohlenstoff (Kohlenstoffdisulfid) ....    8%

     90   - andere .......................................  frei

2814 --   Ammoniak, wasserfrei oder in wässeriger Lösung

          (Salmiakgeist):

     10   - Ammoniak, wasserfrei .........................    8%

     20   - Ammoniak in wässeriger Lösung (Salmiakgeist) .   11%

2815 --   Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid

          (Ätzkali); Natrium- oder Kaliumperoxid:

    (10)  - Natriumhydroxid (Ätznatron):

     11   - - fest ......................................   70,-

     12   - - in wässeriger Lösung (Natronlauge) ........   40,-

     20   - Kaliumhydroxid (Ätzkali):

            A - fest .....................................  frei

            B - in wässeriger Lösung .....................    8%

     30   - Natrium- oder Kaliumperoxid ..................    8%

2816 --   Hydroxid und Peroxid des Magnesiums; Oxid,

          Hydroxid und Peroxid, des Strontiums oder des

          Bariums:

     10   - Hydroxid und Peroxid, des Magnesiums .........  frei

     20   - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Strontiums ...  frei

     30   - Oxid, Hydroxid und Peroxid, des Bariums ......  frei

2817 00   Zinkoxid; Zinkperoxid ..........................    7%

2818  --  Künstlicher Korund, auch von chemisch

            nicht eindeutig bestimmter Konstitution;

            Aluminiumoxid; Aluminiumhydroxid:

        10  - künstlicher Korund, auch von chemisch

              nicht eindeutig bestimmter

              Konstitution:

              A - Edelkorund, weiß oder rosa, mit

                  mehr als 97,5% Al tief 2 O tief 3        1%

              B - andere ...........................       6%

        20  - Aluminiumoxid, ausgenommen künstlicher

              Korund ...............................       frei

        30  - Aluminiumhydroxid ...................       frei

2819 --   Chromoxide und Chromhydroxide:

     10   - Chromtrioxid .................................  frei

     90   - andere:

            A - Chromoxidgrün ............................   10%

            B - sonstige .................................  frei

2820 --   Manganoxide:

     10   - Mangandioxid .................................    4%

     90   - andere .......................................  frei

2821 --   Eisenoxide und Eisenhydroxide; Farberden mit

          einem Gehalt an gebundenem Eisen von

          70 Gewichtsprozent oder mehr, gerechnet

          als Fe203:

     10   - Eisenoxide und Eisenhydroxide ................    8%

     20   - Farberden ..................................   75,60

2822 00   Kobaltoxide und Kobalthydroxide; handelsübliche

          Kobaltoxide ....................................  frei

2823 00   Titanoxide .....................................    6%

2824 --   Bleioxide; Minium (rote Mennige) und

          Orange-Mennige:

     10   - Bleimonoxid (Lithargyrum, Massicot) ..........   15%

     20   - Minium (rote Mennige) und Orange-Mennige .....   15%

     90   - andere .......................................   15%

2825 --   Hydrazin und Hydroxylamin und deren

          anorganische Salze; andere anorganische Basen;

          andere Oxide, Hydroxide und Peroxide, der

          Metalle:

     10   - Hydrazin und Hydroxylamin und deren

            anorganische Salze ...........................  frei

     20   - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid ..............  frei

     30   - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide ..........  frei

     40   - Nickeloxide und Nickelhydroxide ..............  frei

     50   - Kupferoxide und Kupferhydroxide ..............  frei

     60   - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid ...........  frei

     70   - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide ..........  frei

     80   - Antimonoxide .................................  frei

     90   - andere:

            A - Zinnoxide und Zinnhydroxide ..............    8%

            B - sonstige .................................  frei

2826 --   Fluoride; Fluorosilicate, Fluoroaluminate und

          andere komplexe Fluorsalze:

    (10)  - Fluoride:

     11   - - des Ammoniums oder des Natriums:

              A - des Natriums ...........................    8%

                                                             min

                                                           59,50

              B - des Ammoniums ..........................  frei

     12   - - des Aluminiums .............................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Fluorosilicate des Natriums oder des Kaliums .    7%

     30   - Natriumhexafluoroaluminat (synthetischer

            Kryolith) ....................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2827 --   Chloride, Oxychloride und Hydroxychloride;

          Bromide und Oxybromide; Iodide und Oxyiodide:

     10   - Ammoniumchlorid ..............................    8%

     20   - Calciumchlorid ...............................    2%

    (30)  - andere Chloride:

     31   - - des Magnesiums .............................  frei

     32   - - des Aluminiums .............................  frei

     33   - - des Eisens .................................    6%

     34   - - des Cobalts ................................  frei

     35   - - des Nickels ................................  frei

     36   - - des Zinks ................................    3% +

                                                           35,30

     37   - - des Zinns ..................................    8%

     38   - - des Bariums ................................    8%

     39   - - sonstige ...................................  frei

    (40)  - Oxychloride und Hydroxychloride:

     41   - - des Kupfers ................................  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

    (50)  - Bromide und Oxybromide:

     51   - - Bromide des Natriums oder des Kaliums ......  frei

     59   - - sonstige ...................................  frei

     60   - Iodide und Oxyiodide .........................  frei

2828 --   Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit;

          Chlorite; Hypobromite:

     10   - handelsübliches Calciumhypochlorit und andere

            Calciumhypochlorite ........................   14,10

     90   - andere:

            A - Natrium- und Kaliumhypochlorit .........   14,10

            B - sonstige .................................  frei

2829 --   Chlorate und Perchlorate; Bromate und

          Perbromate; Iodate und Periodate:

    (10)  - Chlorate:

     11   - - des Natriums ...............................  frei

     19   - - sonstige ...................................    6%

     90   - andere .......................................  frei

2830 --   Sulfide, Polysulfide:

     10   - Natriumsulfide ...............................    9%

     20   - Zinksulfid ...................................    6%

     30   - Cadmiumsulfid ................................  frei

     90 - andere:

          A - Antimonsulfide .............................    7%

          B - sonstige ...................................  frei

2831 --   Dithionite und Sulfoxylate:

     10   - des Natriums .................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2832 --   Sulfite; Thiosulfate:

     10   - Natriumsulfite ...............................    9%

                                                             min

                                                            28,-

     20   - andere Sulfite ...............................    6%

     30   - Thiosulfate ..................................  frei

2833 --   Sulfate; Alaune; Peroxosulfate (Persulfate):

    (10)  - Natriumsulfate:

     11   - - Dinatriumsulfat ............................    8%

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - andere Sulfate:

     21   - - des Magnesiums .............................    8%

     22   - - des Aluminiums .............................   24%

     23   - - des Chroms .................................    1%

     24   - - des Nickels ................................    8%

     25   - - des Kupfers ................................    8%

     26   - - des Zinks ..................................    8%

     27   - - des Bariums ................................    8%

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Alaune .......................................  frei

     40   - Peroxosulfate (Persulfate) ...................  frei

2834 --   Nitrite; Nitrate:

     10   - Nitrite:

            A - Natriumnitrit ............................    8%

            B - andere ...................................  frei

    (20)  - Nitrate:

     21   - - des Kaliums ................................    5%

     22   - - des Bismuts ................................  frei

     29   - - sonstige:

              A - Bleinitrat .............................    8%

              B - andere .................................  frei

2835 --   Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate

          (Phosphite), Phosphate und Polyphosphate:

     10   - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate

            (Phosphite) ..................................  frei

    (20)  - Phosphate:

     21   - - Triammoniumphosphat ........................  frei

     22   - - Mono- und Dinatriumphosphate ..............   46,-

     23   - - Trinatriumphosphat ........................   46,-

     24   - - Kaliumphosphat .............................  frei

     25   - - Calciumhydrogenorthophosphat

              (Dicalciumphosphat) ........................  frei

     26   - - andere Calciumphosphate ....................  frei

     29   - - sonstige:

              A - Natriumpyro- und -metaphosphate ........   10%

              B - andere .................................  frei

    (30)  - Polyphosphate:

     31   - - Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)    10%

     39   - - sonstige:

              A - Natriumhexametaphosphat ................   10%

              B - andere .................................  frei

2836 --   Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate);

          handelsübliches Ammoniumcarbamat enthaltendes

          Ammoniumcarbonat:

     10   - handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere

            Ammoniumcarbonate ............................    7%

     20   - Dinatriumcarbonat (Soda):

            A - kalziniert ...............................    7%

            B - kristallisiert .........................    8,40

     30   - Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)    26,50

     40   - Kaliumcarbonate ..............................    3%

     50   - Calciumcarbonat ..............................    9%

     60   - Bariumcarbonat ...........................  frei *1)

     70   - Bleicarbonat .................................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - Lithiumcarbonate ...........................  frei

     92   - - Strontiumcarbonat ..........................  frei

     93   - - Bismutcarbonat .............................  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

2837 --   Cyanide, Oxycyanide und komplexe Cyanide:

    (10)  - Cyanide, Oxycyanide:

     11   - - des Natriums ...............................    8%

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - komplexe Cyanide .............................  frei

2838 00   Fulminate, Cyanate und Thiocyanate (Rhodanide) .  frei

2839 --   Silicate; handelsübliche Alkalimetallsilicate:

    (10)  - des Natriums:

     11   - - Natriummetasilicate ........................    9%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     20   - des Kaliums ................................    6,5%

     90   - andere .....................................    6,5%

2840 --   Borate; Peroxoborate (Perborate):

    (10)  - Dinatriumtetraborat (raffinierter Borax):

     11   - - wasserfrei ................................    9%

     19   - - sonstiges ..................................    9%

     20   - andere Borate ................................    9%

     30   - Peroxoborate (Perborate) .....................    9%

2841 --   Salze der Säuren der Metalloxide oder

          Metallperoxide:

     10   - Aluminate ....................................  frei

     20   - Chromate des Zinks oder des Bleis ..........    9,5%

     30   - Natriumdichromat .............................  frei

     40   - Kaliumdichromat ..............................  frei

     50   - andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate   11%

     60   - Manganite, Manganate und Permanganate ........  frei

     70   - Molybdate:

            A - Ammoniummolybdat .........................  frei

            B - andere ...................................    7%

     80   - Wolframate (Tungstate) .......................  frei

     90   - andere:

            A - Antimonate und Natriumstannat ..........    8,5%

            B - sonstige .................................  frei

2842 --   Andere Salze der anorganischen Säuren oder der

          Peroxosäuren, ausgenommen Azide:

     10   - Doppel- oder Komplexsilicate .................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2843 --   Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder

          organische Verbindungen der Edelmetalle, auch

          von chemisch nicht eindeutig bestimmter

          Konstitution; Amalgame der Edelmetalle:

     10   - kolloidale Edelmetalle .......................  frei

    (20)  - Silberverbindungen:

     21   - - Silbernitrat ...............................    7%

     29   - - sonstige ...................................    8%

     30   - Goldverbindungen .............................    7%

     90   - andere Verbindungen; Amalgame:

            A - Edelmetallamalgame .......................    9%

            B - Platinverbindungen .......................    7%

            C - sonstige .................................  frei

2844 --   Radioaktive chemische Elemente und radioaktive

          Isotope (einschließlich spaltbare oder brütbare

          chemische Elemente und Isotope), und deren

          Verbindungen; Mischungen und Rückstände, die

          diese Erzeugnisse enthalten:

     10   - natürliches Uran und seine Verbindungen;

            Legierungen, Dispersionen (einschließlich

            Cermets), keramische Erzeugnisse und

            Mischungen, die natürliches Uran oder

            natürliche Uranverbindungen enthalten ........  frei

     20   - an U 235 angereichertes Uran und seine

            Verbindungen; Plutonium und seine

            Verbindungen; Legierungen, Dispersionen

            (einschließlich Cermets), keramische

            Erzeugnisse und Mischungen, die an U 235

            angereichertes Uran, Plutonium oder

            Verbindungen dieser Stoffe enthalten .........  frei

     30   - an U 235 abgereichertes Uran und seine

            Verbindungen; Thorium und seine Verbindungen;

            Legierungen, Dispersionen (einschließlich

            Cermets), keramische Erzeugnisse und

            Mischungen, die an U 235 abgereichertes Uran,

            Thorium oder Verbindungen dieser Stoffe

            enthalten ....................................    9%

     40   - radioaktive Elemente und Isotope und

            Verbindungen, ausgenommen solche der

            Unternummern 2844 10, 2844 20 und 2844 30;

            Legierungen, Dispersionen (einschließlich

            Cermets), keramische Erzeugnisse und

            Mischungen, die diese Elemente, Isotope oder

            Verbindungen enthalten; radioaktive

            Rückstände ...................................  frei

     50   - ausgebrauchte (bestrahlte) Brennelemente von

            Kernreaktoren ................................  frei

2845 --   Isotope, ausgenommen solche der Nummer 2844;

          anorganische oder organische Verbindungen

          dieser Isotope, auch von chemisch nicht

          eindeutig bestimmter Konstitution:

     10   - Schweres Wasser (Deuteriumoxid) ..............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2846 --   Anorganische oder organische Verbindungen der

          Metalle der seltenen Erden, des Yttriums oder

          des Scandiums oder von Mischungen dieser

          Metalle:

     10   - Cerverbindungen:

           A - Ceritchlorid, Ceritsulfat, Ceritcarbonat ..  frei

           B - sonstige ..................................    9%

    90   - andere ........................................    9%

2847 00   Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff in

          feste Form gebracht ..........................   94,40

2848 --   Phosphide, auch von chemisch nicht eindeutig

          bestimmter Konstitution, ausgenommen

          Ferrophosphor:

     10   - des Kupfers (Phosphorkupfer), mit einem

            Phosphorgehalt von mehr als

            15 Gewichtsprozent ...........................  frei

     90   - der anderen Metalle oder der Nichtmetalle ....  frei

2849 --   Carbide, auch von chemisch nicht eindeutig

          bestimmter Konstitution:

     10   - des Calciums .................................   23%

     20   - des Siliciums ..............................    4,40

     90   - andere .......................................  frei

2850  00  Hydride, Nitride, Azide, Silicide und

            Boride, auch von chemisch nicht

            eindeutig bestimmter Konstitution,

            ausgenommen Verbindungen, die auch

            Carbide der Nummer 2849 sind ..........       frei

2851 00   Andere anorganische Verbindungen (einschließlich

          destilliertes Wasser, Leitfähigkeitswasser und

          Wasser ähnlicher Reinheit); flüssige Luft

          (einschließlich solcher, der die Edelgase

          entzogen wurden); Preßluft; Amalgame,

          ausgenommen Amalgame der Edelmetalle ...........    8%

2901 --   Acyclische Kohlenwasserstoffe:

     10   - gesättigte:

            A - Butan ....................................    5%

            B - andere ...................................  frei

    (20)  - ungesättigte:

     21   - - Ethylen ....................................  frei

     22   - - Propen (Propylen) ..........................  frei

     23   - - Buten (Butylen) und dessen Isomere .........  frei

     24   - - Buta-1,3-dien und Isopren ..................  frei

     29   - - sonstige:

              A - Acetylen ...............................    9%

              B - andere .................................  frei

2902 --   Cyclische Kohlenwasserstoffe:

    (10)  - Cyclane, Cyclene und Cycloterpene:

     11   - - Cyclohexan .................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Benzol .......................................    6%

     30   - Toluol .......................................    6%

    (40)  - Xylole:

     41   - - o-Xylol ....................................    6%

     42   - - m-Xylol ....................................    6%

     43   - - p-Xylol ....................................    6%

     44   - - Xylol-Isomerengemische .....................    6%

     50   - Styrol .......................................  frei

     60   - Ethylbenzol ..................................  frei

     70   - Cumol ........................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2903 --   Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe:

    (10)  - gesättigte Chlorderivate der acyclischen

            Kohlenwasserstoffe:

     11   - - Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan

              (Ethylchlorid) .............................   15%

     12   - - Dichlormethan (Methylenchlorid) ............    5%

     13   - - Chloroform (Trichlormethan) ................    5%

     14   - - Kohlenstofftetrachlorid

              (Tetrachlorkohlenstoff).....................   15%

     15   - - 1,2-Dichlorethan (Ethylendichlorid) ........   15%

     16   - - 1,2-Dichlorpropan (Propylendichlorid) und

              Dichlorbutane ..............................  frei

     19   - - sonstige:

              A - Trichlorethan, Tetrachlorethan .........   15%

              B - andere .................................  frei

    (20)  - ungesättigte Chlorderivate der acyclischen

            Kohlenwasserstoffe:

     21   - - Vinylchlorid (Chlorethylen) ................   15%

     22   - - Trichlorethylen ............................   15%

     23   - - Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) ........   15%

     29   - - sonstige ...................................   15%

     30   - Fluor-, Brom- oder Iodderivate der

            acyclischen Kohlenwasserstoffe ...............  frei

     40   - Halogenderivate der acyclischen

            Kohlenwasserstoffe, die zwei oder mehr

            verschiedene Halogene enthalten ..............    5%

    (50)  - Halogenderivate der cyclischen, cyclenischen

            oder cycloterpenischen Kohlenwasserstoffe:

     51   - - 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan ............    8%

     59   - - sonstige ...................................  frei

    (60)  - Halogenderivate der aromatischen

            Kohlenwasserstoffe:

     61   - - Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und

              p-Dichlorbenzol ............................    5%

     62   - - Hexachlorbenzol und DDT

              (1,1,1-Trichlor-2,2-bis-(p-chlorphenyl)ethan)  12%

     69   - - sonstige ...................................  frei

2904 --   Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

          Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

     10   - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten,

            deren Salze und Ethylester ...................  frei

     20   - Derivate, die nur Nitro- oder nur

            Nitrosogruppen enthalten:

            A - Trinitrotoluol .........................   44,10

            B - sonstige .................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2905 --   Acyclische Alkohole und ihre Halogen-, Sulfo-,

          Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - einwertige gesättigte Alkohole:

     12   - - Propan-1-ol (Propylalkohol) und Propan-2-ol

              (Isopropylalkohol) .......................    3,5%

     13   - - Butan-1-ol (n-Butylalkohol) ..............    3,5%

     14   - - sonstige Butanole ........................    3,5%

     15   - - Pentanol (Amylalkohol) und dessen Isomere ..    6%

     16   - - Octanol (Octylalkohol) und dessen Isomere ..  frei

     17   - - Dodecan-1-ol (Laurylalkohol),

              Hexadekan-1-ol (Cetylalkohol) und

              Octadekan-1-ol (Stearylalkohol) ............  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - einwertige ungesättigte Alkohole:

     21   - - Allylalkohol ...............................  frei

     22   - - acyclische Terpenalkohole ..................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

    (30)  - zweiwertige Alkohole (Diole):

     31   - - Ethylenglykol (Ethandiol) ..................  frei

     32   - - Propylenglykol (Propan-1,2-diol) ...........  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

    (40)  - andere mehrwertige Alkohole:

     41   - - 2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol

              (Trimethylolpropan) ........................  frei

     42   - - Pentaerythrit ..............................  frei

     43   - - Mannit .....................................  frei

     44   - - D-Glucit (Sorbit) ..........................  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate,

            der acyclischen Alkohole .....................  frei

2906 --   Cyclische Alkohole und deren Halogen-, Sulfo-,

          Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

            Alkohole:

     11   - - Menthol ....................................  frei

     12   - - Cyclohexanol, Methylcyclohexanole und

              Dimethylcyclohexanole ......................  frei

     13   - - Sterine und Inosite ........................  frei

     14   - - Terpineole .................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - aromatische Alkohole:

     21   - - Benzylalkohol ..............................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

2907 --   Phenole; Phenolalkohole:

    (10)  - einwertige Phenole:

     11   - - Phenol (Hydroxybenzol) und dessen Salze ....  frei

     12   - - Kresole und deren Salze ....................  frei

     13   - - Octylphenol, Nonylphenol und deren Isomere;

              deren Salze ................................  frei

     14   - - Xylenole und deren Salze ...................  frei

     15   - - Naphthole und deren Salze ..................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - mehrwertige Phenole:

     21   - - Resorcin und dessen Salze ..................  frei

     22   - - Hydrochinon und dessen Salze ...............  frei

     23   - - 4,4`-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A,

              Diphenylolpropan) und dessen Salze .........  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Phenolalkohole ...............................  frei

2908 --   Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

          der Phenole oder Phenolalkohole:

     10   - Derivate, die nur Halogene enthalten, und

            deren Salze ..................................    7%

     20   - Derivate, die nur Sulfogruppen enthalten,

            deren Salze und Ester ........................  frei

     90   - andere:

            A - Pikrinsäure ............................   44,10

            B - andere ...................................  frei

2909 --   Ether, Etheralkohole, Etherphenole,

          Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide,

          Etherperoxide, Ketonperoxide (auch von chemisch

          nicht eindeutig bestimmter Konstitution) und

          deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

          Nitrosoderivate:

    (10)  - acyclische Ether und deren Halogen-, Sulfo-,

            Nitro- oder Nitrosoderivate:

     11   - - Diethylether ..............................  560,-

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

            Ether und deren Halogen-, Sulfo-, Nitro-

            oder Nitrosoderivate .........................  frei

     30   - aromatische Ether und deren Halogen-, Sulfo-,

            Nitro- oder Nitrosoderivate ..................  frei

    (40)  - Etheralkohole und deren Halogen-, Sulfo-,

            Nitro- oder Nitrosoderivate:

    41   - - 2,2`-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) ..  frei

     42   - - Monomethylether des Ethylenglykols oder

             des Diethylenglykols ........................  frei

     43   - - Monobutylether des Ethylenglykols oder des

             Diethylenglykols ............................  frei

     44   - - andere Monoalkylether des Ethylenglykols

             oder des Diethylenglykols ...................  frei

    49   - - sonstige ....................................  frei

     50   - Etherphenole, Etheralkoholphenole und deren

           Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate .  frei

     60   - Alkoholperoxide, Etherperoxide,

            Ketonperoxide und deren Halogen-, Sulfo-,

            Nitro- oder Nitrosoderivate ..................  frei

2910 --   Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und

          Epoxyether, mit dreigliedrigem Ring, und

          deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

          Nitrosoderivate:

     10   - Oxiran (Ethylenoxid) .........................  frei

     20   - Methyloxiran (Propylenoxid) ..................  frei

     30   - 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) .....  frei

     90   - andere .......................................  frei

2911 00   Acetale und Halbacetale, auch mit anderen

          Sauerstoffunktionen, und deren Halogen-,

          Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

          A - Acetale ....................................    7%

          B - andere .....................................  frei

2912 --   Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoffunktionen;

          cyclische Polymere der Aldehyde; Paraformaldehyd:

    (10)  - acyclische Aldehyde ohne andere

            Sauerstoffunktionen:

     11   - - Methanal (Formaldehyd) ...................   47,60

     12   - - Ethanal (Acetaldehyd) ......................  frei

     13   - - Butanal (Butyraldehyd, normales Isomer) ....  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - cyclische Aldehyde ohne andere

            Sauerstoffunktionen:

     21   - - Benzaldehyd ................................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Aldehydalkohole ..............................  frei

    (40)  - Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde

            mit anderen Sauerstoffunktionen:

     41   - - Vanillin (4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd) ..  frei

    42   - - Ethylvanillin (3-Ethoxy-4-hydroxybenzaldehyd)  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - cyclische Polymere der Aldehyde ..............  frei

     60   - Paraformaldehyd ..............................  frei

2913 00   Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

          der Erzeugnisse der Nummer 2912 ................  frei

2914 --   Ketone und Chinone, auch mit anderen

          Sauerstoffunktionen, und deren Halogen-,

          Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - acyclische Ketone ohne andere

            Sauerstoffunktionen:

     11   - - Aceton .....................................    7%

     12   - - Butanon (Methylethylketon) .................    5%

     13   - - 4-Methylpentan-2-on (Methylisobutylketon) ..    5%

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

            Ketone ohne andere Sauerstoffunktionen:

     21   - - Campher ....................................  frei

     22   - - Cyclohexanon und Methylcychohexanone........  frei

     23   - - Jonone und Methyljonone ....................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - aromatische Ketone ohne andere

            Sauerstoffunktionen ..........................  frei

    (40)  - Ketonalkohole und Ketonaldehyde:

     41   - - 4-Hydroxy-4-methylpentan-2-on

              (Diacetonalkohol) ..........................  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - Ketonphenole und Ketone mit anderen

            Sauerstoffunktionen ..........................  frei

    (60)  - Chinone:

     61   - - Anthrachinon ...............................  frei

     69   - - sonstige ...................................  frei

    70   - Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate .  frei

2915 --   Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

          deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

          Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

          Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - Ameisensäure, deren Salze und Ester:

     11   - - Ameisensäure ...............................  frei

     12   - - Salze der Ameisensäure .....................  frei

     13   - - Ester der Ameisensäure .....................  frei

    (20)  - Essigsäure und deren Salze;

            Essigsäureanhydrid:

     21   - - Essigsäure ................................  211,-

     22   - - Natriumacetat................. .............  frei

     23   - - Cobaltacetate ..............................  frei

     24   - - Essigsäureanhydrid .......................  215,60

     29   - - sonstige:

              A - Bleiacetate, Calciumacetat ausgenommen

                  holzessigsaurer Kalk (Graukalk) ........    8%

              B - andere .................................  frei

    (30)  - Ester der Essigsäure:

     31   - - Ethylacetat ................................   10%

     32   - - Vinylacetat ................................  frei

     33   - - n-Butylacetat ..............................   10%

     34   - - Isobutylacetat .............................  frei

     35   - - 2-Ethoxyethylacetat ........................  frei

     39   - - sonstige:

              A - Methylacetat ...........................   10%

              B - andere .................................  frei

     40   - Mono-, Di- oder Trichloressigsäuren, deren

            Salze und Ester ..............................  frei

     50   - Propionsäure, deren Salze und Ester ..........  frei

     60   - Buttersäuren und Valeriansäuren, deren Salze

            und Ester ....................................  frei

     70   - Palmitinsäure und Stearinsäure, deren Salze

            und Ester ..................................   17,60

     90   - andere .......................................  frei

2916 --   Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren und

          cyclische Monocarbonsäuren, deren Anhydride,

          Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

          Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

            deren Anhydride, Halogenide, Peroxide,

            Peroxysäuren und deren Derivate:

     11   - - Acrylsäure und deren Salze .................  frei

     12   - - Ester der Acrylsäure .......................  frei

     13   - - Methacrylsäure und deren Salze .............  frei

     14   - - Ester der Methacrylsäure ...................  frei

     15   - - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure,

              deren Salze und Ester ....................   17,60

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

            Monocarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,

            Peroxide, Peroxysäuren und deren Derivate ....  frei

    (30)  - aromatische Monocarbonsäuren, deren Anhydride,

            Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

            Derivate:

     31   - - Benzoesäure, deren Salze und Ester .........   15%

     32   - - Benzoylperoxid und Benzoylchlorid ..........  frei

     33   - - Phenylessigsäure, deren Salze und Ester ....  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

2917 --   Polycarbonsäuren, deren Anhydride, Halogenide,

          Peroxide und Peroxysäuren; deren Halogen-,

          Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - acyclische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

            Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

            Derivate:

     12   - - Adipinsäure, deren Salze und Ester:

              ex 12 - Adipinsäure ........................    8%

    (30)  - aromatische Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

            Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

            Derivate:

     35   - - Phthalsäureanhydrid ......................   19,2%

     39   - - sonstige:

              A - Ortho-Phthalsäure ....................   19,2%

2918 --   Carbonsäuren mit zusätzlichen

          Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

          Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; deren

          Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

    (10)  - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber ohne

            andere Sauerstoffunktion, deren Anhydride,

            Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

            Derivate:

     11   - - Milchsäure, deren Salze und Ester ..........    6%

     12   - - Weinsäure ................................    3,5%

     13   - - Salze und Ester der Weinsäure ..............    9%

     14   - - Citronensäure .............................   14,-

     15   - - Salze und Ester der Citronensäure ..........  frei

     16   - - Gluconsäure, deren Salze und Ester .........    6%

     17   - - Phenylglykolsäure (Mandelsäure), deren

              Salze und Ester ............................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Carbonsäuren mit Phenolfunktion, aber ohne

            andere Sauerstoffunktion, deren Anhydride,

            Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und deren

            Derivate:

     21   - - Salicylsäure und deren Salze .............    5,5%

    22   - - o-Acetylsalicylsäure, deren Salze und Ester .  frei

     23   - - sonstige Ester der Salicylsäure und deren

             Salze .......................................    7%

     29   - - sonstige ...................................    8%

     30   - Carbonsäuren mit Aldehyd- oder Ketonfunktion,

            ohne andere Sauerstoffunktion, deren

            Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren

            und deren Derivate ...........................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2919 00   Ester der Phosphorsäuren, deren Salze und

          Lactophosphate; deren Halogen-, Sulfo-,

          Nitro- oder Nitrosoderivate ....................  frei

2920 --   Ester der anderen anorganischen Säuren

          (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren)

          und deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-,

          Nitro- oder Nitrosoderivate:

     10   - Thiophosphorsäureester (Phosphorothioate) und

            deren Salze, deren Halogen-, Sulfo-,

            Nitro- oder Nitrosoderivate ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2921 --   Verbindungen mit Aminofunktion:

    (10)  - acyclische Monoamine und deren Derivate;

            deren Salze:

     11   - - Mono-, Di- und Trimethylamin und deren

              Salze ......................................  frei

     12   - - Diethylamin und dessen Salze ...............  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - acyclische Polyamine und deren Derivate;

            deren Salze:

     21   - - Ethylendiamin und dessen Salze .............  frei

     22   - - Hexamethylendiamin und dessen Salze ........  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - cyclanische, cyclenische oder cycloterpenische

            Mono- oder Polyamine und deren Derivate; deren

            Salze ........................................  frei

    (40)  - aromatische Monoamine und deren Derivate;

            deren Salze:

     41   - - Anilin und dessen Salze ....................  frei

     42   - - Anilinderivate und deren Salze:

              A - Tetryl ...............................   44,10

              B - andere .................................  frei

     43   - - Toluidine und deren Derivate; deren Salze ..  frei

     44   - - Diphenylamin und dessen Derivate; deren

              Salze ......................................  frei

     45   - - 1-Naphthylamin (alpha-Naphthylamin),

              2-Naphthylamin (beta-Naphthylamin) und

              deren Derivate; deren Salze ................  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

    (50)  - aromatische Polyamine und deren Derivate;

            deren Salze:

     51   - - o-, m- und p-Phenylendiamin, Diaminotoluole

              und deren Derivate; deren Salze ............  frei

     59   - - sonstige ...................................  frei

2922 --   Aminoverbindungen mit Sauerstoffunktionen:

    (10)  - Aminoalkohole, deren Ether und Ester,

            ausgenommen solche, die mehr als eine Art

            von Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

     11   - - Monoethanolamin und dessen Salze ...........  frei

     12   - - Diethanolamin und dessen Salze .............  frei

     13   - - Triethanolamin und dessen Salze ............  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Aminonaphthole und andere Aminophenole, deren

            Ether und Ester, ausgenommen solche, die mehr

            als eine Art von Sauerstoffunktion enthalten;

            deren Salze:

     21   - - Aminohydroxynaphthalinsulfonsäuren und

              deren Salze ................................  frei

     22   - - Anisidine, Dianisidine und Phenetidine

              und deren ..................................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone,

            ausgenommen solche, die mehr als eine Art von

            Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze .....  frei

    (40)  - Aminosäuren und deren Ester, ausgenommen

            solche, die mehr als eine Art von

            Sauerstoffunktion enthalten; deren Salze:

     41   - - Lysin und dessen Ester; deren Salze ........  frei

     42   - - Glutaminsäure und deren Salze ..............  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und

            andere Aminoverbindungen mit

            Sauerstoffunktionen ..........................  frei

2923 --   Quaternäre Ammoniumsalze und Ammoniumhydroxide;

          Lecithine und andere Phosphoraminolipoide:

     10   - Cholin und dessen Salze ......................  frei

     20   - Lecithine und andere Phosphoaminolipoide .....  frei

     90   - andere .......................................  frei

2924 --   Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion;

          Amidoverbindungen der Kohlensäure:

     10   - acyclische Amide (einschließlich acyclische

            Carbamate) und deren Derivate; deren Salze ...  frei

    (20)  - cyclische Amide (einschließlich cyclische

            Carbamate) und deren Derivate; deren Salze:

     21   - - Ureine und deren Derivate; deren Salze .....  frei

     29   - - sonstige:

              A - Paraacetaminophenylethylether

                  (Phenacetin, Acetphenetidin) ...........    7%

              B - andere .................................  frei

2925 --   Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

          (einschließlich Saccharin und dessen Salze)

          oder mit Iminfunktion:

    (10)  - Imide und deren Derivate; deren Salze:

     11   - - Saccharin und dessen Salze .................    6%

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Imine und deren Derivate; deren Salze ........  frei

2926 --   Verbindungen mit Nitrilfunktion:

     10   - Acrylnitril ..................................  frei

     20   - 1-Cyanoguanidin (Dicyandiamid) ...............  frei

     90   - andere .......................................  frei

2927 00   Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen ............  frei

2928 00   Organische Derivate des Hydrazins oder des

          Hydroxylamins ..................................  frei

2929 --   Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen:

     10   - Isocyanate ...................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2930 --   Organische Schwefelverbindungen:

     10   - Dithiocarbonate (Xanthate, Xanthogenate) .....  frei

     20   - Thiocarbamate und Dithiocarbamate ............  frei

     30   - Thiurammono-, di- oder tetrasulfide ..........  frei

     40   - Methionin ....................................  frei

     90   - andere .......................................    8%

2931 00   Andere organisch-anorganische Verbindungen .....  frei

2932 --   Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

          oder mehreren Sauerstoffheteroatomen:

    (10)  - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Furanring in der Struktur:

     11   - - Tetrahydrofuran ............................  frei

     12   - - 2-Furaldehyd (Furfuraldehyd) ...............  frei

     13   - - Furfurylalkohol und

              Tetrahydrofurfurylalkohol ..................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Lactone:

     21   - - Cumarin, Methylcumarine und Ethylcumarine ..  frei

     29   - - sonstige Lactone ...........................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2933 --   Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem

          oder mehreren Stickstoffheteroatomen;

          Nucleinsäuren und deren Salze:

    (10)  - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Pyrazolring in der Struktur:

     11   - - Phenazon (Antipyrin) und dessen Derivate ...  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Imidazolring in der Struktur:

     21   - - Hydantoin und dessen Derivate ..............  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

    (30)  - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Pyridinring in der Struktur:

     31   - - Pyridin und dessen Salze ...................  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

     40   - Verbindungen mit einem Chinolin- oder

            Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht

            weiter kondensiert ...........................  frei

    (50)  - Verbindungen mit Pyrimidinring (auch hydriert)

            oder Piperazinring in der Struktur;

            Nucleinsäuren und deren Salze:

     51   - - Malonylharnstoff (Barbitursäure) und dessen

              Derivate; deren Salze ......................  frei

     59   - - sonstige ...................................  frei

    (60)  - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Triazinring in der Struktur:

     61   - - Melamin ....................................  frei

     69   - - sonstige:

              A - Hexogen ..............................   44,10

              B - andere .................................  frei

    (70)  - Lactame:

     71   - - 6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) ........  frei

     79   - - sonstige Lactame ...........................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2934 --   Andere heterocyclische Verbindungen:

     10   - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

            hydriertem) Thiazolring in der Struktur ......  frei

     20   - Verbindungen mit einem Benzothiazolringsystem

            (auch hydriert), nicht weiter kondensiert ....  frei

     30   - Verbindungen mit einem Phenothiazinringsystem

            (auch hydriert), nicht weiter kondensiert ....  frei

     90   - andere .......................................  frei

2935 00   Sulfonamide:

          A - Chlorsulfonamide ...........................    8%

          B - andere .....................................  frei

2936 --   Provitamine und Vitamine, natürliche oder

          synthetisch hergestellte (einschließlich

          natürliche Konzentrate), sowie deren

          hauptsächlich als Vitamine verwendeten Derivate,

          alle diese auch untereinander gemischt, auch in

          Lösungsmitteln aller Art:

     10   - Provitamine, ungemischt ......................  frei

    (20)  - Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

     21   - - Vitamine A und deren Derivate ..............  frei

     22   - - Vitamin B1 und dessen Derivate .............  frei

     23   - - Vitamin B2 und dessen Derivate .............  frei

     24   - - D- oder DL2-Pantothensäure (Vitamin B3

              oder Vitamin B5) und deren Derivate ........  frei

     25   - - Vitamin B6 und dessen Derivate .............  frei

     26   - - Vitamin B12 und dessen Derivate ............  frei

     27   - - Vitamin C und dessen Derivate ..............  frei

     28   - - Vitamin E und dessen Derivate ..............  frei

     29   - - sonstige Vitamine und deren Derivate .......  frei

     90   - andere, einschließlich natürliche Konzentrate . frei

2937 --   Hormone, natürliche oder synthetisch

          hergestellte; ihre hauptsächlich als Hormone

          verwendeten Derivate; andere hauptsächlich als

          Hormone verwendete Steroide:

     10   - Hormone des Hypophysenvorderlappens oder

            ähnliche Hormone, und deren Derivate ..........   8%

    (20)  - Hormone der Nebennierenrinde und deren

            Derivate:

     21   - - Cortison, Hydrocortison, Prednison

              (Dehydrocortison) und Prednisolon

              (Dehydrohydrocortison) ...................... frei

     22   - - Halogenderivate der Hormone der

              Nebennierenrinde ............................ frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

    (90)  - andere Hormone und deren Derivate, andere

            hauptsächlich als Hormone verwendete Steroide:

     91   - - Insulin und dessen Salze ..................  147,-

     92   - - Oestrogene und Gestagene ...................  frei

     99   - - sonstige ...................................    8%

2938 --   Glycoside, natürliche oder synthetisch

          hergestellte, deren Salze, Ether, Ester und

          andere Derivate:

     10   - Rutosid (Rutin) und dessen Derivate ..........  frei

     90 - andere:

          A - Digitalisglycoside .........................    7%

          B - sonstige ...................................  frei

2939 --   Pflanzliche Alkaloide, natürliche oder

          synthetisch hergestellte, deren Salze, Ether,

          Ester und andere Derivate:

     10   - Opium-Alkaloide und deren Derivate;

            deren Salze ..................................  frei

    (20)  - China-Alkaloide und deren Derivate;

            deren Salze:

     21   - - Chinin und dessen Salze ....................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Coffein und dessen Salze .....................  frei

     40   - Ephedrine und deren Salze ....................  frei

     50   - Theophyllin und Aminophyllin

            (Theophyllin-Ethylendiamin) und deren

            Derivate; deren Salze ........................  frei

     60   - Mutterkorn-Alkaloide und deren Derivate;

            deren Salze ..................................  frei

     70   - Nicotin und dessen Salze .....................  frei

     90   - andere .......................................  frei

2940 00   Zucker, chemisch rein, ausgenommen Saccharose,

          Lactose, Maltose, Glucose und Fructose

          (Lävulose); Zuckerether und Zuckerester und

          deren Salze, ausgenommen Erzeugnisse der

          Nummer 2937, 2938 oder 2939:

          ex - Galactose ...............................   66,50

2941 --   Antibiotika:

     10   - Penicilline und deren Derivate mit

            Penicillansäurestruktur; deren Salze .........    9%

     20   - Streptomycine und deren Derivate;

            deren Salze ..................................  frei

     30   - Tetracycline und deren Derivate; deren Salze .  frei

     40   - Chloramphenicol und dessen Derivate;

            deren Salze ..................................  frei

     50   - Erythromycin und dessen Derivate; deren Salze   frei

     90   - andere .......................................    9%

2942 00   Andere organische Verbindungen .................  frei

3001 --   Drüsen und andere Organe für

          organo-therapeutische Zwecke, getrocknet, auch

          in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder anderen

          Organen oder ihren Sekreten, für

          organo-therapeutische Zwecke; Heparin und

          dessen Salze; andere menschliche oder tierische

          Stoffe, für therapeutische oder prophylaktische

          Zwecke zubereitet, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen:

     10   - Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch in

            Pulverform ...................................    7%

     20   - Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder

            ihren Sekreten ...............................    6%

     90   - andere .......................................    5%

3002 --   Menschliches Blut; tierisches Blut, für

          therapeutische, prophylaktische oder

          diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und

          andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,

          Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen)

          und ähnliche Erzeugnisse:

     10   - Antisera und andere Blutfraktionen .........    7,5%

     20   - Vaccine für die Humanmedizin .................    7%

    (30)  - Vaccine für die Veterinärmedizin:

     31   - - Vaccine gegen Maul- und Klauenseuche .......    7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

     90   - andere .......................................    7%

3003 --   Arzneiwaren (ausgenommen Waren der Nr. 3002,

          3005 oder 3006) aus zwei oder mehr

          Bestandteilen, für therapeutische oder

          prophylaktische Zwecke gemischt, weder dosiert

          noch in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     10   - Penicilline oder deren Derivate (mit

            Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine

            oder deren Derivate enthaltend .............    7,5%

     20   - andere Antibiotika enthaltend ................    7%

    (30)  - Hormone oder andere Erzeugnisse der

            Nummer 2937 enthaltend, jedoch ohne

            Antibiotika:

     31   - - Insulin enthaltend .........................    6%

     39   - - sonstige ...................................    6%

     40   - Alkaloide oder deren Derivate, weder Hormone

            noch andere Erzeugnisse der Nummer 2937 noch

            Antibiotika enthaltend .......................    6%

     90   - andere .......................................    6%

3004  --  Arzneiwaren (ausgenommen Waren der

            Nr. 3002, 3005 oder 3006) aus gemischten

            oder ungemischten Erzeugnissen für

            therapeutische oder prophylaktische

            Zwecke, dosiert oder in Aufmachungen für

            den Kleinverkauf:

     10   - Penicilline oder deren Derivate (mit

            Penicillansäurestruktur) oder Streptomycine

            oder deren Derivate enthaltend ...............    8%

     20   - andere Antibiotika enthaltend ................    8%

    (30)  - Hormone oder andere Erzeugnisse der

            Nummer 2937 enthaltend, jedoch ohne

            Antibiotika:

     31   - - Insulin enthaltend .........................    7%

        32  - - Hormone der Nebenierenrinde

                enthaltend ........................       7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

     40   - Alkaloide oder deren Derivate, weder Hormone

            noch andere Erzeugnisse der Nummer 2937 noch

            Antibiotika enthaltend .......................    7%

     50   - andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere

            Erzeugnisse der Nummer 2936 enthaltend .......    7%

     90   - andere .......................................    7%

3005 --   Watte, Gaze, Binden und ähnliche Waren

          (z. B. Verbandzeug, Heftpflaster, Senfpflaster),

          mit pharmazeutischen Stoffen imprägniert oder

          überzogen oder in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf für medizinische, chirurgische,

          zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

          Zwecke:

     10   - Heftpflaster und andere Waren mit

            Klebeschichte ................................   10%

                                                             min

                                                          1225,-

     90   - andere:

            A - Gipsbinden ...............................    8%

            B - andere ...................................   10%

                                                             min

                                                          1225,-

3006 --   Pharmazeutische Waren, im Sinne der Anmerkung 3

          zu diesem Kapitel:

     10   - steriles Catgut, ähnliches steriles

            Nahtmaterial und sterile Klebstoffe für

            Zellgewebe, die in der Chirurgie zum

            Schließen von Wunden verwendet werden;

            sterile Laminariastifte und sterile

            Laminariatampons; sterile resorbierbare

            blutstillende Mittel für die Chirurgie oder

            die Zahnheilkunde ............................    9%

     20   - Reagenzien zur Bestimmung von Blutgruppen und

            Blutfaktoren .................................    7%

     30   - Röntgenkontrastmittel; diagnostische

            Reagenzien, zur Anwendung am Patienten

            bestimmt .....................................    8%

     40   - Zahnzemente und andere Zahnfüllstoffe;

            Knochenaufbauzemente .........................    8%

     50   - Taschen, Kasten und andere Behältnisse mit

            Ausstattung für die Erste Hilfe ..............   10%

     60   - empfängnisverhütende chemische Zubereitungen

            auf der Grundlage von Hormonen oder

            Spermiciden ..................................    7%

3101 00   Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch

          untereinander gemischt oder chemisch behandelt;

          Düngemittel, hergestellt durch Mischen oder

          chemische Behandlung von tierischen oder

          pflanzlichen Erzeugnissen:

          A - tierische oder pflanzliche Düngemittel,

          auch untereinander gemischt, nicht chemisch

          behandelt:

              1 - Guano ..................................  frei

              2 - sonstige ...............................  frei

          B - andere .....................................   13%

3102 --   Mineralische oder chemische

          Stickstoffdüngemittel:

     10   - Harnstoff, auch in wässeriger Lösung .........   10%

    (20)  - Ammoniumsulfat; Doppelsalze und Mischungen

            aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat:

     21   - - Ammoniumsulfat ...........................   24,80

     29   - - sonstige ...................................   13%

     30   - Ammoniumnitrat, auch in wässeriger Lösung ....   13%

     40   - Mischungen von Ammoniumnitrat mit

            Calciumcarbonat oder anderen anorganischen

            nichtdüngenden Stoffen .......................    8%

     50   - Natriumnitrat ................................    9%

     60   - Doppelsalze und Mischungen aus Calciumnitrat

            und Ammoniumnitrat ...........................   13%

     70   - Calciumcyanamid ..............................    2%

     80   - Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat,

            in wässeriger oder ammoniakalischer Lösung ...   13%

     90   - andere, einschließlich Mischungen, die in

            den vorstehenden Unternummern nicht genannt

            sind .........................................   13%

3103 --   Mineralische oder chemische Phosphordüngemittel:

     10   - Superphosphate ...............................  frei

     20   - Entphosphorungsschlacken

            (z. B. Thomasschlacke) .......................  frei

     90   - andere .......................................    7%

3104 --   Mineralische oder chemische Kalidüngemittel:

     10   - Carnallit, Sylvinit und andere rohe

            natürliche Kalisalze .........................  frei

     20   - Kaliumchlorid ................................  frei

     30   - Kaliumsulfat .................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

3105 --   Mineralische oder chemische Düngemittel, die

          zwei oder drei der düngenden Elemente

          Stickstoff, Phosphor oder Kalium enthalten;

          andere Düngemittel; Waren dieses Kapitels in

          Tabletten oder ähnlichen Formen oder in

          Einzelpackungen mit einem Rohgewicht von 10 kg

          oder weniger:

     10   - Waren dieses Kapitels in Tabletten oder

            ähnlichen Formen oder in Einzelpackungen mit

            einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger ......   13%

     20   - mineralische oder chemische Düngemittel,

            welche die drei düngenden Elemente

            Stickstoff, Phosphor und Kalium enthalten ....   13%

     30   - Diammoniumhydrogenorthophosphat

            (Diammoniumphosphat) .........................  frei

     40   - Ammoniumdihydrogenorthophosphat

            (Monoammoniumphosphat), auch gemischt mit

            Diammoniumhydrogenorthophosphat

            (Diammoniumphosphat) .........................  frei

    (50)  - andere mineralische oder chemische

            Düngemittel, welche die zwei düngenden

            Elemente Stickstoff und Phosphor enthalten:

     51   - - Nitrate und Phophate (Anm.: richtig:

              Phosphate) enthaltend ......................   13%

     59   - - sonstige ...................................   13%

     60   - mineralische oder chemische Düngemittel,

            welche die zwei düngenden Elemente Phosphor

            und Kalium enthalten .........................   13%

     90   - andere .......................................   13%

3201 --   Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;

          Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und

          andere Derivate:

     10   - Quebrachoauszug ..............................  frei

     20   - Mimosaauszug .................................  frei

     30   - Eichen- oder Kastanienauszug .................  frei

     90   - andere .......................................  frei

3202 --   Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische

          Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch

          natürliche Gerbstoffe enthaltend; enzymatische

          Zubereitungen zum Vorgerben:

     10   - synthetische organische Gerbstoffe ...........   16%

     90   - andere .......................................   16%

3203  00  Färbemittel pflanzlichen oder

            tierischen Ursprungs (einschließlich

            Farbstoffauszüge, ausgenommen tierische

            Schwärzen), auch von chemisch eindeutig

            bestimmter Konstitution; Zubereitungen

            im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem

            Kapitel auf der Grundlage von

            Färbemitteln pflanzlichen oder

            tierischen Ursprungs ..................       frei

3204  --  Synthetische organische Färbemittel,

            auch von chemisch eindeutig bestimmter

            Konstitution; Zubereitungen im Sinne der

            Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der

            Grundlage von synthetischen organischen

            Färbemitteln; synthetische organische

            Erzeugnisse, wie sie als fluoreszierende

            Aufhellungsmittel oder als Luminophore

            verwendet werden, auch von chemisch

            eindeutig bestimmter Konstitution:

      (10)  - synthetische organische Färbemittel

              und Zubereitungen auf deren Grundlage

              im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem

              Kapitel:

     11   - - Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf

              deren Grundlage ............................  frei

     12   - - Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und

              Zubereitungen auf deren Grundlage;

              Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf

              deren Grundlage ............................  frei

     13   - - basische Farbstoffe und Zubereitungen auf

              deren Grundlage ............................  frei

     14   - - Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf

              deren Grundlage ............................  frei

     15   - - Küpenfarbstoffe (einschließlich solcher,

              die unmittelbar als Pigmente verwendet

              werden können) und Zubereitungen auf deren

              Grundlage ..................................  frei

     16   - - Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf

              deren Grundlage ............................  frei

     17   - - Pigmente und Zubereitungen auf deren

              Grundlage ..................................  frei

     19   - - sonstige, einschließlich Mischungen von

              zwei oder mehr der in den

              Unternummern 3204 11 bis 3204 19 erfaßten

              Färbemittel ................................  frei

     20   - synthetische organische Erzeugnisse, wie sie

            als fluoreszierende Aufhellungsmittel

            verwendet werden .............................  frei

     90   - andere .......................................    5%

3205  00  Farblacke; Zubereitungen im Sinne der

            Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der

            Grundlage von Farblacken ..............       1,5%

3206 --   Andere Färbemittel; Zubereitungen im Sinne der

          Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen

          solche der Nummer 3203, 3204 oder 3205;

          anorganische Erzeugnisse, wie sie als

          Luminophore verwendet werden, auch von chemisch

          eindeutig bestimmter Konstitution:

     10   - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage

            von Titandioxid ..............................   10%

     20   - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage

            von Chromverbindungen ........................   11%

     30   - Pigmente und Zubereitungen, auf der Grundlage

            von Cadmiumverbindungen ......................  frei

    (40)  - andere Färbemittel und andere Zubereitungen:

     41   - - Ultramarin und Zubereitungen auf dessen

              Grundlage ..................................   11%

     42   - - Lithopone und andere Pigmente und

              Zubereitungen, auf der Grundlage von

              Zinksulfid .................................   11%

     43   - - Pigmente und Zubereitungen, auf der

              Grundlage von Hexacyanoferraten

              (Ferrocyaniden und Ferricyaniden) ..........   11%

     49   - - sonstige ...................................   10%

     50   - anorganische Erzeugnisse, wie sie als

            Luminophore verwendet werden .................    6%

3207 --   Zubereitete Pigmente, zubereitete

          Trübungsmittel und zubereitete Farben,

          Schmelzglasuren, Engoben, flüssige Glanzmittel

          und ähnliche Zubereitungen, wie sie für die

          Keramik-, Email- oder Glasindustrie verwendet

          werden; Glasfritten und anderes Glas in Form

          von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken:

     10   - zubereitete Pigmente, zubereitete

            Trübungsmittel, zubereitete Farben und

            ähnliche Zubereitungen .......................    8%

     20   - Schmelzglasuren, Engoben und ähnliche

            Zubereitungen ................................    8%

     30   - flüssige Glanzmittel und ähnliche

            Zubereitungen ................................    8%

     40   - Glasfritten und anderes Glas in Form von

            Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken .....    8%

3208 --   Anstrichfarben und Lacke (einschließlich

          Lackfarben) auf der Grundlage von synthetischen

          Polymeren oder chemisch modifizierten

          natürlichen Polymeren, in nichtwässerigen

          Medien dispergiert oder gelöst; Lösungen, im

          Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel:

     10   - auf der Grundlage von Polyestern .............   11%

                                                             min

                                                           532,-

     20   - auf der Grundlage von Acryl- oder

            Vinylpolymeren ...............................   11%

                                                             min

                                                           532,-

     90   - andere .......................................   11%

                                                             min

                                                           532,-

3209 --   Anstrichfarben und Lacke (einschließlich

          Lackfarben) auf der Grundlage von synthetischen

          Polymeren oder chemisch modifizierten

          natürlichen Polymeren, in wässerigen Medien

          dispergiert oder gelöst:

     10   - auf der Grundlage von Acryl- oder

            Vinylpolymeren ...............................   11%

                                                             min

                                                           532,-

     90   - andere .......................................   11%

                                                             min

                                                           532,-

3210 00   Andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich

          Lackfarben und Wasserfarben); zubereitete

          Wasserpigmentfarben, wie sie bei der

          Endausrüstung von Leder verwendet werden .......   11%

                                                             min

                                                           532,-

3211 00   Zubereitete Sikkative ..........................    9%

3212 --   Pigmente (einschließlich Metallpulver und

          -flitter), in nichtwässerigen Medien

          dispergiert, flüssig oder pastenförmig, wie sie

          bei der Herstellung von Anstrichfarben

          (einschließlich Lackfarben) verwendet werden;

          Prägefolien; Farbstoffe und andere Färbemittel,

          in Formen oder Packungen für den Kleinverkauf:

     10   - Prägefolien ..................................    9%

     90   - andere .......................................   11%

                                                             min

                                                           532,-

3213 --   Farben für Kunstmaler, für Plakatmaler, für

          Farbtönungen, für den Unterricht, für die

          Unterhaltung und dergleichen, in Tabletten,

          Tuben, Töpfchen, Fläschchen, Näpfchen oder

          ähnlichen Formen oder Packungen:

     10   - Farben in Zusammenstellungen .................   10%

     90   - andere .......................................   10%

3214 --   Glaserkitt, Pfropfkitt, Harzzement,

          Dichtungsmassen und ähnliche Massen;

          Malerspachtelkitte; nichtfeuerfeste

          Verputzzubereitungen für Fassaden, Innenwände,

          Fußböden, Decken und dergleichen:

     10   - Kitte und ähnliche Massen; Malerspachtelkitte .   7%

     90   - andere .......................................    8%

3215 --   Druckfarben, Tinten und Tuschen zum Schreiben

          oder Zeichnen sowie andere Tinten und Tuschen,

          auch konzentriert oder fest:

    (10)  - Druckfarben:

     11   - - schwarze ...................................   10%

                                                             min

                                                           565,-

     19   - - sonstige ...................................   10%

                                                             min

                                                           790,-

     90   - andere .....................................    9,5%

3301 --   Etherische Öle (auch terpenfrei),

          einschließlich sogenannter Coneretes und

          Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer

          Öle in Fetten, in nichtflüchtigen Ölen, Wachsen

          oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder

          Mazeration gewonnen; terpenhaltige

          Nebenerzeugnisse von der Herstellung

          terpenfreier etherischer Öle; wässerige

          Destillate und wässerige Lösungen etherischer

          Öle:

    (10)  - etherische Öle von Zitrusfrüchten:

     11   - - Bergamottöl ..............................   29,40

     12   - - Orangenöl ................................   29,40

     13   - - Zitronenöl ...............................   29,40

     14   - - Limettöl .................................  102,90

     19   - - sonstige ..................................   66,-

    (20)  - andere etherische Öle als von Zitrusfrüchten:

     21   - - Geraniumöl ...............................  102,90

     22   - - Jasminöl .................................  102,90

     23   - - Lavendelöl oder Lavandinöl ...............  102,90

     24   - - Pfefferminzöl (Öl von Mentha piperita) ...  102,90

     25   - - andere Minzenöle .........................  102,90

     26   - - Vetiveröl ................................  102,90

     29   - - sonstige .................................  102,90

     30   - Resinoide ...................................  frei

     90   - andere .......................................    5%

3302 --   Mischungen von Riechstoffen und Mischungen

          (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der

          Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe,

          wie sie als Rohstoffe in der Industrie verwendet

          werden: *teilweise MA*

     10   - wie sie in der Nahrungsmittel- oder

            Getränkeindustrie verwendet werden ...........    8%

     90   - andere .......................................    7%

3303 00   Parfüms und Toilettewässer:

          A - ethylalkoholhaltig .........................   10%

                                                             max

                                                          8568,-

          B - andere .................................... 6244,-

3304 --   Zubereitete Schönheits- und Hautpflegemittel

          (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich

          Sonnenschutz- oder Sonnenbräunungszubereitungen;

          Zubereitungen für die Hand- oder Fußpflege:

     10   - Schönheitsmittel für die Lippen ............. 6000,-

     20   - Schönheitsmittel für die Augen .............. 6000,-

     30   - Zubereitungen für die Hand- oder Fußpflege .. 6000,-

    (90)  - andere:

     91   - - Puder, auch gepreßt ....................... 6000,-

     99   - - sonstige .................................. 6000,-

3305 --   Zubereitungen für die Haarbehandlung:

     10   - Haarwaschmittel (Shampoos) .................. 6000,-

     20   - Dauerwellenpräparate und Zubereitungen zum

            dauerhaften Glätten des Haares .............. 6000,-

     30   - Haarlacke ................................... 6000,-

     90   - andere ...................................... 6000,-

3306 --   Zubereitungen für Mund- oder Zahnhygiene,

          einschließlich Haftpasten und Haftpulver für

          Zahnprothesen:

     10   - Zahnreinigungsmittel ............ ............   10%

     90   - andere ...................................... 3000,-

3307 --   Zubereitete Rasiermittel (einschließlich

          pre-shave- und after-shave-Artikel),

          Körper-Desodorierungsmittel, Badezubereitungen,

          Enthaarungsmittel und andere Parfümerie-,

          Kosmetik- und Toilettezubereitungen,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

          zubereitete Raum-Desodorierungsmittel, auch

          parfümiert oder mit desinfizierenden

          Eigenschaften:

     10   - zubereitete Rasiermittel (einschließlich

            pre-shave- und after-shave-Artikel .......... 6000,-

     20   - Körper-Desodorierungsmittel und

            Antitranspirationsmittel .................... 6000,-

     30   - parfümierte Badesalze und andere

            Badezubereitungen ........................... 6000,-

    (40)  - Zubereitungen zum Parfümieren oder

            Desodorieren von Räumen, einschließlich der

            Riechstoffzubereitungen zur Verwendung bei

            religiösen Handlungen:

     41   - - Riechstoffzubereitungen, zum Abbrennen

              (z. B. Agarbatti) ......................... 6000,-

     49   - - sonstige .................................. 6000,-

     90   - andere ...................................... 6000,-

3401 --   Seifen; als Seifen verwendbare organische

          grenzflächenaktive Erzeugnisse und

          Zubereitungen, in Stücken (Blöcken, Stangen,

          Riegeln, Figuren u. dgl.), auch Seife

          enthaltend; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe,

          mit Seife oder Reinigungsmitteln imprägniert,

          bestrichen oder überzogen:

    (10)  - Seifen sowie als Seifen verwendbare

            organische grenzflächenaktive Erzeugnisse

            und Zubereitungen, in Stücken (Blöcken,

            Stangen, Riegeln, Figuren u. dgl.); Papier,

            Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder

            Reinigungsmitteln imprägniert, bestrichen

            oder überzogen:

     11   - - für Toilettezwecke (einschließlich

              Erzeugnisse mit medikamentösen Stoffen) ..    9,5%

     19   - - sonstige .................................    9,5%

     20   - Seifen in anderen Formen ..................  .    9%

3402 --   Organische grenzflächenaktive Stoffe

          (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive

          Zubereitungen, zubereitete Waschmittel

          (einschließlich zubereiteter Waschhilfsmittel)

          und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife

          enthaltend, andere als solche der Nummer 3401:

    (10)  - organische grenzflächenaktive Stoffe, auch

            in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     11   - - anionenaktive ..............................    8%

     12   - - kationenaktive .............................    5%

     13   - - ioneninaktive (nichtionogene) ..............    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     20   - Zubereitungen in Aufmachungen für den

            Kleinverkauf .................................    9%

     90   - andere .......................................    9%

3403  --  Zubereitete Schmiermittel (einschließlich

            Schneidölzubereitungen, Zubereitungen

            zum Lösen von Bolzen und Schrauben,

            Rostschutz oder

            Korrosionsschutzzubereitungen und

            Trennmittel, alle diese auf der

            Grundlage von schmierenden Stoffen) und

            Zubereitungen, wie sie zum Ölen und

            Fetten von Spinnstoffen, Leder,

            Pelzfellen oder anderen Stoffen

            verwendet werden, ausgenommen

            Zubereitungen, die als wesentlichen

            Bestandteil 70 Gewichtsprozent oder mehr

            Erdöl oder Öle aus bituminösen

            Mineralien enthalten:

    (10)  - Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien

            enthaltend:

     11   - - Zubereitungen zur Behandlung von

              Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder

              anderen Stoffen ............................    8%

     19   - - sonstige ...................................    7%

    (90)  - andere:

     91   - - Zubereitungen zur Behandlung von

              Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder

              anderen Stoffen ............................    8%

     99   - - sonstige ...................................    8%

3404 --   Künstliche Wachse und zubereitete Wachse:

     10   - aus chemisch modifiziertem Montanwachs .......  frei

     20   - aus Polyethylenglykol ........................  frei

     90   - andere .......................................    2%

3405 --   Poliermittel und Cremes, für Schuhe, Möbel,

          Fußböden, Karosserien, Glas oder Metall,

          Scheuerpasten, Scheuerpulver und ähnliche

          Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte,

          Filz, Vliesstoffen, Zellkunststoffen und

          Zellkautschuk, mit solchen Zubereitungen

          imprägniert, bestrichen oder überzogen),

          ausgenommen Wachse der Nummer 3404:

     10   - Poliermittel, Cremes und ähnliche

            Zubereitungen, für Schuhe oder Leder ........  522,-

     20   - Poliermittel, Cremes und ähnliche

            Zubereitungen, für die Pflege von Holzmöbeln,

            Holzfußböden oder anderen Holzarbeiten ......  522,-

     30   - Poliermittel und ähnliche Zubereitungen, für

            Karosserien, ausgenommen Metallpoliermittel ..    9%

     40   - Scheuerpasten, Scheuerpulver und andere

            Scheuerzubereitungen .........................    9%

     90   - andere .......................................    9%

3406 00   Kerzen, Lichte und ähnliche Waren ..............   24%

3407 00   Modelliermassen, auch in Aufmachungen als

          Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als

          „Dentalwachse” oder „Dentalabdruckmassen”

          verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,

          in Packungen für den Kleinverkauf oder in

          Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen Formen;

          andere Dentalzubereitungen auf der Grundlage von

          gebranntem Gips ................................    8%

3502  --  Albumine (einschließlich Konzentrate aus

            zwei oder mehr Molkenproteinen, die,

            berechnet auf die Trockensubstanz, mehr

            als 80 Gewichtsprozent Molkenproteine

            enthalten), Albuminate und andere

            Albuminderivate:

     90   - andere:

            A - Blutalbumin ..............................    9%

3503 00   Celatine (auch in rechteckigen oder

          quadratischen Blättern, auch gefärbt oder an

          der Oberfläche bearbeitet) und Gelatinederivate;

          Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs,

          ausgenommen Kaseinleime der Nummer 3501:

          A - Gelatine (auch in rechteckigen oder

              quadratischen Blättern, auch gefärbt oder

              an der Oberfläche bearbeitet) ..............    9%

          B - Fischleim, Hausenblase .....................  frei

          C - andere .....................................    9%

                                                             min

                                                          100,80

3504 00   Peptone und deren Derivate; andere Eiweißstoffe

          und deren Derivate, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert ...  frei

3505 --   Dextrine und andere modifizierte Stärken

          (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke);

          Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

          oder anderen modifizierten Stärken:

     10   - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

            A - Stärkeether und Stärkeester:

                2 - sonstige .............................    5%

3506 --   Zubereitete Leime und andere zubereitete

          Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen; zur Verwendung als Leime oder

          Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen

          für den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,

          die 1 kg oder weniger enthalten:

     10   - zur Verwendung als Leime oder Klebstoffe

            geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für

            den Kleinverkauf als Leime oder Klebstoffe,

            die 1 kg oder weniger enthalten .............    13%

    (90)  - andere:

     91   - - Klebstoffe auf der Grundlage von Kautschuk

              oder Kunststoffen (einschließlich

              Kunstharzen) ..............................    12%

     99   - - sonstige ..................................    12%

3507  --  Enzyme; zubereitete Enzyme, anderweitig

            weder genannt noch inbegriffen:

        10  - Lab und Konzentrate davon ............       frei

        90    andere:

              A - zubereitete Enzyme, die Nährstoffe

                  enthalten:

                  1 - mit einem Milchfettgehalt von

                      1,5 Gewichtsprozent oder mehr

                      oder mit einem

                      Milcheiweißgehalt von

                      2,5 Gewichtsprozent oder mehr

                      oder mit einem Zuckergehalt,

                      gerechnet als Invertzucker,

                      von 5 Gewichtsprozent oder

                      mehr oder mit einem

                      Stärkegehalt von

                      5 Gewichtsprozent oder mehr ..       30%

                                                           min

                                                          280,-

                  2 - sonstige .....................       30%

                                                           min

                                                          280,-

              B - andere ...........................       5%

3601 00   Schießpulver .................................    1,5%

3602 00   Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

          Schießpulver ..................................  170,-

3603 00   Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

          Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

          A - Sprengschnüre ..............................  frei

          B - elektrische Sprengzünder ...................   24%

          C - andere ...................................    8,5%

3604 --   Feuerwerkskörper, Signalraketen, Hagelraketen,

          Nebelsignalkörper und andere pyrotechnische

          Waren:

     10   - Feuerwerkskörper .............................   10%

     90   - andere .......................................   10%

3606 --   Cereisen und andere Zündmetallegierungen, in

          jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen

          Stoffen, im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem

          Kapitel:

     10   - flüssige Brennstoffe und Brennstoffe aus

            verflüssigten Gasen, in Behältnissen, nie

            sie für Füllungen oder Nachfüllungen für

            Feuerzeuge oder ähnliche Anzünder verwendet

            werden, mit einem Fassungsvermögen von

            300 cm3 oder weniger .........................    9%

     90   - andere .......................................    9%

3701 --   Photographische Platten und Planfilme,

          sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen

          Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;

          photographische Sofortbild-Planfilme,

          sensibilisiert, nicht belichtet, auch in

          Kassetten:

     10   - für Röntgenaufnahmen .........................  frei

     20   - Sofortbild-Planfilme:

          A - aus anderen Stoffen als Papier, Pappe

              oder Spinnstoffen ..........................  frei

          B - andere ....................................  200,-

     30   - andere Platten und Planfilme, bei denen

            irgendeine Seite mehr als 255 mm beträgt .....  frei

    (90)  - andere:

     91   - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig) .............  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

3702 --   Photographische Filme, in Rollen,

          sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen

          Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;

          Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,

          nicht belichtet:

     10   - für Röntgenaufnahmen .........................  frei

     20   - Sofortbild-Rollfilme:

            A - aus anderen Stoffen als Papier, Pappe

                oder Spinnstoffen ........................  frei

            B - andere ..................................  200,-

    (30)  - andere Filme, nicht perforiert, mit einer

            Breite von 105 mm oder weniger:

     31   - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig) .............  frei

     32   - - sonstige, mit Silberhalogenid-Emulsion .....  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

    (40)  - andere Filme, nicht perforiert, mit einer

            Breite von mehr als 105 mm:

     41   - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

              einer Länge von mehr als 200 m, für

              Farbaufnahmen (mehrfärbig) .................  frei

     42   - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

              einer Länge von mehr als 200 m, nicht für

              Farbaufnahmen ..............................  frei

     43   - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

              einer Länge von 200 m oder weniger .........  frei

     44   - - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis

              einschließlich 610 mm ......................  frei

    (50)  - andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):

     51   - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und

              einer Länge von 14 m oder weniger ..........  frei

     52   - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger und

              einer Länge von mehr als 14 m ..............  frei

     53   - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

              einschließlich 35 mm und einer Länge von

              30 m oder weniger für Diapositive ..........  frei

     54   - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

              einschließlich 35 mm und einer Länge von

              30 m oder weniger, nicht für Diapositive ...  frei

     55   - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

              einschließlich 35 mm und einer Länge von

              mehr als 30 m ..............................  frei

     56   - - mit einer Breite von mehr als 35 mm ........  frei

    (90)  - andere:

     91   - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

              und einer Länge von 14 m oder weniger ......  frei

     92   - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

              und einer Länge von mehr als 14 m ..........  frei

     93   - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

              einschließlich 35 mm und einer Länge von

              30 m oder weniger ..........................  frei

     94   - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

              einschließlich 35 mm und einer Länge von

              mehr als 30 m ..............................  frei

     95   - - mit einer Breite von mehr als 35 mm ........  frei

3703 --   Photographische Papiere, Pappen und

          Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht

          belichtet:

     10   - in Rollen, mit einer Breite von mehr

            als 610 mm ..................................  350,-

     20   - andere, für Farbaufnahmen (mehrfärbig) .......  frei

     90   - andere ......................................  350,-

3704 00   Photographische Platten, Filme, Papiere, Pappen

          und Spinnstoffwaren, belichtet, aber nicht

          entwickelt .....................................  frei

3705  --  Photographische Platten und Filme,

            belichtet und entwickelt, ausgenommen

            kinematographische Filme:

     10   - für Offsetreproduktionen .....................  frei

     20   - Mikrofilme ...................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

3706  --  Kinematographische Filme, belichtet und

            entwickelt, auch mit Tonaufzeichnungen

            oder nur mit Tonaufzeichnungen:

     10   - mit einer Breite von 35 mm oder mehr ........  280,-

     90   - andere ......................................  280,-

3707  --  Chemische Zubereitungen für

            photographische Zwecke (ausgenommen

            Lacke, Leime, Klebstoffe und ähnliche

            Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse

            für photographische Zwecke, dosiert oder

            für den Kleinverkauf gebrauchsfertig

            aufgemacht:

        10  - sensibilisierende Emulsionen .........       6%

        90  - andere:

              A - chemische Zubereitungen für die

                  Entwicklung von Filmen und

                  Papieren für Farbaufnahmen .......       4%

              B - andere ...........................       6%

3801 --   Künstlicher Graphit; kolloidaler oder

          halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der

          Grundlage von Graphit oder anderem Kohlenstoff,

          in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder

          anderen Halberzeugnissen:

     10   - künstlicher Graphit ..........................    3%

     20   - kolloidaler oder halbkolloidaler Graphit .....  frei

     30   - kohlenstoffhaltige Pasten für Elektroden und

            ähnliche Pasten zum Auskleiden von Öfen ......    6%

     90   - andere .......................................    7%

3802 --   Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische

          Stoffe; tierische Schwärze, einschließlich

          ausgebrauchte Tierkohle:

     10   - Aktivkohle ...................................    9%

     90   - andere .....................................    3,5%

3803 00   Tallöl, auch raffiniert .......................   93,-

3804 00   Ablaugen von der Herstellung von Halbstoff

          aus Holz, auch konzentriert, entzuckert oder

          chemisch behandelt, einschließlich

          Ligninsulfonate, aber ausgenommen Tallöl der

          Nummer 3803 ....................................    8%

3805 --   Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

          Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige

          Öle aus der Destillation oder einer anderen

          Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;

          Sulfitterpentinöl und anderes rohes

          para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil

          alpha-Terpineol enthält:

     10   - Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

            Sulfatterpentinöl ...........................  280,-

     20   - Pine-Oil .....................................  frei

     90   - andere ......................................  280,-

3806  --  Kolophonium und Harzsäuren sowie deren

            Derivate; Harzgeist und Harzöle;

            Schmelzharze:

        10  - Kolophonium und Harzsäuren ..........     117,60

     20   - Salze des Kolophoniums oder der Harzsäuren ..  119,-

     30   - Harzester ....................................    9%

     90   - andere .......................................    9%

3807 00   Holzteer; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist;

          pflanzliches Pech; Brauerpech und ähnliche

          Zubereitungen auf der Grundlage von Kolophonium,

          Harzsäuren oder pflanzlichem Pech:

          A - Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf

              der Grundlage von Kolophonium, Harzsäuren

              oder pflanzlichem Pech ....................  175,-

          B - andere .....................................    2%

3808 --   Insekticide, Rodenticide, Fungicide, Herbicide,

          Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren,

          Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in

          Formen oder Aufmachungen für den Kleinverkauf,

          sowie als Zubereitungen oder Waren wie

          Schwefelbänder, -dochte und -kerzen sowie

          Fliegenfänger:

     10   - Insekticide ..................................    8%

     20   - Fungicide ....................................    8%

     30   - Herbicide, Keimhemmungsmittel und

            Pflanzenwuchsregulatoren .....................    8%

     40   - Desinfektionsmittel ..........................    8%

     90   - andere .......................................    8%

3809  --  Appretur- oder Endausrüstungsmittel,

            Farbstoffträger zur Beschleunigung des

            Färbens oder des Fixierens der Farbstoffe

            und andere Erzeugnisse und Zubereitungen

            (zB Appretur- und Beizmittel), wie sie

            in der Textil-, Papier- und

            Lederindustrie oder in ähnlichen

            Industrien verwendet werden, anderweitig

            weder genannt noch inbegriffen:

     10   - auf der Grundlage von Stärke und

            Stärkederivaten:

            B - andere:

                1 - Hilfsmittel:

                    a - in unmittelbaren Umschließungen

                        mit einem Inhalt von 5 kg oder

                        weniger ..........................   13%

                2 - sonstige .............................   20%

       (90) - andere:

        91  - - wie sie in der Textilindustrie oder

                ähnlichen Industrien verwendet

                werden:

                A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

                    enthaltend:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder

                            weniger:

                            1 - mit einem Gehalt an

                                Stärke von mehr als

                                30 Gewichtsprozent,

                                wobei Stärkederivate

                                als Stärke zurechnen

                                sind ...............       13%

                            2 - sonstige ...........       13%

                    2 - sonstige ...................       20%

                B - andere:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder

                            weniger ................        7%

                        b - andere .................        6%

                    2 - sonstige ...................        9%

        92  - - wie sie in der Papierindustrie oder

                ähnlichen Industrien verwendet

                werden:

                A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

                    enthaltend:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder

                            weniger:

                            1 - mit einem Gehalt an

                                Stärke von mehr als

                                30 Gewichtsprozent,

                                wobei Stärkederivate

                                als Stärke zu rechnen

                                sind ...............       13%

                            2 - sonstige ...........       13%

                    2 - sonstige ...................       20%

                B - andere:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit

                            einem Inhalt von 5 kg

                            oder weniger: ..........        7%

                        b - andere .................        6%

                    2 - sonstige ...................        9%

        93  - - wie sie in der Lederindustrie oder

                ähnlichen Industrien verwendet

                werden:

                A - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

                    enthaltend:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder

                            weniger:

                            1 - mit einem Gehalt an

                                Stärke von mehr als

                                30 Gewichtsprozent,

                                wobei Stärkederivate

                                als Stärke zu rechnen

                                sind ...............       13%

                            2 - sonstige ...........       13%

                    2 - sonstige ...................       20%

                B - andere:

                    1 - Hilfsmittel:

                        a - in unmittelbaren

                            Umschließungen mit einem

                            Inhalt von 5 kg oder

                            weniger ................        7%

                        b - andere .................        6%

                    2 - sonstige ...................        9%

     99   - - sonstige:

              A - Stärke oder Stärkederivate enthaltend:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger:

                          1 - mit einem Gehalt an Stärke

                              von mehr als

                              30 Gewichtsprozent, wobei

                              Stärkederivate als Stärke

                              zu rechnen sind ............   13%

                          2 - sonstige ...................   13%

                  2 - sonstige ...........................   20%

              B - andere:

                  1 - Hilfsmittel:

                      a - in unmittelbaren Umschließungen

                          mit einem Inhalt von 5 kg oder

                          weniger ........................    7%

                      b - andere .........................    6%

                  2 - sonstige ...........................    9%

3810 --   Zubereitungen zum Abbeizen von

          Metalloberflächen; Flußmittel und andere

          zubereitete Hilfsmittel zum Löten oder Schweißen

          von Metallen; Pulver und Pasten zum Löten oder

          Schweißen, aus Metall und anderen Stoffen;

          Zubereitungen, wie sie als Füll- oder

          Überzugsmasse für Schweißelektroden oder

          Schweißstäbe verwendet werden:

     10   - Zubereitungen zum Abbeizen von

            Metalloberflächen; Pulver und Pasten zum

            Löten oder Schweißen, aus Metall und

            anderen Stoffen ..............................    8%

     90   - andere .......................................    8%

3811 --   Zubereitete Antiklopfmittel,

          Antioxidationsmittel, Antigums,

          Viskositätsverbesserer,

          Korrosionsschutzadditives und andere

          zubereitete Additives, alle diese für

          Mineralöle (einschließlich Treibstoffe wie

          Benzin) oder für andere, zum selben Zweck

          wie Mineralöl verwendete Flüssigkeiten:

    (10)  - zubereitete Antiklopfmittel:

     11   - - auf der Grundlage von Bleiverbindungen .....  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Additives für Schmieröle:

     21   - - Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien

              enthaltend .................................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

3812 --   Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger;

          zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder

          Kunststoffe, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel

          und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für

          Kautschuk oder Kunststoffe:

     10   - zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger ......  frei

     20   - zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk

            oder Kunststoffe .............................    6%

     30   - zubereitete Antioxidationsmittel und andere

            zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk

            oder Kunststoffe .............................    5%

3813 00   Zubereitungen und Füllungen für Feuerlöschgeräte,

          gefüllte Feuerlöschgranaten und -bomben ........    9%

3814 00   Zusammengesetzte organische Lösungs- und

          Verdünnungsmittel, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen; zubereitete Farb- oder

          Lackentfernungsmittel ..........................   10%

3815 --   Reaktionsstarter, Reaktionsbeschleuniger und

          katalytische Zubereitungen, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen:

    (10)  - Katalysatoren auf Trägern:

     11   - - mit Nickel oder Nickelverbindungen als

              aktivem Stoff ..............................    6%

     12   - - mit Edelmetall oder Edelmetallverbindungen

              als aktivem Stoff ..........................    6%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     90   - andere .......................................    6%

3816 00   Feuerfeste Zemente, Mörtel, Betone und ähnliche

          feuerfeste Mischungen, ausgenommen Waren der

          Nummer 3801 ....................................    6%

3817 --   Alkylbenzolgemische und Alkylnaphthalingemische,

          ausgenommen solche der Nummer 2707 oder 2902:

     10   - Alkylbenzolgemische ..........................  frei

     20   - Alkylnaphthalingemische ......................  frei

3818 00   Chemische Elemente, für die Verwendung in der

          Elektronik dotiert, in Scheiben, Täfelchen oder

          ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, für

          die Verwendung in der Elektronik dotiert .......    6%

3819 00   Hydraulische Bremsflüssigkeiten und andere

          zubereitete Flüssigkeiten für die hydraulische

          Kraftübertragung, kein oder weniger als

          70 Gewichtsprozent Erdöl oder Öl aus

          bituminösen Mineralien enthaltend ..............    7%

3820 00   Zubereitete Frostschutzmittel und zubereitete

          Enteisungsflüssigkeiten ........................    7%

3821 00   Zubereitete Nährsubstrate für die Züchtung

          von Mikroorganismen ............................  frei

3822 00   Zusammengesetzte Reagenzien für Diagnostik oder

          Laboratorien, ausgenommen solche der

          Nummer 3002 oder 3006 ..........................    5%

3823  --  Zubereitete Bindemittel für

            Gießereiformen oder Gießereikerne;

            chemische Erzeugnisse und Zubereitungen

            der chemischen Industrie oder verwandter

            Industrien (einschließlich solcher, die

            nur aus Mischungen natürlicher

            Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

            genannt noch inbegriffen; Rückstände der

            chemischen Industrie oder verwandter

            Industrien, anderweitig weder genannt

            noch inbegriffen:

        10  - zubereitete Bindemittel für

              Gießereiformen oder Gießereikerne:

            B - auf der Grundlage von natürlichen

                Harzprodukten ...........................  175,-

              C - andere:

                  1 - Stärke oder Stärkeerzeugnisse

                      enthaltend ...................       16%

                  2 - sonstige .....................        8%

     20   - Naphthensäuren, deren wasserunlösliche Salze

            und deren Ester ............................    1,5%

     30   - nicht agglomerierte Metallcarbide,

            untereinander oder mit metallischen

            Bindemitteln gemischt .......................    8%

     40   - zubereitete Additives für Zemente, Mörtel

            oder Betone ..................................    8%

     50   - nicht feuerfeste Mörtel und Betone ...........    6%

        90  - andere:

              A - Zucker, Stärke, Stärkeerzeugnisse

                  oder Waren der Nummern 0401 bis

                  0404 enthaltend:

                  1 - mit einem Gesamtgehalt von

                      30 Gewichtsprozent oder mehr:

                      a - mit einem Gehalt an Stärke

                          von mehr als

                          30 Gewichtsprozent, wobei

                          Stärkederivate als Stärke

                          zu rechnen sind:

                          1 - in unmittelbaren

                              Umschließungen mit

                              einem Inhalt von 5 kg

                              oder weniger .........       13%

                      b - andere:

                          1 - in unmittelbaren

                              Umschließungen mit

                              einem Inhalt von 5 kg

                              oder weniger .........       13%

                          2 - sonstige:

                              a - in unmittelbaren

                                  Umschließungen mit

                                  einem Inhalt von

                                  5 kg oder weniger        13%

3904 --   Polymere von Vinylchlorid oder von anderen

          halogenierten Olefinen, in Rohformen:

     10   - Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen

            gemischt .....................................   18%

    (20)  - anderes Polyvinylchlorid:

     21   - - nicht weichgemacht .........................   18%

     22   - - weichgemacht ...............................   18%

     30   - Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere ..........   18%

     40   - andere Vinylchlorid-Copolymere ...............   18%

     50   - Vinylidenchloridpolymere .....................   10%

                                                             min

                                                           504,-

3906 --   Acrylpolymere, in Rohformen:

     10   - Polymethylmethacrylat ........................   10%

                                                             min

                                                           504,-

     90   - andere .......................................   10%

                                                             min

                                                           504,-

3907 --   Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze,

          in Rohformen; Polycarbonate, Alkydharze,

          Polyallylester und andere Polyester, in

          Rohformen:

     10   - Polyacetale ..................................  frei

     20   - andere Polyether .............................  frei

     30   - Epoxidharze ..................................    2%

     40   - Polycarbonate ................................  frei

     50   - Alkydharze ...................................   10%

                                                             min

                                                           504,-

     60   - Polyethylenterephthalat ......................    9%

    (90)  - andere Polyester:

     91   - - ungesättigte .............................    8,5%

     99   - - sonstige ...................................    9%

3908 --   Polyamide, in Rohformen:

     10   - Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10

            oder -6,12 ...................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

3909 --   Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in

          Rohformen:

     10   - Harnstoffharze; Thioharnstoffharze ..........  180,-

     20   - Melaminharze .................................   11%

     30   - andere Aminoharze ............................   11%

     40   - Phenolharze ..................................   11%

     50   - Polyurethane .................................  frei

3910 00   Silicone, in Rohformen .........................  frei

3911 --   Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

          Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

          andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

          diesem Kapitel, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen, in Rohformen:

     90   - andere .......................................  frei

3912 --   Cellulose und deren chemische Derivate,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen,

          in Rohformen:

    (10)  - Celluloseacetate:

     11   - - nicht weichgemacht .........................    5%

     12   - - weichgemacht ...............................    5%

     20   - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium) ..  frei

    (30)  - Celluloseether:

     31   - - Carboxymethylcellulose und deren Salze .....    8%

     39   - - sonstige ..................................   18,6

     90   - andere .......................................  frei

3913 --   Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und

          modifizierte natürliche Polymere

          (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische

          Derivate des Naturkautschuks), anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen, in Rohformen:

     10   - Alginsäure, deren Salze und Ester ............  frei

     90   - andere .......................................    6%

3915 --   Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von

          Kunststoffen:

     10   - aus Polymeren von Ethylen ....................    8%

     20   - aus Polymeren von Styrol .....................    8%

     30   - aus Polymeren von Vinylchlorid ...............    8%

     90   - aus anderen Kunststoffen .....................    8%

3916 --   Monofile, mit einem größten Durchmesser von

          mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,

          auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht

          anders bearbeitet, aus Kunststoffen:

     10   - aus Polymeren von Ethylen ..................   21,2%

     20   - aus Polymeren von Vinylchlorid .............   21,2%

     90   - aus anderen Kunststoffen .....................   20%

3917 --   Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür

          (z. B. Verbindungsstücke, Kniestücke und

          Flanschen), aus Kunststoffen:

     10   - Kunstdärme (Wursthüllen) aus gehärtetem

            Eiweißstoff oder aus Cellulosekunststoffen ...    8%

    (20)  - nicht biegsame Rohre und Schläuche:

     21   - - aus Polymeren von Ethylen ..................   20%

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit Fittings .......................  frei

     22   - - aus Polymeren von Propylen .................   20%

              ex 22 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit Fittings .......................  frei

     23   - - aus Polymeren von Vinylchlorid .............   20%

              ex 23 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit Fittings .......................  frei

     29   - - aus sonstigen Kunststoffen .................   20%

              ex 29 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit Fittings .......................  frei

    (30)  - andere Rohre und Schläuche:

     31   - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem

              Minimalberstdruck von 27,6 MPa .............   21%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit Fittings ........................

     32   - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen

              Stoffen verbunden, ohne Fittings ...........   21%

     33   - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen

              Stoffen verbunden, mit Fittings ............   10%

              ex 33 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      biegsame Rohre und Schläuche,

                      mit Fittings .......................  frei

     39   - - sonstige ...................................   21%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      biegsame Rohre und Schläuche,

                      mit Fittings .......................  frei

     40   - Fittings .....................................   10%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

3918 --   Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch

          selbstklebend, in Rollen oder in Form von

          Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenbeläge

          aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu

          diesem Kapitel:

     10   - aus Polymeren von Vinylchlorid ...............   24%

     90   - aus anderen Kunststoffen .....................   24%

3919 --   Platten, Blätter, Filme, Folien, Bänder,

          Streifen und andere Flacherzeugnisse,

          selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen:

     10   - in Rollen, mit einer Breite von 20 cm oder

            weniger ......................................   20%

     90   - andere .......................................   20%

3920 --   Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und

          Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder

          verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit

          anderen Stoffen verbunden:

     10   - aus Polymeren von Ethylen ....................   22%

     20   - aus Polymeren von Propylen ...................   22%

     30   - aus Polymeren von Styrol .....................   22%

    (40)  - aus Polymeren von Vinylchlorid:

     41   - - nicht biegsam ..............................   22%

     42   - - biegsam ....................................   22%

    (50)  - aus Acrylpolymeren:

     51   - - aus Polymethylmethacrylat ..................  frei

     59   - - sonstige ...................................  frei

    (60)  - aus Polycarbonaten, Alkydharzen,

            Polyallylestern oder anderen Polyestern:

     61   - - aus Polycarbonaten .........................    9%

     62   - - aus Polyethylenterephthalat ................    9%

     63   - - aus ungesättigten Polyestern ...............    9%

     69   - - aus sonstigen Polyestern ...................    9%

    (70)  - aus Cellulose oder deren chemischen

            Derivaten:

     71   - - aus regenerierter Cellulose ................    9%

     72   - - aus Vulkanfiber ............................    9%

     73   - - aus Celluloseacetat ........................    9%

     79   - - aus sonstigen Cellulosederivaten ...........    9%

    (90)  - aus anderen Kunststoffen:

     91   - - aus Polyvinylbutyral .......................   20%

     92   - - aus Polyamiden .............................    9%

     93   - - aus Aminoharzen ............................    9%

     94   - - aus Phenolharzen ...........................    9%

     99   - - aus sonstigen Kunststoffen .................   16%

3921 --   Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und

          Streifen, aus Kunststoffen:

    (10)  - aus Zellkunststoffen:

     11   - - aus Polymeren von Styrol ...................   22%

     12   - - aus Polymeren von Vinylchlorid .............   22%

     13   - - aus Polyurethanen ..........................    9%

     14   - - aus regenerierter Cellulose ................    9%

     19   - - aus sonstigen Kunststoffen .................   21%

     90   - andere .......................................   17%

3922 --   Badewannen, Duschen, Waschbecken, Bidets,

          Klosettmuscheln, -sitze, -deckel, -spülkästen

          und ähnliche sanitäre Waren, aus Kunststoffen:

     10   - Badewannen, Duschen und Waschbecken ..........   10%

     20   - Klosettsitze und -deckel .....................   10%

     90   - andere .......................................   10%

3923 --   Waren für den Transport oder die Verpackung von

          Erzeugnissen, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel,

          Kappen und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen:

     10   - Dosen, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren .   10%

    (20)  - Säcke, Beutel und Taschen (einschließlich

            Tüten):

     21   - - aus Polymeren von Ethylen ..................   13%

     29   - - aus sonstigen Kunststoffen .................   13%

     30   - Flaschen, Korbflaschen, Flakons und

            ähnliche Waren ...............................   10%

     40   - Spulen, Hülsen und ähnliche Materialträger ...    8%

     50   - Stöpsel, Deckel, Kappen und andere Verschlüsse   10%

     90   - andere .......................................   10%

3924 --   Tisch-, Küchen- und andere Haushaltswaren

          sowie Toiletteartikel, aus Kunststoffen:

     10   - Tisch- und Küchenwaren .......................   10%

     90   - andere .......................................   10%

3925 --   Baubedarf aus Kunststoffen, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen:

     10   - Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche

            Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr

            als 300 Liter ................................   10%

     20   - Türen, Fenster und deren Rahmen sowie

            Türschwellen .................................   10%

     30   - Fensterläden, Rolläden, Jalousien und

            ähnliche Waren sowie Teile davon .............   10%

     90   - andere .......................................   10%

3926 --   Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus

          anderen Stoffen der Nummern 3901 bis 3914:

     10   - Büro- oder Schulartikel ......................   10%

     20   - Bekleidung und Bekleidungszubehör

            (einschließlich Handschuhe) ..................   10%

     30   - Beschläge für Möbel, Karosserien oder

            ähnliche Waren ...............................   10%

     40   - Statuetten und andere Ziergegenstände ........   10%

     90   - andere .......................................   10%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    andere Waren aus Kunststoffen ........  frei

4001 --   Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule,

          Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten

          in Rohformen oder in Platten, Blättern oder

          Streifen:

     10   - Latex von Naturkautschuk, auch vorvulkanisiert  frei

    (20)  - Naturkautschuk in anderen Formen:

     21   - - geräucherte Blätter (smoked sheets) ........  frei

     22   - - technisch spezifizierter Naturkautschuk

              (TSNR) .....................................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und

            ähnliche natürliche Kautschukarten ...........  frei

4002 --   Synthetischer Kautschuk und Faktis

          (Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,

          Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren

          dieser Nummer mit Waren der Nummer 4001, in

          Rohformen oder in Platten, Blättern oder

          Streifen:

    (10)  - Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR);

            carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk

            (XSBR):

     11   - - Latex ......................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Butadien-Kautschuk (BR) ......................  frei

    (30)  - Isobuten-Isopren-(Butyl-)Kautschuk (IIR);

            Halogen-Isobuten-Isopren-Kautschuk (CIIR

            oder BIIR):

     31   - - Isobuten-Isopren-(Butyl-)Kautschuk (IIR) ...  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

    (40)  - Chloropren-(Chlorbutadien-)Kautschuk (CR):

     41   - - Latex ......................................  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

    (50)  - Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR):

     51   - - Latex ......................................  frei

     59   - - sonstige ...................................  frei

     60   - Isopren-Kautschuk (IR)........................  frei

     70   - Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, nicht

            konjugiert (EPDM) ............................  frei

     80   - Mischungen von Waren dieser Nummer mit Waren

            der Nummer 4001 ..............................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Latex ......................................  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

4003 00   Regenerierter Kautschuk in Rohformen oder

          in Platten, Blättern oder Streifen .............    5%

4004 00   Abfälle, Abschnitzel und Bruch, von

          Weichkautschuk, sowie Pulver und Granalien

          daraus .........................................  frei

4005 --   Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in

          Rohformen oder in Platten, Blättern oder

          Streifen:

     10   - mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid .......    6%

     20   Lösungen; Dispersionen, ausgenommen solche

          der Unternummer 4005 10 ........................    7%

    (90)  - andere:

     91   - - Platten, Blätter und Streifen ............    6,5%

     99   - - sonstige ...................................    6%

4006 --   Andere Formen (z. B. Stäbe, Rohre und Profile)

          und Waren (z. B. Scheiben und Ringe), aus

          nichtvulkanisiertem Kautschuk:

     10   - „Camel back” (Rohlaufprofile zur

            Runderneuerung von Kautschukreifen) ..........    7%

     90   - andere .......................................    7%

4007 00   Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk:

          A - mit einem Durchmesser von 2 mm oder mehr ...    5%

          B - andere......................................  frei

4008 --   Platten, Blätter, Streifen, Stangen und Profile,

          aus vulkanisiertem Weichkautschuk:

    (10)  - aus Zellkautschuk:

     11   - - Platten, Blätter und Streifen ..............    7%

     19   - - sonstige ...................................    7%

    (20)  - nicht aus Zellkautschuk:

     21   - - Platten, Blätter und Streifen ..............    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

              ex 29 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Profile, auf Größen zugeschnitten ..  frei

4009 --   Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem

          Weichkautschuk, auch mit Fittings

          (z. B. Verbindungsstücke, Kniestücke und

          Flanschen):

     10   - nicht mit anderen Stoffen verstärkt oder

            verbunden, ohne Fittings .....................    7%

     20   - nur mit Metall verstärkt oder verbunden,

            ohne Fittings ................................    7%

     30   - nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt

            oder verbunden, ohne Fittings ................    7%

     40   - mit anderen Stoffen verstärkt oder verbunden,

            ohne Fittings ................................    7%

     50   - mit Fittings .................................    7%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen

                    geeignet .............................  frei

4010 --   Förderbänder und Treibriemen, aus

          vulkanisiertem Kautschuk:

     10   - Keilriemen ...................................    8%

    (90)  - andere:

     91   - - mit einer Breite von mehr als 20 cm ........    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

4011 --   Luftreifen aus Kautschuk, neu:

     10   - wie sie für Personenkraftwagen (einschließlich

            Kombinationskraftwagen und Rennautos) verwendet

            werden .......................................   20%

     20   - wie sie für Autobusse und Lastkraftwagen

            verwendet werden .............................   20%

     30   - wie sie für Luftfahrzeuge verwendet werden ...   20%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - wie sie für Motorräder verwendet werden ......   20%

     50   - wie sie für Fahrräder verwendet werden .......   20%

    (90)  - andere:

     91   - - mit stollenförmigem, winkelförmigem,

              V-förmigem oder ähnlichem Profil ...........   20%

     99   - - sonstige ...................................   20%

4012 --   Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder

          gebraucht; Vollgummi- oder Hohlkammerreifen,

          auswechselbare Reifenprofile und Felgenbänder,

          aus Kautschuk:

     10   - runderneuerte Reifen .........................   20%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Luftreifen ...........................  frei

     20   - gebrauchte Luftreifen ........................   20%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - andere:

            A - auswechselbare Reifenprofile und

                Felgenbänder .............................   20%

            B - andere ...................................    9%

4013 --   Luftschläuche aus Kautschuk:

     10   - wie sie für Personenkraftwagen (einschließlich

            Kombinationskraftwagen und Rennautos),

            Autobusse oder Lastkraftwagen verwendet werden   20%

     20   - wie sie für Fahrräder verwendet werden ........  20%

     90   - andere .......................................   20%

4014 --   Hygienische oder pharmazeutische Waren

          (einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem

          Weichkautschuk, auch in Verbindung mit

          Hartkautschukteilen:

     10   - Präservative .................................    7%

     90   - andere .......................................    7%

4015 --   Bekleidung und Bekleidungszubehör

          (einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke,

          aus vulkanisiertem Weichkautschuk:

    (10)  - Handschuhe:

     11   - - für chirurgische Zwecke ....................    7%

     19   - - sonstige ...................................    7%

     90   - andere .......................................    7%

4016 --   Andere Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk:

     10   - aus Zellkautschuk ............................    9%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Bodenbeläge und Fußmatten ..................    9%

     92   - - Radiergummi ................................    9%

     93   - - Dichtungen .................................    9%

              ex 93 - nicht mit sichtbarer

                      Metallarmierung ...................  441,-

              ex 93 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     94   - - Boots- oder Dockfender, auch aufblasbar ....    9%

     95   - - sonstige aufblasbare Waren .................    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

              ex 99 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

4017 00   Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen,

          einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus

          Hartkautschuk ................................    6,5%

          ex - gemäß dem Übereinkommen über den Handel

               mit Zivilluftfahrzeugen und unter

               Zollaufsicht:

               Rohre und Schläuche, mit Fittings, für

               Gas- und Flüssigkeitsleitungen geeignet ...  frei

4101  --  Häute und Felle, roh, von Rindern

            (einschließlich Kälbern), Pferden

            oder anderen Einhufern (frisch,

            gesalzen, getrocknet, geäschert,

            gepickelt oder anders haltbar gemacht,

            weder gegerbt noch als Pergamentleder

            zugerichtet, noch sonst bearbeitet),

            auch enthaart oder gespalten:

     10   - ganze Häute und Felle von Rindern

            (einschließlich Kälbern), mit einem

            Stückgewicht von 8 kg oder weniger für

            nur getrocknete, von 10 kg oder weniger

            für trocken gesalzene oder von 14 kg oder

            weniger für frische, naßgesalzene oder

            anders haltbar gemachte Häute oder Felle:

            A - frisch, gesalzen oder getrocknet .........  frei

            B - anders ...................................  frei

    (20)  - andere Häute und Felle von Rindern

            (einschließlich Kälbern), frisch oder

            naßgesalzen:

     21   - - ganze ......................................  frei

     22   - - Kernstücke (Croupons) und halbe Kernstücke .  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

         30 - andere Häute und Felle von Rindern

              (einschließlich Kälbern), anders

              haltbar gemacht:

              A - ganze Häute und Felle, anders als

                  naßgesalzen oder getrocknet ......       frei

              B - andere ..........................       frei

     40   - Häute und Felle von Pferden oder anderen

            Einhufern:

            A - ganze Häute und Felle, frisch, gesalzen

                oder getrocknet ..........................  frei

            B - andere ...................................  frei

4102  --  Felle von Schafen und Lämmern, roh

            (frisch, gesalzen, getrocknet,

            geäschert, gepickelt oder anders

            haltbar gemacht, weder gegerbt noch als

            Pergamentleder zugerichtet, noch sonst

            bearbeitet), auch enthaart oder

            gespalten, ausgenommen die in der

            Anmerkung 1c zu diesem Kapitel genannten

            Waren:

        10  - nicht enthaart:

              A - ganze Felle, frisch, gesalzen oder

                  getrocknet .......................       frei

              B - andere ...........................       frei

       (20) - enthaart:

        21  - - gepickelt ..........................       frei

        29  - - sonstige:

                A - ganze Felle, frisch, gesalzen

                    oder getrocknet ................       frei

                B - andere ........................       frei

4103 --   Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,

          getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders

          haltbar gemacht, weder gegerbt noch als

          Pergamentleder, noch sonst zugerichtet), auch

          enthaart oder gespalten, ausgenommen die in der

          Anmerkung 1 b oder 1 c zu diesem Kapitel

          genannten Waren:

     10   - von Ziegen oder Zickeln:

            A - ganze Häute und Felle, frisch, gesalzen

                oder getrocknet ..........................  frei

            B - andere ...................................  frei

     20   - von Kriechtieren:

            A - ganze Häute, frisch, gesalzen oder

                getrocknet ...............................  frei

            B - andere ...................................  frei

     90   - andere:

            A - ganze Häute und Felle, frisch, gesalzen

                oder getrocknet ..........................  frei

            B - andere ...................................  frei

4104 --   Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),

          Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,

          ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder 4109:

     10   - Leder in ganzen Häuten von Rindern

            (einschließlich Kälbern), mit einer Fläche

            von 28 Quadratfuß (2,6 m2) oder weniger

            pro Stück ....................................    6%

    (20)  - anderes Leder von Rindern (einschließlich

            Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,

            gegerbt oder nachgegerbt, nicht weiter

            zugerichtet, auch gespalten:

     21   - - Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),

              pflanzlich vorgegerbt ......................    4%

     22   - - Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),

              anders vorgegerbt ..........................    4%

     29   - - sonstiges ..................................    6%

    (30)  - anderes Leder von Rindern (einschließlich

            Kälbern), Pferden oder anderen Einhufern,

            als Pergamentleder zugerichtet oder sonst

            nach dem Gerben weiter bearbeitet:

     31   - - Volleder und Narbenspaltleder ..............    6%

     39   - - sonstiges ..................................    6%

4105 --   Schafleder oder Lammleder, enthaart,

          ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder 4109:

    (10)  - gegerbt oder nachgegerbt, aber nicht weiter

            zugerichtet, auch gespalten:

     11   - - pflanzlich vorgegerbt ......................  frei

     12   - - anders vorgegerbt ..........................  frei

     19   - - sonstiges ..................................  frei

     20   - als Pergamentleder zugerichtet oder sonst

            nach dem Gerben weiter bearbeitet ..........    3,5%

4106 --   Ziegenleder oder Zickelleder, enthaart,

          ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder 4109:

    (10)  - gegerbt oder nachgegerbt, aber nicht weiter

            zugerichtet, auch gespalten:

     11   - - pflanzlich vorgegerbt ......................  frei

     12   - - anders vorgegerbt ..........................  frei

     19   - - anderes ....................................  frei

     20   - als Pergamentleder zugerichtet oder sonst

            nach dem Gerben weiter bearbeitet ............    4%

4107 --   Leder von anderen Tieren, ohne Haare,

          ausgenommen Leder der Nummer 4108 oder 4109:

     10   - von Schweinen ................................    4%

    (20)  - von Kriechtieren:

     21   - - pflanzlich vorgegerbt ......................  frei

     29   - - sonstiges ..................................  frei

     90   - von anderen Tieren ...........................    2%

4108 00   Sämischleder (Chamoisleder), einschließlich

          Neusämischleder ................................    4%

4109 00   Lackleder (Patentleder) und Patentlederimitation;

          metallisiertes Leder ...........................    3%

4110 00   Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder

          Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur

          Herstellung von Lederwaren geeignet; Lederspäne,

          Lederpulver und Ledermehl ......................  frei

4111 00   Kunstleder (rekonstituiertes Leder), auf der

          Grundlage von nicht zerfasertem oder zerfasertem

          Leder hergestellt, in Platten, Blättern oder

          Streifen, auch in Rollen ........................  10%

4201 00   Sattler- und Riemerwaren für Tiere

          (einschließlich Zügel, Zaumzeug, Kniekappen,

          Maulkörbe, Satteldecken, Satteltaschen,

          Hundedecken und dergleichen), aus Stoffen

          aller Art .......................................   6%

4202  --  Reisekoffer, Handkoffer aller Art,

            einschließlich Kosmetikkoffer,

            Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen,

            Etuis für Brillen, Ferngläser,

            Photoapparate, Filmkameras,

            Musikinstrumente oder Waffen,

            Pistolenhalfter, ähnliche Behältnisse;

            Reisetaschen, Toilettetaschen,

            Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen,

            Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen,

            Zigarettenetuis, Tabaksbeutel,

            Werkzeugtaschen, Taschen für

            Sportartikel, Schatullen für Fläschchen

            oder Schmuck, Puderdosen, Etuis für

            Messerschmiedwaren, ähnliche

            Behältnisse, aus Leder, Kunstleder

            (rekonstituiertes Leder),

            Kunststoffolien, Spinnstoffen,

            Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder

            überwiegend mit diesen Stoffen oder mit

            Papier überzogen:

    (10)  - Reisekoffer, Handkoffer aller Art,

            einschließlich Kosmetikkoffer, Aktenkoffer,

            Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche

            Behältnisse:

     11   - - mit einer Außenseite aus Leder, Kunstleder

              (rekonstituiertes Leder) oder Lackleder

              (Patentleder) ..............................   17%

     12   - - mit einer Außenseite aus Kunststoffen oder

              Spinnstoffen ...............................   17%

     19   - - sonstige ...................................   12%

    (20)  - Handtaschen, auch mit Schulterriemen,

            einschließlich solcher ohne Handgriff:

     21   - - mit einer Außenseite aus Leder, Kunstleder

              (rekonstituiertes Leder) oder Lackleder

              (Patentleder) ..............................   17%

     22   - - mit einer Außenseite aus Kunststoffolien

              oder Spinnstoffen ..........................   17%

     29   - - sonstige ...................................   17%

    (30)  - Waren, wie sie üblicherweise in der Tasche

            oder in der Handtasche getragen werden:

     31   - - mit einer Außenseite aus Leder, Kunstleder

              (rekonstituiertes Leder) oder Lackleder

              (Patentleder) ..............................   17%

     32   - - mit einer Außenseite aus Kunststoffolien

              oder Spinnstoffen ..........................   17%

     39   - - sonstige ...................................   17%

    (90)  - andere:

     91   - - mit einer Außenseite aus Leder, Kunstleder

              (rekonstituiertes Leder) oder Lackleder

              (Patentleder)...............................   17%

     92   - - mit einer Außenseite aus Kunststoffolien

              oder Spinnstoffen ..........................   17%

     99   - - sonstige ...................................   17%

4203 --   Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder

          oder Kunstleder (rekonstituiertes Leder):

     10   - Bekleidung ...................................   12%

    (20)  - Handschuhe aller Art (einschließlich

            Fäustlinge):

     21   - - Spezialhandschuhe zur Ausübung bestimmter

              Sportarten .................................   12%

     29   - - sonstige ...................................   12%

     30   - Gürtel aller Art und Schulterriemen ..........   12%

     40   - anderes Bekleidungszubehör ...................   12%

4204 00   Waren aus Leder oder Kunstleder (rekonstituiertes

          Leder), wie sie in Maschinen, mechanischen

          Apparaten oder für andere technische Zwecke

          verwendet werden ...............................    7%

4205 00   Andere Waren aus Leder oder Kunstleder

          (rekonstituiertes Leder) .......................    6%

4206 --   Waren aus Därmen (ausgenommen Messinahaar),

          Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen:

     10   - Darmsaiten ...................................    6%

     90   - andere .......................................  frei

4301 --   Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe, Schwänze,

          Klauen und andere für Kürschnerzwecke geeignete

          Teile, Abfälle oder Überreste), ausgenommen

          Häute und Felle, roh, der Nummer 4101, 4102

          oder 4103:

     10   - von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

            oder Klauen ..................................  frei

     20   - von Kaninchen oder Hasen, ganz, auch ohne

            Kopf, Schwanz oder Klauen ....................  frei

     30   - von Astrachan-, Breitschwanz-, Karakul-,

            Persianer- und ähnlichen Lämmern sowie von

            indischen, chinesischen, mongolischen oder

            tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf,

            Schwanz oder Klauen ..........................  frei

     40   - von Bibern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

            oder Klauen ..................................  frei

     50   - von Bisamratten, ganz, auch ohne Kopf,

            Schwanz oder Klauen ..........................  frei

     60   - von Füchsen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

            oder Klauen ..................................  frei

     70   - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

            oder Klauen ..................................  frei

     80   - andere Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf,

            Schwanz oder Klauen ..........................  frei

     90   - Köpfe, Schwänze, Klauen und andere für

            Kürschnerzwecke geeignete Teile, Abfälle

            oder Überreste ...............................  frei

4302 --   Pelzfelle (einschließlich Köpfe, Schwänze,

          Klauen und andere Teile, Abfälle oder Überreste),

          gegerbt oder zugerichtet, auch zusammengesetzt

          (ohne Zufügung anderer Stoffe), ausgenommen

          solche der Nummer 4303:

    (10)  - Pelzfelle, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder

            Klauen, nicht zusammengesetzt:

     11   - - von Nerzen .................................    4%

     12   - - von Kaninchen oder Hasen ...................    4%

     13   - - von Astrachan-, Breitschwanz-, Karakul-,

              Persianer- und ähnlichen Lämmern sowie von

              indischen, chinesischen, mongolischen oder

              tibetanischen Lämmern ......................    4%

     19   - - sonstige ...................................    4%

     20   - Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile,

           Abfälle oder Überreste, nicht zusammengesetzt .    4%

     30   - Pelzfelle, ganz, sowie Teile, Abfälle oder

            Überreste, alle diese zusammengesetzt ........    6%

4303 --   Bekleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren,

          aus Pelzfellen:

     10   - Bekleidung und Bekleidungszubehör ............   24%

     90   - andere .......................................   24%

4304 00   Künstliches Pelzwerk und Waren daraus:

          A - unverarbeitet ..............................    4%

          B - verarbeitet ................................   10%

4401 --   Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,

          Prügeln, Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen;

          Holz in Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne

          und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts,

          Scheitern oder ähnlichen Formen agglomeriert:

     10   - Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,

            Prügeln, Reisigbündeln oder in ähnlichen

            Formen .......................................  frei

    (20)  - Holz in Abschnitzeln oder Teilchen:

     21   - - von Nadelbäumen ............................  frei

     22   - - von anderen Bäumen .........................  frei

     30   - Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets,

            Briketts, Scheitern oder ähnlichen Formen

            agglomeriert .................................  frei

4402 00   Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen

          oder Nüssen), auch agglomeriert ................    7%

4403  --  Rohholz, auch entrindet, entsplintet

            oder grob zwei- oder vierseitig

            zugerichtet:

     10   - mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen

            Schutzmitteln behandelt:

            A - Leitungsmaste ............................    3%

            B - andere:

                1 - von tropischen Bäumen ................  frei

                2 - sonstige .............................  frei

     20   - anderes, von Nadelbäumen:

            A - mit einem Durchmesser von 14 cm oder

                weniger (gemessen ohne Rinde 1 m oberhalb

                des stärkeren Endes) ...................    2,50

            B - anderes:

                1 - von tropischen Nadelbäumen ...........  frei

                2 - sonstige .............................  frei

    (30)  - anderes, von folgenden tropischen Bäumen:

     31   - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti und

              Meranti Bakau ..............................  frei

     32   - - White Lauan, White Meranti, White Seraya,

              Yellow Meranti und Alan ....................  frei

     33   - - Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong,

              Merbau, Jelutong und Kempas ................  frei

     34   - - Okoume, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou

              d`Afrique, Makore und Iroko ................  frei

     35   - - Tiama, Mansonia, Ilomba, Dibetou, Limba

              und Azobe ..................................  frei

       (90) - anderes:

        91  - - Eichen (Quercus spp.):

                A - von tropischen Eichen ..........       frei

                B - andere .........................       frei

        92  - - Buchen (Fagus spp.):

                A - Rotbuche mit einem Durchmesser

                    von 14 cm oder weniger (gemessen

                    ohne Rinde 1 m oberhalb des

                    stärkeren Endes) ...............       2,50

                B - anderes .......................       frei

     99   - - sonstige:

              A - von anderen tropischen Laubbäumen ......  frei

              B - andere .................................  frei

4404  --  Reifholz; Stecken aus Holz, gespalten;

            Pfähle, Pflöcke und Stangen, aus Holz,

            zugespitzt, nicht in der Längsrichtung

            gesägt; Holz, grob zugerichtet, weder

            gedrechselt noch gebogen oder sonst

            bearbeitet, zur Herstellung von

            Spazierstöcken, Regenschirmen,

            Werkzeuggriffen und dergleichen

            geeignet; Holzspan, Holzstreifen,

            Holzbänder und dergleichen:

        10  - von Nadelbäumen:

              A - Stecken aus Holz, gespalten;

                  Pfähle, Pflöcke und Stangen, aus

                  Holz, zugespitzt, nicht in der

                  Längsrichtung gesägt .............       frei

              B - andere ...........................       0,5%

        20  - andere:

              A - Stecken aus Holz, gespalten;

                  Pfähle, Pflöcke und Stangen, aus

                  Holz, zugespitzt, nicht in der

                  Längsrichtung gesägt .............       frei

              B - andere ...........................       1%

4405 00   Holzwolle; Holzmehl ........................    4%4406

--   Bahnschwellen aus Holz:

     10   - nicht imprägniert ............................  frei

     90   - andere .......................................    3%

4407  --  Holz, in der Längsrichtung gesägt oder

            mit dem Profilzerspaner besäumt,

            gemessert oder geschält, auch gehobelt,

            geschliffen oder keilverzinkt verleimt,

            mit einer Stärke von mehr als 6 mm:

     10   - von Nadelbäumen:

            A - gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt

                verleimt .................................    5%

            B - anders ...................................    3%

    (20)  - von folgenden tropischen Bäumen:

     21   - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti,

              Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti,

              White Seraya, Yellow Meranti, Alan, Keruing,

              Ramin, Kapur, Teak, Jongkong, Merbau,

              Jelutong und Kempas ........................  frei

     22   - - Okoume, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou

              d`Afrique, Makore, Iroko, Tiama, Mansonia,

              Ilomba, Dibetou, Limba und Azobe ...........  frei

     23   - - Baboen, Amerikanisches Mahagoni

              (Swietenia spp.), Imbuia und Balsa .........  frei

       (90) - anderes:

        91  - - von Eichen (Quercus spp.):

                A - gehobelt, geschliffen oder

                    keilverzinkt verleimt ..........       5%

                B - anders .........................       frei

        92  - - von Buchen (Fagus spp.):

                A - gehobelt, geschliffen oder

                    keilverzinkt verleimt ..........       5%

                B - anders ........................       3%

     99   - - sonstige:

              A - gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt

                  verleimt ...............................    5%

              B - anders .................................  frei

4408 --   Furniere, Platten für die Herstellung von

          Sperrholz (auch verspleißt) und anderes Holz,

          in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder

          geschält, auch gehobelt, geschliffen oder

          keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von

          6 mm oder weniger:

     10   - von Nadelbäumen ..............................    6%

     20   - von folgenden tropischen Bäumen:

            Dark Red Meranti, Light Red Meranti, White

            Lauan, Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou

            d`Afrique, Sapelli, Baboen, Amerikanisches

            Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander

            (Palissandre du Bresil) und Rosenholz (Bois

            de Rose femelle) .............................   12%

     90   - von anderen Bäumen:

            A - von Pappeln, Weiden, Erlen, Linden oder

                Buchen ...................................    8%

            B - andere ...................................   12%

4409 --   Holz (einschließlich Riemen und Friese für

          Parkettfußböden, nicht zusammengesetzt), auf

          der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten

          oder Oberflächen bearbeitet (gefedert, genutet,

          gekehlt, gefalzt, abgeschrägt, gefräst,

          profiliert, abgerundet oder dergleichen), auch

          gehobelt, geschliffen oder keilverzinkt

          verleimt:

     10   - von Nadelbäumen ..............................    7%

     20   - von anderen Bäumen ...........................    6%

4410 --   Spanplatten und ähnliche Platten aus Holz oder

          anderen holzigen Stoffen, auch mit Harzen oder

          anderen organischen Bindemitteln agglomeriert:

     10   - aus Holz .....................................   13%

     90   - aus anderen holzigen Stoffen .................   13%

4411 --   Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen

          Stoffen, auch mit Harzen oder anderen

          organischen Stoffen agglomeriert:

    (10)  - Faserplatten mit einer Dichte von mehr

            als 0,8 g/cm3:

     11   - - weder mechanisch bearbeitet noch auf der

              Oberfläche überzogen .......................   15%

     19   - - sonstige ...................................   15%

    (20)  - Faserplatten mit einer Dichte von mehr als

            0,5 g/cm3, aber nicht mehr als 0,8 g/cm3:

     21   - - weder mechanisch bearbeitet noch auf der

              Oberfläche überzogen .......................   15%

     29   - - sonstige ...................................   15%

    (30)  - Faserplatten mit einer Dichte von mehr als

            0,35 g/cm3, aber nicht mehr als 0,5 g/cm3:

     31   - - weder mechanisch bearbeitet noch auf der

              Oberfläche überzogen .......................   15%

     39   - - sonstige ...................................   15%

    (90)  - andere:

     91   - - weder mechanisch bearbeitet noch auf der

              Oberfläche überzogen .......................   15%

     99   - - sonstige ...................................   15%

4412 --   Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches

          Lagenholz:

    (10)  - Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit

            einer Stärke von 6 mm oder weniger:

     11   - - mit zumindest einer Außenschichte aus

              folgenden tropischen Hölzern:

              Dark Red Meranti, Light Red Meranti, White

              Lauan, Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou

              d`Afrique, Sapelli, Baboen, Amerikanisches

              Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander

              (Palissandre du Bresil) und Rosenholz

              (Bois de Rose femelle) .....................   18%

     12   - - andere, mit zumindest einer Außenschichte,

              die nicht aus Nadelholz besteht ............   18%

     19   - - sonstige ...................................   18%

    (20)  - andere, mit zumindest einer Außenschichte,

            die nicht aus Nadelholz besteht:

     21   - - mit zumindest einer Schichte aus Spanplatten   18%

     29   - - sonstige ...................................   18%

    (90)  - andere:

     91   - - mit zumindest einer Schichte aus Spanplatten   18%

     99   - - sonstige ...................................   18%

4413 00   Verdichtetes Holz, in Blöcken, Platten,

          Streifen oder Profilen .........................  frei

4414 00   Holzrahmen für Gemälde, Photographien, Spiegel

          oder ähnliche Waren ............................    7%

4415 --   Kisten, Schachteln, Verschläge, Trommeln und

          ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz;

          Kabeltrommeln aus Holz; Paletten aller Art und

          dergleichen Lademittel, aus Holz:

     10   - Kisten, Schachteln, Verschläge, Trommeln und

            ähnliche Verpackungsmittel; Kabeltrommeln ....    6%

    20   - Paletten aller Art und dergleichen Lademittel .    6%

4416 00   Fässer, Bottiche, Kübel und andere Binderwaren

          sowie Teile davon (einschließlich Faßdauben),

          aus Holz .......................................    7%

4417 00   Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeugstiele,

          Werkzeuggriffe sowie Fassungen und Griffe für

          Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen,

          Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz ........    7%

4418 --   Bautischler- und Zimmermannsarbeiten,

          einschließlich Zellholzplatten, zusammengesetzte

          Parkettplatten sowie gesägte und gespaltene

          Schindeln, aus Holz:

     10   - Fenster, Fenstertüren, Fensterstöcke und

            deren Rahmen ...............................    6,5%

     20   - Türen, Türstöcke, Türrahmen und Türschwellen .   13%

     30   - Parkettplatten ...............................   10%

     40   - Verschalungen für Betonkonstruktionen ........    9%

     50   - gesägte und gespaltene Schindeln .............    6%

     90   - andere .......................................    9%

4419 00   Tisch- und Küchenwaren, aus Holz ...............    6%

4420 --   Holzmarketerien und Holzintarsien; Kassetten

          und Schatullen, aus Holz, für Schmuck- und

          Juwelierwaren, Messerschmiedwaren und ähnliche

          Waren; Statuetten und andere Ziergegenstände,

          aus Holz; Einrichtungsgegenstände aus Holz,

          soweit sie nicht in das Kapitel 94 fallen:

     10   - Statuetten und andere Ziergegenstände, aus

            Holz .........................................    7%

     90   - andere .......................................   10%

4421 --   Andere Waren aus Holz:

     10   - Kleiderbügel .................................    7%

     90   - andere .......................................    6%

4501 --   Naturkork, unbearbeitet oder nur vorbearbeitet;

          Korkabfälle; Kork, zerkleinert, in Körner- oder

          Pulverform:

     10   - Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet .  frei

     90   - andere .......................................    3%

4502 00   Naturkork, entrindet, grob zwei- oder

          vierseitig zugeschnitten oder in Form

          rechteckiger (einschließlich quadratischer)

          Blöcke, Tafeln, Platten oder Streifen

          (einschließlich scharfkantige Rohlinge zur

          Herstellung von Korken oder Stöpseln) ..........    3%

4503 --   Waren aus Naturkork:

     10   - Korken oder Stöpsel .........................  147,-

     90   - andere ......................................  147,-

4504 --   Preßkork (auch mit Bindemitteln hergestellt)

          und Waren aus Preßkork:

     10   - Blöcke, Platten, Blätter und Streifen;

            Fliesen in jeder Form; Vollzylinder,

            einschließlich Scheiben .....................    8%

     90   - andere .......................................    8%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Dichtungen ...........................  frei

4601 --   Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen,

          auch zu Streifen verbunden; Flechtstoffe,

          Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen,

          parallel aneinandergefügt, oder flächenförmig

          gewebt, auch wenn sie dadurch den Charakter von

          Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten,

          Strohmatten, Gittergeflechte):

     10   - Geflechte und ähnliche Waren aus

            Flechtstoffen, auch zu Streifen verbunden ..    3,5%

     20   - Matten, Strohmatten und Gittergeflechte,

            aus pflanzlichen Stoffen:

            A - aus Geflechten und ähnlichen Waren aus

                Flechtstoffen der Unternummer 4601 10 ....   20%

            B - andere ...................................    5%

    (90)  - andere:

     91   - - aus pflanzlichen Stoffen:

              A - aus Geflechten und ähnlichen Waren aus

                  Flechtstoffen der Unternummer 4601 10  .   20%

              B - andere .................................    5%

     99   - - sonstige:

              A - aus Geflechten und ähnlichen Waren aus

                  Flechtstoffen der Unternummer 4601 10 ..   20%

              B - andere .................................    5%

4602 --   Korbwaren, Flechtwaren und andere Waren,

          unmittelbar aus Flechtstoffen geformt oder aus

          Waren der Nummer 4601 hergestellt; Waren aus

          Luffa:

     10   - aus pflanzlichen Stoffen .....................   20%

     90   - andere .......................................   20%

4701 00   Mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff)     3,5%

4702 00   Chemiezellstoff ..............................    3,5%

4703 --   Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder

          Sulfatverfahren chemisch hergestellt,

          ausgenommen Chemiezellstoff:

    (10)  - nicht gebleicht:

     11   - - aus Nadelhölzern ...........................    4%

     19   - - sonstige ...................................    4%

    (20)  - halbgebleicht oder gebleicht:

     21   - - aus Nadelhölzern .........................    3,5%

     29   - - sonstige .................................    3,5%

4704 --   Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren chemisch

          hergestellt, ausgenommen Chemiezellstoff:

    (10)  - nicht gebleicht:

     11   - - aus Nadelhölzern ...........................    3%

     19   - - sonstige ...................................    3%

    (20)  - halbgebleicht oder gebleicht:

     21   - - aus Nadelhölzern .........................    3,5%

     29   - - sonstige .................................    3,5%

4705 00   Halbstoffe aus Holz, halbchemisch hergestellt ..    3%

4706 --   Halbstoffe aus anderem cellulosehaltigem

          Fasermaterial:

     10   - aus Baumwoll-Linters .........................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - mechanisch hergestellt .....................  frei

     92   - - chemisch hergestellt .......................  frei

     93   - - halbchemisch hergestellt ...................  frei

4707 --   Abfälle von Papier oder Pappe:

     10   - von ungebleichtem Kraftpapier oder

            ungebleichter Kraftpappe oder Wellpapier

            oder Wellpappe ...............................  frei

     20   - von anderen Papieren oder Pappen, überwiegend

            aus gebleichten, chemisch hergestellten

            Halbstoffen, nicht in der Masse gefärbt ......  frei

     30   - von Papieren oder Pappen, überwiegend aus

            mechanisch hergestellten Halbstoffen (z. B.

            Zeitungen, Zeitschriften und ähnliche

            Druckerzeugnisse) ............................  frei

     90   - andere, einschließlich unsortierte Abfälle....  frei

4801 00   Zeitungsdruckpapier, in Rollen oder Bogen ....    7,5%

4802 --   Papiere und Pappen, weder gestrichen noch

          überzogen, wie sie für Schreib-, Druck- oder

          andere graphische Zwecke verwendet werden,

          sowie Papiere und Pappen, für Lochkarten und

          Lochstreifen, in Rollen oder Bogen, ausgenommen

          Papiere der Nummer 4801 oder 4803;

          handgeschöpfte Papiere und Pappen:

     10   - handgeschöpfte Papiere und Pappen ............  frei

     20   - Papiere und Pappen, wie sie zur Herstellung

            lichtempfindlicher, wärmeempfindlicher oder

            elektroempfindlicher Papiere oder Pappen

            verwendet werden .............................   14%

     30   - Papiere zur Herstellung von Kohlepapieren ....   14%

     40   - Papiere zur Herstellung von Tapeten ..........   14%

    (50)  - andere Papiere und Pappen, ohne mechanisch

            gewonnene Fasern oder mit höchstens

            10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

            Gesamtfasermenge) solcher Fasern:

     51   - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger

              als 40 g ....................................  14%

     52   - - mit einem Quadratmetergewicht von 40 g oder

              mehr bis einschließlich 150 g ...............  14%

     53   - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

              als 150 g ...................................  14%

     60   - andere Papiere und Pappen, mit mehr als

            10 Gewichtsprozent (bezogen auf die

            Gesamtfasermenge) mechanisch gewonnenen Fasern   14%

4803 00   Papiere, wie sie für die Herstellung von

          Toilette- oder Gesichtstüchern, Handtüchern,

          Servietten und ähnlichen Papiererzeugnissen

          für den Haushalt oder für hygienische Zwecke

          verwendet werden, sowie Zellstoffwatte und

          Vliese aus Zellstoffasern, auch gekreppt,

          plissiert, geprägt, perforiert, auf der

          Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in

          Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm oder

          in rechteckigen (einschließlich quadratischen)

          Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer Seite

          mehr als 36 cm messen ..........................   14%

4804 --   Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen

          noch überzogen, in Rollen oder Bogen, andere

          als solche der Nummer 4802 oder 4803:

    (10)  - Kraftliner:

     11   - - nicht gebleicht ............................   12%

     19   - - sonstige ...................................   14%

    (20)  - Kraftsackpapier:

     21   - - nicht gebleicht ............................   12%

     29   - - sonstige ...................................   14%

    (30)  - andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit einem

            Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger:

     31   - - nicht gebleicht ............................   12%

     39   - - sonstige ...................................   14%

    (40)  - andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit

            einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g

            aber weniger als 225 g:

     41   - - nicht gebleicht ............................   12%

     42   - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

              mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

              die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

              Holzfasern .................................   14%

     49   - - sonstige ...................................   14%

    (50)  - andere Kraftpapiere und Kraftpappen, mit

            einem Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr:

     51   - - nicht gebleicht ............................   12%

     52   - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

              mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

              die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

              Holzfasern .................................   14%

     59   - - sonstige ...................................   14%

4805 --   Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen

          noch überzogen, in Rollen oder Bogen:

     10   - Halbzellstoff-Papier für die Welle der

            Wellpappe (Fluting) ..........................   14%

    (20)  - mehrlagige Papiere und Pappen:

     21   - - jede Lage gebleicht ........................   14%

     22   - - mit nur einer gebleichten äußeren Lage .....   14%

     23   - - mit drei oder mehr Lagen, von denen nur

              die beiden äußeren Lagen gebleicht sind ....   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

     30   - Sulfit-Packpapier ............................   14%

     40   - Filterpapiere und Filterpappen ...............    4%

     50   - Filzpapiere und Filzpappen ...................   14%

     60   - andere Papiere und Pappen, mit einem

            Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger ...   14%

     70   - andere Papiere und Pappen, mit einem

            Quadratmetergewicht von mehr als 150 g aber

            weniger als 225 g ............................   14%

     80   - andere Papiere und Pappen, mit einem

            Quadratmetergewicht von 225 g oder mehr ......   14%

4806 --   Pflanzliches Pergament, fettdichte Papiere,

          Pauspapiere, Transparentpapiere und andere

          satinierte durchsichtige oder durchscheinende

          Papiere, in Rollen oder Bogen:

     10   - pflanzliches Pergament .......................    4%

     20   - fettdichte Papiere ...........................    7%

     30   - Pauspapiere ..................................    7%

     40   - Transparentpapiere und andere satinierte

            durchsichtige oder durchscheinende Papiere....    7%

4807 --   Papiere und Pappen, aus flachen Bogen aus

          Papier oder Pappe zusammengeklebt, jedoch weder

          auf der Oberfläche gestrichen, überzogen noch

          imprägniert, auch mit Innenverstärkung, in

          Rollen oder Bogen:

     10   - Papiere und Pappen, mit innerer Schichte aus

            Bitumen, Teer oder Asphalt ...................   14%

    (90)  - andere:

     91   - - Strohpapiere und Strohpappen, auch mit

              anderem Papier als Strohpapier überzogen ...   14%

     99   - - sonstige ...................................   14%

4808 --   Papiere und Pappen, gewellt (auch mit

          aufgeklebten flachen Deckschichten), gekreppt,

          plissiert, geprägt oder perforiert, in Rollen

          oder Bogen, andere als solche der Nummer 4803

          oder 4818:

     10   - Wellpapiere und -pappen, auch perforiert .....   14%

     20   - Kraftsackpapiere, gekreppt oder plissiert,

            auch geprägt oder perforiert .................   14%

     30   - andere Kraftpapiere, gekreppt oder plissiert,

            auch geprägt oder perforiert .................   14%

     90   - andere .......................................   14%

4809 --   Kohlepapiere, selbstdurchschreibende Papiere und

          andere Vervielfältigungs- oder Umdruckpapiere

          (einschließlich gestrichenes oder getränktes

          Papier für Vervielfältigungsmatrizen oder

          Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen mit

          einer Breite von mehr als 36 cm oder in

          rechteckigen (einschließlich quadratischen)

          Bogen, die ungefaltet mindestens auf einer Seite

          mehr als 36 cm messen:

     10   - Kohlepapiere oder ähnliche

            Vervielfältigungspapiere .....................    7%

     20   - Selbstdurchschreibepapiere ...................    7%

     90   - andere .......................................    7%

4810 --   Papiere und Pappen, auf einer oder beiden

          Seiten mit Kaolin oder anderen anorganischen

          Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln,

          jedoch mit keiner anderen Beschichtung, auch

          auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder

          bedruckt, in Rollen oder Bogen:

    (10)  - Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,

            Druck- oder andere graphische Zwecke verwendet

            werden, die keine mechanisch gewonnenen

            Fasern oder höchstens 10 Gewichtsprozent

            (bezogen auf die Gesamtfasermenge) solcher

            Fasern enthalten:

     11   - - mit einem Quadratmetergewicht von 150 g

              oder weniger ...............................   14%

     12   - - mit einem Quadratmetergewicht von mehr

              als 150 g ..................................   14%

    (20)  - Papiere und Pappen, wie sie für Schreib-,

            Druck- oder andere graphische Zwecke verwendet

            werden, mit mehr als 10 Gewichtsprozent

            (bezogen auf die Gesamtfasermenge) mechanisch

            gewonnenen Fasern:

     21   - - leicht gestrichenes Papier (sog. LWC-Papier)   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

    (30)  - Kraftpapiere und Kraftpappen, andere als

            solche, wie sie für Schreib-,- Druck- oder

            andere graphische Zwecke verwendet werden:

     31   - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

              mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

              die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

              Holzfasern und einem Quadratmetergewicht

              von 150 g oder weniger .....................   14%

     32   - - gleichmäßig in der Masse gebleicht, mit

              mehr als 95 Gewichtsprozent (bezogen auf

              die Gesamtfasermenge) chemisch gewonnenen

              Holzfasern und einem Quadratmetergewicht

              von mehr als 150 g .........................   14%

     39   - - sonstige ...................................   14%

    (90)  - andere Papiere und Pappen:

     91   - - mehrlagige .................................   14%

     99   - - sonstige ...................................   14%

4811 --   Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese

          aus Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,

          überzogen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert

          oder bedruckt, in Rollen oder Bogen, andere als

          solche der Nummer 4803, 4809, 4810 oder 4818:

     10   - Papiere und Pappen, geteert, bituminiert

            oder asphaltiert .............................   10%

    (20)  - Papiere und Pappen, gummiert oder mit

            Klebeschichte versehen:

     21   - - selbstklebende .............................   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

    (30)  - Papiere und Pappen, mit Kunststoffen

            (ausgenommen Klebstoffen) gestrichen,

            imprägniert oder überzogen:

     31   - - gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht

              von mehr als 150 g .........................   10%

     39   - - sonstige ...................................   10%

     40   - Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin,

            Stearin, Öl oder Glycerin gestrichen,

            imprägniert oder überzogen ...................   14%

     90   - andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

            Vliese aus Zellstoffasern ....................   11%

4812 00   Filterblöcke und Filterplatten, aus Papiermasse     9%

4813 --   Zigarettenpapiere, auch auf Größen zugeschnitten

          oder in Form von Heftehen oder Hülsen:

     10   - in Form von Heftehen oder Hülsen .............    7%

     20   - in Rollen mit einer Breite von 5 cm oder

            weniger ......................................    7%

     90   - andere .......................................    7%

4814 --   Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

          Papier; Buntglaspapier:

     10   - „Ingrain”-Papiere (Rauhfaserpapiere) .......   10%

     20   - Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

            Papier, mit einer auf der Schauseite

            aufgebrachten Kunststoffschichte, die genarbt,

            geprägt, gefärbt, mit Mustern bedruckt oder

            anders verziert ist .........................  24,4%

     30   - Papiertapeten und ähnliche Wandbeläge aus

            Papier, auf der Schauseite mit Flechtstoffen

            (auch parallel gelegte oder gewebte) überzogen    5%

     90   - andere .......................................    9%

4815 00   Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappeunterlage,

          auch zugeschnitten .............................   10%

4816 --   Kohlepapiere, Selbstdurchschreibepapiere und

          andere Vervielfältigungs- und Umdruckpapiere,

          ausgenommen solche der Nummer 4809,

          einschließlich Vervielfältigungsmatrizen und

          Offsetplatten aus Papier, auch in Schachteln:

     10   - Kohlepapiere oder ähnliche

            Vervielfältigungspapiere .....................    7%

     20   - Selbstdurchschreibepapiere ...................    7%

     30   - Vervielfältigungsmatrizen ....................   10%

     90   - andere .......................................    7%

4817 --   Briefumschläge, Kartenbriefe, nicht illustrierte

          Postkarten und Korrespondenzkarten, aus Papier

          oder Pappe; Schachteln, Taschen oder ähnliche

          Umschließungen, aus Papier oder Pappe, die eine

          Zusammenstellung von Korrespondenzwaren enthalten:

     10   - Briefumschläge ...............................   14%

     20   - Kartenbriefe, nicht illustrierte Postkarten

            und Korrespondenzkarten ......................   14%

     30   - Schachteln, Taschen oder ähnliche

            Umschließungen, aus Papier oder Pappe, die

            eine Zusammenstellung von Korrespondenzwaren

            enthalten ....................................   14%

4818 --   Toilettepapiere, Taschentücher, Reinigungstücher,

          Handtücher, Tischtücher, Servietten, Windeln,

          Tampons, Bettücher und ähnliche Haushalts-,

          Hygiene- oder Krankenhauswaren, Bekleidung und

          Bekleidungszubehör, aus Papiermasse, Papier,

          Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstoffasern:

     10   - Toilettepapiere ..............................   14%

     20   - Taschentücher, Reinigungstücher und Handtücher   14%

     30   - Tischtücher und Servietten ...................   14%

     40   - hygienische Binden und Tampons, Windeln und

            Windeleinlagen sowie ähnliche Hygienewaren ...   14%

     50   - Bekleidung und Bekleidungszubehör ............   14%

     90   - andere .......................................   14%

4819 --   Schachteln, Säcke, Beutel und andere

          Umschließungen für Verpackungszwecke, aus

          Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus

          Zellstoffasern; Papier- und Pappewaren, wie sie

          in Büros, Geschäften und dergleichen verwendet

          werden:

     10   - Schachteln, aus Wellpapier oder Wellpappe ....   14%

     20   - Faltschachteln aus nichtgewellten Papieren

            oder Pappen ..................................   14%

30   - Säcke und Beutel, mit einer Bodenbreite von

            40 cm oder mehr ..............................   14%

     40   - andere Säcke und Beutel (ausgenommen

            Schallplattenhüllen), einschließlich Spitztüten  14%

     50   - andere Umschließungen für Verpackungszwecke,

            einschließlich Schallplattenhüllen ...........   14%

     60   - Papier- und Pappewaren, wie sie in Büros,

            Geschäften und dergleichen verwendet werden ..   14%

4820  --  Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,

            Auftragsbücher, Quittungsbücher,

            Briefpapierblöcke, Notizblöcke,

            Tagebücher und ähnliche Waren, Hefte,

            Löschunterlagen, Ordner (für

            Lose-Blatt-Systeme oder andere),

            Schnellhefter, Aktenmappen,

            Geschäftsformulare, Formulare mit

            eingelegtem Vervielfältigungspapier und

            andere Waren des Papierhandels, aus

            Papier oder Pappe; Alben für Muster oder

            für Sammlungen und Buchhüllen, aus

            Papier oder Pappe:

     10   - Register, Rechnungsbücher, Notizbücher,

            Auftragsbücher, Quittungsbücher,

            Briefpapierblöcke, Notizblöcke, Tagebücher

            und ähnliche Waren ...........................   14%

     20   - Hefte ........................................   14%

        30  - Ordner, Einbände, Schnellhefter und

              Aktenmappen, ausgenommen Buchhüllen ..       14%

     40   - Geschäftsformulare und Formulare mit

            eingelegtem Vervielfältigungspapier ..........   14%

     50   - Alben für Muster oder für Sammlungen .........   14%

     90   - andere .......................................   14%

4821 --   Etiketten aller Art, aus Papier oder Pappe,

          auch bedruckt:

     10   - bedruckt .....................................   14%

     90   - andere .......................................   14%

4822 --   Spulen, Rollen, Hülsen und ähnliche Warenträger,

          aus Papiermasse, Papier oder Pappe (auch

          perforiert oder gehärtet):

     10   - von der Art wie sie zum Aufwickeln von

            Spinnstoffgarnen verwendet werden ............   14%

     90   - andere .......................................   14%

4823 --   Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

          Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder

          Größen zugeschnitten; andere Waren aus

          Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte

          oder Vliesen aus Zellstoffasern:

    (10)  - Papiere, gummiert oder mit Klebeschichte

            versehen, in Streifen oder Rollen:

     11   - - selbstklebend ..............................   14%

     19   - - sonstige ...................................   14%

     20   - Filterpapiere und Filterpappen ...............    9%

     30   - Karten, nicht gelocht, für Lochkartenmaschinen,

            auch in Streifen .............................   14%

     40   - Diagrammpapiere für Registrierapparate, in

            Rollen, Bogen oder Scheiben ..................   14%

    (50)  - andere Papiere und Pappen, wie sie für

            Schreib-, Druck- oder andere graphische

            Zwecke verwendet werden:

     51   - - bedruckt, geprägt oder perforiert ..........   14%

     59   - - sonstige ...................................   14%

     60   - Tablette, Teller, Schüsseln, Servierplatten,

            Tassen, Becher und dergleichen, aus Papier

            oder Pappe ...................................   14%

     70   - formgepreßte oder gepreßte Waren aus

            Papiermasse ..................................   14%

     90   - andere .......................................   14%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Dichtungen aus Papier oder Pappe .....  frei

4901 --   Bücher, Broschüren und ähnliche

          Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen:

     10   - in losen Bogen, auch gefalzt .................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Wörterbücher und Lexika, auch in Form von

              Teilheften .................................  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

4902 --   Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische

          Druckschriften, auch illustriert, auch mit

          Werbung:

     10   - mindestens viermal wöchentlich erscheinend ...  frei

     90   - andere .......................................  frei

4903 00   Bilderbücher, Zeichenbücher oder Malbücher,

          für Kinder .....................................   19%

4904 00   Musikalien (Noten), gedruckt oder

          handgeschrieben, auch gebunden, auch illustriert  frei

4905  --  Kartographische Erzeugnisse aller Art,

            einschließlich Wandkarten, topographische

            Pläne und Globen, gedruckt:

     10   - Globen .......................................  frei

       (90) - andere:

        91  - - in Form von Büchern oder Broschüren       frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

4906 00   Originalpläne und Originalzeichnungen für

          architektonische, technische, industrielle,

          gewerbliche, topographische oder ähnliche

          Zwecke, mit der Hand hergestellt;

          handgeschriebene Schriftstücke; photographische

          Reproduktionen auf sensibilisierten Papieren

          und mit Kohlepapier hergestellte Durchschriften

          der vorstehend genannten Waren .................  frei

4907  00  Briefmarken, Stempelmarken und

            dergleichen, nicht entwertet, im

            Bestimmungsland gültig oder zum Umlauf

            vorgesehen; Stempelpapier; Banknoten;

            Scheckformulare; Aktien,

            Schuldverschreibungen und ähnliche

            Wertpapiere ...........................       frei

4908 --   Abziehbilder aller Art:

     10   - Abziehbilder, verglasbar .....................    8%

     90   - andere .......................................    8%

4909 00   Postkarten, gedruckt oder illustriert;

          gedruckte Karten mit Glückwünschen, Mitteilungen

          oder Ankündigungen persönlicher Art, auch

          illustriert, auch mit Umschlägen oder

          Verzierungen ...................................   12%

4910 00   Kalender aller Art, gedruckt, einschließlich

          Blöcke für Abreißkalender ......................    6%

4911 --   Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und

          Photographien:

     10   - Werbedrucke, Handelskataloge und dergleichen .    6%

    (90)  - andere:

     91   - - Bilder, Zeichnungen und Photographien ....    7,5%

     99   - - sonstige .................................    7,5%

5001 00   Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet .....  frei

5002 00   Rohseide (Cregeseide), weder gedreht noch

          gezwirnt .......................................  frei

5003 --   Abfälle von Seide (einschließlich der zum

          Abhaspeln nicht geeigneten Kokons, Garnabfälle

          und Reißspinnstoff):

     10   - weder kardiert noch gekämmt ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5004 00   Garne aus Seide (andere als Garne aus Abfällen

          von Seide), nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf .................................    1,5%

5005 00   Garne aus Abfällen von Seide, nicht in

          Aufmachungen für den Kleinverkauf ..............    2%

5006 00   Garne aus Seide oder aus Abfällen von Seide,

          in Aufmachungen für den Kleinverkauf;

          Messinahaar ....................................   15%

5007 --   Gewebe aus Seide oder aus Abfällen von Seide:

     10   - Gewebe aus Bourretteseide ....................   20%

     20   - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

            Seide oder Abfälle von Seide, ausgenommen

            Bourretteseide, enthaltend ...................   20%

     90   - andere Gewebe ................................   20%

5101 --   Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:

    (10)  - Schweißwolle, einschließlich auf dem Rücken

            gewaschene Wolle:

     11   - - Schurwolle .................................  frei

     19   - - andere .....................................  frei

    (20)  - entschweißt, nicht carbonisiert:

     21   - - Schurwolle .................................  frei

     29   - - andere .....................................  frei

     30   - carbonisiert .................................  frei

5102 --   Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt

          noch gekämmt:

     10   - feine Tierhaare ..............................  frei

     20   - grobe Tierhaare:

            A - gekrollt oder auf Unterlagen .............    7%

            B - anders ...................................  frei

5103 --   Abfälle von Wolle oder feinen oder groben

          Tierhaaren, einschließlich Garnabfälle,

          ausgenommen Reißspinnstoff:

     10   - Kämmlinge von Wolle oder feinen Tierhaaren ...  frei

     20   - andere Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren frei

     30   - Abfälle von groben Tierhaaren:

            A - gekrollt oder auf Unterlagen .............    7%

            B - anders ...................................  frei

5104 00   Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder

          groben Tierhaaren ..............................    2%

5105 --   Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt

          oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in

          loser Form):

     10   - gekrempelte Wolle ............................  frei

    (20)  - gekämmte Wolle:

     21   - - gekämmte Wolle in loser Form ...............    4%

     29   - - andere .....................................  frei

     30   - feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt .....  frei

     40   - grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt .....  frei

5106  --  Streichgarne aus Wolle, nicht in

            Aufmachungen für den Kleinverkauf:

        10  - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle

              enthaltend:

              A - in Strähnen in Kreuzhaspelung mit

                  einem Gewicht von 125 g oder

                  weniger ..........................       15%

              B - andere ...........................       7%

        20  - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle

              enthaltend:

              A - in Strähnen in Kreuzhaspelung mit

                  einem Gewicht von 125 g oder

                  weniger ..........................       15%

              B - andere ...........................       7%

5107  --  Kammgarne aus Wolle, nicht in

            Aufmachungen für den Kleinverkauf:

        10  - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle

              enthaltend:

              A - in Strängen in Kreuzhaspelung mit

                  einem Gewicht von 125 g oder

                  weniger ..........................       15%

              B - andere ...........................       7%

        20  - weniger als 85 Gewichtsprozent Wolle

              enthaltend:

              A - in Strähnen in Kreuzhaspelung mit

                  einem Gewicht von 125 g oder

                  weniger ..........................       15%

              B - andere ...........................       7%

5108 --   Streichgarne und Kammgarne aus feinen Tierhaaren,

          nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     10   - Streichgarne .................................  frei

     20   - Kammgarne ....................................  frei

5109 --   Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in

          Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     10   - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder

            feine Tierhaare enthaltend ...................   15%

     90   - andere .......................................   15%

5110 00   Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar

          (einschließlich Garne aus umsponnenem Roßhaar),

          auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf ......    7%

5111  --  Streichgarngewebe aus Wolle oder feinen

            Tierhaaren:

       (10) - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle

              oder feine Tierhaare enthaltend:

            feine Tierhaare enthaltend:

     11   - - mit einem Quadratmetergewicht von 300 g

              oder weniger .............................   14% +

                                                           900,-

     19   - - sonstige .................................   14% +

                                                           900,-

     20   - andere, überwiegend oder ausschließlich mit

            synthetischen oder künstlichen Filamenten

            gemischt ...................................   14% +

                                                           900,-

     30   - andere, überwiegend oder ausschließlich mit

            synthetischen oder künstlichen Stapelfasern

            gemischt ...................................   14% +

                                                           900,-

     90   - andere .....................................   14% +

                                                           900,-

5112  --  Kammgarngewebe aus Wolle oder feinen

            Tierhaaren:

       (10) - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle

              oder feine Tierhaare enthaltend:

     11   - - mit einem Quadratmetergewicht von 200 g

              oder weniger .............................   14% +

                                                           900,-

     19   - - sonstige .................................   14% +

                                                           900,-

     20   - andere, überwiegend oder ausschließlich mit

            synthetischen oder künstlichen Filamenten

            gemischt ...................................   14% +

                                                          900, -

     30   - andere, überwiegend oder ausschließlich mit

            synthetischen oder künstlichen Stapelfasern

            gemischt ...................................   14% +

                                                           900,-

     90   - andere .....................................   14% +

                                                           900,-

5113 00   Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar ..   18%

5201 00   Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt .........  frei

5202 --   Abfälle von Baumwolle (einschließlich

          Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - Garnabfälle ..................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Reißspinnstoff .............................    2%

     99   - - sonstige ...................................  frei

5203 00   Baumwolle, kardiert oder gekämmt ...............    3%

5204 --   Nähgarne aus Baummwolle, auch in Aufmachungen

          für den Kleinverkauf:

    (10)  - nicht in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     11   - - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

              enthaltend .................................   13%

     19   - - sonstige ...................................   13%

     20   - in Aufmachungen für den Kleinverkauf .........   15%

5205 --   Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

          85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

          enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf:

    (10)  - ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

     11   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr

              (Nr. 14 metrisch oder weniger) .............   10%

     12   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

              bis einschließlich Nr. 43 metrisch) ........   10%

     13   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

              bis einschließlich Nr. 52 metrisch) ........   10%

     14   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch bis

              einschließlich Nr. 80 metrisch) ............   10%

     15   - - mit einem Titer von weniger als

              125 Dezitex (mehr als Nr. 80 metrisch) .....    9%

    (20)  - ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

     21   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder

              mehr (Nr. 14 metrisch oder weniger) ........   10%

     22   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

              bis einschließlich Nr. 43 metrisch) ........   10%

     23   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

              bis einschließlich Nr. 52 metrisch .........   10%

     24   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch bis

              einschließlich Nr. 80 metrisch) ............   10%

     25   - - mit einem Titer von weniger als

              125 Dezitex (mehr als Nr. 80 metrisch) .....    9%

    (30)  - gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

     31   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder

              mehr je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

              weniger je Einfachgarn) ....................   13%

     32   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     33   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     34   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als Nr. 52

              metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch

              je Einfachgarn) ............................   13%

     35   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je

              Einfachgarn) ...............................   12%

    (40)  - gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

     41   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr

              je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder weniger

              je Einfachgarn) ............................   13%

     42   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     43   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     44   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als Nr. 52

              metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch

              je Einfachgarn) ............................   13%

     45   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch je

              Einfachgarn) ...............................   12%

5206 --   Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

          weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle

          enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf:

    (10)  - ungezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

     11   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder mehr

              (Nr. 14 metrisch oder weniger) .............   10%

     12   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

              bis einschließlich Nr. 43 metrisch) ........   10%

     13   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

              bis einschließlich Nr. 52 metrisch) ........   10%

     14   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch bis

              einschließlich Nr. 80 metrisch) ............   10%

     15   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              (mehr als Nr. 80 metrisch) .................    9%

    (20)  - ungezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

     21   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder

              mehr (Nr. 14 metrisch oder weniger) ........   10%

     22   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex (mehr als Nr. 14 metrisch

              bis einschließlich Nr. 43 metrisch) ........   10%

     23   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex (mehr als Nr. 43 metrisch

              bis einschließlich Nr. 52 metrisch) ........   10%

     24   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex (mehr als Nr. 52 metrisch bis

              einschließlich Nr. 80 metrisch) ............   10%

     25   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              (mehr als Nr. 80 metrisch) .................    9%

    (30)  - gezwirnte Garne, aus nicht gekämmten Fasern:

     31   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder

              mehr je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

              weniger je Einfachgarn) ....................   13%

     32   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     33   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     34   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als Nr. 52

              metrisch bis einschließlich Nr. 80 metrisch

              je Einfachgarn) ............................   13%

     35   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch

              je Einfachgarn) ............................   12%

    (40)  - gezwirnte Garne, aus gekämmten Fasern:

     41   - - mit einem Titer von 714,29 Dezitex oder

              mehr je Einfachgarn (Nr. 14 metrisch oder

              weniger je Einfachgarn) ....................   13%

     42   - - mit einem Titer von weniger als

              714,29 Dezitex bis einschließlich

              232,56 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 14 metrisch bis einschließlich Nr. 43

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     43   - - mit einem Titer von weniger als

              232,56 Dezitex bis einschließlich

              192,31 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 43 metrisch bis einschließlich Nr. 52

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     44   - - mit einem Titer von weniger als

              192,31 Dezitex bis einschließlich

              125 Dezitex je Einfachgarn (mehr als

              Nr. 52 metrisch bis einschließlich Nr. 80

              metrisch je Einfachgarn) ...................   13%

     45   - - mit einem Titer von weniger als 125 Dezitex

              je Einfachgarn (mehr als Nr. 80 metrisch

              je Einfachgarn) ............................   12%

5207 --   Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

          in Aufmachungen für den Kleinverkauf:

     10   - 85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

            enthaltend ...................................   15%

     90   - andere .......................................   15%

5208 --   Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent

          oder mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

          Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger:

    (10)  - roh:

     11   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger .   23%

     12   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von mehr als 100 g .....   23%

     13   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     19   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (20)  - gebleicht:

     21   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger     23%

     22   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von mehr als 100 g .....   23%

     23   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     29   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (30)  - gefärbt:

     31   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger .   23%

     32   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von mehr als 100 g .....   23%

     33   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     39   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (40)  - bunt gewebt:

     41   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger .   23%

     42   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von mehr als 100 g .....   23%

     43   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     49   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (50)  - bedruckt:

     51   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger .   23%

     52   - - in Leinwandbindung, mit einem

              Quadratmetergewicht von mehr als 100 g .....   23%

     53   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     59   - - andere Gewebe ..............................   23%

5209 --   Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder

          mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

          Quadratmetergewicht von mehr als 200 g:

    (10)  - roh:

     11   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     12   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     19   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (20)  - gebleicht:

     21   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     22   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     29   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (30)  - gefärbt:

     31   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     32   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     39   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (40)  - bunt gewebt:

     41   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     42   - - Denim ......................................   23%

     43   - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem

              (einschließlich gleichseitigem) Köper ......   23%

     49   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (50)  - bedruckt:

     51   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     52   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     59   - - andere Gewebe ..............................   23%

5210 --   Gewebe aus Baumwolle, weniger als

          85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

          überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern

          gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

          200 g oder weniger:    (10)  - roh:

     11   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     12   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     19   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (20)  - gebleicht:

     21   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     22   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     29   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (30)  - gefärbt:

     31   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     32   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     39   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (40)  - bunt gewebt:

     41   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     42   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     49   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (50)  - bedruckt:

     51   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     52   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     59   - - andere Gewebe ..............................   23%

5211 --   Gewebe aus Baumwolle, weniger als

          85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

          überwiegend oder ausschließlich mit Chemiefasern

          gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr

          als 200 g:

    (10)  - roh:

     11   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     12   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     19   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (20)  - gebleicht:

     21   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     22   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     29   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (30)  - gefärbt:

     31   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     32   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     39   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (40)  - bunt gewebt:

     41   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     42   - - Denim ......................................   23%

     43   - - andere Gewebe in 3- oder 4-bindigem

              (einschließlich gleichseitigem) Köper ......   23%

     49   - - andere Gewebe ..............................   23%

    (50)  - bedruckt:

     51   - - in Leinwandbindung .........................   23%

     52   - - in 3- oder 4-bindigem (einschließlich

              gleichseitigem) Köper ......................   23%

     59   - - andere Gewebe ..............................   23%

5212 --   Andere Gewebe aus Baumwolle:

    (10)  - mit einem Quadratmetergewicht von 200 g

            oder weniger:

     11   - - roh ........................................   23%

     12   - - gebleicht ..................................   23%

     13   - - gefärbt ....................................   23%

     14   - - bunt gewebt ................................   23%

     15   - - bedruckt ...................................   23%

    (20)  - mit einem Quadratmetergewicht von mehr als

            200 g:

     21   - - roh ........................................   23%

     22   - - gebleicht ..................................   23%

     23   - - gefärbt ....................................   23%

     24   - - bunt gewebt ................................   23%

     25   - - bedruckt ...................................   23%

5301 --   Flachs, roh oder bearbeitet, aber nicht

          gesponnen; Werg und Abfälle von Flachs

          (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - Flachs, roh oder geröstet ....................  frei

    (20)  - Flachs, gebrochen, geschwungen, gehechelt

            oder anders bearbeitet, aber nicht gesponnen:

     21   - - gebrochen oder geschwungen .................  frei

     29   - - anders .....................................  frei

     30   - Werg und Abfälle von Flachs ..................  frei

5302 --   Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet,

          aber nicht gesponnen; Werg und Abfälle von Hanf

          (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - Hanf, roh oder geröstet ......................  frei

     90   - anderer ......................................  frei

5303 --   Jute und andere textile Bastfasern

          (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder

          bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und

          Abfälle von diesen Spinnstoffen (einschließlich

          Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - Jute und andere textile Bastfasern, roh oder

            geröstet .....................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5304 --   Sisal und andere textile Fasern von Agaven,

          roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;

          Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen

          (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - Sisal und andere textile Fasern von Agaven,

            roh ..........................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5305 --   Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa

          textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche

          Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht

          gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von

          diesen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle

          und Reißspinnstoff):

    (10)  - Kokosfasern:

     11   - - roh ........................................  frei

     19   - - anders:

              A - auf Unterlagen .........................    8%

              B - anders .................................  frei

    (20)  - Abacafasern:

     21   - - roh ........................................  frei

     29   - - anders .....................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - roh ........................................  frei

     99   - - anders .....................................  frei

5306 --   Leinengarne (Garne aus Flachs):

     10   - ungezwirnt ...................................    7%

     20   - gezwirnt .....................................   12%

5307 --   Garne aus Jute oder anderen textilen Bastfasern

          der Nummer 5303:

     10   - ungezwirnt ...................................   10%

     20   - gezwirnt .....................................   10%

5308 --   Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;

          Papiergarne:

     10   - Kokosgarne ...................................  frei

     20   - Hanfgarne ....................................    7%

     30   - Papiergarne ..................................  frei

     90   - andere .......................................    8%

5309 --   Leinengewebe (Gewebe aus Flachs):

    (10)  - 85 Gewichtsprozent oder mehr Flachs enthaltend:

     11   - - roh oder gebleicht .........................   30%

     19   - - anders .....................................   30%

    (20)  - weniger als 85 Gewichtsprozent Flachs

            enthaltend:

     21   - - roh oder gebleicht .........................   30%

     29   - - anders .....................................   30%

5310 --   Gewebe aus Jute oder anderen textilen

          Bastfasern der Nummer 5303:

     10   - roh ..........................................   25%

     90   - anders .......................................   25%

5311 00   Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;

          Gewebe aus Papiergarnen ........................   20%

5401 --   Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

          Filamenten, auch in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf:

     10   - aus synthetischen Filamenten:

            A - in Aufmachungen mit einem Gewicht von 85 g

                oder weniger .............................   15%

            B - anders ...................................    5%

     20   - aus künstlichen Filamenten:

            A - in Aufmachungen mit einem Gewicht von 85 g

                oder weniger .............................   15%

            B - anders ...................................    7%

5402 --   Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

          Filamenten, nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf, einschließlich synthetische

          Monofile von weniger als 67 Dezitex:

     10   - hochfeste Garne aus Nylon oder anderen

            Polyamiden ...................................  frei

     20   - hochfeste Garne aus Polyester ................  frei

    (30)  - texturierte Garne:

     31   - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit

              einem Titer von 50 tex oder weniger je

              Einfachgarn:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     32   - - aus Nylon oder anderen Polyamiden, mit einem

              Titer von mehr als 50 tex je Einfachgarn:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     33   - - aus Polyester:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     39   - - sonstige:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

    (40)  - andere Garne, ungezwirnt, ungedreht oder mit

            50 Drehungen oder weniger je Meter:

     41   - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     42   - - aus Polyester, teilverstreckt:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     43   - - aus anderen Polyestern:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders..................................    4%

     49   - - sonstige:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

    (50)  - andere Garne, ungezwirnt, mit mehr als

            50 Drehungen je Meter:

     51   - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     52   - - aus Polyester:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     59   - - sonstige:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

    (60)  - andere Garne, gezwirnt:

     61   - - aus Nylon oder anderen Polyamiden:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     62   - - aus Polyester:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

     69   - - sonstige:

              A - roh ....................................  frei

              B - anders .................................    4%

5403 --   Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen

          Filamenten, nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf, einschließlich künstliche

          Monofile von weniger als 67 Dezitex:

     10   - hochfeste Garne aus Viskose ..................    6%

     20   - texturierte Garne:

            A - aus Viskose ..............................    7%

            B - andere ...................................  frei

    (30)  - andere Garne, ungezwirnt:

     31   - - aus Viskose, ungedreht oder mit

              120 Drehungen oder weniger je Meter ........    7%

     32   - - aus Viskose, mit mehr als 120 Drehungen

              je Meter ...................................    7%

     33   - - aus Zelluloseacetat:

              A - gefärbt ................................    4%

              B - anders .................................  frei

     39   - - sonstige:

              A - gefärbt ................................    4%

              B - anders .................................  frei

    (40)  - andere Garne, gezwirnt:

     41   - - aus Viskose ................................    7%

     42   - - aus Zelluloseacetat:

              A - gefärbt ................................    4%

              B - anders .................................  frei

     49   - - sonstige:

              A - gefärbt ................................    4%

              B - anders .................................  frei

5404 --   Synthetische Monofile von 67 Dezitex oder mehr

          und einem größten Durchmesser von 1 mm oder

          weniger; Streifen und dergleichen

          (z. B. Kunststroh), aus synthetischer

          Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite

          von 5 mm oder weniger:

     10   - Monofile .....................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5405 00   Künstliche Monofile von 67 Dezitex oder mehr

          und einem größten Durchmesser von 1 mm oder

          weniger, Streifen und dergleichen

          (z. B. Kunststroh), aus künstlicher Spinnmasse,

          mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm

          oder weniger ...................................  frei

5406 --   Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

          oder künstlichen Filamenten, in Aufmachungen

          für den Kleinverkauf:

     10   - aus synthetischen Filamenten .................   15%

     20   - aus künstlichen Filamenten ...................   15%

5407  --  Gewebe aus Garnen aus synthetischen

            Filamenten, einschließlich Gewebe aus

            Erzeugnissen der Nummer 5404:

        10  - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon

              oder anderen Polyamiden oder aus

              Polyester ............................       23%

                                                           min

                                                       7 000,-

     20   - Gewebe aus Streifen oder dergleichen .........   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     30   - Gewebe im Sinn der Anmerkung 5 zum

            Abschnitt XI .................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

    (40)  - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

            Nylon- oder andere Polyamidfilamente

            enthaltend:

     41   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     42   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     43   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     44   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

    (50)  - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

            texturierte Polyesterfilamente enthaltend:

     51   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     52   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     53   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     54   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     60   - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

            nicht texturierte Polyesterfilamente

            enthaltend ...................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

    (70)  - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

            andere synthetische Filamente enthaltend:

     71   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     72   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     73   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     74   - - bedruckt ....................................   23

                                                             min

                                                          7000,-

    (80)  - andere Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

            synthetische Filamente enthaltend, überwiegend

            oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt:

     81   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     82   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     83   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     84   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

    (90)  - andere Gewebe:

     91   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     92   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     93   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

     94   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          7000,-

5408  --  Gewebe aus Garnen aus künstlichen

            Filamenten, einschließlich Gewebe aus

            Erzeugnissen der Nummer 5405:

     10   - Gewebe aus hochfesten Garnen aus Viskose .....   23%

                                                             min

                                                          4400,-

    (20)  - andere Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder

            weniger künstliche Filamente, Streifen oder

            dergleichen enthaltend:

     21   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

     22   - - gefärbt ....................................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

     23   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

     24   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

    (30)  - andere Gewebe:

     31   - - roh oder gebleicht .........................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

        32  - - gefärbt:

                A - Futterstoffe mit einer Breite

                    von 138 cm oder mehr,

                    einfärbig, in einfacher

                    Grundbindung (Taft-, Serge- oder

                    Atlasbindung) ..................       23%

                                                           min

                                                       2 400,-

              B - andere .................................   23%

                                                             min

                                                          4200,-

     33   - - bunt gewebt ................................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

     34   - - bedruckt ...................................   23%

                                                             min

                                                          4400,-

5501 --   Spinnkabel aus synthetischen Filamenten:

     10   - aus Nylon oder anderen Polyamiden ............  frei

     20   - aus Polyester ................................  frei

     30   - aus Polyacryl oder Modacryl ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5502 00   Spinnkabel aus künstlichen Filamenten ..........   12%

5503 --   Synthetische Stapelfasern, weder kardiert

          noch gekämmt noch in anderer Weise für das

          Verspinnen vorgerichtet:

     10   - aus Nylon oder anderen Polyamiden ............  frei

     20   - aus Polyester ................................  frei

     30   - aus Polyacryl oder Modacryl ..................  frei

     40   - aus Polypropylen .............................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5504  --  Künstliche Stapelfasern, weder kardiert

            noch gekämmt noch in anderer Weise für

            das Verspinnen vorgerichtet:

        10  - aus Viskose ..........................       12%

        90  - andere ...............................       6%

5505 --   Abfälle von Chemiefasern (einschließlich

          Kämmlinge, Garnabfälle und Reißspinnstoff):

     10   - aus synthetischen Chemiefasern ...............  frei

     20   - aus künstlichen Chemiefasern .................    6%

5506 --   Synthetische Stapelfasern, kardiert, gekämmt

          oder in anderer Weise für das Verspinnen

          vorgerichtet:

     10   - aus Nylon oder anderen Polyamiden ............  frei

     20   - aus Polyester ................................  frei

     30   - aus Polyacryl oder Modacryl ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

5507 00   Künstliche Stapelfasern, kardiert, gekämmt

          oder in anderer Weise für das Verspinnen

          vorgerichtet ...................................   12%

5508 --   Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

          Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf:

     10   - aus synthetischen Stapelfasern:

            A - in Aufmachungen mit einem Gewicht von

                125 g oder weniger .......................   15%

     20   - aus künstlichen Stapelfasern .................   13%

5510 --   Garne (ausgenommen Nähgarne) aus künstlichen

          Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf:

    (10)  - 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche

            Stapelfasern enthaltend

     11   - - ungezwirnt .................................   12%

     12   - - gezwirnt ...................................   14%

     20   - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich

            mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt ....   13%

     30   - andere Garne, überwiegend oder ausschließlich

            mit Baumwolle gemischt .......................   13%

     90   - andere Garne .................................   13%

5511 --   Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

          oder künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen

          für den Kleinverkauf:

     10   - aus synthetischen Stapelfasern,

            85 Gewichtsprozent oder mehr solche Fasern

            enthaltend ...................................   15%

     20   - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als

            85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend ..   15%

     30   - aus künstlichen Stapelfasern .................   10%

5512 --   Gewebe, 85 Gewichtsprozent oder mehr

          synthetische Stapelfasern enthaltend:

    (10)  - 85 Gewichtsprozent oder mehr

            Polyesterstapelfasern enthaltend:

     11   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     19   - - anders .....................................   23%

    (20)  - 85 Gewichtsprozent oder mehr Polyacryl- oder

            Modacrylstapelfasern enthaltend:

     21   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     29   - - anders .....................................   23%

    (90)  - andere:

     91   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     99   - - anders .....................................   23%

5513 --   Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

          synthetische Stapelfasern enthaltend,

          überwiegend oder ausschließlich mit Baumwolle

          gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von

          170 g oder weniger:

    (10)  - roh oder gebleicht:

     11   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     12   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     13   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     19   - - sonstige Gewebe ............................   23%

    (20)  - gefärbt:

     21   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     22   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     23   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     29   - - sonstige Gewebe ............................   23%

    (30)  - bunt gewebt:

     31   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     32   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     33   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     39   - - sonstige Gewebe ............................   23%

    (40)  - bedruckt:

     41   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     42   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     43   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     49   - - sonstige Gewebe ............................   23%

5514 --   Gewebe, weniger als 85 Gewichtsprozent

          synthetische Stapelfasern enthaltend, überwiegend

          oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, mit

          einem Quadratmetergewicht von mehr als 170 g:

    (10)  - roh oder gebleicht:

     11   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     12   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     13   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

19   - - sonstige Gewebe ....................  .......   23%

    (20)  - gefärbt:

     21   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     22   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     23   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     29   - - sonstige Gewebe ............................   23%

    (30)  - bunt gewebt:

     31   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     32   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     33   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     39   - - sonstige Gewebe ............................   23%

    (40)  - bedruckt:

     41   - - aus Polyesterstapelfasern, in Leinwandbindung  23%

     42   - - aus Polyesterstapelfasern, in 3- oder

              4-bindigem (einschließlich gleichseitigem)

              Köper ......................................   23%

     43   - - andere Gewebe aus Polyesterstapelfasern ....   23%

     49   - - sonstige Gewebe ............................   23%

5515 --   Andere Gewebe aus synthetischen Stapelfasern:

    (10)  - aus Polyesterstapelfasern:

     11   - - überwiegend oder ausschließlich mit

              Viskoserayonstapelfasern gemischt ..........   23%

     12   - - überwiegend oder ausschließlich mit

              synthetischen oder künstlichen Filamenten

              gemischt ...................................   23%

     13   - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle

              oder feinen Tierhaaren gemischt ............   23%

     19   - - sonstige ...................................   23%

    (20)  - aus Polyacryl- oder Modacrylstapelfasern:

     21   - - überwiegend oder ausschließlich mit

              synthetischen oder künstlichen Filamenten

              gemischt ...................................   23%

     22   - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle

              oder feinen Tierhaaren gemischt ............   23%

     29   - - sonstige ...................................   23%

    (90)  - andere Gewebe:

     91   - - überwiegend oder ausschließlich mit

              synthetischen oder künstlichen Filamenten

              gemischt ...................................   23%

     92   - - überwiegend oder ausschließlich mit Wolle

              oder feinen Tierhaaren gemischt ............   23%

     99   - - sonstige ...................................   23%

5516 --   Gewebe aus künstlichen Stapelfasern:

    (10)  - 85 Gewichtsprozent oder mehr künstliche

            Stapelfasern enthaltend:

     11   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     12   - - gefärbt ....................................   23%

     13   - - bunt gewebt ................................   23%

     14   - - bedruckt ...................................   23%

    (20)  - weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche

            Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder

            ausschließlich mit synthetischen oder

            künstlichen Filamenten gemischt:

     21   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     22   - - gefärbt ....................................   23%

     23   - - bunt gewebt ................................   23%

     24   - - bedruckt ...................................   23%

    (30)  - weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche

            Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder

            ausschließlich mit Wolle oder feinen

            Tierhaaren gemischt:

     31   - - roh oder gebleicht .........................   23%

     32   - - gefärbt ....................................   23%

     33   - - bunt gewebt ................................   23%

     34   - - bedruckt ...................................   23%

    (40)  - weniger als 85 Gewichtsprozent künstliche

            Stapelfasern enthaltend, überwiegend oder

            ausschließlich mit Baumwolle gemischt:

     41   - - roh oder gebleicht ........................    23%

     42   - - gefärbt ...................................    23%

     43   - - bunt gewebt ...............................    23%

     44   - - bedruckt ..................................    23%

    (90)  - andere:

     91   - - roh oder gebleicht ........................    23%

     92   - - gefärbt ...................................    23%

     93   - - bunt gewebt ...............................    23%

     94   - - bedruckt ..................................    23%

5601 --   Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus;

          Spinnstoffasern mit einer Länge von 5 mm oder

          weniger (Scherstaub), Knoten und Noppen, aus

          Spinnstoffen:

     10   - hygienische Binden und Tampons, Windeln und

            Windeleinlagen für Kleinkinder sowie ähnliche

            hygienische Waren, aus Watte .................   18%

    (20)  - Watte; andere Waren aus Watte:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   18%

     22   - - aus Chemiefasern ...........................   18%

     29   - - sonstige ...................................   18%

     30   - Scherstaub, Knoten und Noppen, aus

            Spinnstoffen .................................  frei

5602 --  Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen

          oder geschichtet:

     10   - Nadelfilze und im Nähwirkverfahren

            hergestellte Flächenerzeugnisse ..............   20%

    (20)  - andere Filze, nicht imprägniert, bestrichen,

            überzogen oder geschichtet:

     21   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   20%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   20%

     90   - andere .......................................   20%

5603 00   Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,

          überzogen oder geschichtet .....................   22%

5604 --   Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen

          überzogen; Spinnstoffgarne sowie Streifen und

          dergleichen der Nummer 5404 oder 5405, mit

          Kautschuk oder Kunststoffen imprägniert,

          bestrichen, überzogen oder umhüllt:

     10   - Kautschukfäden und -schnüre, mit Spinnstoffen

            überzogen ....................................    6%

     20   - hochfeste Garne aus Polyester, Nylon oder

            anderen Polyamiden oder aus Viskose,

            imprägniert oder bestrichen ..................    5%

     90   - andere .......................................    5%

5605  00  Metallgarne (Metallgespinste) und

            metallisierte Garne, auch umsponnen,

            bestehend aus Garnen aus Spinnstoffen,

            aus Streifen oder dergleichen der

            Nummer 5404 oder 5405, in Verbindung mit

            Metall in Form von Fäden, Streifen oder

            Pulver oder mit Metall überzogen:

            A - Metallgarne (Metallgespinste) und

                metallisierte Garne, auch umsponnen,

                bestehend aus Garnen aus

                Spinnstoffen, in Verbindung mit

                Metall in Form von Fäden, Streifen

                oder Pulver oder mit Metall

                überzogen ..........................       10%

            B - andere ............................       frei

5606 00   Gimpen, umsponnene Streifen und dergleichen

          der Nummer 5404 und 5405 (andere als jene der

          Nr. 5605 und andere als Garne aus umsponnenem

          Roßhaar); Chenillegarne (einschließlich

          beflockte Chenillegarne); Maschengarne

          (sog. „Chainette”-Garne) .....................   20%

5607  --  Bindfäden, Seile und Taue, auch

            geflochten, auch mit Kautschuk oder

            Kunststoffen imprägniert, bestrichen,

            überzogen oder umhüllt:

     10   - aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

            Nummer 5303 ..................................   22%

    (20)  - aus Sisal oder anderen textilen Fasern von

            Agaven:

     21   - - Binde- und Pressengarne ....................   22%

     29   - - sonstige ...................................   22%

     30   - aus Abaca (Manilahanf oder Musa textilis Nee)

            oder anderen harten Blattfasern ..............   22%

    (40)  - aus Polyethylen oder Polypropylen:

     41   - - Binde- und Pressengarne ....................   22%

     49   - - sonstige ...................................   22%

     50   - aus anderen synthetischen Chemiefasern .......   22%

     90   - andere .......................................   22%

5608 --   Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder

          Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere

          konfektionierte Netze aus Spinnstoffen:

    (10)  - aus Chemiefasern:

     11   - - konfektionierte Fischernetze ...............   22%

     19   - - sonstige ...................................   27%

     90   - andere .......................................   22%

5609 00   Waren aus Garnen sowie aus Streifen oder

          dergleichen, der Nummer 5404 oder 5405, aus

          Bindfäden, Seilen oder Tauen, anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen .......................   22%

5701 --   Teppiche aus Spinnstoffen, geknüpft, auch

          konfektioniert:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   20%

                                                             max

                                                           120,-

                                                       für 1 m2

     90   - aus anderen Spinnstoffen .....................   20%

                                                             max

                                                           120,-

                                                        für 1 m2

5702 --   Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

          Spinnstoffen, gewebt, weder getuftet noch

          beflockt, auch konfektioniert, einschließlich

          Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche

          handgewebte Teppiche:

     10   - Kelim, Schumak, Karamanie und ähnliche

            handgewebte Teppiche .........................   25%

     20   - Bodenbeläge aus Kokosfasern ..................   25%

    (30)  - andere, mit Flor, nicht konfektioniert:

     31   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     32   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

    (40)  - andere, mit Flor, konfektioniert:

     41   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     42   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              A - aus Seide oder Abfallseide .............   15%

              B - andere .................................   25%

    (50)  - andere, ohne Flor, nicht konfektioniert:

     51   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     52   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     59   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

    (90)  - andere, ohne Flor, konfektioniert:

     91   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     92   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              A - aus Seide oder Abfallseide .............   15%

              B - andere .................................   25%

5703 --   Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

          Spinnstoffen, getuftet, auch konfektioniert:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Nylon oder anderen Polyamiden ............   25%

     30   - aus anderen Chemiefasern .....................   25%

     90   - aus anderen Spinnstoffen .....................   25%

5704 --   Teppiche und andere Bodenbeläge, aus Filz,

          weder getuftet noch beflockt, auch

          konfektioniert:

     10   - Fliesen, mit einer Fläche von höchstens 0,3 m2   20%

     90   - andere .......................................   20%

5705 00   Andere Teppiche und andere Bodenbeläge, aus

          Spinnstoffen, auch konfektioniert ..............   25%

5801 --   Gewebte Samte und Plüsche sowie Chenillegewebe,

          ausgenommen Waren der Nummer 5802 oder 5806:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   20%

    (20)  - aus Baumwolle:

     21   - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

            aufgeschnitten ...............................   23%

     22   - - gerippte Schußsamte und gerippte

              Schußplüsche, aufgeschnitten ...............   20%

     23   - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche .......   20%

     24   - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

              aufgeschnitten .............................   20%

     25   - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten ..   20%

     26   - - Chenillegewebe .............................   20%

    (30)  - aus Chemiefasern:

     31   - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

              aufgeschnitten .............................   23%

     32   - - gerippte Schußsamte und gerippte

              Schußplüsche, aufgeschnitten ...............   20%

     33   - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche .......   20%

     34   - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

              aufgeschnitten .............................   20%

     35   - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten ..   20%

     36   - - Chenillegewebe .............................   20%

     90   - aus anderen Spinnstoffen .....................   20%

5802 --   Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,

          ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 5806;

          getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen,

          ausgenommen Erzeugnisse der Nummer 5703:

    (10)  - Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,

            aus Baumwolle:

     11   - - roh ........................................   23%

     19   - - sonstige ...................................   23%

     20   - Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,

            aus anderen Spinnstoffen .....................   20%

     30   - getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen .  20%

5803 --   Drehergewebe (Gaze), ausgenommen gewebte

          Bänder der Nummer 5806:

     10   - aus Baumwolle ................................   18%

     90   - aus anderen Spinnstoffen .....................   23%

5804 --   Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse,

          ausgenommen gewebte, gewirkte oder gestrickte

          Erzeugnisse; Spitzen als Meterware, Streifen

          oder Motive:

     10   - Tülle und andere genetzte Flächenerzeugnisse .   25%

    (20)  - Spitzen, maschinell hergestellt:

     21   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

     30   - Spitzen, mit der Hand hergestellt ............   25%

5805 00   Handgewebte Tapisserien von der Art der

          Gobelins, flandrischen Gobelins, Aubusson,

          Beauvais und dergleichen sowie Tapisserien

          als Nadelarbeit (z. B. Petit-Point- oder

          Kreuzsticharbeiten), auch konfektioniert .......   25%

5806 --   Gewebte Bänder, ausgenommen Waren der

          Nummer 5807; schußlose Bänder, aus parallel

          gelegten und geklebten Garnen oder Fasern:

     10   - gewebte Bänder aus Samten, Plüschen,

            Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe

            und aus Chenillegeweben ......................   25%

     20   - andere gewebte Bänder, 5 Gewichtsprozent oder

            mehr Elastomergarne oder Kautschukfäden

            enthaltend:

            A - Elastomergarne enthaltend ................   25%

            B - Kautschukfäden enthaltend ................   22%

    (30)  - andere gewebte Bänder:

     31   - - aus Baumwolle ..............................   25%

     32   - - aus Chemiefasern ...........................   25%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

     40   - schußlose Bänder aus parallel gelegten und

            geklebten Garnen oder Fasern .................   25%

5807 --   Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, aus

          Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder

          Zuschnitte, nicht bestickt:

     10   - gewebte ......................................   22%

     90   - andere .......................................   22%

5808 --   Geflechte als Meterware; Posamentierwaren als

          Meterware, nicht bestickt, nicht gewirkt oder

          gestrickt; Quasten, Pompons und ähnliche Waren:

     10   - Geflechte als Meterware ......................   20%

     90   - andere .......................................   20%

5809 00   Gewebe aus Metallfäden, Metallgarnen

          (Metallgespinsten) oder metallisierten Garnen

          der Nummer 5605, wie sie für Bekleidung,

          Innenausstattung oder ähnliche Zwecke verwendet

          werden, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen ....................................   15%

5810 --   Stickereien als Meterware, Streifen oder Motive:

     10   - Stickereien ohne sichtbaren Stickgrund .......   22%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   22%

     92   - - aus Chemiefasern ...........................   22%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   22%

5811 00   Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,

          bestehend aus einer oder mehreren Lagen von

          Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch

          Steppen oder auf andere Weise verbunden,

          ausgenommen Stickereien der Nummer 5810 ........   23%

5901 --   Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen

          bestrichen, wie sie für Bucheinbände, Futterale,

          Kartonagen und dergleichen verwendet werden;

          Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougran

          und ähnliche steife Gewebe, wie sie für die

          Hutmacherei verwendet werden:

     10   - Gewebe mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen

            bestrichen, wie sie für Bucheinbände,

            Futterale, Kartonagen und dergleichen

            verwendet werden .............................   12%

     90   - andere .......................................   12%

5902 --   Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon

          oder anderen Polyamiden, Polyester oder Viskose:

     10   - aus Nylon oder anderen Polyamiden ............   23%

     20   - aus Polyester ................................   23%

     90   - andere .......................................   23%

5903 --   Gewebe, mit Kunststoffen imprägniert,

          bestrichen, überzogen oder geschichtet

          (ausgenommen solche der Nr. 5902):

     10   - mit Polyvinylchlorid .........................   25%

     20   - mit Polyurethan ..............................   25%

     90   - andere .......................................   25%

5904 --   Linoleum, auch zugeschnitten; Bodenbeläge,

          bestehend aus einer Spinnstoffunterlage mit

          einer Deckschichte oder einem Überzug, auch

          zugeschnitten:

     10   - Linoleum .....................................   10%

    (90)  - andere:

     91   - - mit einer Unterlage aus Nadelfilz oder

              Vliesstoffen ...............................   10%

     92   - - mit sonstiger Spinnstoffunterlage ..........   10%

5905 00   Textile Wandbeläge .............................   25%

5906 --   Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der

          Nummer 5902:

     10   - Klebebänder mit einer Breite von 20 cm oder

            weniger ......................................   11%

    (90)  - andere:

     91   - - gewirkt oder gestrickt .....................   22%

     99   - - sonstige ...................................   11%

5907 00   Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder

          überzogen; bemalte Gewebe für

          Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und

          dergleichen ....................................   24%

5908 00   Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus

          Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,

          Kerzen und dergleichen; Glühstrümpfe und

          schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch

          imprägniert ....................................   25%

5909 00   Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus

          Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,

          aus anderen Stoffen ............................   25%

5910 00   Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen,

          auch mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt .   22%

5911  --  Textile Erzeugnisse und

            Spinnstoffwaren, für technische Zwecke,

            wie sie in der Anmerkung 7 zu diesem

            Kapitel angeführt sind:

        10  - Gewebe, Filze und mit Filz unterlegte

              Gewebe, in Verbindung mit einer oder

              mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder

              oder anderen Stoffen, wie sie als

              Kratzenstoffe (Kratzentücher)

              verwendet werden und ähnliche

              Erzeugnisse für andere technische

              Zwecke ..............................       frei

     20   - Siebtücher (Müllergaze), auch konfektioniert  4900,-

    (30)  - Gewebe und Filze, endlos oder mit

            Verbindungsvorrichtungen, wie sie auf

            Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen

            (z. B. für die Herstellung von Halbstoff

            oder Asbestzement) verwendet werden:

     31   - - mit einem Quadratmetergewicht von weniger

              als 650 g ..................................   18%

     32   - - mit einem Quadratmetergewicht von 650 g

              oder mehr ..................................   18%

     40   - Filtertücher, wie sie zum Pressen von Öl oder

            für ähnliche technische Zwecke verwendet

            werden, auch aus Menschenhaaren ..............   22%

     90   - andere .......................................   18%

6001 --   Samte, Plüsche einschließlich Hochflorerzeugnisse

          und Schlingenerzeugnisse, gewirkt oder gestrickt:

     10   - Hochflorerzeugnisse ..........................   24%

    (20)  - Schlingenerzeugnisse:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   22%

     22   - - aus Chemiefasern ...........................   24%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   19%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   22%

     92   - - aus Chemiefasern ...........................   24%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   19%

6002 --   Andere gewirkte oder gestrickte

          Flächenerzeugnisse:

     10   - mit einer Breite von 30 cm oder weniger,

            5 Gewichtsprozent oder mehr Elastomergarne

            oder Kautschukfäden enthaltend ...............   23%

     20   - andere, mit einer Breite von 30 cm oder

            weniger ......................................   23%

     30   - mit einer Breite von mehr als 30 cm,

            5 Gewichtsprozent oder mehr Elastomergarne

            oder Kautschukfäden enthaltend ...............   24%

    (40)  - andere, kettengewirkt (einschließlich

            Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):

     41   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   19%

     42   - - aus Baumwolle ..............................   22%

     43   - - aus Chemiefasern ...........................   24%

     49   - - sonstige ...................................   23%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   19%

     92   - - aus Baumwolle ..............................   22%

     93   - - aus Chemiefasern ...........................   24%

     99   - - sonstige ...................................   23%

6101 --   Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

          Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

          (Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder

          gestrickt, für Männer oder Knaben, ausgenommen

          solche der Nummer 6103:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

     30   - aus Chemiefasern .............................   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen:

            A - aus groben Tierhaaren ....................   25%

            B - andere ...................................   30%

6102 --   Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

          Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

          (Blousons) und ähnliche Waren, gewirkt oder

          gestrickt, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen

          solche der Nummer 6104:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

     30   - aus Chemiefasern .............................   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen:

            A - aus groben Tierhaaren ....................   25%

            B - andere ...................................   30%

6103 --   Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

          Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und dergleichen

          und kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

          gewirkt oder gestrickt, für Männer oder Knaben:

    (10)  - Anzüge:

     11   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     12   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (20)  - Ensembles:

     21   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     22   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     23   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (30)  - Sakkos (Blazer):

     31   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     32   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     33   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (40)  - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und

            dergleichen und kurze Hosen:

     41   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     42   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     43   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

6104  --  Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos

            (Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke,

            lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen

            und dergleichen und kurze Hosen

            (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt

            oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen:

    (10)  - Kostüme:

     11   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     12   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     13   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (20)  - Ensembles:

     21   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     22   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     23   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

       (30) - Jacken und Sakkos (Blazer):

     31   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     32   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     33   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (40)  - Kleider:

     41   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     42   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     43   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     44   - - aus künstlichen Spinnstoffen ...............   30%

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (50)  - Röcke und Hosenröcke:

     51   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     52   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     53   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     59   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (60)  - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und

            dergleichen und kurze Hosen:

     61   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     62   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     63   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     69   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

6105 --   Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer

          oder Knaben:

     10   - aus Baumwolle ................................   28%

     20   - aus Chemiefasern .............................   28%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   28%

6106 --   Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt,

          für Frauen oder Mädchen:

     10   - aus Baumwolle ................................   28%

20   - aus Chemiefasern:

            A - aus synthetischen Spinnstoffen ...........   27%

            B - andere ...................................   30%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   25%

6107 --   Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,

          Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

          gestrickt, für Männer oder Knaben:

    (10)  - Unterhosen:

     11   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     12   - - aus Chemiefasern ...........................   28%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (20)  - Nachthemden und Pyjamas:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     22   - - aus Chemiefasern ...........................   28%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     92   - - aus Chemiefasern ...........................   27%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

6108  --  Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

            Nachthemden, Pyjamas, Negliges,

            Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche

            Waren, gewirkt oder gestrickt, für

            Frauen oder Mädchen:

    (10)  - Unterkleider und Unterröcke:

     11   - - aus Chemiefasern ...........................   28%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (20)  - Unterhosen:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     22   - - aus Chemiefasern ...........................   28%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (30)  - Nachthemden und Pyjamas:

     31   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     32   - - aus Chemiefasern ...........................   28%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     92   - - aus Chemiefasern ...........................   27%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

6109 --   T-Shirts, Unterleibchen und andere Leibchen,

          gewirkt oder gestrickt:

     10   - aus Baumwolle ................................   28%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   28%

6110 --   Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren,

          einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder

          gestrickt:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

     30   - aus Chemiefasern .............................   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   30%

6111 --   Bekleidung und Bekleidungszubehör, gewirkt oder

          gestrickt, für Kleinkinder:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

     30   - aus synthetischen Spinnstoffen ...............   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   30%

6112 --   Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung,

          gewirkt oder gestrickt:

    (10)  - Trainingsanzüge:

     11   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     12   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

     20   - Schianzüge ...................................   27%

    (30)  - Badebekleidung für Männer oder Knaben:

     31   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

    (40)  - Badebekleidung für Frauen oder Mädchen:

     41   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

6113 00   Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten

          Erzeugnissen der Nummer 5903, 5906 oder 5907 ...   25%

6114 --   Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   25%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

     30   - aus Chemiefasern .............................   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   30%

6115 --   Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken

          und andere Strumpfwaren, einschließlich

          Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne

          zusätzlich angebrachten Sohlen, gewirkt oder

          gestrickt:

    (10)  - Strumpfhosen:

     11   - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem

              Titer von weniger als 67 Dezitex

              je Einfachgarn .............................   28%

     12   - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem

              Titer von 67 Dezitex oder mehr

              je Einfachgarn .............................   28%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   28%

     20   - Damenstrümpfe (einschließlich Kniestrümpfe),

            mit einem Titer je Einfachgarn von weniger

            als 67 Dezitex ...............................   29%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   29%

     92   - - aus Baumwolle ..............................   26%

     93   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   29%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   29%

6116 --   Handschuhe, gewirkt oder gestrickt:

     10   - Handschuhe, mit Kunststoffen oder Kautschuk

            imprägniert, bestrichen oder überzogen .......   25%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ...........   25%

     92   - - aus Baumwolle ..............................   25%

     93   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   25%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   25%

6117 --   Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör,

          gewirkt oder gestrickt; Teile von Bekleidung

          oder von Bekleidungszubehör, gewirkt oder

          gestrickt:

     10   - Schals, Halstücher, Kopftücher, Schleier und

            ähnliche Waren ...............................   27%

     20   - Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten ......   27%

     80   - anderes Bekleidungszubehör ...................   27%

     90   - Teile ........................................   27%

6201 --   Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

          Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

          (Blousons) und ähnliche Waren, für Männer oder

          Knaben, ausgenommen solche der Nummer 6203:

    (10)  - Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge

            und ähnliche Waren:

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (90)  - andere:

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

6202 --   Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

          Anoraks (einschließlich Schijacken), Windjacken

          (Blousons) und ähnliche Waren, für Frauen oder

          Mädchen, ausgenommen solche der Nummer 6204:

    (10)  - Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge

            und ähnliche Waren:

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (90)  - andere:

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

6203 --   Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange Hosen,

          Latzhosen, Kniebundhosen und dergleichen und

          kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für

          Männer oder Knaben:

    (10)  - Anzüge:

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              C - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (20)  - Ensembles:

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (30)  - Sakkos (Blazer):

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (40)  - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und

            dergleichen und kurze Hosen:

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

6204  --  Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos

            (Blazer), Kleider, Röcke, Hosenröcke,

            lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen

            und dergleichen und kurze Hosen

            (ausgenommen Badebekleidung), für Frauen

            oder Mädchen:

    (10)  - Kostüme:

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (20)  - Ensembles:

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

       (30) - Jacken und Sakkos (Blazer):

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen:

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (40)  - Kleider:

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (50)  - Röcke und Hosenröcke:

     59   - - aus sonstigen Spinnstoffen

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

    (60)  - lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen und

            dergleichen und kurze Hosen:

     69   - - aus sonstigen Spinnstoffen

              B - aus anderen Spinnstoffen ...............   32%

6205 --   Hemden für Männer oder Knaben:

     10   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   30%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   33%

                                                             min

                                                        18.900,-

6206 --   Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen:

     10   - aus Seide oder Abfallseide ...................   33%

                                                             min

                                                        18.900,-

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   30%

6207 --   Unterleibchen und andere Leibchen, Unterhosen,

          Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel

          und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben:

    (10)  - Unterhosen:

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (20)  - Nachthemden und Pyjamas:

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (90)  - andere:

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

6208  --  Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,

            Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas,

            Negliges, Bademäntel, Hausmäntel und

            ähnliche Waren, für Frauen oder

            Mädchen:

    (20)  - Nachthemden und Pyjamas:

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (90)  - andere:

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

6209 --   Bekleidung und Bekleidungszubehör, für

          Kleinkinder:

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   32%

6211 --   Trainingsanzüge, Schianzüge und Badebekleidung;

          andere Bekleidung:

    (30)  - andere Bekleidung für Männer oder Knaben:

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

    (40)  - andere Bekleidung für Frauen oder Mädchen:

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   32%

6212 --   Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger,

          Sockenhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren,

          sowie Teile davon, auch gewirkt oder gestrickt:

     90   - andere .......................................   31%

6213 --   Taschentücher:

     10   - aus Seide oder Abfallseide ...................   27%

     20   - aus Baumwolle ................................   27%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   27%

6214 --   Schals, Halstücher, Kopftücher, Schleier und

          dergleichen:

     10   - aus Seide oder Abfallseide ...................   39%

     20   - aus Wolle oder feinen Tierhaaren .............   27%

     30   - aus synthetischen Spinnstoffen ...............   39%

     40   - aus künstlichen Spinnstoffen .................   39%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   37%

6215 --   Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten:

     10   - aus Seide oder Abfallseide ...................   33%

                                                             min

                                                         70,- je

                                                         Dutzend

     20   - aus Chemiefasern .............................   33%

                                                             min

                                                         70,- je

                                                         Dutzend

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   30%

6216 00   Handschuhe .....................................   25%

6217 --   Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör;

          Teile von Bekleidung oder von Bekleidungszubehör:

     10   - Bekleidungszubehör ...........................   25%

     90   - Teile ........................................   32%

6301 --   Decken:

     10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung ........   23%

     20 - Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer

          Heizvorrichtung) aus Wolle oder feinen

          Tierhaaren .....................................   23%

     30 - Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer

          Heizvorrichtung) aus Baumwolle .................   23%

     40 - Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer

          Heizvorrichtung) aus synthetischen Spinnstoffe .   23%

     90   - andere Decken ................................   23%

6302 --   Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

          Körperpflege und Küchenwäsche:

     10   - Bettwäsche, gewirkt oder gestrickt ...........   28%

    (20)  - andere Bettwäsche, bedruckt:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   30%

     22   - - aus Chemiefasern ...........................   30%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (30)  - andere Bettwäsche:

     31   - - aus Baumwolle ..............................   30%

     32   - - aus Chemiefasern ...........................   30%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

     40   - Tischwäsche, gewirkt oder gestrickt ..........   28%

    (50)  - andere Tischwäsche:

     51   - - aus Baumwolle ..............................   30%

     52   - - aus Flachs (Leinen) ........................   30%

     53   - - aus Chemiefasern ...........................   30%

     59   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

     60   - Wäsche für die Körperpflege und Küchenwäsche,

            aus gewebten oder gewirkten

            Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle ..........   30%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   30%

     92   - - aus Flachs (Leinen) ........................   30%

     93   - - aus Chemiefasern ...........................   30%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

6303 --   Gardinen, Vorhänge und Innenrollos;

          Fenster- und Bettbehänge:

    (10)  - gewirkt oder gestrickt:

     11   - - aus Baumwolle ..............................   28%

     12   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   30%

     92   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   30%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   30%

6304 --   Andere Waren für die Innenausstattung,

          ausgenommen solche der Nummer 9404:

    (10)  - Bettüberwürfe:

     11   - - gewirkt oder gestrickt .....................   27%

     19   - - sonstige ...................................   30%

    (90)  - andere:

     91   - - gewirkt oder gestrickt .....................   27%

     92   - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus Baumwolle .  30%

     93   - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus

              synthetischen Spinnstoffen .................   30%

     99   - - nicht gewirkt oder gestrickt, aus sonstigen

              Spinnstoffen ...............................   30%

6305 --   Säcke und Beutel, für Verpackungszwecke:

     10   - aus Jute oder anderen textilen Bastfasern der

            Nummer 5303 ..................................   28%

     20   - aus Baumwolle ................................   28%

    (30)  - aus Chemiefasern:

     31   - - aus Streifen oder dergleichen, aus

              Polyethylen oder Polypropylen ..............   28%

     39   - - sonstige ...................................   28%

     90   - aus sonstigen Spinnstoffen ...................   28%

6306  --  Planen und Markisen; Zelte; Segel für

            Wasserfahrzeuge, für Segelbretter oder

            für Landfahrzeuge; Campingausrüstung:

    (10)  - Planen und Markisen:

     11   - - aus Baumwolle ..............................   27%

     12   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     19   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   27%

    (20)  - Zelte:

     21   - - aus Baumwolle ..............................   27%

     22   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     29   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   27%

    (30)  - Segel:

     31   - - aus synthetischen Spinnstoffen .............   27%

     39   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   27%

    (40)  - Luftmatratzen:

     41   - - aus Baumwolle ..............................   27%

     49   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   27%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Baumwolle ..............................   27%

     99   - - aus sonstigen Spinnstoffen .................   27%

6307 --   Andere konfektionierte Spinnstoffwaren,

          einschließlich Schnittmuster für Kleidungsstücke:

     10   - Scheuertücher, Putztücher, Geschirrspüllappen,

            Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher ....   28%

     20   - Schwimmwesten und Rettungsgürtel .............   28%

     90   - andere:

            A - Schnittmuster ............................   15%

                                                             max

                                                            80,-

                                                          für 1

                                                        Schnitt-

                                                         muster

            B - andere ...................................   28%

6308 00   Warenzusammenstellungen, bestehend aus Geweben

          und Garnen, auch mit Zubehör, zur Herstellung

          von Teppichen, Tapisserien, bestickten

          Tischtüchern, Servietten oder ähnlichen

          Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den

          Kleinverkauf ...................................   25%

6309 00   Altwaren .......................................   10%

6310 --   Lumpen, Abfälle von Bindfäden, Seilen oder

          Tauen sowie unbrauchbar gewordene Waren aus

          Bindfäden, Seilen oder Tauen, aus Spinnstoffen:

     10   - sortiert .....................................  frei

     90   - anders .......................................  frei

6401 --   Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und

          Oberteilen aus Kautschuk oder Kunststoffen, bei

          denen weder der Oberteil mit der Laufsohle noch

          der Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln,

          Schrauben, Dübeln oder ähnliche Verfahren

          zusammengefügt ist:

     10   - Schuhe mit einem Metallschutz in der

            Vorderkappe:

            A - aus Kautschuk ............................   28%

            B - andere ...................................   30%

    (90)  - andere Schuhe:

     91   - - das Knie bedeckend:

              A - aus Kautschuk ..........................   28%

              B - andere .................................   30%

     92   - - den Knöchel, aber nicht das Knie bedeckend:

              A - aus Kautschuk ..........................   28%

              B - andere .................................   30%

     99   - - sonstige:

              A - aus Kautschuk ..........................   28%

              B - andere .................................   30%

6402 --   Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteilen

          aus Kautschuk oder Kunststoffen:

    (10)  - Sportschuhe:

     11   - - Schischuhe .................................   30%

     19   - - sonstige ...................................   30%

     20   - Schuhe, mit einem Oberteil aus Bändern oder

            Riemen, die mit der Sohle durch Zapfen

            verbunden sind ...............................   30%

     30   - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der

            Vorderkappe ..................................   30%

    (90)  - andere Schuhe:

     91   - - den Knöchel bedeckend ......................   30%

     99   - - sonstige ...................................   30%

6403 --   Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

          Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

          (rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

          Leder:

    (10)  - Sportschuhe:

     11   - - Schischuhe .................................   25%

     19   - - sonstige ...................................   25%

     20   - Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und einem

            Oberteil aus Lederriemen, die den Rist und

            die große Zehe umspannen .....................   25%

     30   - Schuhe mit einer Brandsohle aus Holz, weder

            mit Innensohle noch mit einem Metallschutz in

            der Vorderkappe ..............................   25%

     40   - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der

            Vorderkappe ..................................   25%

    (50)  - andere Schuhe mit Laufsohlen aus Leder:

     51   - - den Knöchel bedeckend ......................   25%

     59   - - sonstige ...................................   25%

    (90)  - andere Schuhe:

     91   - - den Knöchel bedeckend ......................   25%

     99   - - sonstige ...................................   25%

6404 --   Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

          Kunststoffen, Leder oder Kunstleder

          (rekonstituiertes Leder) und Oberteilen aus

          Spinnstoffen:

    (10)  - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder

            Kunststoffen:

     11   - - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe,

              Turnschuhe, Trainingsschuhe und dergleichen:

              A - mit Laufsohlen aus Kautschuk ...........   27%

              B - andere .................................   29%

     19   - - sonstige:

              A - mit Laufsohlen aus Kautschuk ...........   27%

              B - andere .................................   29%

     20   - Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder

            Kunstleder (rekonstituiertes Leder) ..........   29%

6405 --   Andere Schuhe:

     10   - mit Oberteilen aus Leder oder Kunstleder

            (rekonstituiertes Leder) .....................    7%

     20   - mit Oberteilen aus Spinnstoffen ..............    7%

     90   - andere .......................................   25%

6406  --  Teile von Schuhen (einschließlich

            Schuhoberteile, auch mit angebrachten

            Sohlen, anderen als Laufsohlen);

            Schuheinlagen, Fersenpolster und

            ähnliche Waren; Gamaschen und ähnliche

            Waren, sowie Teile davon:

     10   - Schuhoberteile und Teile davon, ausgenommen

            Versteifungen ................................    7%

     20   - Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder

            Kunststoffen .................................    6%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Holz ...................................    7%

     99   - - aus sonstigen Stoffen ......................    7%

6501  00  Hutstumpen, ohne Kopfform oder

            Randstellung, aus Filz; Hutplatten und

            Manchons (zylinderförmig, auch der Höhe

            nach aufgeschnitten), aus Filz:

            A - aus Haarfilz .......................       8%

          B - andere .....................................   10%

6502 00   Hutstumpen, geflochten oder durch Verbindung

          von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt,

          ohne Kopfform oder Randstellung, weder gefüttert

          noch ausgerüstet ...............................  frei

6503 00   Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus

          Hutstumpen oder Hutplatten der Nummer 6501,

          auch gefüttert oder ausgerüstet ................   10%

6504 00   Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten

          oder durch Verbinden von Streifen aus Stoffen

          aller Art hergestellt, auch gefüttert oder

          ausgerüstet ....................................   20%

6505 --   Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt,

          gestrickt oder aus Stücken (ausgenommen

          Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen

          textilen Flächenerzeugnissen hergestellt, auch

          gefüttert oder ausgerüstet; Haarnetze aus

          Stoffen aller Art, auch gefüttert oder

          ausgerüstet:

     10   - Haarnetze ....................................   12%

     90   - andere:

            A - gewirkt oder gestrickt ...................   15%

            B - andere ...................................   13%

6506 --   Andere Kopfbedeckungen, auch gefüttert oder

          ausgerüstet:

     10   - Schutzhelme ..................................   27%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Kautschuk oder Kunststoffen ............   20%

     92   - - aus Pelzfellen .............................   27%

     99   - - aus sonstigen Stoffen ......................   27%

6507 00   Bänder für die Innenausrüstung, Futter,

          Überzüge, Gestelle, Rahmen, Kappenschirme und

          Kinnbänder, für Kopfbedeckungen ................  frei

6601 --   Regenschirme und Sonnenschirme (einschließlich

          Stockschirme, Gartenschirme und ähnliche Schirme):

     10   - Gartenschirme und ähnliche Schirme ...........   27%

    (90)  - andere:

     91   - - zusammenschiebbare Taschenschirme .........   28,-

                                                             für

                                                         1 Stück

     99   - - sonstige ..................................   38,-

                                                             für

                                                         1 Stück

6602 00   Spazierstöcke, Stöcke mit Sitzvorrichtung,

          Peitschen, Reitgerten und dergleichen ..........    7%

6603 --   Teile, Ausstattungen und Zubehör, für Waren

          der Nummer 6601 oder 6602:

     10   - Griffe und Knäufe ............................    6%

     20   - Schirmgestelle, auch auf Schirmstöcken montiert  10%

     90   - andere .......................................   10%

6701 00   Bälge und andere Teile von Vögeln, mit ihren

          Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn

          oder Daunen sowie Waren daraus (ausgenommen

          Waren der Nr. 0505 und bearbeitete Federspulen

          und Federkiele) ................................    8%

6702 --   Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und

          künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren

          aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk

          oder künstlichen Früchten:

     10   - aus Kunststoffen .............................   27%

     90   - aus anderen Stoffen ..........................   27%

6703 00   Menschenhaare, gleichgerichtet, dünner gemacht,

          gebleicht oder in anderer Weise bearbeitet;

          Wolle, Tierhaare oder andere Spinnstoffe, für

          die Herstellung von Perücken oder ähnlichen

          Waren zugerichtet ..............................  frei

6704 --   Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern,

          Locken und ähnliche Waren, aus Menschenhaaren,

          Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus

          Menschenhaaren, anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen:    (10)  - aus synthetischen Spinnstoffen:

     11   - - vollständige Perücken ......................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     20   - aus Menschenhaaren ...........................    8%

     90   - aus anderen Stoffen ..........................    8%

6801 00   Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten,

          aus Natursteinen (ausgenommen Schiefer) ........    6%

6802 --   Bausteine (Werk- oder Hausteine), ausgenommen

          Schiefer, bearbeitet, und Waren daraus, mit

          Ausnahme von Waren der Nummer 6801; Mosaiksteine

          und dergleichen aus Natursteinen, einschließlich

          Schiefer, auch auf Unterlagen; künstlich gefärbte

          Körner (Granalien), Splitt und Mehl, aus

          Natursteinen (einschließlich Schiefer):

     10   - Fliesen, Würfel und ähnliche Waren, auch

            rechteckig (einschließlich quadratisch), deren

            größte Fläche in einem Quadrat mit einer

            Seitenlänge von weniger als 7 cm

            eingeschlossen werden kann; künstlich

            gefärbte Körner (Granalien), Splitt und Mehl .   13%

    (20)  - andere Bausteine (Werk- oder Hausteine) und

            Waren daraus, nur geschnitten oder gesägt,

            mit planer oder gleichmäßiger Oberfläche:

     21   - - Marmor, Travertin und Alabaster ...........    14%

     22   - - andere Kalksteine .........................    14%

     23   - - Granit ....................................    12%

     29   - - andere Steine .............................    12%

    (90)  - andere:

     91   - - Marmor, Travertin und Alabaster ...........    14%

     92   - - andere Kalksteine .........................    14%

     93   - - Granit ....................................    12%

     99   - - andere Steine .............................    12%

6803 00   Schiefer, bearbeitet, und Waren aus

          Naturschiefer oder Preßschiefer ...............     3%

6804 --   Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen,

          ohne Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen,

          Schleifen, Polieren, Richten oder Schneiden,

          Wetz- und Poliersteine, zum Handgebrauch, sowie

          Teile davon, aus Natursteinen, aus

          agglomerierten natürlichen oder künstlichen

          Schleifmitteln oder aus keramischen Stoffen,

          auch mit Teilen aus anderen Stoffen:

     10   - Mühlsteine und Steine zum Mahlen, Zerfasern

            oder Brechen .................................    8%

    (20)  - andere Steine, ausgenommen Wetz- und

            Poliersteine zum Handgebrauch ...............

     21   - - aus agglomerierten natürlichen oder

              synthetischen Diamanten ....................    6%

     22   - - aus anderen agglomerierten Schleifmitteln

              oder keramischen Stoffen ...................    6%

     23   - - aus Natursteinen ...........................    8%

     30   - Wetz- und Poliersteine, zum Handgebrauch ...    7,5%

6805 --   Natürliche oder künstliche Schleifmittel in

          Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage

          aus Spinnstofferzeugnissen, Papier, Pappe oder

          anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht

          oder anders zusammengefügt:

     10   - lediglich auf einer Unterlage aus gewebten

            Spinnstofferzeugnissen .................. ....    7%

     20   - lediglich auf einer Unterlage aus Papier

            oder Pappe ...................................    7%

     30   - auf einer Unterlage aus anderen Stoffen ......    7%

6806 --   Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

          mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,

          expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche

          expandierte mineralische Erzeugnisse; Mischungen

          und Waren aus wärme-, kälte- und

          schallisolierenden oder schalldämmenden

          mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der

          Nummer 6811 oder 6812 oder des Kapitels 69:

     10   - Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

            mineralische Wollen (einschließlich Mischungen

            untereinander), lose, in Platten oder Rollen ..   4%

     20   - expandierter Vermiculit, expandierte Tone,

            Schaumschlacke und ähnliche expandierte

            mineralische Erzeugnisse (einschließlich

            Mischungen untereinander) ....................    5%

     90   - andere .......................................    5%

6807 --   Waren aus Asphalt oder ähnlichen Stoffen

          (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech):

     10   - in Rollen ....................................    7%

     90   - andere .......................................    7%

6808 00   Tafeln, Platten, Blöcke und ähnliche Waren,

          aus Pflanzenfasern, Stroh oder Holzspänen,

          Holzteilchen, Sägespänen oder anderen

          Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen

          mineralischen Bindemitteln agglomeriert ........    5%

6809 --   Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der

          Grundlage von Gips:

    (10)  - Tafeln, Platten und ähnliche Waren, nicht

            verziert:

     11   - - nur mit Papier oder Pappe überzogen oder

              verstärkt .................................     6%

     19   - - sonstige ..................................     6%

     90   - andere Waren ................................     6%

6810 --   Waren aus Zement, Beton oder Kunststein,

          auch armiert:

    (10)  - Fliesen, Platten, Ziegel und ähnliche Waren:

     11   - - Baublöcke und Mauerziegel .................     7%

     19   - - sonstige ..................................     8%

     20   - Rohre .......................................     8%

    (90)  - andere Waren:

     91   - - vorgefertigte Elemente für Bauzwecke ......     8%

     99   - - sonstige ..................................     8%

6811 --   Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder

          dergleichen:

     10   - Wellplatten .................................    10%

     20   - andere Platten, Tafeln, Fliesen und

            ähnliche Waren ..............................    10%

     30   - Rohre und Rohrfittings ......................    10%

     90   - andere Waren ................................    10%

6812 --   Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der

          Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage

          von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus

          solchen Mischungen oder aus Asbest (z. B. Garne,

          Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,

          Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren

          der Nummer 6811 oder 6813:

     10   - Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der

            Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage

            von Asbest und Magnesiumcarbonat .............   11%

     20   - Garne ........................................   11%

     30   - Seile und Schnüre, auch geflochten ...........   11%

     40   - gewebte oder gewirkte Erzeugnisse ............   11%

     50   - Bekleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe und

            Kopfbedeckungen ..............................   11%

     60   - Papier, Pappe und Filz .......................   11%

     70   - Dichtungsmaterial aus zusammengepreßten

            Asbestfasern, in Platten oder Rollen .........   11%

     90   - andere .......................................   11%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    aus Asbest ...........................  frei

6813 --   Reibungsbeläge und Waren daraus (z. B. Platten,

          Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe,

          Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen

          und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest,

          anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff,

          auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder

          anderen Stoffen:

     10   - Bremsbeläge und Bremsklötze ..................   11%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    auf der Grundlage von Asbest oder

                    anderen mineralischen Stoffen ........  frei

     90   - andere .......................................   11%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    auf der Grundlage von Asbest oder

                    anderen mineralischen Stoffen ........  frei

6814 --   Glimmer, bearbeitet und Waren aus Glimmer,

          einschließlich agglomeriertem oder

          rekonstituiertem Glimmer, auch auf einer

          Unterlage aus Papier, Pappe oder anderen

          Stoffen:

     10   - Tafeln, Platten und Streifen, aus

            agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer,

            auch auf einer Unterlage .....................    6%

     90   - andere .......................................  frei

6815 --   Waren aus Steinen oder anderen mineralischen

          Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Waren aus Graphit oder anderem Kohlenstoff,

            nicht für die Elektrotechnik .................    7%

     20   - Waren aus Torf ...............................    7%

    (90)  - andere Waren:

     91   - - Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend ..    7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

6901 00   Ziegel, Blöcke, Platten, Fliesen und andere

          keramische Waren aus kieselsaurem Fossilienmehl

          (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomeenerde) oder

          ähnlichen kieselsauren Erden ...................    6%

6902 --   Feuerfeste Ziegel, Blöcke, Platten, Fliesen und

          ähnliche feuerfeste keramische Bauelemente oder

          Bauteile, ausgenommen solche aus kieselsaurem

          Fossilienmehl oder ähnlichen kieselsauren Erden:

     10   - mehr als 50 Gewichtsprozent der Elemente Mg,

            Ca oder Cr, ausgedrückt als MgO, CaO oder

            Cr2O3, (einzeln oder zusammen) enthaltend ....    6%

     20   - mehr als 50 Gewichtsprozent Tonerde (Al2O3),

            Kieselsäure (SiO2) oder eine Mischung oder

            Verbindung dieser Stoffe enthaltend ..........    4%

     90   - andere .......................................    2%

6903 --   Andere feuerfeste keramische Waren (z. B.

          Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse,

          Stopfen, Stützen, Probiertiegel, Rohre aller Art,

          Formstücke, Stäbe), ausgenommen solche aus

          kieselsaurem Fossilienmehl oder ähnlichen

          kieselsauren Erden:

     10   - mehr als 50 Gewichtsprozent Graphit oder

            Kohlenstoff in anderer Form, sowie Mischungen

            dieser Stoffe enthaltend ....................   49,-

     20   - mehr als 50 Gewichtsprozent Tonerde (Al2O3)

            oder eine Mischung oder Verbindung von Tonerde

            und Kieselsäure (SiO2) enthaltend ............    5%

     90   - andere .......................................    5%

6904 --   Keramische Mauerziegel, Bodenblöcke, Träger-

          oder Deckensteine und dergleichen:

     10   - Mauerziegel ................................    4,5%

     90   - andere .....................................    4,5%

6905 --   Keramische Dachziegel, Elemente für Rauchfänge,

          Rauchleitungen, Bauverzierungen sowie ähnliche

          Baukeramiken:

     10   - Dachziegel ...................................    4%

     90   - andere .......................................    5%

6906 00   Keramische Rohre, Kanalrohre, Rinnsteine und

          Rohrfittings ...................................    7%

6907 --   Unglasierte keramische Bodenfliesen und -kacheln,

          Ofenkacheln oder Wandfliesen; unglasierte

          keramische Mosaiksteine und dergleichen, auch

          auf Unterlagen:

     10   - Fliesen, Würfel und ähnliche Erzeugnisse, auch

            rechteckig, deren größte Fläche in einem

            Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als

            7 cm eingeschlossen werden kann ..............    5%

     90   - andere .......................................    6%

6908 --   Glasierte keramische Bodenfliesen und -kacheln,

          Ofenkacheln oder Wandfliesen; glasierte

          keramische Mosaiksteine und dergleichen, auch

          auf Unterlagen:

     10   - Fliesen, Würfel und ähnliche Erzeugnisse, auch

            rechteckig, deren größte Fläche in einem

            Quadrat mit einer Seitenlänge von weniger als

            7 cm eingeschlossen werden kann ..............    6%

     90   - andere .......................................    8%

6909 --   Keramische Waren für Laboratorien sowie für

          chemische oder andere technische Zwecke;

          keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behälter,

          wie sie in der Landwirtschaft verwendet werden;

          keramische Töpfe, Krüge und ähnliche Behälter,

          wie sie für Transport- oder Verpackungszwecke

          verwendet werden:

    (10)  - Waren für Laboratorien sowie für chemische

            oder technische Zwecke:

     11   - - aus Porzellan ..............................    1%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     90   - andere .......................................    6%

6910 --   Keramische Ausgüsse, Waschbecken,

          Waschbeckensockel, Badewannen, Bidets,

          Klosettschalen, Klosettspülkästen, Urinale und

          ähnliche sanitäre Installationsgegenstände:

     10   - aus Porzellan ................................    6%

     90   - andere .......................................    8%

6911 --   Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren sowie

          Hygiene- und Toiletteartikel, aus Porzellan:

     10   - Tisch- und Küchenwaren .......................   11%

                                                             max

                                                           300,-

     90   - andere .......................................   11%

                                                             max

                                                           300,-

6912 00   Keramische Tisch-, Küchen- oder andere

          Haushaltswaren sowie Hygiene- und

          Toiletteartikel, ausgenommen solche aus

          Porzellan ....................................   27,5%

6913 --   Figuren und andere keramische Ziergegenstände:

     10   - aus Porzellan ................................    9%

     90   - andere .......................................   11%

6914 --   Andere-keramische Waren:

     10   - aus Porzellan ................................   10%

     90   - andere .......................................   10%

7001 00   Glasscherben, anderer Glasabfall und Glasbruch;

          Glasmasse ......................................  frei

7002 --   Glas in Form von Kugeln (andere als Mikrokugeln

          der Nr. 7018), Stangen, Stäben oder Rohren,

          nicht bearbeitet:

     10   - Kugeln .......................................    5%

     20   - Stangen oder Stäbe ...........................  frei

    (30)  - Rohre:

     31   - - aus geschmolzenem Quarz oder anderem

              geschmolzenem Siliciumdioxid ...............  frei

     32   - - aus anderem Glas, mit einem linearen

              Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr als

              5 x 10 pro Kelvin in einem Temperaturbereich

              von 0 ºC     bis 300 ºC     ................  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

7003 --   Glas, gegossen oder gewalzt, in Form von Platten,

          Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender

          oder reflektierender Schichte, aber nicht anders

          bearbeitet:

    (10)  - Platten oder Tafeln, nicht armiert:

     11   - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig (opak)

              gemacht, überfangen oder mit absorbierender

              oder reflektierender Schichte .............   70,-

                                                      Rohgewicht

     19   - - sonstige ...................................   20%

     20   - Platten oder Tafeln, armiert .................   20%

     30   - Profile ......................................    9%

7004 --   Glas, gezogen oder geblasen, in Form von Platten

          oder Tafeln, auch mit absorbierender oder

          reflektierender Schichte, aber nicht anders

          bearbeitet:

     10   - Glas, in der Masse gefärbt, undurchsichtig

            (opak) gemacht, überfangen oder mit

            absorbierender oder reflektierender Schichte    77,-

                                                      Rohgewicht

     90   - anderes Glas ...............................    8,5%

7005 --   Floatglas, sowie auf einer Seite oder auf beiden

          Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in

          Form von Platten oder Tafeln, auch mit

          absorbierender oder reflektierender Schichte,

          aber nicht anders bearbeitet:

     10 - Glas, nicht armiert, mit absorbierender oder

          reflektierender Schichte .......................    7%

                                                             min

                                                            49,-

    (20)  - anderes Glas, nicht armiert:

     21   - - in der Masse gefärbt, undurchsichtig

              (opak) gemacht, überfangen oder nur

              geschliffen ................................    7%

                                                             min

                                                            49,-

     29   - - sonstige ...................................    7%

                                                             min

                                                            49,-

     30   - Glas, armiert ................................    7%

                                                             min

                                                            49,-

7006 00   Glas der Nummer 7003, 7004 oder 7005, gebogen,

          an den Kanten bearbeitet, graviert, durchlocht,

          emailliert oder anders bearbeitet, weder gerahmt

          noch in Verbindung mit anderen Stoffen .........    9%

7007 --   Sicherheitsglas aus gehärtetem (getempertem)

          oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas):

    (10)  - gehärtetes (getempertes) Sicherheitsglas:

     11   - - in Größe und Form für den Einbau in Land-,

              Luft-, Wasser- oder andere Fahrzeuge

              geeignet ...................................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

    (20)  - mehrschichtiges Sicherheitsglas (Verbundglas):

     21   - - in Größe und Form für den Einbau in Land-,

              Luft-, Wasser- oder andere Fahrzeuge

              geeignet .................................   300,-

                                                      Rohgewicht

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Windschutzscheiben .................  frei

     29   - - sonstige ..................................  300,-

                                                      Rohgewicht

7008 00   Mehrschichtisolierverglasungen .................    9%

7009 --   Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich

          Rückspiegel:

     10   - Rückspiegel für Fahrzeuge ....................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - nicht gerahmt ..............................    9%

     92   - - gerahmt ....................................    9%

7010 --   Flaschen, Korbflaschen, Flakons, Töpfe, Tiegel,

          Phiolen, Ampullen und andere Behältnisse, aus

          Glas, wie sie zum Transport oder zur Verpackung

          von Waren verwendet werden; Konservengläser;

          Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas:

     10   - Ampullen .....................................   12%

     90   - andere:

            A - Korbflaschen .............................    6%

            B - andere ...................................   27%

7011 --   Offene Glaskolben und offene Glasrohre, Glasteile

          davon, nicht ausgerüstet, für elektrische Lampen,

          Kathodenstrahlröhren und dergleichen:

     10   - für elektrische Beleuchtung ..................    6%

     20   - für Kathodenstrahlröhren .....................    6%

     90   - andere .......................................    6%

7012 00   Glaskolben für Vakuumisolierflaschen und für

          andere Behälter mit Vakuumisolierung ...........    8%

7013 --   Glaswaren, wie sie bei Tisch, in der Küche,

          für Toilettezwecke, im Büro, für die

          Innendekoration oder für ähnliche Zwecke

          verwendet werden (ausgenommen solche der

          Nr. 7010 oder 7018):

     10   - aus Glaskeramik ..............................   30%

    (20)  - Trinkgläser, ausgenommen solche aus

            Glaskeramik:

     21   - - aus Bleikristall ...........................   30%

     29   - - sonstige ...................................   30%

    (30)  - Glaswaren, wie sie bei Tisch (ausgenommen

            Trinkgläser) oder in der Küche verwendet

            werden, ausgenommen solche aus Glaskeramik:

     31   - - aus Bleikristall ...........................   30%

     32   - - aus Glas, mit einem linearen

              Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr als

              5 x 10 pro Kelvin in einem Temperaturbereich

              von 0 ºC     bis 300 ºC     ................    6%

     39   - - sonstige ...................................   30%

    (90)  - andere Glaswaren:

     91   - - aus Bleikristall ...........................   30%

     99   - - sonstige ...................................   30%

7014 00   Glaswaren für Signalzwecke und optische Elemente

          aus Glas (andere als solche der Nr. 7015), nicht

          optisch bearbeitet .............................   20%

7015 --   Uhrgläser und ähnliche Gläser, Gläser für

          nichtkorrigierende oder korrigierende Brillen,

          gewölbt, gebogen oder ähnlich bearbeitet, jedoch

          nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und

          Hohlkugelsegmente, aus Glas, für die Erzeugung

          solcher Gläser:

     10   - Gläser für korrigierende Brillen .............    6%

     90   - andere .......................................    7%

7016  --  Bodenplatten, Bausteine, Dachziegel,

            Fliesen und andere Waren aus gepreßtem

            oder geformtem Glas, auch armiert, wie

            sie für Bau- oder Konstruktionszwecke

            verwendet werden; Glaswürfel und andere

            Kleinwaren aus Glas, auch auf

            Unterlagen, für Mosaike oder ähnliche

            Zierzwecke; Kunstverglasungen und

            dergleichen; vielzelliges Glas oder

            Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten,

            Schalen oder ähnlichen Formen:

     10   - Glaswürfel und andere Kleinwaren aus Glas,

            auch auf Unterlagen, für Mosaike oder ähnliche

            Zierzwecke ...................................    9%

     90   - andere .......................................    6%

7017 --   Waren aus Glas, für Laboratorien sowie für

          hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch

          mit Skalen oder Eichzeichen:

     10   - aus geschmolzenem Quarz oder anderem

            geschmolzenem Siliciumdioxid .................    7%

     20   - aus anderem Glas, mit einem linearen

            Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr als

            5 x 10 pro Kelvin in einem Temperaturbereich

            von 0 ºC     bis 300 ºC     ..................    7%

     90   - andere .......................................    7%

7018 --   Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen

          oder Schmucksteinen und ähnliche Kleinwaren, aus

          Glas, sowie Waren daraus, ausgenommen

          Phantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen

          Prothesen; Zier- und Phantasiegegenstände aus

          lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen

          Phantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem

          Durchmesser von 1 mm oder weniger:

     10   - Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen

            oder Schmucksteinen und ähnliche Kleinwaren,

            aus Glas .....................................   10%

     20   - Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser

            von 1 mm oder weniger ........................   10%

     90   - andere .......................................    7%

7019 --   Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren

          daraus (z. B. Garne oder Gewebe):

     10   - Vorgarne (Lunten), Glasseidenstränge (Rovings),

            Garne und Stapelfasern .......................    3%

     20   - Gewebe, einschließlich Bänder ................    9%

    (30)  - Vliese, Matten, Matratzen, Platten und

            ähnliche nichtgewebte Waren:

     31   - - Matten .....................................  frei

     32   - - Vliese .....................................  frei

     39   - - sonstige ...................................   10%

     90   - andere .......................................    9%

7020 00   Andere Waren aus Glas...........................   10%

7101 --   Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet

          oder assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt

          oder montiert; nicht assortierte echte Perlen

          oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der

          Versendung vorübergehend aufgereiht:

     10   - echte Perlen .................................  frei

    (20)  - Zuchtperlen:

     21   - - roh ........................................  frei

     22   - - bearbeitet .................................  frei

7102 --   Diamanten, auch bearbeitet, weder gefaßt noch

          montiert:

     10   - nicht sortiert ...............................  frei

    (20)  - Industriediamanten:

     21   - - roh oder nur gesägt, gespalten, gerieben

              oder rauh geschliffen ......................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

    (30)  - andere Diamanten:

     31   - - roh oder nur gesägt, gespalten, gerieben

              oder rauh geschliffen ......................  frei

     39   - - sonstige ...................................  frei

7103 --   Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und

          Schmucksteine, auch bearbeitet oder assortiert,

          weder aufgereiht noch gefaßt oder montiert;

          nicht assortierte Edelsteine (ausgenommen

          Diamanten) und Schmucksteine, zur Erleichterung

          der Versendung vorübergehend aufgereiht:

     10   - roh oder nur gesägt oder grob bearbeitet .....  frei

    (90)  - anders bearbeitet:

     91   - - Rubine, Saphire und Smaragde ...............  frei

    99   - - sonstige ....................................  frei

7104 --   Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine

          oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder

          assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder

          montiert; nicht assortierte synthetische oder

          rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine,

          zur Erleichterung der Versendung vorübergehend

          aufgereiht:

    10   - piezoelektrische Quarze .......................    3%

    20   - andere, roh, nur gesägt oder grob bearbeitet ..  frei

    90   - andere ........................................    3%

7105 --   Staub und Pulver, von natürlichen oder

          synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen:

    10   - von Diamanten .................................  frei

    90   - andere ........................................  frei

7106 --   Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht

          bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von Pulver:

    10   - Pulver ........................................    5%

    (90)  - andere:

     91   - - nicht bearbeitet ...........................  frei

     92   - - Halbzeug ...................................    5%

7107 00   Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht

          bearbeitet oder als Halbzeug ...................    6%

7108 --   Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet, als

          Halbzeug oder in Form von Pulver:

    (10)  - nicht für Münzzwecke:

     11   - - Pulver .....................................    5%

     12   - - andere unbearbeitete Formen ................  frei

     13   - - Halbzeug ...................................    5%

     20   - für Münzzwecke ..............    .............  frei

7109 00   Unedle Metalle oder Silber, mit Gold plattiert,

          nicht bearbeitet oder als Halbzeug .............    6%

7110 --   Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder in

          Form von Pulver:

    (10)  - Platin:

     11   - - nicht bearbeitet oder in Form von Pulver ...  frei

     19   - - andere .....................................    5%

    (20)  - Palladium:

     21   - - nicht bearbeitet oder in Form von Pulver ...  frei

     29   - - andere .....................................    5%

    (30)  - Rhodium:

     31   - - nicht bearbeitet oder in Form von Pulver ...  frei

     39   - - andere .....................................    5%

    (40)  - Iridium, Osmium und Ruthenium:

     41   - - nicht bearbeitet oder in Form von Pulver ...  frei

     49   - - andere .....................................    5%

7111 00   Unedle Metalle, Silber oder Gold, mit Platin

          plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug ..    6%

7112 --   Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder

          Edelmetallplattierungen:

     10   - von Gold, einschließlich mit Gold plattierte

            Metalle, ausgenommen Aschen und Abfälle, die

            andere Edelmetalle enthalten .................  frei

     20   - von Platin, einschließlich mit Platin

            plattierte Metalle, ausgenommen Aschen und

            Abfälle, die andere Edelmetalle enthalten ....  frei

     90   - andere .......................................  frei

7113 --   Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen

          oder Edelmetallplattierungen:

    (10)  - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen

            plattiert oder überzogen:

     11   - - aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen

              plattiert oder überzogen:

              A - mit Diamanten, Perlen, Smaragden oder

                  Korunden; Halbwaren ....................    6%

              B - andere .................................   10%

     19   - - aus anderen Edelmetallen, auch mit

              Edelmetallen plattiert oder überzogen:

              A - mit Diamanten, Perlen, Smaragden oder

                  Korunden; Halbwaren ....................    5%

              B - andere .................................    9%

     20   - aus unedlen Metallen, mit Edelmetallen

            plattiert ....................................    9%

7114 --   Gold- und Silberschmiedearbeiten und Teile davon,

          aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen:

    (10)  - aus Edelmetallen, auch mit Edelmetallen

            plattiert oder überzogen:

     11   - - aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen

              plattiert oder überzogen ...................   10%

     19   - - aus anderen Edelmetallen, auch mit

              Edelmetallen plattiert oder überzogen ......    6%

     20   - aus unedlen Metallen, mit Edelmetallen

            plattiert ....................................   10%

7115 --   Andere Waren aus Edelmetallen oder

          Edelmetallplattierungen:

     10   - Katalysatoren in Form von Drahtgeweben oder

            Gittern, aus Platin ..........................    6%

     90   - andere .......................................    4%

7116 --   Waren aus echten Perlen, Zuchtperlen,

          Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder

          rekonstituierten Steinen:

     10   - aus echten Perlen oder Zuchtperlen:

            A - nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder

                andere Zutaten ...........................  frei

            B - anders ...................................   10%

     20   - aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen

            oder rekonstituierten Steinen:

            A - nur aufgereiht, ohne Verschlüsse oder

                andere Zutaten ...........................  frei

            B - anders ...................................    6%

7117 --   Phantasieschmuck:

    (10)  - aus unedlen Metallen, auch versilbert,

            vergoldet oder platiniert:

     11   - - Manschettenknöpfe und ähnliche Knöpfe ......    9%

     19   - - sonstige ...................................   10%

     90   - andere .......................................   10%

7118 --   Münzen:

     10   - Münzen (ausgenommen Goldmünzen), die keine

            gesetzlichen Zahlungsmittel sind .............  frei

     90   - andere .......................................  frei

          Nationale Anmerkung

          1 - Weißblech und Weißband sind flachgewalzte

              Erzeugnisse mit einer Stärke von

              weniger als 0,5 mm, und mit einer

              Überzugsschichte aus Zinn mit einem Gehalt

              von 97 Gewichtsprozent oder mehr.

7201 --   Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken

          oder anderen Rohformen:

     10   - nicht legiertes Roheisen mit einem Gehalt an

            Phosphor von 0,5 Gewichtsprozent oder weniger . frei

     20   - nicht legiertes Roheisen mit einem Gehalt an

            Phosphor von mehr als 0,5 Gewichtsprozent ....    2%

     30   - legiertes Roheisen ...........................    2%

     40   - Spiegeleisen .................................  frei

7202 --   Ferrolegierungen:

    (10)  - Ferromangan:

     11   - - mit einem Gehalt von mehr als

              2 Gewichtsprozent Kohlenstoff ..............  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

    (20)  - Ferrosilicium:

     21   - - mit einem Gehalt von mehr als

              55 Gewichtsprozent Silicium ................  frei

     29   - - sonstige ...................................    2%

     30   - Ferrosiliciummangan ..........................  frei

    (40)  - Ferrochrom:

     41   - - mit einem Gehalt von mehr als

              4 Gewichtsprozent Kohlenstoff ..............  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - Ferrosiliciumchrom ...........................  frei

     60   - Ferronickel ..................................  frei

     70   - Ferromolybdän ................................  frei

     80   - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram ........  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan ..........  frei

     92   - - Ferrovanadium ..............................    4%

     93   - - Ferroniob ..................................  frei

     99   - - sonstige:

              A - Ferrophosphor mit einem Phosphorgehalt

                  von mehr als 3%, jedoch weniger als

                  15 Gewichtesprozent (Anm.: richtig:

                  Gewichtsprozent) ......................     4%

              B - sonstige ..............................   frei

7203 --   Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene

          Eisenerzeugnisse und andere

          Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets

          oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit

          von mindestens 99,94 Gewichtsprozent, in

          Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen:

     10   - durch direkte Reduktion von Eisenerz

            gewonnene Eisenerzeugnisse ..................   frei

     90   - andere .......................................    2%

7204 --   Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

          Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl:

     10   - Abfälle und Schrott, aus Gußeisen ............  frei

    (20)  - Abfälle und Schrott, aus legiertem Stahl:

     21   - - aus rostfreiem Stahl .......................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Abfälle und Schrott, aus verzinntem Eisen

            oder Stahl ...................................  frei

    (40)  - andere Abfälle und Schrott:

     41   - - Drehspäne, Hobelspäne, Schleifspäne,

              Sägestaub, Feilspäne, Schneid- und

              Stanzabfälle, auch paketiert ...............  frei

     49   - - sonstige ...................................  frei

     50   - Abfallblöcke .................................  frei

7205 --   Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen,

          Eisen oder Stahl:

     10   - Körner .......................................    4%

    (20)  - Pulver:

     21   - - aus legiertem Stahl ........................    4%

     29   - - sonstiges ..................................    4%

7206 --   Eisen und nicht legierter Stahl in Form von

          Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen

          (ausgenommen Eisen der Nr. 7203):

     10   - Rohblöcke (Ingots) ...........................    4%

     90   - andere .......................................    4%

7207 --   Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

    (10)  - mit einem Gehalt von weniger als

            0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

     11   - - mit rechteckigem (einschließlich

              quadratischem) Querschnitt und einer Breite

              von weniger als der zweifachen Stärke:

              A - geschmiedet ............................    4%

              B - anderes ................................    5%

     12   - - andere, mit rechteckigem (nicht

              quadratischem) Querschnitt:

              A - geschmiedet ............................    4%

              B - anderes ................................    5%

     19   - - sonstige:

              A - geschmiedet einschließlich

                  Schmiedehalbzeug .......................    7%

              B - anderes ................................    9%

     20   - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder

            mehr Kohlenstoff:

            A - geschmiedet einschließlich

                Schmiedehalbzeug .........................    8%

            B - anderes ..................................    6%

7208 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

          legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

          oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch

          überzogen:

    (10)  - in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke

            von weniger als 3 mm und einer

            Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

            Stärke von 3 mm oder mehr und einer

            Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

     11   - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm ........    5%

     12   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

              aber nicht mehr als 10 mm ..................    5%

     13   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

              weniger als 4,75 mm ........................    5%

     14   - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm ......    5%

    (20)  - andere, in Rollen, nur warmgewalzt:

     21   - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm ........    5%

     22   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

              aber nicht mehr als 10 mm ..................    5%

     23   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

              weniger als 4,75 mm ........................    5%

     24   - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm ......    5%

    (30)  - nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer

            Stärke von weniger als 3 mm und einer

            Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

            Stärke von 3 mm oder mehr und einer

            Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

     31   - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

              gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder

              weniger und einer Stärke von nicht weniger

              als 4 mm, ohne Oberflächenmuster ...........    4%

     32   - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm  10%

     33   - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

              mehr, aber nicht mehr als 10 mm ............   10%

     34   - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

              mehr, aber weniger als 4,75 mm .............   10%

     35   - - sonstige, mit einer Stärke von weniger

              als 3 mm .................................    9,5%

    (40)  - andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:

     41   - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

              gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder

              weniger und einer Stärke von nicht weniger

              als 4 mm, ohne Oberflächenmuster ...........    4%

     42   - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm  10%

     43   - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder

              mehr, aber nicht mehr als 10 mm ............   10%

     44   - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder

              mehr, aber weniger als 4,75 mm .............   10%

     45   - - sonstige, mit einer Stärke von weniger

              als 3 mm .................................    9,5%

     90   - andere:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet ....................    8%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten..............    8%

                2 - sonstige .............................   14%

7209 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

          legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

          oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch

          überzogen:

    (10)  - in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke

            von weniger als 3 mm und einer

            Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

            Stärke von 3 mm oder mehr und einer

            Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

     11   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr ........   14%

     12   - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

              weniger als 3 mm ...........................   11%

     13   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

              nicht mehr als 1 mm ........................   12%

     14   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm ....   11%

    (20)  - andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:

     21   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr ........   14%

     22   - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

              weniger als 3 mm ...........................   11%

     23   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

              nicht mehr als 1 mm ........................   12%

     24   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm ....   10%

    (30)  - nicht in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer

            Stärke von weniger als 3 mm und einer

            Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder einer

            Stärke von 3 mm oder mehr und einer

            Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

     31   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr ........   14%

     32   - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

              weniger als 3 mm ...........................   11%

     33   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

              nicht mehr als 1 mm ........................   12%

     34   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm ....   11%

    (40)  - andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:

     41   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr ........   14%

     42   - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

              weniger als 3 mm ...........................   11%

     43   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

              nicht mehr als 1 mm ........................   12%

     44   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm ....   10%

     90   - andere:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet ....................    5%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    8%

                2 - sonstige .............................   14%

7210  --  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

            nicht legiertem Stahl, mit einer Breite

            von 600 mm oder mehr, plattiert oder

            überzogen:

    (10)  - verzinnt:

     11   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................   10%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

     12   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................    5%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

     20   - verbleit, einschließlich Mattbleche:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet ....................   10%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    9%

                2 - sonstige .............................   14%

    (30)  - elektrolytisch verzinkt:

     31   - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als

              3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

              275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

              mehr und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................   11%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

     39   - - sonstige:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................   11%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

    (40)  - anders verzinkt:

     41   - - gewellt:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................   11%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

     49   - - sonstige:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ..................   11%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch oder

                      rechteckig zugeschnitten ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   14%

     50   - mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden

            überzogen:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet ....................   10%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    9%

                2 - sonstige .............................   14%

     60   - mit Aluminium überzogen:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet ....................   10%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    9%

                2 - sonstige .............................   14%

        70  - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit

              Kunststoff überzogen:

              A - quadratisch oder rechteckig, nur

                  oberflächenbearbeitet ............       10%

              B - andere:

                  1 - nur anders als quadratisch

                      oder rechteckig zugeschnitten        9%

                  2 - sonstige .....................       14%

     90   - andere:

            A - versilbert, vergoldet, platiniert oder

                emailliert ...............................    7%

            B - andere:

                1 - quadratisch oder rechteckig, nur

                    oberflächenbearbeitet, einschließlich

                    plattiert ............................   10%

                2 - sonstige:

                    a - nur anders als quadratisch oder

                        rechteckig zugeschnitten .........    9%

                    b - anders ...........................   14%

7211 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

          legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger

          als 600 mm, weder plattiert noch überzogen:

    (10)  - nur warmgewalzt, mit einer Stärke von weniger

            als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

            275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

            mehr und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

     11   - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

              gewalzt, mit einer Breite von mehr als

              150 mm und einer Stärke von nicht weniger

              als 4 mm, nicht in Rollen, ohne

              Oberflächenmuster ..........................    4%

     12   - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

              oder mehr ..................................   10%

     19   - - sonstige ...................................   10%

    (20)  - andere, nur warmgewalzt:

     21   - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

              gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm

              und einer Stärke von nicht weniger als 4 mm,

              nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster ....    4%

     22   - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm

              oder mehr ..................................   10%

     29   - - sonstige ...................................   10%

     30   - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von weniger

            als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

            275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

            mehr und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm .....   12%

            B - andere ...................................   12%

    (40)  - andere, nur kaltgewalzt:

     41   - - mit einem Gehalt von weniger als

              0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm ...   12%

              B - andere:

                  1 - in Rollen, zur Herstellung von

                      Weißband ...........................   12%

                  2 - sonstige ...........................   12%

     49   - - sonstige:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm ...   12%

              B - andere .................................   12%

     90   - andere:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                1 - nur oberflächenbearbeitet ............    7%

                2 - sonstige .............................   12%

            B - andere ...................................   12%

7212  --  Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder

            nicht legiertem Stahl, mit einer Breite

            von weniger als 600 mm, plattiert oder

            überzogen:

     10   - verzinnt:

            A - Weißblech und -band, nur

                oberflächenbearbeitet ....................    5%

            B - andere:

                1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                    a - nur oberflächenbearbeitet ........    8%

                    b - anders ...........................   14%

                2 - sonstige .............................    8%

    (20)  - elektrolytisch verzinkt:

     21   - - aus Stahl, mit einer Starke von weniger

              als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

              275 MPa, oder mit einer Stärke von 3 mm oder

              mehr und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                  1 - nur oberflächenbearbeitet ..........   11%

                  2 - sonstige ...........................   14%

              B - andere .................................   12%

     29   - - sonstige:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                  1 - nur oberflächenbearbeitet ..........   11%

                  2 - sonstige ...........................   14%

              B - andere .................................   12%

     30   - anders verzinkt:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                1 - nur oberflächenbearbeitet ............   11%

                2 - sonstige .............................   14%

            B - andere ...................................   12%

        40  - mit Farbe bestrichen, lackiert oder

              mit Kunststoff überzogen:

            A - Weißblech und -band, nur lackiert ........    5%

            B - andere:

                1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                    a - nur oberflächenbearbeitet ........   10%

                    b - anders ...........................   14%

                2 - sonstige .............................   12%

     50   - anders überzogen:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                1 - versilbert, vergoldet, platiniert oder

                    emailliert ...........................    7%

                2 - sonstige:

                    a - nur oberflächenbearbeitet ........   10%

                    b - anders ...........................   14%

            B - andere ...................................   12%

     60   - plattiert:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                1 - nur oberflächenbearbeitet ............    8%

                2 - sonstige .............................   14%

            B - andere:

                1 - nur plattiert:

                    a - warmgewalzt ......................    6%

                    b - kaltgewalzt ......................   12%

                2 - sonstige .............................    9%

7213 --   Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

     10   - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,

            Rippen, Rillen oder anderen Verformungen .....   10%

     20   - aus Automatenstahl ...........................   10%

    (30)  - andere, mit einem Gehalt von weniger als

            0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

     31   - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem

              Durchmesser von weniger als 14 mm ..........   10%

     39   - - sonstige ...................................   10%

    (40)  - andere, mit einem Gehalt von

            0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber weniger

            als 0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

     41   - - mit kreisförmigem Querschnitt und einem

              Durchmesser von weniger als 14 mm ..........   10%

     49   - - sonstige ...................................   10%

     50   - andere, mit einem Gehalt von

            0,6 Gewichtsprozent oder mehr Kohlenstoff ....    8%

7214 --   Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

          legiertem Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt,

          warmgezogen oder warm stranggepreßt, auch nach

          dem Walzen verwunden:

     10   - geschmiedet ..................................    9%

     20   - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen,

            Rippen, Rillen oder anderen Verformungen, oder

            nach dem Walzen verwunden ....................   10%

     30   - aus Automatenstahl ...........................   10%

     40   - andere, mit einem Gehalt von weniger als

            0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff .............   10%

     50   - andere, mit einem Gehalt von

            0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber weniger

            als 0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff ..........   10%

     60   - andere, mit einem Gehalt von

            0,6 Gewichtsprozent oder mehr Kohlenstoff ....    8%

7215 --   Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

          legiertem Stahl:     10   - aus Automatenstahl, nur

           kalt hergestellt oder

            kalt fertiggestellt ..........................    9%

     20   - andere, nur kalt hergestellt oder kalt

            fertiggestellt, mit einem Gehalt von weniger

            als 0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff .........    9%

     30   - andere, nur kalt hergestellt oder kalt

            fertiggestellt, mit einem Gehalt von

            0,25 Gewichtsprozent oder mehr, aber weniger

            als 0,6 Gewichtsprozent Kohlenstoff ..........    9%

     40   - andere, nur kalt hergestellt oder kalt

            fertiggestellt, mit einem Gehalt von

            0,6 Gewichtsprozent oder mehr Kohlenstoff ....    8%

     90   - andere:

            A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt, nur plattiert .............    6%

            B - andere ...................................    9%

7216  --  Profile aus Eisen oder nicht legiertem

            Stahl:

     10   - U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

            Höhe von weniger als 80 mm ...................    9%

    (20)  - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

            Höhe von weniger als 80 mm:

     21   - - L-Profile ..................................    9%

     22   - - T-Profile ..................................    9%

    (30)  - U-, I- oder H-Profile, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

            Höhe von 80 mm oder mehr:

     31   - - U-Profile ..................................    9%

     32   - - I-Profile ..................................    9%

     33   - - H-Profile ..................................    9%

     40   - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt, mit einer

            Höhe von 80 mm oder mehr .....................    9%

     50   - andere Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen

            oder warm stranggepreßt ......................    9%

     60   - Profile, nur kalt hergestellt oder kalt

            fertiggestellt ...............................    9%

        90  - andere:

              A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                  stranggepreßt, nur plattiert .....       7%

              B - andere ...........................       7%

7217 --   Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

    (10)  - mit einem Gehalt von weniger als

            0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

     11   - - nicht überzogen, auch poliert ..............   14%

     12   - - verzinkt ...................................   14%

     13   - - mit anderen unedlen Metallen überzogen .....   14%

     19   - - sonstige ...................................   14%

    (20)  - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder

            mehr, aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent

            Kohlenstoff:

     21   - - nicht überzogen, auch poliert ..............   14%

     22   - - verzinkt ...................................   14%

     23   - - mit anderen unedlen Metallen überzogen .....   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

    (30)  - mit einem Gehalt von 0,6 Gewichtsprozent oder

            mehr Kohlenstoff:

     31   - - nicht überzogen, auch poliert ..............    9%

     32   - - verzinkt ...................................    9%

     33   - - mit anderen unedlen Metallen überzogen .....    9%

     39   - - sonstige ...................................    9%

7218 --   Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots)

          oder anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem

          Stahl:

     10   - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen ......    3%

     90   - andere:

            A - geschmiedet einschließlich

                Schmiedehalbzeug .........................    5%

            B - anders ...................................    4%

7219 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,

          mit einer Breite von 600 mm oder mehr:

    (10)  - nur warmgewalzt, in Rollen:

     11   - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm ........    7%

     12   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

              aber nicht mehr als 10 mm ..................    7%

     13   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

              weniger als 4,75 mm ........................    7%

     14   - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm ......    7%

    (20)  - nur warmgewalzt, nicht in Rollen:

     21   - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm ........    8%

     22   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

              aber nicht mehr als 10 mm ..................    8%

     23   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

              weniger als 4,75 mm ........................    8%

     24   - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm ......    8%

    (30)  - nur kaltgewalzt:

     31   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr .....   10%

     32   - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber

              weniger als 4,75 mm ........................   10%

     33   - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber

              weniger als 3 mm ...........................   10%

     34   - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber

              nicht mehr als 1 mm ........................   10%

     35   - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm ....   10%

     90   - andere:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet, einschließlich

                plattiert ................................    9%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    9%

                2 - sonstige .............................   10%

7220 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl,

          mit einer Breite von weniger als 600 mm:

    (10)  - nur warmgewalzt:

     11   - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr .....    8%

     12   - - mit einer Stärke von weniger als 4,75 mm ...    8%

     20   - nur kaltgewalzt:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm .....   10%

            B - andere ...................................    9%

     90   - andere:

            A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                1 - nur oberflächenbearbeitet,

                    einschließlich plattiert .............    9%

                2 - sonstige .............................   10%

            B - andere:

                1 - warmgewalzt, nur plattiert ...........    5%

                2 - sonstige .............................    9%

7221 00   Walzdraht aus rostfreiem Stahl .................    8%

7222 --   Stangen und Stäbe aus rostfreiem Stahl; Profile

          aus rostfreiem Stahl:

     10   - Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt ..........    8%

     20   - Stangen und Stäbe, nur kalt hergestellt oder

            kalt fertiggestellt ..........................    8%

     30   - andere Stangen und Stäbe:

            A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt, nur plattiert .............    5%

            B - andere .................................    8,5%

     40   - Profile:

            A - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt, auch nur plattiert ........    7%

            B - andere .................................    8,5%

7223 00   Draht aus rostfreiem Stahl .....................    9%

7224 --   Anderer legierter Stahl in Form von Rohblöcken

          (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

          anderem legierten Stahl:

     10   - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen ......    3%

     90   - andere:

            A - geschmiedet einschließlich

                Schmiedehalbzeug .........................    5%

            B - anders ...................................    4%

7225 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten

          Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr:

     10   - aus Silicium-Elektro-Stahl ...................    6%

     20   - aus Schnellarbeitsstahl:

            A - nur warmgewalzt ..........................    7%

            B - nur kaltgewalzt ..........................   10%

            C - andere:

                1 - quadratisch oder rechteckig, nur

                    oberflächenbearbeitet, einschließlich

                    plattiert ............................    7%

                2 - sonstige:

                    a - nur anders als quadratisch oder

                        rechteckig zugeschnitten .........    9%

                    b - anders ...........................   10%

     30   - andere, nur warmgewalzt, in Rollen ...........    7%

     40   - andere, nur warmgewalzt, nicht in Rollen .....    8%

     50   - andere, nur kaltgewalzt ......................   10%

     90   - andere:

            A - quadratisch oder rechteckig, nur

                oberflächenbearbeitet, einschließlich

                plattiert ................................    9%

            B - andere:

                1 - nur anders als quadratisch oder

                    rechteckig zugeschnitten .............    9%

                2 - sonstige .............................   10%

7226 --   Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten

          Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm:

     10   - aus Silicium-Elektro-Stahl:

            A - nur warmgewalzt ..........................    7%

            B - anders:

                1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm .    6%

                2 - sonstige .............................    9%

     20   - aus Schnellarbeitsstahl:

            A - nur warmgewalzt ..........................    8%

            B - nur kaltgewalzt:

                1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm .   10%

                2 - sonstige .............................    9%

            C - andere:

                1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                    a - nur oberflächenbearbeitet,

                        einschließlich plattiert .........    8%

                    b - andere ...........................   10%

                2 - sonstige:

                    a - warmgewalzt, nur plattiert .......    6%

                    b - andere ...........................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - nur warmgewalzt ............................    8%

     92   - - nur kaltgewalzt:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm ...   10%

              B - andere .................................    9%

     99   - - sonstige:

              A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

                  1 - nur oberflächenbearbeitet,

                      einschließlich plattiert ...........    9%

                  2 - sonstige ...........................   10%

              B - andere:

                  1 - warmgewalzt, nur plattiert .........    5%

                  2 - sonstige ...........................    9%

7227 --   Walzdraht aus anderem legierten Stahl:

     10   - aus Schnellarbeitsstahl ......................    8%

     20   - aus Silicium-Mangan-Stahl ....................    8%

     90   - andere .......................................    8%

7228 --   Stangen und Stäbe, aus anderem legierten Stahl;

          Profile aus anderem legierten Stahl;

          Hohlbohrstangen und -stäbe, aus legiertem oder

          nicht legiertem Stahl:

     10   - Stangen und Stäbe aus Schnellarbeitsstahl:

            A - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt ............................    8%

            B - andere:

                1 - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                    stranggepreßt, nur plattiert .........    5%

                2 - sonstige .............................    8%

     20   - Stangen und Stäbe aus Silicium-Mangan-Stahl:

            A - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt ............................    8%

            B - andere:

                1 - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                    stranggepreßt, nur plattiert .........    5%

                2 - sonstige .............................    8%

     30   - andere Stangen und Stäbe, nur warmgewalzt,

            warmgezogen oder warm stranggepreßt ..........    8%

     40   - andere Stangen und Stäbe, nur geschmiedet ....    8%

     50   - andere Stangen und Stäbe, nur kalt hergestellt

            oder nur kalt fertiggestellt .................    8%

     60   - andere Stangen und Stäbe:

            A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt, nur plattiert .............    5%

            B - sonstige .................................    9%

     70   - Profile:

            A - nur warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                stranggepreßt ............................    8%

            B - andere:

                1 - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

                    stranggepreßt, nur plattiert .........    5%

                2 - sonstige .............................    8%

     80   - Hohlbohrstangen und -stäbe:

            A - aus legiertem Stahl ......................    9%

            B - aus nicht legiertem Stahl ................    8%

7229 --   Draht aus anderem legierten Stahl:

     10   - aus Schnellarbeitsstahl ......................    9%

     20   - aus Silicium-Mangan-Stahl ....................    9%

     90   - anderer ......................................    9%

7301 --   Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch

          gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;

          geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl:

     10   - Spundwandeisen ...............................    5%

     20   - Profile ......................................    8%

7302  --  Bahnbaumaterial aus Eisen oder Stahl,

            und zwar: Schienen, Leitschienen,

            Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke,

            Zungenverbindungsstangen und anderes

            Material für Kreuzungen oder Weichen,

            Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle,

            Stuhlkeile, Unterlagsplatten,

            Klemmplatten, Spurplatten und

            Spurstangen sowie andere, nur für das

            Verbinden oder Befestigen von Schienen

            geeignetes Material:

        10  - Schienen:

              A - Stromschienen mit einem Leiter aus

                  Nichteisenmetall .................       9%

              B - andere ...........................       10%

     20   - Bahnschwellen ................................   10%

     30   - Weichenzungen, Herzstücke,

            Zungenverbindungsstangen und anderes Material

            für Kreuzungen oder Weichen ..................   10%

     40   - Laschen und Unterlagsplatten:

            A - gewalzt ..................................   10%

            B - andere ...................................    8%

     90   - andere:

            A - Leitschienen .............................   10%

            B - andere ...................................    7%

7303 00   Rohre und Hohlprofile, aus Gußeisen ............    9%

7304  --  Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus

            Eisen (ausgenommen aus Gußeisen) oder

            Stahl:

     10   - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

            Gasfernleitungen verwendet werden ............    5%

        20  - Futterrohre, Steigrohre und

              Bohrgestänge, wie sie für das Bohren

              nach oder Fördern von Öl oder Gas

              verwendet werden .....................       5%

    (30)  - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

            Eisen oder nicht legiertem Stahl:

     31   - - kaltgezogen oder kaltgewalzt ...............    5%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

     39   - - sonstige ...................................    5%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

    (40)  - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

            rostfreiem Stahl:

     41   - - kaltgezogen oder kaltgewalzt ...............    5%

              ex 41 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

     49   - - sonstige ...................................    5%

              ex 49 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

    (50)  - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

            anderem legierten Stahl:

     51   - - kaltgezogen oder kaltgewalzt ...............    5%

              ex 51 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

     59   - - sonstige ...................................    5%

              ex 59 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Rohre mit Fittings, für Gas- und

                      Flüssigkeitsleitungen geeignet .....  frei

     90   - andere .......................................    5%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

7305  --  Andere Rohre (zB geschweißt, genietet),

            mit einem inneren und äußeren

            kreisförmigen Querschnitt und einem

            äußeren Durchmesser von mehr als

            406,4 mm, aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

            Gasfernleitungen verwendet werden:

     11   - - mit verdecktem Lichtbogen längsgeschweißt ..   12%

     12   - - anders längsgeschweißt .....................   12%

     19   - - sonstige ...................................   12%

        20  - Futterrohre, wie sie für das Bohren

              nach oder Fördern von Öl oder Gas

              verwendet werden .....................       12%

    (30)  - andere, geschweißt:

     31   - - längsgeschweißt ............................   12%

     39   - - sonstige ...................................   12%

     90   - andere .......................................   12%

7306  --  Andere Rohre und Hohlprofile (zB

            geschweißt, genietet, gefalzt oder mit

            einfach aneinandergelegten Rändern), aus

            Eisen oder Stahl:

     10   - Leitungsrohre, wie sie für Öl- oder

            Gasfernleitungen verwendet werden ............   12%

        20  - Futterrohre und Steigrohre, wie sie

              für das Bohren nach oder Fördern von

              Öl oder Gas verwendet werden .........       12%

     30   - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

            Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem

            Stahl ........................................   12%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

     40   - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

            Querschnitt, aus rostfreiem Stahl ............   12%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

     50   - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

            Querschnitt, aus anderem legierten Stahl .....   12%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

     60   - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem

            Querschnitt ..................................   12%

            ex 60 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

     90   - andere .......................................   12%

7307 --   Rohrfittings (z. B. Kupplungen, Kniestücke,

          Muffen), aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - Gußfittings:

     11   - - aus nicht schmiedbarem Gußeisen ............    9%

     19   - - sonstige ...................................    9%

    (20)  - andere, aus rostfreiem Stahl:

     21   - - Flansche ...................................    9%

     22   - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit

              Gewinde ....................................    9%

     23   - - Stumpfschweißfittings ......................    9%

     29   - - sonstige ...................................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - Flansche ...................................    9%

     92   - - Kniestücke, Rohrbogen und Muffen, mit

              Gewinde ....................................    9%

     93   - - Stumpfschweißfittings ......................    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

7308  --  Konstruktionen (mit Ausnahme der

            vorgefertigten Gebäude der Nr. 9406)

            sowie deren Teilen (zB Brücken und

            Brückenelemente, Schleusentore, Türme,

            Gittermaste, Dächer, Dachstühle, Türen

            und Fenster und deren Rahmen und Stöcke,

            Türschwellen, Rolläden, Geländer,

            Säulen, Pfeiler), aus Eisen oder Stahl;

            für Konstruktionszwecke vorgearbeitete

            Bleche, Stangen, Profile, Rohre und

            dergleichen, aus Eisen oder Stahl:

     10   - Brücken und Brückenteile .....................    8%

     20   - Türme und Gittermaste ........................    8%

     30   - Türen und Fenster und deren Rahmen und Stöcke,

            sowie Türschwellen ...........................    8%

        40  - Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial       8%

     90   - andere .......................................    8%

7309 00   Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

          Behältnisse für Stoffe aller Art (ausgenommen

          für verdichtete oder verflüssigte Gase), aus

          Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von

          mehr als 300 Liter, auch mit Innenauskleidung

          oder Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische

          oder wärmetechnische Einrichtung ...............    7%

7310 --   Tanks, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und

          ähnliche Behältnisse für Stoffe aller Art

          (ausgenommen für verdichtete oder verflüssigte

          Gase), aus Eisen oder Stahl, mit einem

          Fassungsvermögen von 300 Liter oder weniger,

          auch mit Innenauskleidung oder Wärmeisolierung,

          jedoch ohne mechanische oder wärmetechnische

          Einrichtung:

     10   - mit einem Fassungsvermögen von 50 Liter oder

            mehr .........................................    8%

    (20)  - mit einem Fassungsvermögen von weniger als

            50 Liter:

     21   - - Dosen, die durch Schweißen, Löten oder

              Falzen verschlossen werden .................    8%

     29   - - sonstige ...................................    8%

7311 00   Behältnisse für verdichtete oder verflüssigte

          Gase, aus Eisen oder Stahl .....................    8%

7312 --   Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und ähnliche

          Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen

          isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik:

     10   - Litzen, Seile und Kabel ......................   17%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings .........................  frei

     90   - andere .......................................   17%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings .........................  frei

7313 00   Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene

          Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, sowie

          lose miteinander verwundene Doppeldrähte, wie

          sie für Umzäunungen verwendet werden, aus Eisen

          oder Stahl .....................................   14%

7314  --  Gewebe (einschließlich endlose Gewebe),

            Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder

            Stahldraht; Streckbleche aus Eisen oder

            Stahl:

    (10)  - Gewebe:

     11   - - aus rostfreiem Stahl .......................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     20   - Gitter und Geflechte, an den Kreuzungspunkten

            verschweißt, aus Draht mit einer größten

            Querschnittsabmessung von 3 mm oder mehr und

            einer Maschengröße von 100 cm2 oder mehr .....    8%

        30  - andere Gitter und Geflechte, an den

              Kreuzungspunkten verschweißt .........       8%

    (40)  - andere Gitter und Geflechte:

     41   - - verzinkt ...................................    8%

        42  - - mit Kunststoff überzogen ...........       8%

     49   - - sonstige ...................................    8%

     50   - Streckbleche .................................    7%

7315 --   Ketten und deren Teile, aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - Gelenkketten und deren Teile:

     11   - - Rollenketten ...............................    8%

     12   - - sonstige Ketten ............................    8%

     19   - - Teile ......................................    8%

     20   - Gleitschutzketten ............................    8%

    (80)  - andere Ketten:

     81   - - Stegketten .................................    8%

     82   - - andere Ketten mit geschweißten Gliedern ....    8%

     89   - - sonstige ...................................    8%

     90   - andere Teile  ................................    8%

7316 00   Schiffsanker und Draggen sowie deren Teile, aus

          Eisen oder Stahl ...............................  frei

7317 00   Nägel, Stifte, Reißnägel, gewellte Nägel,

          zugespitzte, gewellte oder abgeschrägte Klammern

          (ausgenommen solche der Nr. 8305) und ähnliche

          Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Köpfen aus

          anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Köpfen

          aus Kupfer .....................................    7%

7318  --  Schrauben, Bolzen, Muttern,

            Schwellenschrauben, Schraubhaken,

            Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben

            (einschließlich Federringscheiben) und

            ähnliche Waren aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - mit Gewinde:

     11   - - Schwellenschrauben .........................   14%

     12   - - andere Holzschrauben .......................   14%

     13   - - Schraubhaken und Ringschrauben .............   14%

     14   - - gewindeformende Schrauben ..................   14%

     15   - - andere Schrauben und Bolzen, auch mit

              zugehörigen Muttern oder Unterlegscheiben ..   14%

     16   - - Muttern ....................................   14%

     19   - - sonstige ...................................   14%

    (20)  - ohne Gewinde:

     21   - - Federringscheiben und andere

              Sicherungsscheiben .........................   14%

     22   - - andere Unterlegscheiben ....................   14%

     23   - - Nieten .....................................   14%

     24   - - Splinte und Keile ..........................   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

7319 --   Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,

          Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche

          Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen

          oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und

          ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Näh-, Stopf- und Sticknadeln .................    7%

     20   - Sicherheitsnadeln ............................    7%

     30   - Stecknadeln und ähnliche Nadeln ..............    7%

     90   - andere .......................................   15%

7320 --   Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl:

     10   - Blattfedern und Federblätter dafür ...........    7%

     20   - Schraubenfedern ..............................    7%

     90   - andere .......................................    7%

7321  --  Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde

            (einschließlich der auch für

            Zentralheizungen verwendbaren),

            Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher,

            Warmhalteplatten und ähnliche nicht

            elektrische Haushaltsgeräte und Teile

            davon, aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - Kochgeräte und Warmhalteplatten:

     11   - - für gasförmige Brennstoffe oder sowohl für

              gasförmige als auch für andere Brennstoffe .    8%

     12   - - für flüssige Brennstoffe ...................    8%

     13   - - für feste Brennstoffe ......................    8%

    (80)  - andere Geräte:

        81  - - für gasförmige Brennstoffe oder

                sowohl für gasförmige als auch für

                andere Brennstoffe .................       8%

     82   - - für flüssige Brennstoffe ...................    8%

     83   - - für feste Brennstoffe ......................    8%

     90   - Teile ........................................    8%

7322 --   Heizkörper für Zentralheizungen, nicht

          elektrisch beheizt, sowie Teile davon, aus Eisen

          oder Stahl; Warmlufterzeuger und -verteiler

          (einschließlich solcher, die auch frische oder

          klimatisierte Luft verteilen können), nicht

          elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem

          Ventilator oder Gebläse, sowie Teile davon,

          aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - Heizkörper und Teile davon:

     11   - - aus Gußeisen ..............................  133,-

     19   - - sonstige ...................................   10%

     90   - andere .......................................   10%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Warmlufterzeuger und -verteiler,

                    ausgenommen Teile davon ..............  frei

7323 --   Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und

          Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder

          Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und

          ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren und

          dergleichen, aus Eisen oder Stahl:

     10   - Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen,

            Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern,

            Polieren und dergleichen .....................    6%

    (90)  - andere:

     91   - - aus Gußeisen, nicht emailliert .............    8%

     92   - - aus Gußeisen, emailliert ...................    8%

     93   - - aus rostfreiem Stahl .......................    9%

     94   - - aus Eisen (ausgenommen Gußeisen) oder Stahl,

              emailliert .................................    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

73Z4 --   Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

          Teile davon, aus Eisen oder Stahl:

     10   - Abwaschbecken und Waschbecken, aus rostfreiem

            Stahl ........................................    9%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - Badewannen:

     21   - - aus Gußeisen, auch emailliert ..............    7%

     29   - - sonstige ...................................   10%

     90   - andere, einschließlich Teile .................    9%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

7325 --   Andere Gußwaren aus Eisen oder Stahl:

     10   - aus nicht schmiedbarem Gußeisen ..............   12%

    (90)  - andere:

     91   - - Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper .........   12%

     99   - - sonstige ...................................   12%

7326 --   Andere Waren aus Eisen oder Stahl:

    (10)  - freiformgeschmiedet oder gesenkgeschmiedet,

            aber nicht weiter bearbeitet:

     11   - - Mahlkugeln und ähnliche Mahlkörper .........    7%

     19   - sonstige .....................................    7%

     20   - Waren aus Eisen- oder Stahldraht .............   10%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - andere .......................................   10%

7401 --   Kupfermatten; Zementkupfer (gefälltes Kupfer):

     10   - Kupfermatten .................................  frei

     20   - Zementkupfer (gefälltes Kupfer) ..............  frei

7402 00   Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden für die

          elektrolytische Raffination ....................  frei

7403 --   Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,

          unverarbeitet:

    (10)  - Kupfer, raffiniert:

     11   - - Kathoden und Kathodenabschnitte ............  frei

     12   - - Drahtbarren ................................  frei

     13   - - Knüppel ....................................  frei

     19   - - sonstiges ..................................  frei

    (20)  - Kupferlegierungen:

     21   - - Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) ..........  frei

     22   - - Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze) ...........  frei

     23   - - Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel)

              oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

              (Neusilber) ................................  frei

     29   - - sonstige Kupferlegierungen (ausgenommen

              Kupfervorlegierungen der Nr. 7405) .........  frei

7404 00   Abfälle und Schrott, aus Kupfer ................  frei

7405 00   Kupfervorlegierungen ...........................    1%

7406 --   Pulver und Flitter, aus Kupfer:

     10   - Pulver ohne lamellenförmige Struktur .........    8%

     20   - Pulver mit lamellenförmiger Struktur; Flitter .   8%

7407 --  Stangen, Stäbe und Profile, aus Kupfer:

     10   - aus raffiniertem Kupfer ......................    5%

    (20)  - aus Kupferlegierungen:

     21   - - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) ......    5%

     22   - - aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel)

              oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

              (Neusilber) ................................    5%

     29   - - sonstige ...................................    5%

7408 --   Draht aus Kupfer: -

    (10)  - aus raffiniertem Kupfer:

     11   - - mit einer größten Querschnittsabmessung von

              mehr als 6 mm ..............................    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

    (20)  - aus Kupferlegierungen:

     21   - - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) ......    5%

     22   - - aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel)

              oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

              (Neusilber) ................................    5%

     29   - - sonstige ...................................    5%

7409 --   Platten, Bleche und Bänder, aus Kupfer, mit

          einer Stärke von mehr als 0,15 mm:

    (10)  - aus raffiniertem Kupfer:

     11   - - in Rollen ..................................    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

    (20)  - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing):

     21   - - in Rollen ..................................    5%

     29   - - sonstige ...................................    5%

    (30)  - aus Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze):

     31   - - in Rollen ..................................    5%

     39   - - sonstige ...................................    5%

     40   - aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel)

            oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

            (Neusilber) ..................................    5%

     90   - aus anderen Kupferlegierungen ................    5%

7410 --   Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch

          bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff oder

          ähnlichen Stoffen unterlegt), mit einer Stärke

          (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger:

    (10)  - nicht unterlegt:

     11   - - aus raffiniertem Kupfer ....................    6%

     12   - - aus Kupferlegierungen ......................    6%

    (20)  - unterlegt:

     21   - - aus raffiniertem Kupfer ....................    7%

     22   - - aus Kupferlegierungen ......................    7%

7411 --   Rohre aus Kupfer:

     10   - aus raffiniertem Kupfer ......................    7%

    (20)  - aus Kupferlegierungen:

     21   - - aus Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) ......    7%

     22   - - aus Kupfer-Nickel-Legierungen (Kupfernickel)

              oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen

              (Neusilber) ................................    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

7412 --   Rohrfittings (z. B. Kupplungen, Kniestücke und

          Muffen) aus Kupfer:

     10   - aus raffiniertem Kupfer ......................    8%

     20   - aus Kupferlegierungen ........................    8%

7413 00   Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus

          Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für

          die Elektrotechnik .............................    8%

          ex - gemäß dem Übereinkommen über den Handel

               mit Zivilluftfahrzeugen und unter

               Zollaufsicht:

               mit Fittings ..............................  frei

7414 --   Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter

          und Geflechte, aus Kupferdraht; Streckbleche

          aus Kupfer:

     10   - endlose Gewebe für Maschinen ................     7%

     90   - andere ......................................     8%

7415 --   Nägel, Stifte, Reißnägel, zugespitzte Klammern

          (ausgenommen solche der Nr. 8305) und ähnliche

          Waren, aus Kupfer oder solche aus Eisen oder

          Stahl mit Köpfen aus Kupfer; Schrauben, Bolzen,

          Muttern, Schraubhaken, Nieten, Keile, Splinte,

          Unterlegscheiben (einschließlich

          Federringscheiben) und ähnliche Waren, aus

          Kupfer:

     10   - Nägel und Stifte, Reißnägel, zugespitzte

            Klammern und ähnliche Waren ..................    6%

    (20)  - andere Waren, ohne Gewinde:

     21   - - Unterlegscheiben (einschließlich

              Federringscheiben) .........................    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

    (30)  - andere Waren, mit Gewinde:

     31   - - Holzschrauben ..............................    7%

     32   - - andere Schrauben; Bolzen und Muttern .......    7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

7416 00   Federn aus Kupfer ..............................    6%

7417 00   Koch- und andere Heizgeräte, wie sie

          üblicherweise im Haushalt verwendet werden,

          nicht elektrisch, sowie deren Teile, aus Kupfer .  14%

7418 --   Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und

          Teile davon, aus Kupfer; Schwämme, Putzlappen,

          Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern,

          Polieren und dergleichen, aus Kupfer; Sanitär-,

          Hygiene- oder Toiletteartikel und Teile davon,

          aus Kupfer:

     10   - Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

            und Teile davon; Schwämme, Putzlappen,

            Handschuhe und ähnliche Waren zum Scheuern,

            Polieren und dergleichen .....................   12%

     20   - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

            Teile davon ..................................   12%

7419 --   Andere Waren aus Kupfer:

     10   - Ketten und Teile davon .......................    9%

    (90)  - andere Waren:

     91   - - gegossen, gepreßt, freiformgeschmiedet oder

              gesenkgeschmiedet, aber nicht weiter

              bearbeitet .................................    8%

     99   - - sonstige .................................    9,5%

7501 --   Nickelmatten, Nickeloxidsinter und andere

          Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie:

     10   - Nickelmatten .................................  frei

     20   - Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse

            der Nickelmetallurgie ........................  frei

7502 --   Nickel, unverarbeitet:

     10   - Nickel, nicht legiert ........................  frei

     20   - Nickellegierungen ............................  frei

7503 00   Abfälle und Schrott, aus Nickel ................  frei

7504 00   Pulver und Flitter, aus Nickel .................    6%

7505 --   Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel:

    (10)  - Stangen, Stäbe und Profile:

     11   - - aus nicht legiertem Nickel .................    7%

     12   - - aus Nickellegierungen ......................    7%

    (20)  - Draht:

     21   - - aus nicht legiertem Nickel .................    7%

     22   - - aus Nickellegierungen ......................    7%

7506 --   Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Nickel:

     10   - aus nicht legiertem Nickel ...................    6%

     20   - aus Nickellegierungen ........................    6%

7507 --   Rohre und Rohrfittings (z. B. Kupplungen,

          Kniestücke und Muffen), aus Nickel:

    (10)  - Rohre:

     11   - - aus nicht legiertem Nickel .................    6%

     12   - - aus Nickellegierungen ......................    6%

     20   - Rohrfittings .................................    6%

7508 00   Andere Waren aus Nickel ........................    8%

7601 --   Aluminium, unverarbeitet:

     10   - Aluminium, nicht legiert ....................  140,-

     20 - Aluminiumlegierungen ..........................  140,-

7602 00   Abfälle und Schrott, aus Aluminium ............   49,-

7603 --   Pulver und Flitter, aus Aluminium:

     10 - Pulver ohne lamellenförmige Struktur ...........    8%

     20 - Pulver mit lamellenförmiger Struktur; Flitter ..    8%

7604 --   Stangen, Stäbe und Profile, aus Aluminium:

     10   - aus nicht legiertem Aluminium ................   11%

    (20)  - aus Aluminiumlegierungen:

     21   - - Hohlprofile ................................   15%

     29   - - sonstige ...................................   11%

7605 --   Draht aus Aluminium:

    (10)  - aus nicht legiertem Aluminium:

     17   - - mit einer größten Querschnittsabmessung

              von mehr als 7 mm ..........................   11%

     19   - - sonstige ...................................   11%

    (20)  - aus Aluminiumlegierungen:

     21   - - mit einer größten Querschnittsabmessung

              von mehr als 7 mm ..........................   11%

     29   - - sonstige ...................................   11%

7606 --   Platten, Bleche und Bänder, aus Aluminium,

          mit einer Stärke von mehr als 0,2 mm:

    (10)  - rechteckig (einschließlich quadratisch):

     11   - - aus nicht legiertem Aluminium:

              A - nur gewalzt ............................   11%

              B - andere .................................   15%

     12   - - aus Aluminiumlegierungen:

              A - nur gewalzt ............................   11%

              B - andere .................................   15%

    (90)  - andere:

     91   - - aus nicht legiertem Aluminium ..............   15%

     92   - - aus Aluminiumlegierungen ...................   15%

7607 --   Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch

          bedruckt oder mit Papier, Pappe, Kunststoff oder

          ähnlichen Stoffen unterlegt, mit einer Stärke

          (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger:

    (10)  - nicht unterlegt:

     11   - - nur gewalzt:

              A - mit einer Stärke von mehr als 0,15 mm ..    7%

              B - andere .................................   11%

     19   - - sonstige ...................................   11%

     20   - unterlegt ....................................   11%

7608 --   Rohre aus Aluminium:

     10   - aus nicht legiertem Aluminium ................   15%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

     20   - aus Aluminiumlegierungen .....................   15%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

7609 00   Rohrfittings (z. B. Kupplungen, Kniestücke und

          Muffen) aus Aluminium ..........................    8%

7610 --   Konstruktionen (mit Ausnahme der vorgefertigten

          Gebäude der Nr. 9406) sowie deren Teile

          (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme,

          Gittermaste, Dächer, Dachstühle, Türen und

          Fenster und deren Rahmen und Stöcke,

          Türschwellen, Geländer, Säulen, Pfeiler), aus

          Aluminium; für Konstruktionszwecke vorgearbeitete

          Bleche, Stangen, Profile, Rohre und dergleichen:

     10   - Tore, Türen, Fenster und deren Rahmen und

            Stöcke sowie Türschwellen ....................    9%

     90   - andere .......................................    9%

7611 00   Sammelbehälter, Tanks, Fässer und ähnliche

          Behältnisse, für Stoffe aller Art (ausgenommen

          für verdichtete oder verflüssigte Gase), aus

          Aluminium, mit einem Fassungsvermögen von mehr

          als 300 Liter, auch mit Innenauskleidung oder

          Wärmeisolierung, jedoch ohne mechanische oder

          wärmetechnische Ausrüstung .....................    9%

7612 --   Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche

          Behältnisse (einschließlich der

          Verpackungsröhrchen und Tuben), für Stoffe

          aller Art (ausgenommen für verdichtete oder

          verflüssigte Gase), aus Aluminium, mit einem

          Fassungsvermögen von 300 Liter oder weniger,

          auch mit Innenauskleidung oder Wärmeisolierung,

          jedoch ohne mechanische oder wärmetechnische

          Ausrüstung:

     10   - Tuben ........................................    9%

     90   - andere .......................................    9%

7613 00   Behältnisse für verdichtete oder verflüssigte

          Gase, aus Aluminium ............................    9%

7614 --   Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus

          Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse

          für die Elektrotechnik:

     10   - mit Stahlseele ...............................    8%

     90   - andere .......................................    8%

7615 --   Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren und

          Teile davon, aus Aluminium; Schwämme, Putzlappen,

          Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern,

          Polieren und dergleichen, aus Aluminium;

          Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

          Teile davon, aus Aluminium:

     10   - Tisch-, Küchen- oder andere Haushaltswaren

            und Teile davon; Schwämme, Putzlappen,

            Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern,

            Polieren und dergleichen .....................   11%

     20   - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

            Teile davon ..................................   11%

7616 --   Andere Waren aus Aluminium:

     10   - Nägel, Stifte, zugespitzte Klammern

            (ausgenommen solche der Nr. 8305), Schrauben,

            Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Nieten, Keile,

            Splinte, Unterlegscheiben und ähnliche Waren .    8%

     90   - andere .......................................    8%

7801 --   Blei, unverarbeitet:

     10   - raffiniertes Blei ............................    4%

    (90)  - anderes:

     91   - - Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes

              anderes Element enthaltend .................    4%

     99   - - sonstige ...................................    4%

7802 00   Abfälle und Schrott, aus Blei ..................  frei

7803 00   Stangen, Stäbe, Profile und Drähte, aus Blei ...    6%

7804 --   Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Blei;

          Pulver und Flitter, aus Blei:

    (10)  - Platten, Bleche, Bänder und Folien:

     11   - - Bleche, Bänder und Folien, mit einer Stärke

              (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger ...    8%

     19   - - sonstige ...................................    7%

     20   - Pulver und Flitter ...........................    8%

7805 00   Rohre und Rohrfittings (z. B. Kupplungen,

          Kniestücke und Muffen), aus Blei ...............    7%

7806 00   Andere Waren aus Blei ..........................    8%

7901 --   Zink, unverarbeitet:

    (10)  - Zink, nicht legiert:

     11   - - mit einem Gehalt von 99,99 Gewichtsprozent

              oder mehr an Zink ..........................    2%

     12   - - mit einem Gehalt von weniger als

              99,99 Gewichtsprozent an Zink ..............    2%

     20   - Zinklegierungen ..............................    2%

7902 00   Abfälle und Schrott, aus Zink ..................  frei

7903 --   Staub, Pulver und Flitter, aus Zink:

     10   - Zinkstaub ....................................    8%

     90   - andere .......................................    8%

7904 00   Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Zink ....    6%

7905 00   Platten, Bleche, Bänder und Folien, aus Zink ...    7%

7906 00   Rohre und Rohrfittings (z. B. Kupplungen,

          Kniestücke und Muffen), aus Zink ...............    7%

7907 --   Andere Waren aus Zink:

     10   - Dachrinnen, Firstbleche, Dachfenster und

            andere geformte Waren zu Bauzwecken ..........    7%

     90   - andere Waren .................................    8%

8001 --   Zinn, unverarbeitet:

     10   - Zinn, nicht legiert ..........................  frei

     20   - Zinnlegierungen ..............................    1%

8002 00   Abfälle und Schrott, aus Zinn ..................  frei

8003 00   Stangen, Stäbe, Profile und Draht, aus Zinn ....    5%

8004 00   Platten, Bleche und Bänder, aus Zinn, mit einer

          Stärke von mehr als 0,2 mm .....................    5%

8005 --   Folien und dünne Bänder, aus Zinn (auch bedruckt

          oder mit Papier, Pappe, Kunststoff oder

          ähnlichen Stoffen unterlegt), mit einer Stärke

          (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger; Pulver

          und Flitter, aus Zinn:

     10   - Folien und dünne Bänder ......................    7%

     20   - Pulver und Flitter ...........................    8%

8006 00   Rohre und Rohrfittings (z. B. Kupplungen,

          Kniestücke und Muffen), aus Zinn ...............    5%

8007 00   Andere Waren aus Zinn ..........................    8%

8101 --   Tungsten (Wolfram) und Waren daraus,

          einschließlich Abfälle und Schrott:

     10   - Pulver .......................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Tungsten, unverarbeitet, einschließlich der

              nur durch Sintern hergestellten Stangen und

              Stäbe; Abfälle und Schrott .................  frei

     92   - - Stangen und Stäbe, ausgenommen solche, die

              nur durch Sintern hergestellt worden sind,

              Profile, Platten, Bleche, Bänder und Folien .   7%

     93   - - Draht ......................................    7%

              ex 93 - mit einer größten

                      Querschnittsabmessung von weniger

                      als 0,26 mm .......................  252,-

     99   - - sonstige ...................................    7%

8102 --   Molybdän und Waren daraus, einschließlich

          Abfälle und Schrott:

     10   - Pulver .......................................    5%

    (90)  - andere:

     91   - - Molybdän, unverarbeitet, einschließlich der

              nur durch Sintern hergestellten Stangen und

              Stäbe; Abfälle und Schrott .................  frei

     92   - - Stangen und Stäbe, ausgenommen solche, die

              nur durch Sintern hergestellt worden sind,

              Profile, Platten, Bleche, Bänder und Folien .   7%

     93   - - Draht ......................................    7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8103 --   Tantal und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott:

     10   - Tantal, unverarbeitet, einschließlich der nur

            durch Sintern hergestellten Stangen und Stäbe;

            Abfälle und Schrott; Pulver ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

8104 --   Magnesium und Waren daraus, einschließlich

          Abfälle und Schrott:

    (10)  - Magnesium, unverarbeitet:

     11   - - mit einem Magnesiumgehalt von mindestens

              99,8 Gewichtsprozent .......................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Abfälle und Schrott ..........................  frei

     30   - Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert;

            Pulver .......................................    3%

     90   - andere .......................................    5%

8105 --   Kobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse der

          Kobaltmetallurgie; Kobalt und Waren daraus,

          einschließlich Abfälle und Schrott:

     10   - Kobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse

            der Kobaltmetallurgie; Kobalt, unverarbeitet;

            Abfälle und Schrott; Pulver ..................  frei

     90   - andere .......................................  frei

8106 00   Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott ....................................  frei

8107 --   Cadmium und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott:

     10   - Cadmium, unverarbeitet; Abfälle und Schrott;

            Pulver .......................................    4%

     90   - andere .......................................    4%

8108 --   Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott:

     10   - Titan, unverarbeitet, Abfälle und Schrott;

            Pulver .......................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Rohre mit Fittings, für Gas- und

                    Flüssigkeitsleitungen geeignet .......  frei

8109 --   Zirkonium und Waren daraus, einschließlich

          Abfälle und Schrott:

     10   - Zirkonium, unverarbeitet; Abfälle und Schrott;

            Pulver .......................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

8110 00   Antimon und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott ....................................    2%

8111 00   Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfälle

          und Schrott ....................................  frei

8112 --   Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium,

          Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und

          Thallium und Waren aus diesen Metallen,

          einschließlich Abfälle und Schrott:

    (10)  - Beryllium:     11   - - unverarbeitet; Abfälle und

Schrott; Pulver ..  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - Chrom ........................................  frei

     30   - Germanium ....................................  frei

     40   - Vanadium .....................................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - unverarbeitet; Abfälle und Schrott; Pulver .  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

8113 00   Cermets (Metallkeramiken) und Waren daraus,

          einschließlich Abfälle und Schrott .............  frei

8201  --  Spaten, Schaufeln, Krampen (Spitzhauen),

            Hauen (Hacken), Gabeln, Rechen und

            Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und

            ähnliche Hauwerkzeuge; Geflügelscheren,

            Gartenscheren und ähnliche Scheren;

            Sensen, Sicheln, Heumesser,

            Heckenscheren, Keile und andere

            Handwerkzeuge für die Landwirtschaft,

            den Gartenbau und die Forstwirtschaft:

     10   - Spaten und Schaufeln .........................   14%

     20   - Gabeln .......................................   12%

     30   - Krampen (Spitzhauen), Hauen (Hacken), Rechen

            und Schaber ..................................   14%

     40   - Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche

            Hauwerkzeuge .................................   12%

        50  - Gartenscheren und ähnliche mit einer

              Hand zu betätigende Scheren

              (einschließlich Geflügelscheren) .....       8%

     60   - Heckenscheren, Baumscheren und ähnliche

            Scheren, mit zwei Händen zu betätigen ........   12%

     90   - andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft,

            den Gartenbau und die Forstwirtschaft ........   11%

8202 --   Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich

          Frässägeblätter und nichtgezahnte Sägeblätter):

     10   - Handsägen ....................................    9%

     20   - Bandsägeblätter ..............................    6%

    (30)  - Kreissägeblätter (einschließlich

            Frässägeblätter):

     31   - - mit arbeitendem Teil aus Stahl .............    9%

     32   - - mit arbeitendem Teil aus anderen Stoffen ...   11%

     40   - Sägeketten ...................................   10%

    (90)  - andere Sägeblätter:

     91   - - Langsägeblätter für die Metallbearbeitung ..    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

8203 --   Feilen, Raspeln, Beißzangen und andere Zangen

          (einschließlich Schneidzangen), Pinzetten,

          Scheren zum Schneiden von Metallen,

          Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen,

          Lochzangen und ähnliche Handwerkzeuge:

     10   - Feilen, Raspeln und ähnliche Werkzeuge .......   17%

     20   - Beißzangen und andere Zangen (einschließlich

            Schneidzangen), Pinzetten und ähnliche

            Werkzeuge ....................................   17%

     30   - Scheren zum Schneiden von Metallen und

            ähnliche Werkzeuge ...........................   12%

     40   - Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen,

            Lochzangen und ähnliche Werkzeuge ............   15%

8204 --   Schraubenschlüssel und Spannschlüssel

          (einschließlich Drehmomentschlüssel), zum

          Handgebrauch; auswechselbare

          Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff:

    (10)  - Schraubenschlüssel und Spannschlüssel, zum

            Handgebrauch:

     11   - - mit nicht verstellbarer Spannweite .........   22%

     12   - - mit verstellbarer Spannweite ...............   22%

     20   - auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch

            mit Griff ....................................   22%

8205 --   Handwerkzeuge (einschließlich gefaßte

          Glasschneidediamanten), anderweitig weder

          genannt noch inbegriffen; Lötlampen und ähnliche

          Lampen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche

          Waren, ausgenommen Zubehör für oder Teile von

          Werkzeugmaschinen; Ambosse, tragbare Schmieden;

          Schleifapparate für Hand- oder Fußbetrieb:

     10   - Bohrwerkzeuge und Gewindeschneid- oder

            Gewindebohrwerkzeuge .........................   19%

     20   - Hämmer, einschließlich Vorschlaghämmer .......   14%

     30   - Hobel, Stechbeitel, Hohlbeitel und ähnliche

            Schneidwerkzeuge für die Holzbearbeitung .....   16%

     40   - Schraubenzieher ..............................   19%

    (50)  - andere Handwerkzeuge (einschließlich gefaßte

            Glasschneidediamanten):

     51   - - für den Haushalt ...........................   14%

     59   - - sonstige ...................................   19%

     60   - Lötlampen und ähnliche Lampen ................   20%

     70   - Schraubstöcke, Schraubzwingen und ähnliche

            Waren ........................................   19%

     80   - Ambosse; tragbare Schmieden; Schleifapparate

            für Hand- oder Fußbetrieb ....................    6%

     90   - Zusammenstellungen von Waren aus mindestens

            zwei der vorstehenden Unternummern ...........   19%

8206 00   Werkzeuge aus mindestens zwei der Nummern 8202

          bis 8205, in Zusammenstellungen für den

          Kleinverkauf aufgemacht ........................   19%

8207 --   Auswechselbare Werkzeuge für mechanische oder

          nichtmechanische Handwerkzeuge oder

          Werkzeugmaschinen (z. B. zum Treiben, Stanzen,

          Lochen, Gewindeschneiden oder Gewindebohren,

          Bohren, Räumen, Ausweiten, Fräsen, Drehen,

          Schrauben), einschließlich Zieheisen oder

          Preßmatrizen zum Ziehen oder Strangpressen von

          Metallen, sowie Erd-, Gesteins- und

          Tiefbohrwerkzeuge:

    (10)  - Erd-, Gesteins- und Tiefbohrwerkzeuge:

     11   - - mit arbeitendem Teil aus gesinterten

              Metallcarbiden oder Cermets

              (Metallkeramiken) ..........................   22%

     12   - - mit arbeitendem Teil aus sonstigen Stoffen .   22%

     20   - Zieheisen oder Preßmatrizen zum Ziehen oder

            Strangpressen von Metallen ...................   22%

     30   - Werkzeuge zum Treiben, Stanzen oder Lochen ...   22%

     40   - Werkzeuge zum Gewindeschneiden oder

            Gewindebohren ................................   19%

     50   - Werkzeuge zum Bohren, andere als solche zum

            Gesteinsbohren ...............................   21%

     60   - Werkzeuge zum Räumen oder Ausweiten ..........   16%

     70   - Werkzeuge zum Fräsen .........................   16%

     80   - Werkzeuge zum Drehen .........................   19%

     90   - andere auswechselbare Werkzeuge ..............   21%

8208 --   Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder

          für mechanische Geräte:

     10   - für die Metallbearbeitung ....................    7%

     20   - für die Holzbearbeitung ......................    7%

     30   - für Küchenmaschinen oder für Maschinen für

            die Nahrungsmittelindustrie ..................    7%

     40   - für Maschinen für die Landwirtschaft, den

            Gartenbau oder für die Forstwirtschaft .......    7%

     90   - andere .......................................    7%

8209 00   Plättchen, Stäbchen, Spitzen und dergleichen,

          für Werkzeuge, nicht gefaßt, aus gesinterten

          Metallcarbiden oder Cermets (Metallkeramiken) ..    8%

8210 00   Handbetriebene mechanische Geräte, mit einem

          Gewicht von 10 kg oder weniger, die zum

          Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von

          Speisen oder Getränken verwendet werden ........   10%

8211 --   Messer mit schneidender Klinge, auch gezahnt

          (einschließlich Gärtnermesser), und Klingen

          dafür, ausgenommen Messer der Nummer 8208:

     10   - in Zusammenstellungen ........................   23%

    (90)  - andere:

     91   - - Tischmesser mit feststehender Klinge .......   23%

     92   - - andere Messer mit feststehender Klinge .....   12%

     93   - - Messer mit anderer als feststehender Klinge,

              einschließlich klappbare Gärtnermesser .....    9%

     94   - - Klingen ....................................   14%

8212 --   Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen

          (einschließlich Klingenrohlinge im Band):

     10   - Rasiermesser und Rasierapparate ..............    4%

     20   - Rasierklingen für Sicherheitsrasierapparate,

            einschließlich Klingenrohlinge im Band .......    6%

     90   - andere Teile .................................    4%

8213 00   Scheren (einschließlich Schneiderscheren und

          ähnliche Scheren) und Scherenblätter ...........    7%

8214 --   Andere Messerschmiedwaren (z. B.

          Haarschneidemaschinen, Scherapparate, Hackmesser

          für Fleischhauer oder für den Küchengebrauch,

          Wiegemesser, Papiermesser); Messerschmiedwaren

          für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich

          Nagelfeilen) und Zusammenstellungen solcher

          Waren:

     10   - Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser,

            Bleistiftspitzer und Bleistiftspitzerklingen .    4%

     20   - Messerschmiedwaren für die Hand- oder

            Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) und

            Zusammenstellungen solcher Waren .............    7%

     90   - andere .......................................    6%

8215 --   Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel,

          Tortenschaufeln, Fischmesser, Buttermesser,

          Zuckerzangen und ähnliche Küchen- oder

          Tischgeräte:

     10   - in Zusammenstellungen, die mindestens einen

            versilberten, vergoldeten oder platinierten

            Gegenstand enthalten .........................   17%

     20   - andere Zusammenstellungen ....................   17%

    (90)  - andere:

     91   - - versilbert, vergoldet oder platiniert ......   17%

     99   - - sonstige ...................................   17%

8301 --   Vorhängeschlösser und andere Schlösser (mit

          Schlüssel, durch Kombination oder elektrisch zu

          betätigen), aus unedlen Metallen; Verschlüsse

          und Verschlußbügel, mit Schlössern, aus unedlen

          Metallen; Schlüssel für diese Waren, aus unedlen

          Metallen:

     10   - Vorhängeschlösser ............................   10%

     20   - Schlösser wie sie für Motorfahrzeuge verwendet

            werden .......................................    6%

     30   - Schlösser wie sie für Möbel verwendet werden .   10%

     40   - andere Schlösser; Sicherheitsriegel ..........   10%

     50   - Verschlüsse und Verschlußbügel, mit Schlössern    8%

     60   - Teile ........................................   10%

     70   - Schlüssel, gesondert zur Abfertigung gestellt .  10%

8302 --   Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen

          Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster,

          Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer,

          Truhen, Kassetten und dergleichen; Hutablagen,

          Huthaken, Konsolen und ähnliche Waren, aus

          unedlen Metallen; Laufrollen oder Laufräder, mit

          Befestigungsvorrichtungen aus unedlen Metallen;

          automatische Türschließer aus unedlen Metallen:

     10   - Scharniere ...................................   10%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Laufrollen oder Laufräder ....................   10%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - andere Beschläge und ähnliche Waren, für

            Motorfahrzeuge geeignet ......................   10%

    (40)  - andere Beschläge und ähnliche Waren:

     41   - - Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude    10%

     42   - - andere, für Möbel geeignet .................   10%

              ex 42 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     49   - - sonstige ...................................   10%

              ex 49 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     50   - Hutablagen, Huthaken, Konsolen und ähnliche

            Waren ........................................   10%

     60   - automatische Türschließer ....................   10%

            ex 60 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8303 00   Panzerschränke, Türen und Fächer für

          Stahlkammern, Sicherheitskassetten und ähnliche

          Waren, aus unedlen Metallen ....................    8%

8304 00   Sortierkästen, Karteikästen, Ablegekästen,

          Manuskriptständer, Schreibzeugablagen,

          Stempelständer und ähnliche Büro- oder

          Schreibtischausstattungen, aus unedlen Metallen,

          ausgenommen Büromöbel der Nummer 9403 ..........    8%

8305 --   Mechaniken für Loseblattordner oder Schnellhefter,

          Briefklemmen, Heftecken, Büroklammern,

          Karteireiter und ähnliche Büroartikel, aus

          unedlen Metallen; Heftklammern in Stapelform

          (z. B. für Büros, Tapezierer, Verpackungszwecke),

          aus unedlen Metallen:

     10   - Mechaniken für Loseblattordner oder

            Schnellhefter ................................   15%

     20   - Heftklammern in Stapelform ...................    8%

     90   - andere, einschließlich Teile .................   15%

8306 --   Glocken, Klingeln, Gongs und ähnlichen Waren,

          nicht elektrisch, aus unedlen Metallen;

          Statuetten und andere Ziergegenstände, aus

          unedlen Metallen; Rahmen für Photographien,

          Bilder oder ähnliches, aus unedlen Metallen;

          Spiegel aus unedlen Metallen:

     10   - Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren ..    8%

    (20)  - Statuetten und andere Ziergegenstände:

     21   - - versilbert, vergoldet oder platiniert ......    8%

     29   - - sonstige ...................................    8%

     30 - Rahmen für Photographien, Bilder oder ähnliche

          Waren; Spiegel .................................    8%

8307 --   Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit

          Fittings:

     10   - aus Eisen oder Stahl .........................    8%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings .........................  frei

     90   - aus anderen unedlen Metallen .................    8%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit Fittings .........................  frei

8308 --   Verschlüsse, Verschlußbügel, Schnallen,

          Schließen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und

          ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, wie sie

          zur Fertigung oder Ausrüstung von Bekleidung,

          Schuhen, Planen, Handtaschen, Reiseartikel oder

          anderen Waren verwendet werden; Hohlnieten und

          Spaltnieten, aus unedlen Metallen; Perlen und

          Flitter (Pailletten), aus unedlen Metallen:

     10   - Klammern, Haken und Ösen ...................  661,50

     20   - Hohlnieten und Spaltnieten ...................    8%

     90   - andere, einschließlich Teile .................    8%

8309 --   Stöpsel (einschließlich Kronenverschlüsse,

          Schraubkappen und Ausgießstöpsel),

          Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde,

          Spundbleche, Plomben und anderes

          Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen:

     10   - Kronenverschlüsse ............................    8%

     90   - andere .......................................    8%

8310 00   Aushängeschilder, Hinweisschilder, Namensschilder,

          Adreßschilder und ähnliche Schilder, Zahlen,

          Buchstaben und andere Zeichen, aus unedlen

          Metallen, ausgenommen Waren der Nummer 9405 .....   8%

8311 --   Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und

          ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus

          Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flußmitteln

          überzogen oder gefüllt, zum Löten, Schweißen

          oder Auftragen von Metallen oder Metallcarbiden;

          Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von

          unedlen Metallen, zum Metallisieren im

          Aufspritzverfahren:

     10   - überzogene Elektroden aus unedlen Metallen,

            für das Lichtbogenschweißen ..................    8%

     20   - gefüllte Drähte aus unedlen Metallen, für das

            Lichtbogenschweißen ..........................    8%

     30   - überzogene Stäbe und gefüllte Drähte, aus

            unedlen Metallen, für das Löten oder

            Autogen-Schweißen ............................    6%

     90   - andere, einschließlich Teile .................    8%

8401 --   Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht

          bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und

          Apparate für die Isotopentrennung:

     10   - Kernreaktoren ................................    7%

     20   - Maschinen und Apparate für die

            Isotopentrennung, und Teile davon ............    7%

     30   - Brennstoffelemente, nicht bestrahlt ..........    7%

     40   - Teile von Kernreaktoren ......................    7%

8402 --   Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf

          (Dampfkessel), ausgenommen Heißwasserkessel für

          Zentralheizungen, die auch Niederdruckdampf

          erzeugen können; Kessel für die Erzeugung von

          überhitztem Wasser:

    (10)  - Dampfkessel:

     11   - - Wasserrohrkessel, mit einer Dampfleistung

              von mehr als 45 t per Stunde ................   7%

     12   - - Wasserrohrkessel, mit einer Dampfleistung

              von 45 t per Stunde oder weniger ...........    7%

     19   - - sonstige Dampfkessel, einschließlich

              Hybridkessel ...............................    7%

     20   - Kessel für die Erzeugung von überhitztem

            Wasser .......................................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8403 --   Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der

          Nummer 8402:

     10   - Zentralheizungskessel ........................   10%

     90   - Teile ........................................   10%

8404 --   Hilfsapparate für Kessel der Nummer 8402 oder

          8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser,

          Abgasrückführungen); Kondensatoren für

          Dampfmaschinen:

     10   - Hilfsapparate für Kessel der Nummer 8402

            oder 8403 ....................................   10%

     20   - Kondensatoren für Dampfmaschinen .............    7%

     90   - Teile ........................................    8%

8405 --   Gaserzeuger für Generator- oder Wassergas, auch

          mit zugehörigen Gasreinigern; Erzeuger von

          Acetylengas und ähnliche Erzeuger von Gas auf

          feuchtem Weg, auch mit zugehörigen Gasreinigern:

     10   - Gaserzeuger für Generator- oder Wassergas,

            auch mit zugehörigen Gasreinigern; Erzeuger

            von Acetylengas und ähnliche Erzeuger von Gas

            auf feuchtem Weg, auch mit zugehören

            Gasreinigern .................................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8406 --   Dampfturbinen:

    (10)  - Turbinen:

     11   - - für den Antrieb von Wasserfahrzeugen .......    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     90   - Teile .. .....................................    5%

8407 --   Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

     10   - Motoren für Luftfahrzeuge ....................    4%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - Motoren für den Antrieb von Wasserfahrzeugen:

     21   - - Außenbordmotoren .......................... 1200,-

     29   - - sonstige ...................................    6%

    (30)  - Hubkolbenmotoren, wie sie für den Antrieb von

            Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet werden:

     31   - - mit einem Hubraum von 50 cm3 oder weniger ..   10%

     32   - - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bis

              einschließlich 250 cm3 .....................   10%

     33   - - mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3 bis

              einschließlich 1000 cm3 ....................   10%

     34   - - mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3 ....   10%

     90   - andere Motoren ...............................    9%

8408 --   Kolbenverbrennungsmotoren mit Kompressionszündung

          (Diesel- oder Halbdieselmotoren):

     10   - Motoren für den Antrieb von Wasserfahrzeugen .    6%

     20   - Motoren, wie sie für den Antrieb von

            Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet werden ..   10%

     90   - andere Motoren ...............................   10%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Motoren für Luftfahrzeuge ............  frei

8409 --   Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

          Kolbenverbrennungsmotoren der Nummer 8407

          oder 8408 geeignet:

     10   - für Motoren für Luftfahrzeuge ................    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Motoren für Luftfahrzeuge der

                    Unternummer 8407 10 oder 8408 90 .....  frei

    (90)  - andere:

     91   - - ausschließlich oder hauptsächlich für

              Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung

              geeignet ...................................    6%

     99   - - sonstige ...................................    6%

8410 --   Wasserturbinen und Wasserräder, sowie deren

          Regler:

    (10)  - Wasserturbinen und Wasserräder:

     11   - - mit einer Leistung von 1000 kW oder weniger     7%

     12   - - mit einer Leistung von mehr als 1000 kW

              bis einschließlich 10.000 kW ...............    7%

     13   - - mit einer Leistung von mehr als 10.000 kW ..    7%

     90   - Teile, einschließlich Regler .................    7%

8411 --   Turbo-Strahltriebwerke,

          Turbo-Propellertriebwerke und andere

          Gasturbinen:

    (10)  - Turbo-Strahltriebwerke:

     11   - - mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger     6%

              ex 11 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     12   - - mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN ....    6%

              ex 12 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (20)  - Turbo-Propellertriebwerke:

     21   - - mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger     6%

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     22   - - mit einer Leistung von mehr als 1100 kW ....    6%

              ex 22 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (80)  - andere Gasturbinen:

     81   - - mit einer Leistung von 5000 kW oder weniger     6%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     82   - - mit einer Leistung von mehr als 5000 kW ....    6%

              ex 82 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (90)  - Teile:

     91   - - für Turbo-Strahltriebwerke oder

              Turbo-Propellertriebwerke ..................    6%

              ex 91 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     99   - - sonstige ...................................    6%

              ex 99 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

8412 --   Andere Motoren und Kraftmaschinen:

     10   - Strahltriebwerke, ausgenommen

            Turbo-Strahltriebwerke .......................    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - hydraulische Motoren und Kraftmaschinen:

     21   - - mit geradliniger Arbeitsweise

              (Arbeitszylinder) ..........................    7%

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     29   - - sonstige ...................................    7%

              ex 29 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (30)  - pneumatische Motoren und Kraftmaschinen:

     31   - - mit geradliniger Arbeitsweise

              (Arbeitszylinder) ..........................    6%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     39   - - sonstige ...................................    6%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     80   - andere .......................................    5%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8413 --   Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit

          Flüssigkeitszähler oder -messer; Hebewerke für

          Flüssigkeiten:

    (10)  - Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer

            und Pumpen, zur Aufnahme solcher gebaut:

     11   - - Ausgabepumpen für Treibstoffe oder

              Schmiermittel, wie sie bei Tankstellen oder

              in Garagen verwendet werden ................    7%

     19   - - sonstige ...................................    8%

              ex 19 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     20   - Handpumpen, ausgenommen solche der

            Unternummer 8413 11 oder 8413 19 .............    8%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Treibstoff-, Schmiermittel- oder

            Kühlmittelpumpen für

            Kolbenverbrennungsmotoren ....................    7%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Betonpumpen ..................................    8%

     50   - andere stoßweise arbeitende Verdrängerpumpen .    8%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     60   - andere rotierende Verdrängerpumpen ...........    8%

            ex 60  - gemäß dem Übereinkommen über den

                     Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                     unter Zollaufsicht ..................  frei

     70   - andere Zentrifugalpumpen .....................    8%

            ex 70 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (80)  - andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten:

     81   - - Pumpen .....................................    8%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     82   - - Hebewerke für Flüssigkeiten ................    6%

    (90)  - Teile:

     91   - - für Pumpen .................................    8%

              ex 91 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     92   - - für Hebewerke für Flüssigkeiten ............    6%

8414 --   Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere

          Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder

          Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator,

          auch mit Filter:

     10   - Vakuumpumpen .................................    7%

            ex 10 gemäß dem Übereinkommen über den

                  Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                  unter Zollaufsicht .....................  frei

     20   - Luftpumpen für Hand- oder Fußbetrieb .........    7%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Kompressoren, wie sie bei

            Kälteerzeugungsmaschinen verwendet werden ....    6%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ..................   frei

     40   - Luftkompressoren, auf Anhängerfahrgestellen

            montiert .....................................    7%

    (50)  - Ventilatoren:

     51   - - Tisch-, Boden-, Wand-, Fenster-, Decken-

              und Dachventilatoren, mit eingebautem

              Elektromotor mit einer Leistung von 125 W

              oder weniger ...............................    9%

              ex 51 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     59   - - sonstige ...................................    7%

              ex 59 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     60   - Abluft- oder Umluftabzugshauben mit einer

            größten waagrechten Seitenlänge von 120 cm

            oder weniger .................................    9%

     80   - andere .......................................    9%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    andere Luftpumpen, Luft- und andere

                    Gaskompressoren ......................  frei

     90   - Teile ........................................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Teile für Luft- oder Vakuumpumpen,

                    Luft- oder andere Gaskompressoren

                    und Ventilatoren .....................  frei

8415 --   Klimageräte, bestehend aus einem

          motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen

          zum Ändern der Temperatur und des

          Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschließlich

          solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht

          gesondert einstellbar ist:

     10   - Kompaktgeräte für den Fenster- oder Wandeinbau    5%

    (80)  - andere:

     81   - - mit Kälteerzeugungsvorrichtung und Ventil

              zum Umkehren des Kühl-/Heizkreislaufes ......   5%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     82   - - sonstige, mit Kälteerzeugungsvorrichtung ...    5%

              ex 82 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     83   - - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung ............    5%

              ex 83 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     90   - Teile ........................................    5%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Teile für Klimageräte der

                      Unternummer 8415 81, 8415 82

                      oder 8415 83 .......................  frei

8416  --  Brenner für Feuerungen, die mit

            flüssigen, pulverisierten, festen oder

            gasförmigen Brennstoffen betrieben

            werden; automatische Feuerungen,

            einschließlich deren mechanische

            Beschicker, mechanische Roste,

            mechanische Vorrichtungen zum Entfernen

            der Asche und ähnliche Vorrichtungen:

     10   - Brenner für flüssigen Brennstoff .............    7%

     20   - andere Brenner, einschließlich kombinierte

            Brenner (Mischbrenner) .......................    7%

        30  - automatische Feuerungen,

              einschließlich deren mechanische

              Beschicker, mechanische Roste,

              mechanische Vorrichtungen zum

              Entfernen der Asche und ähnliche

              Vorrichtungen ........................       7%

     90   - Teile ........................................    7%

8417 --   Nichtelektrische Industrie-, Gewerbe- und

          Laboratoriumsöfen, einschließlich

          Verbrennungsöfen:

     10   - Öfen zum Rösten, Schmelzen oder für andere

            Wärmebehandlung von Erzen, Schwefelkies oder

            Metallen .....................................    7%

     20   - Backöfen .....................................    7%

     80   - anders .......................................    7%

     90   - Teile ........................................    7%

8418  --  Kühlschränke, Tiefkühlschränke und

            andere Maschinen, Apparate, Geräte und

            Einrichtungen zur Kälteerzeugung, auch

            elektrische; Wärmepumpen, ausgenommen

            Klimageräte der Nummer 8415:

     10   - kombinierte Kühl- und Tiefkühlschränke, mit

            getrennten Außentüren ........................    7%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - Haushaltskühlschränke:

     21   - - Kompressorkühlschränke .....................    7%

     22   - - elektrische Absorptionskühlschränke ........    5%

     29   - - sonstige ...................................    7%

     30   - Tiefkühltruhen mit einem Rauminhalt von 800 l

            oder weniger .................................    7%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Tiefkühlschränke mit einem Rauminhalt von

            900 l oder weniger ...........................    7%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

        50  - andere Kühl- oder Tiefkühltruhen,

              -schränke, -vitrinen, -verkaufspulte

              und ähnliche Kühl- oder Tiefkühlmöbel        7%

    (60)  - andere Maschinen, Apparate, Geräte und

            Einrichtungen zur Kälteerzeugung; Wärmepumpen:

     61   - - Kompressor-Kälteerzeugungsvorrichtungen, mit

              einem Kondensator in Form eines

              Wärmeaustauschers (Kompressionswärmepumpen)     7%

              ex 61 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     69   - - sonstige ...................................    7%

              ex 69 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Einrichtungen zur Kälteerzeugung ...  frei

    (90)  - Teile:

     91   - - Möbel zum Einbau von Kühl- oder

              Tiefkühlvorrichtungen gebaut ...............    7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8419  --  Apparate und Vorrichtungen, auch mit

            elektrischer Heizung, zur Behandlung von

            Stoffen durch auf einer

            Temperaturänderung beruhende Vorgänge,

            wie Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren,

            Rektifizieren, Sterilisieren,

            Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen,

            Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen,

            ausgenommen Haushaltsgeräte;

            nichtelektrische Wasserdurchlauferhitzer

            und Warmwasserspeicher:

    (10)  - nichtelektrische Wasserdurchlauferhitzer und

            Warmwasserspeicher:

     11   - - Gasdurchlauferhitzer .......................    9%

     19   - - sonstige ...................................    9%

     20   - Sterilisierapparate für medizinische oder

            chirurgische Zwecke oder für Laboratorien ....    6%

    (30)  - Trockner:

     31   - - für landwirtschaftliche Erzeugnisse ........    6%

     32   - - für Holz, Papiermasse, Papier oder Pappe ...    6%

     39   - - sonstige ...................................    6%

     40   - Destillier- oder Rektifizierapparate und

            -vorrichtungen ...............................    6%

     50   - Wärmeaustauscher .............................    6%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

        60  - Apparate und Vorrichtungen zum

              Verflüssigen von Luft oder anderen

              Gasen ................................       6%

    (80)  - andere Apparate und Vorrichtungen:

     81   - - für die Zubereitung von heißen Getränken

              oder zum Kochen oder Erwärmen von Speisen ..    6%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     89   - - sonstige ...................................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Teile von Wärmeaustauschern der

                    Unternummer 8419 50 ..................  frei

8420 --   Kalander und Walzwerke, ausgenommen solche für

          Metall oder Glas, und Walzen für diese Maschinen:

     10   - Kalander und Walzwerke .......................    7%

    (90)  - Teile:

     91   - - Walzen .....................................    8%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8421 --   Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner;

          Apparate zum Filtern oder Reinigen von

          Flüssigkeiten oder Gasen:

    (10)  - Zentrifugen, einschließlich

            Zentrifugaltrockner:

     11   - - Milchseparatoren ...........................    2%

     12   - - Wäscheschleudern ...........................    6%

     19   - - sonstige ...................................    6%

              ex 19 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (20)  - Apparate zum Filtern oder Reinigen von

            Flüssigkeiten:

     21   - - zum Filtern oder Reinigen von Wasser .......    6%

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     22   - - zum Filtern oder Reinigen von Getränken,

              ausgenommen Wasser .........................    6%

     23   - - Ölfilter und Treibstoffilter, für

              Kolbenverbrennungsmotoren ..................    6%

              ex 23 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     29   - - sonstige ...................................    6%

              ex 29 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (30)  - Apparate zum Filtern oder Reinigen von Gasen:

     31   - - Luftansaugfilter für

              Kolbenverbrennungsmotoren ..................    6%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     39   - - sonstige ...................................    6%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (90)  - Teile:

     91   - - von Zentrifugen, einschließlich

              Zentrifugaltrocknern .......................    6%

     99   - - sonstige ...................................    6%

8422 --   Geschirrspülmaschinen; Maschinen und Apparate

          zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder

          anderen Behältern; Maschinen und Apparate zum

          Füllen, Verschließen, Versiegeln, Verkapseln

          oder Etikettieren von Flaschen, Büchsen, Säcken

          oder anderen Behältern; Maschinen und Apparate

          zum Verpacken von Waren; Apparate zum Versetzen

          von Getränken mit Kohlensäure:

    (10)  - Geschirrspülmaschinen:

     11   - - Haushaltsgeschirrspülmaschinen .............    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     20   - Maschinen und Apparate zum Reinigen oder

            Trocknen von Flaschen oder anderen Behältern .    5%

     30   - Maschinen und Apparate zum Füllen,

            Verschließen, Versiegeln, Verkapseln oder

            Etikettieren von Flaschen, Büchsen, Säcken

            oder anderen Behältern; Apparate zum Versetzen

            von Getränken mit Kohlensäure ................    5%

     40   - Maschinen und Apparate zum Verpacken von Waren    5%

     90   - Teile ........................................    5%

8423 --   Wiegevorrichtungen, einschließlich Zähl- und

          Kontrollwaagen, ausgenommen Waagen mit einer

          Empfindlichkeit von 50 Milligramm oder weniger;

          Gewichte für Waagen aller Art:

     10   - Personenwaagen, einschließlich Säuglingswaagen;

            Haushaltswaagen ..............................    8%

     20   - Waagen zum kontinuierlichen Wiegen von Waren

            auf Fördereinrichtungen ......................   12%

     30   - Abfüllwaagen, Absackwaagen, Dosierwaagen und

            andere Waagen zur Verwiegung konstanter

            Gewichtsmengen ...............................    7%

    (80)  - andere Wiegevorrichtungen:

     81   - - für eine Höchstlast von 30 kg oder weniger .   12%

     82   - - für eine Höchstlast von mehr als 30 kg bis

              einschließlich 5000 kg .....................   12%

     89   - - sonstige ...................................   12%

     90   - Gewichte für Waagen aller Art; Teile von

            Wiegevorrichtungen:

            A - Gewichte für Waagen aller Art ............    6%

            B - Teile von Wiegevorrichtungen .............   11%

8424 --   Mechanische Apparate (auch für Handbetrieb) zum

          Verteilen, Versprühen oder Zerstäuben von

          Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöschgeräte,

          auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche

          Apparate; Sandstrahlmaschinen,

          Dampfstrahlapparate und dergleichen:

     10   - Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung ...........    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Spritzpistolen und ähnliche Apparate .........    6%

     30   - Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und

            dergleichen ..................................    6%

    (80)  - andere Apparate:

     81   - - für die Landwirtschaft oder den Gartenbau ..    6%

     89   - - sonstige ...................................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8425 --   Flaschenzüge; Zugwinden und Spille; Hubwinden:

    (10)  - Flaschenzüge:

     11   - - mit Elektromotor ...........................    6%

              ex 11 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     19   - - sonstige ...................................    6%

              ex 19 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     20   - Zugwinden für Bergwerke zum Hochziehen und

            Herablassen der Förderkörbe oder Skips;

            Zugwinden, ihrer Beschaffenheit nach für den

            Untertagbau bestimmt .........................    6%

    (30)  - andere Zugwinden; Spille:

     31   - - mit Elektromotor ...........................    6%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     39   - - sonstige ...................................    6%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    (40)  - Hubwinden:

     41   - - ortsfeste Hebebühnen, wie sie in

              Kraftfahrzeugwerkstätten verwendet werden ...   6%

     42   - - andere Hubwinden, hydraulisch betrieben .....   6%

              ex 42 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................. frei

     49   - - sonstige ...................................    6%

              ex 49 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

8426  --  Derrickkrane, Laufkrane, Portalkrane,

            Verladebrücken und andere Krane,

            einschließlich Kabelkrane; Hubportale,

            Portalhubkarren und Krankarren:

    (10)  - Laufkrane, Portalkrane (ausgenommen

            Portaldrehkrane), Verladebrücken, Hubportale

            und Portalhubkarren:

     11   - - Laufkrane ..................................    6%

     12   - - fahrbare Hubportale mit luftbereiften

              Rädern und Portalhubkarren .................    6%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     20   - Turmdrehkrane ................................    6%

30   - Portaldrehkrane ...............................    6%

    (40)  - andere, selbstfahrend:

     41   - - mit luftbereiften Rädern ...................    6%

     49   - - sonstige ...................................    6%

    (90)  - andere:

     91   - - für die Montage auf Straßenfahrzeuge gebaut     6%

     99   - - sonstige ...................................    6%

              ex 99 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

8427 --   Gabelstapler; andere Werkskarren mit

          Hebevorrichtung:

     10   - selbstfahrende Gabelstapler und andere Karren,

            mit Elektromotorantrieb:

            A - mit einer Tragfähigkeit von mehr als

                3500 kg ..................................  frei

            B - andere ...................................    8%

     20   - andere selbstfahrende Gabelstapler und andere

            Karren:

            A - mit einer Tragfähigkeit von mehr als

                3500 kg ..................................  frei

            B - andere ...................................    8%

     90   - andere .......................................    6%

8428 --   Andere Maschinen und Geräte zum Heben, Verladen,

          Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge,

          Rolltreppen, Stetigförderer und

          Seilschwebebahnen):

     10   - Personen- und Lastenaufzüge ..................   10%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - pneumatische Stetigförderer ..................    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (30)  - andere Stetigförderer für Waren aller Art:

     31   - - ihrer Beschaffenheit nach für

              Untertagarbeiten bestimmt ..................    6%

     32   - - sonstige, mit Förderbechern ................    6%

     33   - - sonstige, mit Förderband ...................    6%

              ex 33 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     39   - - sonstige ...................................    6%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     40   - Rolltreppen und Rollsteige ...................    6%

     50   - Wagenstoßer, Schiebebühnen zum Umsetzen von

            Lokomotiven und Waggons, Kippvorrichtungen für

            Waggons und Förderwagen (Hunte) und ähnliche

            Vorrichtungen für Wagenumläufe ...............    6%

     60   - Seilschwebebahnen, Sessellifte und

            Schlepplifte; Zugmechanismen für

            Standseilbahnen ..............................    6%

     90   - andere Maschinen und Geräte ..................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

8429 --   Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und

          Angledozer), Grader, Schürfkübelwagen, Bagger,

          Schürf- und andere Schaufellader, Stopf- und

          Verdichtmaschinen und Straßenwalzen:

    (10)  - Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer):

     11   - - mit Raupenfahrwerk .........................    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     20   - Grader .......................................    5%

     30   - Schürfkübelwagen .............................    5%

     40   - Stopf- und Bodenverdichtmaschinen und

            Straßenwalzen ................................    5%

    (50)  - Bagger und Schürf- und andere Schaufellader:

     51   - - Frontschaufellader .........................    5%

     52   - - Maschinen mit rundum drehbarem Aufbau ......    5%

     59   - - sonstige ...................................    5%

8430 --   Andere Maschinen und Geräte für die Erdbewegung,

          zum Planieren, Stopfen, Verdichten oder Bohren

          des Bodens, oder zum Abbauen von Erzen oder

          anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher;

          Schneeräumer:

     10   - Rammen und Pfahlzieher .......................    5%

     20   - Schneeräumer .................................    5%

    (30)  - Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen

            sowie Tunnelbohrmaschinen und andere

            Streckenvortriebsmaschinen:

     31   - - selbstfahrend ..............................    5%

     39   - - sonstige ...................................    5%

    (40)  - andere Bohr- oder Tiefbohrmaschinen:

     41   - - selbstfahrend ..............................    5%

     49   - - sonstige ...................................    5%

     50   - andere Maschinen und Geräte, selbstfahrend ...    5%

    (60)  - andere Maschinen und Geräte, nicht

            selbstfahrend:

     61   - - Stopf- und Bodenverdichtmaschinen ..........    5%

     62   - - Schürfmaschinen (Schälschrapper) ...........    5%

     69   - - sonstige ...................................    5%

8431 --   Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

          Maschinen oder Geräte der Nummern 8425

          bis 8430 geeignet:

     10   - für Maschinen oder Geräte der Nummer 8425 ....    6%

     20   - für Maschinen oder Geräte der Nummer 8427 ....    6%

    (30)  - für Maschinen oder Geräte der Nummer 8428:

     31   - - für Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder

              Rolltreppen ................................    8%

     39   - - sonstige ...................................    6%

    (40)  - für Maschinen oder Geräte der Nummer 8426,

            8429 oder 8430:

     41   - - Eimer, Becher, Kübel, Löffel, Schaufeln,

              Greifer und Zangen .........................    5%

     42   - - Schilde für Planiermaschinen ...............    5%

     43   - - Teile für Bohr- oder Tiefbohrmaschinen der

              Unternummer 8430 41 oder 8430 49 ...........    5%

     49   - - sonstige .................................    5,5%

8432 --   Maschinen, Apparate und Geräte für die

          Landwirtschaft, den Gartenbau oder die

          Forstwirtschaft, zum Vorbereiten, bearbeiten

          oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der

          Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder

          Sportplätze:

     10   - Pflüge .......................................    6%

    (20)  - Eggen, Kultivatoren, Jäter, Hackmaschinen

            und Hauen:

     21   - - Scheibeneggen ..............................    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     30   - Sämaschinen, Pflanzmaschinen und

            Pikiermaschinen ..............................    6%

     40   - Düngerstreuer und Düngerverteiler ............    6%

     80   - andere Maschinen, Apparate und Geräte ........    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8433 --   Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder

          Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

          einschließlich Stroh- und Futtermittelpressen;

          Rasenmäher und andere Mähmaschinen; Maschinen

          zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Früchten

          oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen,

          ausgenommen Maschinen und Apparate der

          Nummer 8437:

    (10)  - Rasenmäher:

     11   - - mit Motor und waagrecht rotierender

              Schneidvorrichtung .........................    4%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     20   - andere Mähmaschinen, einschließlich Mähbalken

            für den Anbau an Traktoren ...................    6%

     30   - andere Heuerntemaschinen und -geräte .........    6%

     40   - Stroh- und Futtermittelpressen, einschließlich

            der Aufnahmepressen (Pick-up-Pressen) ........    6%

    (50)  - andere Maschinen, Apparate und Geräte zum

            Ernten; Dreschmaschinen:

     51   - - Mähdrescher ................................    4%

     52   - - sonstige Dreschmaschinen ...................    6%

     53   - - Erntemaschinen und -geräte für Wurzeln

              oder Knollen ...............................    6%

     59   - - sonstige ...................................    6%

     60   - Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von

            Eiern, Früchten oder anderen

            landwirtschaftlichen Erzeugnissen ............    6%

     90   - Teile ........................................    5%

8434 --   Melkmaschinen und andere Maschinen und

          Apparate für die Milchwirtschaft:

     10   - Melkmaschinen ................................    4%

     20   - andere Maschinen und Apparate für die

            Milchwirtschaft ..............................    6%

     90   - Teile ........................................    4%

8435 --   Pressen, Mühlen, Quetschen und ähnliche

          Maschinen und Apparate zur Herstellung von Wein,

          Most, Fruchtsäften oder ähnlichen Getränken:

     10   - Maschinen und Apparate .......................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8436 --   Andere Maschinen und Apparate für die

          Landwirtschaft, den Gartenbau, die

          Forstwirtschaft, die Geflügel- oder

          Bienenhaltung, einschließlich Keimapparate mit

          mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen

          und Brut- und Aufzuchtapparate für die

          Geflügelzucht:

     10   - Maschinen und Apparate für die Futterbereitung    6%

    (20)  - Maschinen und Apparate für die

            Geflügelhaltung, einschließlich Brut- und

            Aufzuchtapparate:

     21   - - Brut- und Aufzuchtapparate .................    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

    (90)  - Teile:

     91   - - für Maschinen und Apparate für die

              Geflügelhaltung, einschließlich für

              Brut- und Aufzuchtapparate .................    6%

     99   - - sonstige ...................................    6%

8437 --   Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Sieben

          von Körner- oder Hülsenfrüchten; Maschinen und

          Apparate für die Müllerei oder zur Behandlung

          von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen

          Maschinen und Apparate für die Landwirtschaft:

     10   - Maschinen zum Reinigen, -Sortieren oder

            Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten .......    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8438 --   Maschinen und Apparate, in diesem Kapitel

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen, für

          die industrielle oder gewerbliche Aufbereitung

          oder Herstellung von Nahrungsmitteln,

          Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen

          Maschinen und Apparate für die Gewinnung,

          Aufbereitung oder Zubereitung von tierischen

          oder pflanzlichen Ölen oder Fetten:

     10   - Maschinen und Apparate für die Herstellung

            von Backwaren oder Teigwaren .................    6%

     20   - Maschinen und Apparate für die Herstellung

            von Süßwaren, Kakao oder Schokolade ..........    6%

     30   - Maschinen und Apparate für die

            Zuckerherstellung ............................    6%

     40   - Brauereimaschinen und -apparate ..............    6%

     50   - Maschinen und Apparate für die Aufbereitung,

            Verarbeitung oder Zubereitung von Fleisch

            oder Geflügel ................................    6%

     60   - Maschinen und Apparate für die Aufbereitung,

            Verarbeitung oder Zubereitung von Früchten

            oder Gemüsen .................................    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8439 --   Maschinen und Apparate zur Herstellung von

          Halbstoffen aus zellulosehaltigem Fasermaterial,

          oder zur Herstellung oder Fertigstellung von

          Papier oder Pappe:

     10   - Maschinen und Apparate zur Herstellung von

            Halbstoffen aus zellulosehaltigem Fasermaterial   6%

     20   - Maschinen und Apparate zur Herstellung von

            Papier oder Pappe ............................    6%

     30   - Maschinen und Apparate zur Fertigstellung von

            Papier oder Pappe ............................    6%

    (90)  - Teile:

     91   - - für Maschinen und Apparate zur Herstellung

              von Halbstoffen aus zellulosehaltigem

              Fasermaterial ..............................    6%

     99   - - sonstige ...................................    6%

8440 --   Buchbindereimaschinen und -apparate,

          einschließlich Fadenheftmaschinen:

     10   - Maschinen und Apparate .......................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8441 --   Andere Maschinen und Apparate zur Bearbeitung

          oder Verarbeitung von Papiermasse, Papier oder

          Pappe, einschließlich Schneidmaschinen aller Art:

     10   - Schneidmaschinen .............................    6%

     20   - Maschinen und Apparate zur Herstellung von

            Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen ..    6%

     30   - Maschinen und Apparate zur Herstellung von

            Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen

            Umschließungen, anders als durch Formpressen .    6%

     40   - Maschinen und Apparate zum Formpressen von

            Waren aus Papiermasse, Papier oder Pappe .....    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8442 --   Maschinen, Apparate und Geräte (ausgenommen

          Werkzeugmaschinen der Nrn. 8456 bis 8465) zum

          Schriftgießen oder Schriftsetzen, oder zum

          Zurichten oder herstellen von Klischees,

          Druckplatten, Formzylindern oder anderen

          Druckformen; Buchdrucklettern, Klischees,

          Druckplatten, Formzylinder und andere

          Druckformen; Lithographiesteine, Platten und

          Zylinder, für graphische Zwecke vorgerichtet

          (z. B. geschliffen, gekörnt oder poliert):

     10   - Photosetzmaschinen ...........................  frei

     20   - andere Setzmaschinen, -apparate und -geräte,

            auch mit Gießvorrichtung .....................  frei

     30   - andere Maschinen, Apparate und Geräte ........  frei

     40   - Teile der vorstehend genannten Maschinen,

            Apparate und Geräte ..........................  frei

     50   - Buchdrucklettern, Klischees, Druckplatten,

            Formzylinder und andere Druckformen;

            Lithographiesteine, Platten und Zylinder, für

            graphische Zwecke vorgerichtet (z. B.

            geschliffen, gekörnt oder poliert) ...........    4%

8443 --   Druckmaschinen; Hilfsmaschinen und -apparate

          für Druckmaschinen:

    (10)  - Offsetdruckmaschinen:

     11   - - Rollenoffsetmaschinen ......................    3%

     12   - - Bogenoffsetmaschinen, für ein Papierformat

              von 22 cm x 36 cm oder weniger

              (Büro-Offsetmaschinen) .....................  frei

     19   - - sonstige ...................................    3%

    (20)  - Hochdruckmaschinen, ausgenommen

            Flexodruckmaschinen:

     21   - - Rollenbuchdruckmaschinen ...................    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     30   - Flexodruckmaschinen ..........................    6%

     40   - Tiefdruckmaschinen ...........................    5%

     50   - andere Druckmaschinen ........................    3%

     60   - Hilfsmaschinen und -apparate für

            Druckmaschinen ...............................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8444 00   Düsenspinnmaschinen und Maschinen zum

          Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von

          Chemiefasern ...................................    6%

8445 --   Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von

          Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren

          oder Zwirnen sowie andere Maschinen zur

          Herstellung von Spinnstoffgarnen; Maschinen zum

          Spulen (einschließlich Schußspulmaschinen),

          Wickeln oder Haspeln von Spinnstoffen und

          Maschinen zur Vorbereitung von Spinnstoffgarnen

          für die Verwendung auf Maschinen der Nummer 8446

          oder 8447:

    (10)  - Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von

            Spinnstoffen:

     11   - - Karden (Krempeln) ..........................    5%

     12   - - Kämmaschinen ...............................    6%

     13   - - Vorspinnmaschinen ..........................    6%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     20   - Spinnmaschinen ...............................    5%

     30   - Maschinen zum Dublieren oder Zwirnen .........    5%

     40   - Maschinen zum Spulen (einschließlich

            Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln ....    6%

     90   - andere .......................................    6%

8446 --   Webmaschinen (Webstühle):

     10   - für Gewebe mit einer Breite von 30 cm

            oder weniger .................................    5%

    (20)  - für Gewebe mit einer Breite von mehr als

            30 cm, mit Schußeintragung durch Webschützen:

     21   - - motorbetriebene ............................    5%

     29   - - sonstige ...................................    5%

     30   - für Gewebe mit einer Breite von mehr als

            30 cm, mit schützenloser Schußeintragung .....    5%

8447 --   Maschinen zur Herstellung von Wirk- oder

          Strickwaren, Nähgewirken, Gimpen, Tüllen,

          Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren,

          Flechtwaren oder Netzwaren sowie

          Tuftingmaschinen:

    (10)  - Rundwirk- und Rundstrickmaschinen:

     11   - - mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm

              oder weniger ...............................    7%

     12   - - mit einem Zylinderdurchmesser von mehr

              als 165 mm .................................    7%

     20   - Flachwirk- und Flachstrickmaschinen;

            Maschinen zur Herstellung von Nähgewirken ....    7%

     90   - andere .......................................  frei

8448 --   Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der

          Nummer 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z. B.

          Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und

          Schußfadenwächter und Webschützenwechsler);

          Teile und Zubehör, ausschließlich oder

          hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser

          Nummer oder für Maschinen der Nummer 8444, 8445,

          8446 oder 8447 geeignet (z. B. Spindeln und

          Spindelflügel, Kratzengarnituren, Kämme,

          Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Schäfte

          und Litzen, Nadeln und Platinen):

    (10)  - Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen

            der Nummer 8444, 8445, 8446 oder 8447:

     11   - - Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen;

              Kartenreduziervorrichtungen,

              Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen

              und Kartenbindemaschinen ...................    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

     20   - Teile und Zubehör für Maschinen der

            Nummer 8444 oder für deren Hilfsmaschinen

            und -apparate ................................  frei

    (30)  - Teile und Zubehör für Maschinen der

            Nummer 8445 oder für deren Hilfsmaschinen

            und -apparate:

     31   - - Kratzengarnituren ..........................    5%

     32   - - für Maschinen zur Aufbereitung von

              Spinnstoffen, ausgenommen Kratzengarnituren .   5%

     33   - - Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und

              Ringläufer .................................  frei

     39   - - sonstige ...................................    5%

    (40)  - Teile und Zubehör für Webmaschinen (Webstühle)

            oder für deren Hilfsmaschinen und -apparate:

     41   - - Webschützen ................................    4%

     42   - - Kämme (Riete), Litzen und Schäfte ..........    5%

     49   - - sonstige ...................................    5%

    (50)  - Teile und Zubehör für Maschinen der

            Nummer 8447 oder für deren Hilfsmaschinen

            und -apparate:

     51   - - Platinen, Nadeln und andere Waren zur

              Maschenbildung .............................  frei

     59   - - sonstige ...................................    5%

8449 00   Maschinen und Apparate zur Herstellung oder

          Fertigbehandlung von Filz oder Vliesstoffen

          (als Meterware oder geformt), einschließlich

          Maschinen und Apparate zur Herstellung von

          Filzhüten; Formen für die Hutmacherei ..........    6%

8450 --   Wäschewaschmaschinen für den Haushalt oder für

          Wäschereien, einschließlich kombinierte

          Wäschewasch- und Trockenmaschinen:

    (10)  - Maschinen mit einem Fassungsvermögen von

            10 kg Trockenwäsche oder weniger:

     11   - - Vollautomaten ..............................    8%

     12   - - andere, mit eingebauter Wäscheschleuder ....    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     20   - Maschinen mit einem Fassungsvermögen von

            mehr als 10 kg Trockenwäsche .................    2%

     90   - Teile ........................................    8%

8451 --   Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen

          der Nr. 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen,

          Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich

          Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren,

          Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von

          Garnen, textilen Flächenerzeugnissen oder

          konfektionierten Spinnstoffwaren sowie Maschinen

          zum Beschichten von Geweben oder anderen

          Unterlagen für die Herstellung von

          Fußbodenbelägen, wie Linoleum; Maschinen und

          Apparate zum Aufwickeln, Abwickeln, Falten,

          Schneiden oder Auszacken von textilen

          Flächenerzeugnissen:

     10   - Maschinen für die chemische Reinigung ........  frei

    (20)  - Trockenmaschinen und -apparate:

     21   - - mit einem Fassungsvermögen von

              10 kg Trockenwäsche oder weniger ...........    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     30   - Bügelmaschinen und Bügelpressen

            (einschließlich Fixierpressen) ...............    4%

     40   - Wasch-, Bleich- oder Färbemaschinen

            und -apparate ................................    6%

     50   - Maschinen und Apparate zum Aufwickeln,

            Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken

            von textilen Flächenerzeugnissen .............    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8452 --   Nähmaschinen, ausgenommen Fadenheftmaschinen

          der Nummer 8440; Möbel, Sockel und Deckel, für

          Nähmaschinen besonders vorgerichtet;

          Nähmaschinennadeln:

     10   - Haushaltsnähmaschinen ........................   24%

    (20)  - andere Nähmaschinen:

     21   - - Automaten ..................................   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

     30   - Nähmaschinennadeln ...........................  frei

     40   - Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen,

            und Teile davon ..............................   10%

     90   - andere Teile für Nähmaschinen ................  frei

8543 --  Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben,

         Zurichten oder Bearbeiten von Häuten, Fellen

         oder Leder oder zur Herstellung oder Reparatur

         von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen

         oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen:

     10  - Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben,

           Zurichten oder Bearbeiten von Häuten, Fellen

           oder Leder ....................................    5%

     20  - Maschinen und Apparate zur Herstellung oder

           Reparatur von Schuhen .........................    5%

     80  - andere Maschinen und Apparate .................    5%

     90  - Teile .........................................    5%

8454 --   Konverter, Gießpfannen, Gußformen (zum Gießen

          von Ingots, Masseln und dergleichen) und

          Gießmaschinen, wie sie in Stahlwerken, anderen

          metallurgischen Betrieben oder Metallgießereien

          verwendet werden:

     10   - Konverter ....................................    5%

     20   - Gußformen (zum Gießen von Ingots, Masseln

            und dergleichen) und Gießpfannen .............    5%

     30   - Gießmaschinen ................................    5%

     90   - Teile ........................................    5%

8455 --   Metallwalzwerke und Walzen hiefür:

     10   - Röhrenwalzwerke ..............................    6%

    (20)  - andere Walzwerke:

     21   - - zum Warmwalzen oder zum kombinierten

              Warm- und Kaltwalzen .......................    6%

     22   - - zum Kaltwalzen .............................    6%

     30   - Walzen für Walzwerke .........................    8%

     90   - andere Teile .................................    6%

8456 --   Werkzeugmaschinen für die abtragende Bearbeitung

          von Stoffen aller Art durch Laserstrahl oder

          anderen Licht- oder Photonenstrahl, durch

          Ultraschall, durch Elektroerosion, durch

          elektrochemische Verfahren, durch Elektronen-,

          Ionen- oder Plasmastrahl:

     10   - mit Laserstrahl oder anderem Licht- oder

            Photonenstrahl arbeitend .....................    7%

     20   - mit Ultraschall arbeitend ....................    7%

     30   - mit Elektroerosion arbeitend .................    7%

     90   - andere .......................................    7%

8457 --   Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und

          Transfermaschinen, für die Bearbeitung von

          Metallen:

     10   - Bearbeitungszentren ..........................    9%

     20   - Mehrwegemaschinen ............................    9%

     30   - Transfermaschinen ............................    9%

8458 --   Drehmaschinen für die spanabhebende Bearbeitung

          von Metallen:

    (10)  - Horizontaldrehmaschinen:

     11   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     19   - - sonstige ...................................    9%

    (90)  - andere Drehmaschinen:

     91   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

8459 --   Werkzeugmaschinen (einschließlich

          Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) für die

          spanabhebende Bearbeitung von Metallen durch

          Bohren, Ausbohren, Fräsen, Gewindeschneiden

          oder Gewindebohren, ausgenommen Drehmaschinen

          der Nummer 8458:

     10   - Bearbeitungseinheiten auf Schlitten ..........    9%

    (20)  - andere Bohrmaschinen:

     21   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     29   - - sonstige ...................................    9%

    (30)  - andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen:

     31   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     39   - - sonstige ...................................    9%

     40   - andere Ausbohrmaschinen ......................    9%

    (50)  - Konsolfräsmaschinen:

     51   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     59   - - sonstige ...................................    9%

    (60)  - andere Fräsmaschinen:

     61   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     69   - - sonstige ...................................    9%

     70   - andere Gewindeschneid- oder

            Gewindebohrmaschinen .........................    9%

8460 --   Werkzeugmaschinen zum Abgraten, Entgraten,

          Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren

          oder zur anderen Fertigbearbeitung von Metallen,

          gesinterten Metallcarbiden oder Cermets

          (Metallkeramiken) mit Hilfe von Schleifsteinen,

          Schleif- oder Poliermitteln, ausgenommen

          Maschinen zur Herstellung oder Fertigbearbeitung

          von Verzahnungen der Nummer 8461:

    (10)  - Planschleifmaschinen, in einer der Achsen mit

            einer Genauigkeit von mindestens 0,01 mm

            verstellbar:

     11   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     19   - - sonstige ...................................    9%

    (20)  - andere Schleifmaschinen, in einer der Achsen

            mit einer Genauigkeit von mindestens 0,01 mm

            verstellbar:

     21   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     29   - - sonstige ...................................    9%

    (30)  - Schärfmaschinen:

     31   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     39   - - sonstige ...................................    9%

     40   - Hon- oder Läppmaschinen ......................    9%

     90   - andere .......................................    9%

8461 --   Werkzeugmaschinen zum Hobeln, Waagrecht- oder

          Senkrechtstoßen, Räumen, Verzahnen oder

          Fertigbearbeiten von Verzahnungen, Sägen oder

          Trennen und andere Werkzeugmaschinen für die

          spanabhebende Bearbeitung von Metallen,

          gesinterten Metallcarbiden oder Cermets

          (Metallkeramiken), anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen:

     10   - Hobelmaschinen ...............................    9%

     20   - Waagrecht- oder Senkrechtstoßmaschinen .......    9%

     30   - Räummaschinen ................................    9%

     40   - Maschinen zur Herstellung oder

            Fertigbearbeitung von Verzahnungen ...........    9%

     50   - Säge- oder Trennmaschinen ....................    9%

     90   - andere .......................................    9%

8462 --   Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum

          Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern

          von Metallen; Werkzeugmaschinen (einschließlich

          Pressen) zur Bearbeitung von Metallen durch

          Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen

          oder Ausklinken; Pressen zur Bearbeitung von

          Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht

          genannt:

     10   - Freiformschmiede- oder Gesenkschmiedemaschinen

            (einschließlich derartiger Pressen) und

            Schmiedehämmer ...............................    9%

    (20)  - Biegemaschinen, Abkantmaschinen und

            Richtmaschinen (einschließlich derartiger

            Pressen):

     21   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     29   - - sonstige ...................................    9%

    (30)  - Scheren (einschließlich derartiger Pressen),

            ausgenommen kombinierte Scheren und

            Lochstanzmaschinen:

     31   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     39   - - sonstige ...................................    9%

    (40)  - Lochstanzmaschinen und Ausklinkmaschinen

            (einschließlich derartiger Pressen), sowie

            kombinierte Scheren und Lochstanzmaschinen:

     41   - - numerisch gesteuert ........................    9%

     49   - - sonstige ...................................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - hydraulische Pressen .......................    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

8463 --   Andere Werkzeugmaschinen für die spanlose

          Bearbeitung oder Verarbeitung von Metallen,

          gesinterten Metallcarbiden oder Cermets

          (Metallkeramiken):

     10   - Ziehmaschinen (Ziehbänke) für Stangen, Rohre,

            Profile, Drähte und dergleichen ..............    9%

     20   - Gewindewalzmaschinen .........................    9%

     30   - Maschinen zum Bearbeiten oder Verarbeiten

            von Draht ....................................    9%

     90   - andere .......................................    9%

8464 --   Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von

          Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement

          oder ähnlichen mineralischen Stoffen oder für

          die Kaltbearbeitung von Glas:

     10   - Sägemaschinen ................................    6%

     20   - Schleif- oder Poliermaschinen ................    6%

     90   - andere .......................................    6%

8465 --   Werkzeugmaschinen (einschließlich Maschinen zum

          Nageln, Heften, Leimen oder andersartigem

          Zusammenfügen) für die Bearbeitung von Holz,

          Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen

          oder ähnlichen harten Stoffen:

     10   - Maschinen, die ohne Werkzeugwechsel

            verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge

            ausführen können .............................    9%

    (90)  - andere:

     91   - - Sägemaschinen ..............................    9%

     92   - - Hobel-, Fräs- oder Kehlmaschinen ...........    9%

     93   - - Schleif- oder Poliermaschinen ..............    9%

     94   - - Maschinen zum Biegen oder Zusammenfügen ....    9%

     95   - - Bohr- oder Stemmaschinen ...................    9%

     96   - - Spalt-, Hack- oder Schälmaschinen ..........    9%

     99   - - sonstige ...................................    9%

8466 --   Teile und Zubehör, ausschließlich oder

          hauptsächlich für Maschinen der Nummern 8456

          bis 8465 geeignet, einschließlich Werkstück-

          oder Werkzeughalter, selbstöffnende

          Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere

          Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen;

          Werkzeughalter für Handwerkzeuge aller Art:

     10   - Werkzeughalter und selbstöffnende

            Gewindeschneidköpfe ..........................    6%

     20   - Werkstückhalter ..............................    6%

     30   - Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für

            Werkzeugmaschinen ............................    6%

    (90)  - andere:

     91   - - für Maschinen der Nummer 8464 ..............    6%

     92   - - für Maschinen der Nummer 8465 ..............    6%

     93   - - für Maschinen der Nummern 8456 bis 8461 ....    6%

     94   - - für Maschinen der Nummer 8462 oder 8463 ....    6%

8467 --   Handwerkzeuge mit Preßluftantrieb oder

          eingebautem nichtelektrischem Motor:

    (10)  - mit Preßluftantrieb:

     11   - - Rotationsmaschinen (einschließlich

              kombinierte Rotations-Schlagmaschinen) .....    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

    (80)  - andere Handwerkzeuge:

     81   - - Kettensägen ................................    5%

     89   - - sonstige ...................................    5%

    (90)  - Teile:

     91   - - von Kettensägen ............................    5%

     92   - - von Preßluft-Handwerkzeugen ................    5%

     99   - - sonstige ...................................    5%

8468 --   Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweißen,

          auch zum Brennschneiden geeignet, ausgenommen

          solche der Nummer 8515; Maschinen und Apparate

          zum autogenen Oberflächenhärten:

     10   - Handbrenner ..................................    7%

     20   - andere mit Gas arbeitende Maschinen und

            Apparate .....................................    7%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    7%

     90   - Teile ........................................    7%

8469 --   Schreibmaschinen und Textverarbeitungsmaschinen:

     10   - automatische Schreibmaschinen und

            Textverarbeitungsmaschinen ...................    4%

    (20)  - andere Schreibmaschinen, elektrisch:

     21   - - mit einem Gewicht von 12 kg oder weniger

              (ohne Koffer und dergleichen) ..............    4%

     29   - - sonstige ...................................    4%

    (30)  - andere Schreibmaschinen, nichtelektrisch:

     31   - - mit einem Gewicht von 12 kg oder weniger

              (ohne Koffer und dergleichen) ..............    8%

     39   - - sonstige ...................................    8%

8470  --  Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen,

            Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder

            Eintrittskartenausgabemaschinen und

            ähnliche Maschinen, mit

            Rechenvorrichtung; Registrierkassen:

     10   - elektronische Rechenmaschinen, die unabhängig

            von einer außerhalb liegenden Stromquelle

            arbeiten können ..............................    4%

                                                             max

                                                          1000,-

    (20)  - andere elektronische Rechenmaschinen:

     21   - - mit Druckwerk ..............................    4%

                                                             max

                                                          1000,-

     29   - - sonstige ...................................    4%

                                                             max

                                                          1000,-

     30   - andere Rechenmaschinen .......................    4%

                                                             max

                                                          1000,-

     40   - Buchungsmaschinen ............................    4%

                                                             max

                                                           700,-

     50   - Registrierkassen ............................ 1500,-

     90   - andere ......................................  frei

8471 --   Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und

          Einheiten davon; magnetische oder optische

          Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf

          Datenträgern in codierter Form sowie Maschinen

          zur Verarbeitung solcher Daten, anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Analog-Maschinen oder Hybrid-Maschinen .......  frei

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Digital-Maschinen, die in einem gemeinsamen

            Gehäuse mindestens eine Zentraleinheit sowie

            eine Ein- und eine Ausgabeeinheit, letztere

            auch kombiniert, enthalten ...................  frei

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Digital-Zentraleinheiten, allein oder mit

              den übrigen Teilen eines Systems zur

              Abfertigung gestellt, auch mit einer oder

              zwei der folgenden Arten von Einheiten in

              einem Gehäuse vereint:

              Speichereinheit, Eingabeeinheit,

              Ausgabeeinheit .............................  frei

              ex 91 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     92   - - Ein- oder Ausgabeeinheiten, allein oder mit

              den übrigen Teilen eines Systems zur

              Abfertigung gestellt, auch mit

              Speichereinheiten in einem Gehäuse vereint .  frei

              ex 92 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     93   - - Speichereinheiten allein oder mit den

              übrigen Teilen eines Systems zur

              Abfertigung gestellt .......................  frei

              ex 93 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     99   - - sonstige ...................................  frei

8472 --   Andere Büromaschinen und Büroapparate (z. B.

          Hektographen, Matrizenvervielfältiger,

          Adressiermaschinen, automatische

          Banknotenausgabemaschinen, Geldsortier-,

          Geldzähl- oder Geldverpackungsmaschinen,

          Bleistiftspitzmaschinen, Loch- oder

          Heftapparate):

     10   - Vervielfältigungsmaschinen ...................    7%

     20   - Adressiermaschinen und

            Adressierplätchenprägemaschinen ..............  frei

     30   - Maschinen zum Sortieren, Falten, Kuvertieren,

            Banderolieren, Öffnen, Verschließen oder

            Versiegeln von Briefsendungen,

            Briefmarkenaufklebemaschinen und

            Briefmarkenentwerter .........................  frei

     90   - andere .......................................    3%

8473 --   Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer,

          Schutzhüllen und dergleichen), ausschließlich

          oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate

          der Nummern 8469 bis 8472 geeignet:

     10   - Teile und Zubehör für Maschinen der

            Nummer 8469 ..................................    5%

    (20)  - Teile und Zubehör für Maschinen der

            Nummer 8470:

     21   - - für elektronische Rechenmaschinen der

              Unternummer 8470 10, 8470 21 oder 8470 29 ..    5%

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate

            der Nummer 8471 ..............................  frei

     40   - Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate

            der Nummer 8472 ..............................    3%

8474 --   Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben,

          Trennen, Waschen, Brechen, Mahlen, Mischen oder

          Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen

          festen mineralischen Stoffen (einschließlich

          Pulver oder Pasten); Maschinen und Apparate zum

          Pressen oder Formen von festen mineralischen

          Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips

          oder anderen pulver- oder pastenförmigen

          mineralischen Stoffen; Maschinen zur Herstellung

          von Gußformen aus Sand:

     10   - Sortier-, Sieb-, Trenn- oder Waschmaschinen

            und -apparate ................................    6%

     20   - Brech- oder Mahlmaschinen und -apparate ......    6%

    (30)  - Misch- oder Knetmaschinen und -apparate:

     31   - - Beton oder Mörtelmischer ...................    6%

     32   - - Maschinen zum Mischen von mineralischen

              Stoffen mit Bitumen ........................    6%

     39   - - sonstige ...................................    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8475 --   Maschinen für den Zusammenbau von mit einem

          Glaskolben oder Glasrohr ausgestatteten

          elektrischen Lampen oder Röhren,

          Elektronenröhren oder Photoblitzlichtlampen;

          Maschinen und Apparate für die Herstellung oder

          Warmbearbeitung von Glas oder Glaswaren:

     10   - Maschinen für den Zusammenbau von mit einem

            Glaskolben oder Glasrohr ausgestatteten

            elektrischen Lampen oder Röhren,

            Elektronenröhren oder Photoblitzlichtlampen ..    4%

     20   - Maschinen und Apparate für die Herstellung

            oder Warmbearbeitung von Glas oder Glaswaren .    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8476 --   Warenverkaufsautomaten (z. B. Briefmarken-,

          Zigaretten-, Nahrungsmittel- oder

          Getränkeautomaten), einschließlich

          Geldwechselmaschinen:

    (10)  - Warenverkaufsautomaten, einschließlich

            Geldwechselmaschinen:

     11   - - mit Heiz- oder Kühlvorrichtung .............    6%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8477 --   Maschinen und Apparate für die Bearbeitung von

          Kautschuk oder Kunststoffen oder für die

          Herstellung von Waren aus diesen Stoffen, in

          diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen:

     10   - Spritzgußmaschinen ...........................    7%

     20   - Extruder .....................................    7%

     30   - Blasformmaschinen ............................    7%

     40   - Vakuumformmaschinen und andere

            Warmformmaschinen ............................    7%

    (50)  - andere Maschinen und Apparate zum Formen:

     51   - - zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen

              oder zum Formen von Luftschläuchen .........    7%

     59   - - sonstige ...................................    7%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    7%

     90   - Teile ........................................    7%

8478 --   Maschinen und Apparate für die Aufbereitung

          oder Verarbeitung von Tabak, in diesem Kapitel

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Maschinen und Apparate .......................    7%

     90   - Teile ........................................    7%

8479 --   Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit

          eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Maschinen, Apparate und Geräte für den

            Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau oder

            ähnliche Arbeiten ............................    7%

     20   - Maschinen, Apparate und Geräte für die

            Gewinnung, Aufbereitung oder Zubereitung von

            tierischen oder pflanzlichen Fetten oder

            fetten Ölen ..................................    7%

     30   - Pressen für die Herstellung von Spanplatten

            oder Faserplatten aus Holz oder anderen

            holzigen Stoffen sowie andere Maschinen und

            Apparate für die Behandlung von Holz oder

            Kork .........................................    7%

     40   - Maschinen, Apparate und Geräte für die

            Herstellung von Seilen, Tauen oder Kabeln ....    7%

    (80)  - andere Maschinen, Apparate und Geräte:

     81   - - für die Behandlung von Metallen,

              einschließlich Spulenwickelmaschinen für

              elektrotechnische Zwecke ...................    7%

     82   - - Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen,

              Kneten, Brechen, Mahlen, Sieben, Sichten,

              Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren .....    7%

     89   - - sonstige ...................................    7%

              ex 89 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      folgende Maschinen, Apparate und

                      mechanische Geräte:

                      Anlasser für Motoren, nicht

                      elektrisch; Vorrichtungen zum

                      Einstellen der Flugzeugpropeller,

                      nicht elektrisch;

                      Servovorrichtungen, nicht elektrisch;

                      Scheibenwischer, nicht elektrisch;

                      hydropneumatische Energiespeicher;

                      pneumatische Anlasser für

                      Turbo-Strahltriebwerke,

                      Turbopropellertriebwerke und andere

                      Gasturbinen; Toilette-Einheiten,

                      ausschließ (Anm.: richtig:

                      ausschließlich) für Luftfahrzeuge

                      bestimmt; mechanische Vorrichtungen

                      für die Schubumkehr; Luftbefeuchter

                      und Luftentfeuchter ................  frei

     90   - Teile ........................................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Teile für Maschinen, Apparate und

                    mechanische Geräte der

                    Unternummer 8479 89 dieses

                    Übereinkommens .......................  frei

8480 --   Gießerei-Formkästen; Modellplatten;

          Gießerei-Modelle; Formen für Metalle

          (ausgenommen Gußformen für Ingots, Masseln und

          dergleichen), Metallcarbide, Glas, mineralische

          Stoffe, Kautschuk oder Kunststoffe:

     10   - Gießerei-Formkästen ..........................    5%

     20   - Modellplatten ................................    5%

     30   - Gießerei-Modelle .............................    8%

    (40)  - Formen für Metalle oder Metallcarbide:

     41   - - Spritzguß- und Druckgußformen ..............    5%

     49   - - sonstige ...................................    5%

     50   - Formen für Glas ..............................    5%

     60   - Formen für mineralische Stoffe ...............    5%

    (70)  - Formen für Kautschuk oder Kunststoffe:

     71   - - Spritzguß- und Druckgußformen ..............    5%

     79   - - sonstige ...................................    5%

8481 --   Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder

          Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter,

          Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich

          Druckreduzierventile und thermostatisch

          gesteuerte Ventile:

     10   - Druckreduzierventile .........................   11%

     20   - Ventile für die ölhydraulische oder

            pneumatische Energieübertragung ..............   12%

            ex 20 - aus Eisen oder Stahl ................  560,-

     30   - Rückschlagventile und -klappen ...............   12%

            ex 30 - aus Eisen oder Stahl ................  560,-

     40   - Sicherheits- oder Überdruckventile ...........   12%

            ex 40 - aus Eisen oder Stahl ................  560,-

     80   - andere Armaturen und ähnliche Apparate .......   12%

            ex 80 - aus Eisen oder Stahl ................  560,-

     90   - Teile ........................................   11%

8482 --  Wälzlager (Kugel- und Rollenlager,

          einschließlich Tonnen- und Nadellager):

     10   - Kugellager:

            A - mit einem Außendurchmesser von mehr als

                1100 mm ..................................  frei

            B - andere ...................................   12%

     20   - Kegelrollenlager, einschließlich Innenringe

            mit Kegelrollensatz ..........................   12%

     30   - Tonnenlager ..................................   10%

     40   - Nadellager ...................................   12%

     50   - Zylinderrollenlager ..........................   12%

     80   - andere, einschließlich Lager mit

            verschiedenartigen Wälzkörpern ...............   12%

    (90)  - Teile:

     91   - - Kugeln, Rollen, Tonnen und Nadeln ..........  frei

     99   - - sonstige ...................................   12%

8483 --  Wellen (einschließlich Nockenwellen und

          Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse (auch

          mit eingebautem Wälzlager), Gleitlager und

          Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen,

          Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch

          in Form von Wechselgetrieben oder anderen

          regelbaren Getrieben, einschließlich

          Drehmomentwandler; Kugelrollspindeln;

          Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,

          einschließlich Rollenblöcke für Flaschenzüge;

          Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen

          (einschließlich Kreuz- oder Kardangelenke):

     10   - Wellen (einschließlich Nockenwellen und

            Kurbelwellen) und Kurbeln ....................    7%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager .......    7%

     30   - Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager;

            Gleitlager und Lagerschalen ..................    6%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Getriebe auch in Form von Wechselgetrieben

            oder anderen regelbaren Getrieben,

            einschließlich Drehmomentwandler;

            Kugelrollspindeln ............................    7%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     50   - Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,

            einschließlich Rollenblöcke für Flaschenzüge .    7%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     60   - Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen

            (einschließlich Kreuz- oder Kardangelenke) ...    7%

            ex 60 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Waren der Unternummer 8483 10,

                    8483 30, 8483 40, 8483 50 oder 8483 60  frei

8484 --   Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder

          Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener

          stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln,

          Säckchen oder ähnlichen Umschließungen:

     10   - metalloplastische Dichtungen .................    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - andere .......................................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8485  --  Teile von Maschinen, Apparaten oder

            mechanischen Geräten, in diesem Kapitel

            anderweitig weder genannt noch

            inbegriffen, ausgenommen Teile mit

            elektrischen Anschlußstücken,

            Isolierteilen, Wicklungen, Kontakten

            oder anderen wesentlichen Merkmalen

            elektrotechnischer Waren:

        10  - Schiffsschrauben und deren Flügel ....       6%

     90   - andere .......................................    6%

8501 --   Elektromotoren und elektrische Generatoren

          (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate):

     10   - Motoren mit einer Leistung von 37,5 W oder

            weniger ......................................   22%

     20   - Allstrommotoren (Universalmotoren), mit einer

            Leistung von mehr als 37,5 W .................   22%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit einer Leistung von mehr als

                    735 W bis einschließlich 150 kW ......  frei

    (30)  - andere Gleichstrommotoren;

            Gleichstromgeneratoren:

     31   - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger ..   21%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen

                      und unter Zollaufsicht:

                      Gleichstrommotoren mit einer

                      Leistung von mehr als 735 W;

                      Gleichstromgeneratoren .............  frei

     32   - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis

              einschließlich 75 kW .......................   19%

              ex 32 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     33   - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis

              einschließlich 375 kW ......................   12%

              ex 33 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Gleichstrommotoren mit einer

                      Leistung bis einschließlich 150 kW;

                      Gleichstromgeneratoren .............  frei

     34   - - mit einer Leistung von mehr als 375 kW .....    5%

              ex 34 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Gleichstromgeneratoren .............  frei

     40   - andere Einphasen-Wechselstrommotoren .........   22%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit einer Leistung von mehr als

                    735 W bis einschließlich 150 kW ......  frei

    (50)  - andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:

     51   - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger ..   22%

              ex 51 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit einer Leistung von mehr

                      als 735 W ..........................  frei

     52   - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis

              einschließlich 75 kW .......................   19%

              ex 52 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     53   - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW ......    9%

              ex 53 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit einer Leistung bis

                      einschließlich 150 kW ..............  frei

    (60)  - Wechselstromgeneratoren:

     61   - - mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger .   19%

              ex 61 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     62   - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis

              einschließlich 375 kVA .....................   16%

              ex 62 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     63   - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis

              einschließlich 750 kVA .....................    5%

              ex 63 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     64   - - mit einer Leistung von mehr als 750 kVA ....    5%

8502 --   Stromerzeugungsaggregate und elektrische

          rotierende Umformer:

    (10)  - Stromerzeugungsaggregate mit

            Kolbenverbrennungsmotoren mit

            Kompressionszündung (Dieselmotoren oder

            Halbdieselmotoren):

     11   - - mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger .   20%

              ex 11 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     12   - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis

              einschließlich 375 kVA .....................    8%

              ex 12 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     13   - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA ....    9%

              ex 13 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     20   - Stromerzeugungsaggregate mit

            Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung ..   10%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - andere Stromerzeugungsaggregate ..............   10%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - rotierende Umformer ..........................   15%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8503 00   Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

          Maschinen der Nummer 8501 oder 8502 geeignet ...   15%

8504 --   Elektrische Transformatoren, elektrische ruhende

          Umformer (z. B. Gleichrichter) sowie

          Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen:

     10   - Vorschaltgeräte für Entladungslampen

            oder -röhren .................................    8%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation:

     21   - - mit einer Leistung von 650 kVA oder weniger .   6%

     22   - - mit einer Leistung von mehr als 650 kVA

              bis einschließlich 10.000 kVA ..............    5%

     23   - - mit einer Leistung von mehr als 10.000 kVA .    5%

    (30)  - andere Transformatoren:

     31   - - mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger ..    8%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     32   - - mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis

              einschließlich 16 kVA ......................    8%

              ex 32 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     33   - - mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis

              einschließlich 500 kVA .....................    6%

              ex 33 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

    34    - - mit einer Leistung von mehr als 500 kVA ....    6%

    40    - ruhende Umformer .............................    7%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     50   - andere Drosselspulen und andere

            Selbstinduktionsspulen .......................    8%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    7%

8505 --   Elektromagnete; Permanentmagnete und Waren,

          die bestimmt sind, durch Magnetisierung zu

          Permanentmagneten zu werden; elektromagnetische

          oder permanentmagnetische Spannplatten,

          Spannfutter und ähnliche Aufspannvorrichtungen;

          elektromagnetische Kupplungen und Bremsen;

          elektromagnetische Hebeköpfe:

    (10)  - Permanentmagnete und Waren, die bestimmt sind,

            durch Magnetisierung zu Permanentmagneten zu

            werden:

     11   - - aus Metall .................................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     20   - elektromagnetische Kupplungen und Bremsen ....    6%

     30   - elektromagnetische Hebeköpfe .................    6%

     90   - andere, einschließlich Teile .................    7%

8506 --   Elektrische Primärelemente und Primärbatterien:

    (10)  - mit einem Rauminhalt (nach den äußeren

            Abmessungen) von 300 cm3 oder weniger:

     11   - - Mangandioxid-Elemente und -Batterien .......   24%

     12   - - Quecksilberoxid-Elemente und -Batterien ....   24%

     13   - - Silberoxid-Elemente und -Batterien .........   24%

     19   - - sonstige ...................................   24%

     20   - mit einem Rauminhalt (nach den äußeren

            Abmessungen) von mehr als 300 cm3 ............   24%

     90   - Teile ........................................   24%

8507 --   Elektrische Akkumulatoren, einschließlich

          Separatoren dafür, auch in quadratischer oder

          rechteckiger Form:

     10   - Bleiakkumulatoren, wie sie zum Starten von

            Kolbenverbrennungsmotoren verwendet werden:

            A - im Stückgewicht von mehr als 200 kg .....  315,-

                ex A - gemäß dem Übereinkommen über den

                       Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                       unter Zollaufsicht ................  frei

            B - andere ..................................  630,-

                ex B - gemäß dem Übereinkommen über den

                       Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                       unter Zollaufsicht ................  frei

     20   - andere Bleiakkumulatoren ....................  315,-

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren .................    8%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Nickel-Eisen-Akkumulatoren ...................    8%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - andere Akkumulatoren .........................    8%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    9%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8508 --   Elektromechanische Handwerkzeuge mit

          eingebautem Elektromotor:

     10   - Bohrmaschinen aller Art ......................   15%

     20   - Säge- oder Trennmaschinen ....................   15%

     80   - andere Werkzeuge .............................   15%

     90   - Teile ........................................   15%

8509 --   Elektromechanische Haushaltsgeräte mit

          eingebautem Elektromotor:

     10   - Staubsauger ..................................   10%

     20   - Fußbodenpoliergeräte .........................   10%

     30   - Geräte zum Zerkleinern von Küchenabfällen ....    9%

     40   - Geräte zum Zerkleinern oder Mischen von

            Nahrungsmitteln; Frucht- und Gemüseentsafter .    9%

     80   - andere Geräte ................................    9%

     90   - Teile ........................................   10%

8510 --   Rasierapparate und Haarschneide- und

          Schermaschinen, mit eingebautem Elektromotor:

     10   - Rasierapparate ...............................    6%

     20   - Haarschneide- und Schermaschinen .............    4%

     90   - Teile ........................................    5%

8511 --   Elektrische Zünd- und Startvorrichtungen, wie

          sie für Verbrennungsmotoren mit Funkenzündung

          oder Kompressionszündung verwendet werden

          (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder,

          Zündspulen, Zündkerzen, Glühkerzen und Anlasser);

          Lichtmaschinen (z. B. Dynamos und

          Wechselstromgeneratoren) und Lade- oder

          Rückstromschalter, wie sie zusammen mit solchen

          Motoren verwendet werden:

     10   - Zündkerzen ...................................  frei

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Magnetzünder; Lichtmagnetzünder;

            Schwungmagnetzünder .........................   77,-

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Verteiler; Zündspulen ........................    8%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Anlasser und Anlasser-Lichtmaschinen .........    8%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     50   - andere Lichtmaschinen ........................    8%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - andere Vorrichtungen .........................    6%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    6%

8512 --   Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte

          (ausgenommen Waren der Nr. 8539),

          Scheibenwischer und Vorrichtungen gegen das

          Vereisen oder Beschlagen von Fensterscheiben,

          wie sie für Fahrräder oder Kraftfahrzeuge

          verwendet werden:

     10   - Beleuchtungs- und visuelle Signalgeräte, wie

            sie für Fahrräder verwendet werden ...........   17%

     20   - andere Beleuchtungs- und visuelle Signalgeräte   17%

     30   - akustische Signalgeräte ......................   17%

     40   - Scheibenwischer und Vorrichtungen gegen das

            Vereisen oder Beschlagen von Fensterscheiben .   17%

     90   - Teile ........................................   17%

8513 --   Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit

          eigener Energiequelle (z. B. mit Primärelementen,

          Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen

          Beleuchtungsgeräte der Nummer 8512:

     10   - Leuchten .....................................    5%

     90   - Teile ........................................    5%

8514 --   Elektrische Industrie-, Gewerbe- und

          Laboratoriumsöfen (einschließlich Öfen zur

          thermischen Behandlung von Stoffen durch

          Induktion oder durch kapazitiven Widerstand);

          andere Industrie-, Gewerbe- oder

          Laboratoriumsapparate zur thermischen Behandlung

          von Stoffen durch Induktion oder durch

          kapazitiven Widerstand:

     10   - Öfen mit Beheizung durch elektrische

            Heizwiderstände ..............................    6%

     20   - Öfen zur thermischen Behandlung von Stoffen

            durch Induktion oder durch kapazitiven

            Widerstand ...................................    6%

     30   - andere Öfen ..................................    6%

     40   - andere Apparate zur thermischen Behandlung

            von Stoffen durch Induktion oder durch

            kapazitiven Widerstand .......................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8515 --   Maschinen und Apparate zum Löten oder Schweißen

          (auch zum Schneiden geeignet), elektrisch

          (einschließlich solcher mit elektrisch

          aufgeheiztem Gas arbeitend) oder mit Laserstrahl

          oder anderem Licht- oder Photonenstrahl, mit

          Ultraschall, mit Elektronenstrahl, mit

          Magnetimpulsen oder mit Plasmastrahl arbeitend;

          elektrische Maschinen und Apparate zum

          Heißversprühen von Metallen oder Metallcarbiden:

    (10)  - Maschinen und Apparate zum Löten:

     11   - - Lötkolben und Lötpistolen ..................    7%

     19   - - sonstige ...................................    6%

    (20)  - Maschinen und Apparate zum

            Widerstandsschweißen von Metallen:

     21   - - voll- oder halbautomatisch arbeitend .......    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

    (30)  - Maschinen und Apparate zum Lichtbogen- oder

            Plasmastrahlschweißen von Metallen:

     31   - - voll- oder halbautomatisch arbeitend .......    6%

     39   - - sonstige ...................................    6%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    6%

     90   - Teile ........................................    6%

8516 --   Elektrische Wasserdurchlauferhitzer,

          Warmwasserspeicher und Tauchsieder; elektrische

          Apparate für die Raumheizung, die Bodenbeheizung

          oder für ähnliche Verwendungszwecke;

          elektrothermische Apparate für die Haarpflege

          (z. B. Haartrockner, Dauerwellenapparate und

          Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen,

          elektrische Bügeleisen; andere elektrothermische

          Apparate, wie sie im Haushalt verwendet werden;

          elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche

          der Nummer 8545:

     10   - elektrische Wasserdurchlauferhitzer,

            Warmwasserspeicher und Tauchsieder ...........    9%

    (20)  - elektrische Apparate für die Raumheizung, die

            Bodenbeheizung oder für ähnliche

            Verwendungszwecke:

     21   - - Speicherheizgeräte .........................    7%

     29   - - sonstige ...................................   10%

    (30)  - elektrothermische Apparate für die Haarpflege

            oder zum Händetrocknen:

     31   - - Haartrockner ...............................   11%

     32   - - andere Apparate für die Haarpflege .........   11%

     33   - - Apparate zum Händetrocknen .................   11%

     40   - elektrische Bügeleisen .......................   11%

     50   - Mikrowellenherde .............................    9%

     60   - andere Herde und Öfen; Kocher, Kochplatten,

            Grillgeräte und Bratgeräte .................   11,5%

    (70)  - andere elektrothermische Apparate:

     71   - - Kaffee- oder Teemaschinen ..................   11%

     72   - - Brotröster (Toaster) .......................   11%

     79   - - sonstige ...................................   10%

     80   - elektrische Heizwiderstände ..................    7%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    elektrische Heizwiderstände nur

                    ausgerüstet mit einfachen Trägern aus

                    Isolierstoffen und elektrischen

                    Anschlußstücken, zur Verhinderung von

                    Vereisung oder zur Enteisung .........  frei

     90   - Teile ........................................   11%

8517 --   Elektrische Apparate für die Drahttelephonie

          oder Drahttelegraphie, einschließlich solcher

          Apparate für Trägerfrequenzsysteme:

     10   - Telephonapparate .............................    7%

     20   - Fernschreiber ...............................  735,-

     30   - Vermittlungseinrichtungen für die Telephonie

            oder Telegraphie .............................    6%

     40   - andere Apparate, für Trägerfrequenzsysteme ...    6%

    (80)  - andere Apparate:

     81   - - für die Telephonie .........................    6%

     82   - - für die Telegraphie ........................    5%

     90   - Teile:

            A - für Fernschreiber .......................  735,-

            B - andere ...................................    7%

8518  --  Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;

            Lautsprecher, auch in Gehäusen;

            Kopfhörer, Ohrhörer und

            Mikrophon-Hörer-Kombinationen;

            elektrische Tonfrequenzverstärker;

            elektrische Tonverstärkergeräte und

            -anlagen:

     10   - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür ......    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - Lautsprecher, auch in Gehäusen:

     21   - - Einzellautsprecher in Gehäusen .............    6%

              ex 21 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     22   - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem

              gemeinsamen Gehäuse ........................    6%

              ex 22 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     29   - - sonstige ...................................    6%

              ex 29 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     30   - Kopfhörer, Ohrhörer und

            Mikrophon-Hörer-Kombinationen ................    9%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - elektrische Tonfrequenzverstärker ............    5%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     50   - elektrische Tonverstärkergeräte und -anlagen .    5%

            ex 50 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    6%

8519 --   Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und

          andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute

          Tonaufnahmevorrichtung:

     10   - Plattenspieler mit Verstärker für Münz- oder

            Spielmarkeneinwurf ...........................   14%

    (20)  - andere Plattenspieler mit Verstärker:

     21   - - ohne Lautsprecher ..........................   14%

     29   - - sonstige ...................................   14%

    (30)  - Plattenspieler ohne Verstärker:

     31   - - mit automatischem Plattenwechsler ..........   14%

     39   - - sonstige ...................................   14%

     40   - Diktat-Wiedergabegeräte ......................   20%

    (90)  - andere Tonwiedergabegeräte:

     91   - - Kassettenabspielgeräte .....................   20%

     99   - - sonstige ...................................   20%

8520 --   Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte,

          auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung:

     10   - Diktiergeräte, nur zum Betrieb mit außerhalb

            liegender Stromquelle ........................   20%

     20   - Telephonanrufbeantworter .....................   20%

    (30)  - andere Magnetbandgeräte mit eingebauter

            Tonwiedergabevorrichtung:

     31   - - Kassettenrecorder ..........................   20%

     39   - - sonstige ...................................   20%

     90   - andere .......................................   20%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8521  --  Videogeräte zur Bild- oder Bild- und

            Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch

            mit eingebautem Videosignalempfangsteil

            (Tuner):

        10  - Magnetbandgeräte:

              A - im Stückgewicht von 40 kg oder

                  weniger ..........................       17%

                  ex A - gemäß dem Übereinkommen

                         über den Handel mit

                         Zivilluftfahrzeugen und

                         unter Zollaufsicht ........       frei

              B - andere ...........................       10%

                  ex B - gemäß dem Übereinkommen

                         über den Handel mit

                         Zivilluftfahrzeugen und

                         unter Zollaufsicht ........       frei

        90  - andere ...............................       10%

8522 --   Teile und Zubehör für Geräte der Nummern 8519

          bis 8521:

     10   - Tonabnehmer für Rillentonträger:

            A - Nadeln; Saphire und Diamanten, auf

                Nadelträger montiert .....................  frei

            B - andere ...................................   10%

     90   - andere .......................................   10%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Baugruppen und Teile von Baugruppen

                    für Geräte der Unternummer 8520 90,

                    bestehend aus zwei oder mehr

                    miteinander verbundenen Einzelteilen .  frei

8523 --   Träger, für Tonaufnahmen oder ähnliche

          Aufzeichnungen vorgerichtet, ohne Aufzeichnungen,

          ausgenommen Waren des Kapitels 37:

    (10)  - Magnetbänder:

     11   - - mit einer Breite von 4 mm oder weniger .....    5%

     12   - - mit einer Breite von mehr als 4 mm bis

              einschließlich 6,5 mm ......................    5%

     13   - - mit einer Breite von mehr als 6,5 mm .......    5%

     20   - Magnetplatten ................................    5%

     90   - andere .......................................    5%

8524 --   Schallplatten, Bänder und andere Träger, mit

          Ton- oder ähnlichen Aufzeichnungen,

          einschließlich Matrizen und Galvanos für die

          Schallplattenerzeugung, ausgenommen Waren des

          Kapitels 37:

     10   - Schallplatten, ausgenommen Compact-Discs .....    8%

    (20)  - Magnetbänder:

     21   - - mit einer Breite von 4 mm oder weniger:

              A - für Geräte der Nummern 8519, 8520

                  und 8521 ...............................    5%

              B - andere .................................    5%

     22   - - mit einer Breite von mehr als 4 mm bis

              einschließlich 6,5 mm:

              A - für Geräte der Nummern 8519, 8520

                  und 8521 ...............................    5%

              B - andere .................................    5%

     23   - - mit einer Breite von mehr als 6,5 mm:

              A - für Geräte der Nummern 8519, 8520

                  und 8521 ...............................    5%

              B - andere .................................    5%

     90   - andere .......................................  frei

8525 --   Sendegeräte für Funktelephonie, Funktelegraphie,

          Rundfunk oder Fernsehen, auch mit eingebautem

          Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder

          Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras:

     10   - Sendegeräte ..................................    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Sendegeräte für Funktelephonie oder

                    Funktelegraphie ......................  frei

     20   - Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät ....    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Sendegeräte für Funktelephonie oder

                    Funktelegraphie ......................  frei

     30   - Fernsehkameras ...............................    7%

8526 --   Radargeräte, Funknavigationsgeräte und

          Funkfernsteuergeräte:

     10   - Radargeräte ..................................    7%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (90)  - andere:

     91   - - Funknavigationsgeräte ......................    7%

              ex 91 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     92   - - Funkfernsteuergeräte .......................    8%

              ex 92 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

8527 --   Empfangsgeräte für Funktelephonie,

          Funktelegraphie oder Rundfunk, auch in einem

          gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder

          Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert:

     90   - andere Geräte:

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

           (10) - Rundfunkempfangsgeräte, die

                  unabhängig von einer außerhalb

                  liegenden Stromquelle arbeiten

                  können, einschließlich solcher, die

                  auch für den Funktelephonie- oder

                  Funktelegraphieempfang geeignet

                  sind:

            11  - - mit einem Tonaufnahme- oder

                    Tonwiedergabegerät kombiniert:

                    aus 11 - die sowohl mit einer

                             außerhalb liegenden

                             Stromquelle als auch

                             einer nicht außerhalb

                             liegenden arbeiten

                             können ...................      30%

           (20) - Rundfunkempfangsgeräte, nur zum

                  Betrieb mit außerhalb liegender

                  Stromquelle, wie sie in

                  Kraftfahrzeugen verwendet werden,

                  einschließlich solcher, die auch für

                  den Funktelephonie- oder

                  Funktelegraphieempfang geeignet

                  sind:

            21  - - mit einem Tonaufnahme- oder

                    Tonwiedergabegerät kombiniert ..      30%

8528  --  Fernsehempfangsgeräte (einschließlich

            Videomonitoren und Videoprojektoren),

            auch mit eingebautem

            Rundfunkempfangsgerät oder Tonaufnahme-

            oder Tonwiedergabegerät oder Videogerät

            zur Bild- oder Bild- und Tonaufzeichnung

            oder -wiedergabe:

        10  - für mehrfarbiges Bild:

              A - mit einer Bildschirmdiagonale

                  unter 20 Zoll (= 50,80 cm) .......       27,5%

              B - andere ...........................        35%

        20  - für schwarz-weißes oder anderes

              einfarbiges Bild .....................       35%

8529 --   Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

          Geräte der Nummern 8525 bis 8528 geeignet:

     10   - Antennen und Antennenreflektoren aller Art;

            Teile, die zur Verwendung mit diesen Waren

            geeignet sind ................................    7%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Antennen und Antennenreflektoren aller

                    Art, ausschließlich oder hauptsächlich

                    für Geräte der Nummern 8525 bis 8527

                    geeignet .............................  frei

     90   - andere:

            A - für Geräte der Nummern 8527 und 8528 .....   35%

            B - andere ...................................    7%

                ex B - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      Baugruppen und Teile von Baugruppen

                      für Geräte der Nummer 8526, bestehend

                      aus zwei oder mehr miteinander

                      verbundenen Einzelteilen, sofern sie

                      speziell für den Einbau in

                      Zivilluftfahrzeuge bestimmt sind ...  frei

8530 --   Elektrische Signalgeräte (andere als für die

          Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-,

          Kontroll- oder Steuergeräte, für Schienen- und

          ähnliche Wege, Straßen, Binnenwasserwege,

          Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder Flugplätze

          (ausgenommen solche der Nr. 8608):

     10   - Geräte für Schienen- und ähnliche Wege .......    7%

     80   - andere Geräte ................................    7%

     90   - Teile ........................................    7%

8531 --   Akustische oder visuelle elektrische Signalgeräte

          (z. B. Läutwerke, Sirenen, Meldetafeln,

          Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder), ausgenommen

          solche der Nummer 8512 oder 8530:

     10   - Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder und ähnliche

            Geräte .......................................    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Anzeigetafeln mit Flüssigkristallanzeige (LCD)

            oder Leuchtdiodenanzeige (LED) ...............    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - andere Geräte ................................    6%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile ........................................    6%

8532  --  Elektrische Festkondensatoren und Dreh-

            oder andere einstellbare Kondensatoren:

        10  - Festkondensatoren für Stromnetze mit

              50/60 Hz, mit einer Blindleistung von

              0,5 kVar oder mehr

              (Leistungskondensatoren) .............       8%

    (20)  - andere Festkondensatoren:

     21   - - Tantalkondensatoren ........................    8%

     22   - - Aluminium-Elektrolytkondensatoren ..........    8%

     23   - - Keramikkondensatoren, einschichtig .........    8%

     24   - - Keramikkondensatoren, mehrschichtig ........    8%

     25   - - Papier- oder Kunststoffkondensatoren .......    8%

     29   - - sonstige ...................................    8%

     30   - Dreh- oder andere einstellbare Kondensatoren .    7%

     90   - Teile ........................................    8%

8533 --   Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate

          und Potentiometer), ausgenommen Heizwiderstände:

     10   - Festwiderstände aus Kohlenstoff, agglomeriert

            oder in Schichtbauweise ......................    7%

    (20)  - andere Festwiderstände:

     21   - - für eine Nennlast von 20 W oder weniger ....    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

    (30)  - Draht-Stellwiderstände, einschließlich

            Rheostate und Potentiometer:

     31   - - für eine Nennlast von 20 W oder weniger ....    7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

     40   - andere Stellwiderstände, einschließlich

            Rheostate und Potentiometer ..................    7%

     90   - Teile ........................................    6%

8534 00   Gedruckte Schaltungen ..........................   24%

8535 --   Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,

          Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen

          von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter,

          Sicherungen, Blitzschutzgeräte,

          Spannungsbegrenzer, Spannungsstoßausgleicher,

          Stecker, Verbindungsdosen), für eine Spannung

          von mehr als 1000 Volt:

     10   - Sicherungen ..................................   22%

    (20)  - automatische Schutzschalter:

     21   - - für eine Spannung von weniger als 72,5 kV ..   12%

     29   - - sonstige ...................................   12%

     30   - Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter .....   10%

     40   - Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer und

            Spannungsstoßausgleicher .....................   20%

     90   - andere .......................................   16%

8536 --   Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen,

          Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen

          von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter,

          Relais, Sicherungen, Spannungsstoßausgleicher,

          Stecker, Steckdosen, Lampenfassungen und

          Verbindungsdosen), für eine Spannung von

          1000 Volt oder weniger:

     10   - Sicherungen ..................................   24%

     20   - automatische Schutzschalter ..................   24%

     30   - andere Geräte zum Schützen von elektrischen

            Stromkreisen .................................   24%

    (40)  - Relais:

     41   - - für eine Spannung von 60 V oder weniger ....   24%

     49   - - sonstige ...................................   24%

     50   - andere Schalter ..............................   24%

    (60)  - Lampenfassungen, Stecker und

            Steckvorrichtungen:

     61   - - Lampenfassungen ............................   24%

     69   - - sonstige ...................................   24%

     90   - andere Geräte ................................   24%

8537 --   Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere

          Träger (einschließlich solche für numerische

          Steuerungen), mit mehreren Geräten der

          Nummer 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum

          elektrischen Schalten, Steuern oder für die

          Stromverteilung, einschließlich solcher auch

          mit Instrumenten oder Apparaten des Kapitels 90

          ausgestattet, ausgenommen

          Vermittlungseinrichtungen der Nummer 8517:

     10   - für eine Spannung von 1000 V oder weniger:

            A - mit einem Stückgewicht von 100 kg oder

                mehr .....................................    6%

            B - andere ...................................   22%

     20   - für eine Spannung von mehr als 1000 V ........    7%

8538 --   Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

          Geräte der Nummer 8535, 8536 oder 8537 geeignet:

     10   - Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere

            Träger für Waren der Nummer 8537, nicht mit

            ihren Geräten ausgerüstet ....................   22%

     90   - andere .......................................   22%

8539 --   Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und

          -röhren, einschließlich innenverspiegelte

          Scheinwerferlampen und Ultraviolett- oder

          Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen:

     10   - innenverspiegelte Scheinwerferlampen .........   17%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (20)  - andere Glühlampen und -röhren, ausgenommen

            Ultraviolett- oder Infrarotlampen und -röhren:

     21   - - Wolframhalogenlampen und -röhren .......... 1150,-

     22   - - andere, mit einer Leistung von 200 W oder

              weniger und für eine Spannung von mehr

              als 100 V ................................. 1150,-

     29   - - sonstige .................................. 1150,-

    (30)  - Entladungslampen und -röhren, ausgenommen

            Ultraviolettlampen und -röhren:

     31   - - Leuchtstofflampen und -röhren, mit

              Glühkathode ...............................  700,-

     39   - - sonstige ..................................  700,-

     40   - Ultraviolett- oder Infrarotlampen und -röhren;

            Bogenlampen .................................  980,-

     90   - Teile .......................................    6%

8540 --   Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode

          oder Photokathode (z. B. Vakuumrohren, Röhren

          mit Dampf- oder Gasfüllung,

          Quecksilberdampfgleichrichterlampen und -röhren,

          Kathodenstrahlröhren, Fernsehbildaufnahmeröhren):

     20   - Fernsehbildaufnahmeröhren; Bildwandler- und

            Bildverstärkerröhren; andere

            Photokathodenröhren ..........................  frei

     30   - andere Kathodenstrahlröhren ..................  frei

    (40)  - Höchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone,

            Klystrone, Wanderfeldröhren und Carcinotrone),

            ausgenommen gittergesteuerte Röhren:

     41   - - Magnetrone ...............................    5,60

                                                             für

                                                         1 Stück

     42   - - Klystrone ................................    5,60

                                                             für

                                                         1 Stück

     49   - - sonstige .................................    5,60

                                                             für

                                                         1 Stück

    (80)  - andere Röhren:

     81   - - Empfänger- oder Verstärkerröhren .........    5,60

                                                             für

                                                         1 Stück

     89   - - sonstige ................................    5,60

                                                             für

                                                         1 Stück

    (90)  - Teile:

     91   - - von Kathodenstrahlröhren .................  frei

     99   - - sonstige ...................................    6%

8541  --  Dioden, Transistoren und ähnliche

            Halbleiterelemente; lichtempfindliche

            Halbleiterelemente, einschließlich

            photovoltaische Zellen (auch zu Modulen

            zusammengebaut oder in Tafeln

            aufgemacht); Leuchtdioden; gefaßte

            (montierte) piezoelektrische Kristalle:

     10   - Dioden, ausgenommen Photodioden und

            Leuchtdioden .................................  frei

    (20)  - Transistoren, ausgenommen Phototransistoren:

     21   - - mit einer Verlustleistung von weniger

              als 1 W ....................................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     30   - Thyristoren, Diacs und Triacs, ausgenommen

            lichtempfindliche Elemente ...................  frei

     40   - lichtempfindliche Halbleiterelemente,

            einschließlich photovoltaische Zellen (auch zu

            Modulen zusammengebaut oder in Tafeln

            aufgemacht); Leuchtdioden ....................    1%

     50   - andere Halbleiterelemente ....................  frei

     60   - gefaßte (montierte) piezoelektrische Kristalle    6%

     90   - Teile ........................................  frei

8542 --   Elektronische integrierte Schaltungen und

          zusammengesetzte elektronische Mikroschaltungen:

    (10)  - monolithische integrierte Schaltungen:

     11   - - digitale ...................................  frei

     19   - - sonstige ...................................  frei

     20   - hybride integrierte Schaltungen ..............  frei

     80   - andere .......................................  frei

     90   - Teile ........................................  frei

8543  --  Elektrische Maschinen und Apparate mit

            eigener Funktion, in diesem Kapitel

            anderweitig weder genannt noch

            inbegriffen:

     10   - Teilchenbeschleuniger ........................    9%

     20   - Signalgeneratoren ............................    9%

        30  - Maschinen und Apparate für die

              Galvanotechnik, Elektrolyse oder

              Elektrophorese .......................       9%

     80   - andere Maschinen und Apparate ................    9%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Flugschreiber; elektrische Synchros

                    und Umsetzer; Entfroster und

                    Klarsichtgeräte mit elektrischen

                    Heizwiderständen, für Luftfahrzeuge ..  frei

     90   - Teile ........................................    9%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Baugruppen und Teile von Baugruppen

                    für Flugschreiber, bestehend aus zwei

                    oder mehr miteinander verbundenen

                    Einzelteilen .........................  frei

8544 --   Isolierte (einschließlich lackierte oder

          eloxierte) Drähte, Kabel (einschließlich

          Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische

          Leiter, auch mit Anschlußstücken; Lichtleitkabel

          aus einzeln ummantelten optischen Fasern, auch

          elektrische Leiter enthaltend oder mit

          Anschlußstücken versehen:

    (10)  - Draht für Wicklungen:

     11   - - aus Kupfer .................................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     20   - Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische

            Leiter .......................................    9%

     30   - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, wie sie

            für Fahrzeuge verwendet werden ...............    9%

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (40)  - andere elektrische Leiter, für eine Spannung

            von 80 V oder weniger:

     41   - - mit Anschlußstücken ........................    9%

     49   - - sonstige ...................................    9%

    (50)  - andere elektrische Leiter, für eine Spannung

            von mehr als 80 V bis einschließlich 1000 V:

     51   - - mit Anschlußstücken ........................    9%

     59   - - sonstige ...................................    9%

     60   - andere elektrische Leiter, für eine Spannung

            von mehr als 1000 V ..........................    9%

     70   - Lichtleitkabel ...............................    6%

                                                             max

                                                           686,-

8545 --   Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen,

          Batteriekohlen und andere Waren aus Graphit

          oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung

          mit Metall, wie sie für elektrotechnische

          Zwecke verwendet werden:

    (10)  - Kohleelektroden:

     11   - - wie sie für Öfen verwendet werden ..........    6%

     19   - - sonstige ...................................   14%

     20   - Kohlebürsten .................................    8%

     90   - andere .......................................    8%

8546 --   Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art:

     10   - aus Glas .....................................    6%

     20   - aus keramischen Stoffen ......................   11%

     90   - andere .......................................    6%

8547 --   Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate,

          Geräte oder Installationen, ganz aus

          Isolierstoffen oder nur mit in der Masse

          eingelassenen einfachen Metallteilen zum

          Befestigen (z. B. Hülsen mit Innengewinde),

          ausgenommen Isolatoren der Nummer 8546;

          Isolierrohre und Verbindungsstücke hiefür, aus

          unedlen Metallen, mit Innenisolierung:

     10   - Isolierteile aus keramischen Stoffen .........    7%

     20   - Isolierteile aus Kunststoffen ................    9%

     90   - andere .......................................    4%

8548 00   Elektrische Teile von Maschinen oder Apparaten,

          in diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen ....................................   10%

8601 --   Lokomotiven aller Art, die die Antriebsenergie

          aus dem Stromnetz oder aus elektrischen

          Akkumulatoren beziehen:

     10   - mit aus dem Stromnetz bezogener Antriebsenergie   7%

     20   - mit aus elektrischen Akkumulatoren bezogener

            Antriebsenergie ..............................    7%

8602 --   Andere Lokomotiven; Lokomotivtender:

     10   - dieselelektrische Lokomotiven ................    7%

     90   - andere .......................................    7%

8603 --   Eisenbahn- oder Straßenbahntriebwagen,

          ausgenommen solche der Nummer 8604:

     10   - mit aus dem Stromnetz bezogener Antriebsenergie   7%

     90   - andere .......................................    7%

8604 00   Eisenbahn- und

          Straßenbahninstandhaltungsfahrzeuge oder

          Servicefahrzeuge, auch mit eigenem Antrieb

          (z. B. Werkstattwagen, Kranwagen,

          Gleisstopfwagen, Gleisrichtmaschinen, Prüfwagen,

          Gleisinspektionswagen, Draisinen) ..............    7%

8605 00   Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für die

          Personenbeförderung, ohne eigenen Antrieb;

          Gepäckswagen, Postwagen und andere

          Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für

          Spezialzwecke, ohne eigenen Antrieb (ausgenommen

          solche der Nr. 8604) ...........................    7%

8606 --   Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen für die

          Güterbeförderung, ohne eigenen Antrieb:

     10   - Kesselwagen und dergleichen ..................    7%

     20   - Wagen mit Wärmeisolierung und Kühlwagen,

            andere als solche der Unternummer 8606 10 ....    7%

     30   - Selbstentladewagen, ausgenommen solcher der

            Unternummer 8606 10 oder 8606 20 .............    7%

    (90)  - andere:

     91   - - gedeckte und geschlossene ..................    7%

     92   - - offene, mit nicht abnehmbaren, mehr als

              60 cm hohen Wänden .........................    7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8607 --   Teile von Schienenfahrzeugen:

    (10)  - Drehgestelle, Bissel-Schwenkgestelle, Achsen

            und Räder, Teile davon:

     11   - - Triebdrehgestelle und

              Bissel-Triebschwenkgestelle ................    6%

     12   - - andere Drehgestelle und

              Bissel-Schwenkgestelle .....................    6%

     19   - - sonstige, einschließlich Teile .............    6%

    (20)  - Bremsen und Teile davon:

     21   - - Druckluftbremsen und Teile davon ...........    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     30   - Zughaken und andere Kupplungsvorrichtungen

            sowie Puffer, Teile davon ....................    6%

    (90)  - andere:

     91   - - von Lokomotiven ............................    7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8608 00   Ortsfestes Gleismaterial; mechanische

          (einschließlich elektromechanische) Signal-,

          Sicherungs-, Kontroll- oder Steuergeräte für

          Schienen- und ähnliche Wege, Straßen,

          Binnenwasserwege, Parkeinrichtungen,

          Hafenanlagen oder Flugplätze; Teile dieser Waren    7%

8609 00   Warenbehälter (Container), einschließlich

          solcher für den Transport von Flüssigkeiten,

          speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten

          gebaut und ausgestattet ........................    7%

8701  --  Traktoren (Zugmaschinen), andere als

            solche der Nummer 8709:

     10   - Einachstraktoren:

            A - neue .....................................   20%

            B - andere ...................................   28%

     20   - Zugmaschinen für Sattelanhänger:

            A - neue .....................................   20%

            B - andere ...................................   28%

        30  - Raupenzugmaschinen:

              A - neue:

                  1 - mit einem höchstzulässigen

                      Gesamtgewicht von mehr als

                      5 000 kg .....................       4%

                  2 - sonstige .....................      12%

              B - andere ...........................      14%

        90  - andere:

              A - neue:

                  1 - Straßenzugmaschinen ..........      27%

                  2 - andere Traktoren (ausgenommen

                      Straßenzugmaschinen) mit einem

                      höchstzulässigen Gesamtgewicht

                      von mehr als 3 700 kg ........       9%

                  3 - andere Traktoren (ausgenommen

                      Straßenzugmaschinen) mit einem

                      höchstzulässigen Gesamtgewicht

                      von 3 700 kg oder weniger ....      30%

              B - andere ...........................      32%

8702  --  Kraftfahrzeuge für die Beförderung von

            10 oder mehr Personen, einschließlich

            des Fahrzeuglenkers:

     10   - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit

            Kompressionszündung (Diesel- oder

            Halbdieselmotoren):

            A - neue .................................... 1029,-

            B - andere .................................. 1440,-

     90   - andere:

            A - neue .................................... 1029,-

            B - andere .................................. 1440,-

8703 --   Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die

          hauptsächlich für die Beförderung von Personen

          gebaut sind (andere als solche der Nr. 8702),

          einschließlich Kombinationskraftwagen und

          Rennwagen:

     10   - Fahrzeuge, besonders für das Fahren auf Schnee

            gebaut; Fahrzeuge, besonders für die

            Beförderung von Personen auf Golfplätzen

            gebaut und ähnliche Fahrzeuge:

            A - neue .....................................   29%

            B - andere ...................................   41%

    (20)  - andere Fahrzeuge mit

            Hubkolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:

     21   - - mit einem Hubraum von 1000 cm3 oder weniger:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     22   - - mit einem Hubraum von mehr als 1000 cm3,

              aber nicht mehr als 1500 cm3:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     23   - - mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3,

              aber nicht mehr als 3000 cm3:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     24   - - mit einem Hubraum von mehr als 3000 cm3:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

    (30)  - andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotoren

            mit Kompressionszündung (Diesel- oder

            Halbdieselmotoren):

     31   - - mit einem Hubraum von 1500 cm3 oder weniger:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     32   - - mit einem Hubraum von mehr als 1500 cm3,

              aber nicht mehr als 2500 cm3:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     33   - - mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3:

              A - neue ...................................   29%

              B - andere .................................   41%

     90   - andere:

            A - neue .....................................   29%

            B - andere ...................................   41%

8704  --  Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung:

     10   - Muldenkipper zur Verwendung außerhalb des

            Straßennetzes gebaut:

            A - neue .....................................   10%

            B - andere ...................................   14%

       (20) - andere mit Kolbenverbrennungsmotoren

              mit Kompressionszündung (Diesel- oder

              Halbdieselmotoren):

        21  - - mit einem höchstzulässigen

                Gesamtgewicht von 5 Tonnen oder

                weniger:

                A - neue ...........................      13%

                B - andere .........................      18%

        22  - - mit einem höchstzulässigen

                Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen,

                aber nicht mehr als 20 Tonnen:

                A - neue ...........................      12%

                B - andere .........................      17%

        23  - - mit einem höchstzulässigen

                Gesamtgewicht von mehr als 20 Tonnen:

                A - neue ...........................      10%

                B - andere .........................      14%

       (30) - andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren

              mit Funkenzündung:

        31  - - mit einem höchstzulässigen

                Gesamtgewicht von 5 Tonnen oder

                weniger:

                A - neue ...........................      13%

                B - andere .........................      18%

        32  - - mit einem höchstzulässigen

                Gesamtgewicht von mehr als 5 Tonnen:

                A - neue ...........................      12%

                B - andere .........................      17%

     90   - andere:

            A - neue .....................................   13%

            B - andere ...................................   18%

8705  --  Spezialkraftfahrzeuge, andere als

            solche, die hauptsächlich für die

            Beförderung von Personen oder Waren

            gebaut sind (zB Abschleppwagen,

            Kranwagen, Feuerlöschwagen,

            Betonmischwagen, Straßenkehrwagen,

            Spreng- und Berieselungswagen,

            Werkstattwagen und Röntgenwagen):

     10   - Kranwagen:

            A - neue .....................................    7%

            B - andere ...................................   10%

     20   - Tiefbohrfahrzeuge mit Derrickkran:

            A - neue .....................................    7%

            B - andere ...................................   10%

     30   - Feuerlöschwagen:

            A - neue .....................................    7%

            B - andere ...................................   10%

     40   - Betonmischwagen:

            A - neue .....................................    7%

            B - andere ...................................   10%

     90   - andere:

            A - neue .....................................    7%

            B - andere ...................................   10%

8706 00   Fahrgestelle (Chassis) mit Motor, für

          Kraftfahrzeuge der Nummern 8701 bis 8705:

          A - neue .......................................   10%

          B - andere .....................................   14%

8707 --   Karosserien (einschließlich Führerhäuser) für

          Kraftfahrzeuge der Nummern 8701 bis 8705:

     10   - für Fahrzeuge der Nummer 8703 ................    9%

     90   - andere .......................................   10%

8708 --   Teile und Zubehör, für Kraftfahrzeuge der

          Nummern 8701 bis 8705:

     10   - Stoßstangen und Teile davon ..................    7%

    (20)  - andere Teile und Zubehör für Karosserien

            (einschließlich Führerhäuser):

     21   - - Sicherheitsgurte ...........................    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

    (30)  - Bremsen und Servobremsen sowie Teile davon:

     31   - - montierte Bremsbeläge ......................    7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

     40   - Schaltgetriebe ...............................    4%

     50   - Antriebsachsen mit Differential, auch mit

            anderen Kraftübertragungsvorrichtungen

            ausgerüstet ..................................    7%

     60   - Achsen, andere als Antriebsachsen, und Teile

            davon ........................................    7%

     70   - Räder sowie Teile und Zubehör davon:

            A - bereifte Räder ...........................   20%

            B - andere ...................................    4%

     80   - Stoßdämpfer ..................................    7%

    (90)  - andere Teile und anderes Zubehör:

     91   - - Kühler .....................................    6%

     92   - - Auspufftöpfe und Auspuffrohre ..............    7%

     93   - - Kupplungen und Teile davon .................   18%

     94   - - Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgehäuse ......    4%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8709 --   Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne

          Hebe- oder Arbeitsvorrichtungen, wie sie in

          Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf

          Flugplätzen zum Befördern von Waren auf kurzen

          Strecken verwendet werden; Zugkarren, wie sie

          auf Bahnsteigen verwendet werden; Teile davon:

    (10)  - Karren:

     11   - - elektrische ................................    8%

     19   - - sonstige ...................................    8%

     90   - Teile ........................................    8%

8710 00   Panzerkampfwagen und andere gepanzerte

          Kampffahrzeuge, motorisiert, auch bewaffnet;

          Teile davon ....................................    8%

8711 --   Motorräder (einschließlich Motorfahrräder) und

          Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen;

          Beiwagen:

     10   - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem

            Hubraum von 50 cm3 oder weniger ..............   29%

     20   - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem

            Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr

            als 250 cm3 ..................................   29%

     30   - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem

            Hubraum von mehr als 250 cm3, aber nicht mehr

            als 500 cm3 .................................  800,-

     40   - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem

            Hubraum von mehr als 500 cm3, aber nicht mehr

            als 800 cm3 .................................  800,-

     50   - mit Hubkolbenverbrennungsmotoren mit einem

            Hubraum von mehr als 800 cm3 ................  800,-

     90   - andere .................................. ....    7%

8713 --   Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke

          und Körperbehinderte, auch mit Motor oder

          anderem mechanischen Antrieb:

     10   - ohne mechanischen Antrieb ....................    5%

     90   - andere .......................................    4%

8714 --   Teile und Zubehör von Fahrzeugen der

          Nummern 8711 bis 8713:

    (10)  - von Motorrädern (einschließlich

            Motorfahrrädern):

     11   - - Sättel .....................................   14%

     19   - - sonstige ...................................   13%

     20   - von Fahrstühlen und ähnlichen Fahrzeugen,

            für Kranke und Körperbehinderte ..............    9%

    (90)  - andere:

     91   - - Rahmen und Gabeln sowie Teile davon ........   16%

     92   - - Felgen und Speichen ........................   15%

     93   - - Radnaben, andere als Freilaufnaben mit

              Rücktrittbremse; Freilaufkettenräder .......   15%

     94   - - Bremsen, einschließlich Freilaufnaben mit

              Rücktrittbremse sowie Teile davon ..........   17%

     95   - - Sättel .....................................   17%

     96   - - Pedale und Tretkurbelantriebe sowie Teile

              davon ......................................   15%

     99   - - sonstige ...................................   15%

8715 00   Kinderwagen und Teile davon ....................    7%

8716 --   Anhänger und Sattelanhänger; andere Fahrzeuge

          ohne mechanischen Antrieb; Teile davon:

     10   - Anhänger und Sattelanhänger für Wohn- oder

            Campingzwecke ................................   11%

     20   - Selbstlade- oder Selbstentladeanhänger und

            -sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke   11%

    (30)  - andere Anhänger und Sattelanhänger für die

            Beförderung von Waren:

     31   - - Tankanhänger und Tanksattelanhänger .........  11%

     39   - - sonstige ...................................   11%

     40   - andere Anhänger und Sattelanhänger ...........   11%

     80   - andere Fahrzeuge .............................    7%

     90   - Teile:

            A - bereifte Räder und bereifte Felgen .......   20%

            B - andere ...................................    6%

8801 --   Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge,

          Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne

          eigenen Antrieb:

     10   - Segelflugzeuge und Hängegleiter ..............  frei

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - andere .......................................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8802 --   Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber,

          Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich

          Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart:

    (10)  - Hubschrauber:

     11   - - mit einem Leergewicht von 2000 kg oder

              weniger ....................................  frei

              ex 11 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     12   - - mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg .  frei

              ex 12 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     20   - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem

            Leergewicht von 2000 kg oder weniger .........  frei

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem

            Leergewicht von mehr als 2000 kg bis

            einschließlich 15.000 kg .....................  frei

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     40   - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem

            Leergewicht von mehr als 15.000 kg ...........  frei

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     50   - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und

            ihre Träger für den Raumstart ................  frei

8803 --   Teile von Waren der Nummer 8801 oder 8802:

     10   - Propeller und Rotoren sowie Teile davon ......  frei

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Fahrgestelle und Teile davon .................  frei

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - andere Teile von Flugzeugen und Hubschraubern   frei

            ex 30 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - andere .......................................  frei

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8804 00   Fallschirme (einschließlich lenkbare

          Fallschirme) und rotierende Fallschirme; Teile

          und Zubehör davon ..............................   13%

8805 --   Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Apparate

          und Vorrichtungen für Decklandungen von

          Luftfahrzeugen und ähnliche Apparate und

          Vorrichtungen; Flugsimulatoren; Teile dieser

          Waren:

     10   - Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge und Teile

            davon; Apparate und Vorrichtungen für

            Decklandungen von Luftfahrzeugen und ähnliche

            Apparate und Vorrichtungen sowie Teile davon .    6%

     20   - Flugsimulatoren und Teile davon ..............    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

8901 --   Passagierschiffe, Ausflugsschiffe, Fährschiffe,

          Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Schiffe

          für die Beförderung von Personen oder Waren:

     10   - Passagierschiffe, Ausflugsschiffe und ähnliche

            Schiffe, hauptsächlich für die Beförderung von

            Personen gebaut; Fährschiffe aller Art .......    6%

     20   - Tankschiffe ..................................    6%

     30   - Kühlschiffe, ausgenommen solche der

            Unternummer 8901 20 ..........................    6%

     90   - andere Schiffe für die Beförderung von Waren

            und andere Schiffe für die gleichzeitige

            Beförderung von Personen und Waren ...........    6%

8902 00   Fischereischiffe; schwimmende Fabriken und

          andere Schiffe, für die Verarbeitung oder

          Konservierung von Fischereierzeugnissen ........    7%

8903 --   Yachten und andere Boote für Vergnügungs- und

          Sportzwecke; Ruderboote und Kanus:

     10   - aufblasbare Boote ............................    7%

    (90)  - andere:

     91   - - Segelboote, auch mit Hilfsmotor ............    7%

     92   - - Motorboote, ausgenommen Außenbordmotorboote     7%

     99   - - sonstige ...................................    7%

8904 00   Schlepper und Schubschiffe .....................    6%

8505 --   Leuchtschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger,

          Schwimmkrane und andere Schiffe, deren

          Fahreigenschaft im Vergleich zu ihrem

          Hauptverwendungszweck von untergeordneter

          Bedeutung ist; Schwimmdocks; schwimmende oder

          unter Wasser absenkbare Bohr- oder

          Förderplattformen:

     10   - Schwimmbagger ................................    6%

     20   - schwimmende oder unter Wasser absenkbare

            Bohr- oder Förderplattformen .................  frei

     90   - andere .......................................    6%

8906 00   Andere Schiffe, einschließlich Kriegsschiffe

          und Rettungsschiffe, ausgenommen Ruderboote ....    7%

8907  --  Andere schwimmende Konstruktionen (zB

            Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen,

            Landungsbrücken, Bojen und Baken):

     10   - aufblasbare Flöße ............................    5%

     90   - andere .......................................    5%

8908 00   Schiffe und andere schwimmende Konstruktionen,

          zum Abwracken ..................................  frei

9001 --   Optische Fasern und optische Faserbündel,

          optische Faserkabel, andere als die der

          Nummer 8544; Folien und Platten aus

          polarisierenden Stoffen; Linsen (einschließlich

          Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere

          optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht

          gefaßt, ausgenommen nicht optisch bearbeitete

          Elemente aus Glas:

     10   - optische Fasern, optische Faserbündel

            und -kabel ...................................  frei

     20   - Folien und Platten aus polarisierenden Stoffen    4%

     30   - Kontaktlinsen ................................    4%

     40   - Brillengläser aus Glas ......................  686,-

     50   - Brillengläser aus anderen Stoffen ............    8%

     90   - andere .......................................    4%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

9002 --   Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische

          Elemente, aus Stoffen aller Art, gefaßt, für

          Instrumente oder Apparate, ausgenommen nicht

          optisch bearbeitete Elemente aus Glas:

     20   - Filter .......................................    6%

     90   - andere .......................................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

9003 --   Fassungen für Brillen, Schutzbrillen oder

          ähnliche Waren; Teile davon:

    (10)  - Fassungen:

     11   - - aus Kunststoffen ...........................    6%

     19   - - aus anderen Stoffen ........................    9%

     90   - Teile ........................................    9%

9004 --   Brillen, Schutzbrillen und ähnliche Waren, zur

          Korrektur und zum Schutz der Augen oder für

          andere Zwecke:

     10   - Sonnenbrillen ................................   20%

     90   - andere .......................................   20%

9005 --   Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre,

          optische Teleskope und Gestelle dafür; andere

          astronomische Instrumente und Gestelle dafür,

          ausgenommen jedoch Instrumente, Apparate und

          Geräte für die Radioastronomie:

     10   - binokulare Ferngläser ........................   14%

     80   - andere Instrumente:

            A - astronomische Fernrohre ..................  frei

            B - andere ...................................   15%

     90   - Teile und Zubehör (einschließlich Gestelle) ..   15%

9006 --   Photographische (andere als kinematographische)

          Aufnahmeapparate; photographische

          Blitzlichtgeräte und Photoblitzlichtlampen,

          andere als Entladungslampen der Nummer 8539:

     10   - Aufnahmeapparate, wie sie für die Herstellung

            von Druckplatten oder Druckzylindern

            verwendet werden .............................    3%

     20   - Aufnahmeapparate, nie sie für die Aufnahme

            von Dokumenten auf Mikrofilm, Mikrofiche oder

            anderen Mikroträgern verwendet werden ....... 2205,-

     30   - Aufnahmeapparate, für die Unterwasser- oder

            Luftbildphotographie oder für die medizinische

            oder chirurgische Untersuchung innerer Organe

            oder für gerichtsmedizinische oder

            kriminaltechnische Laboratorien besonders

            gebaut ...................................... 3150,-

     40   - Sofortbildkameras ........................... 3150,-

    (50)  - andere Aufnahmeapparate:

     51   - - Spiegelreflexkameras für Rollfilme mit

              einer Breite von 35 mm oder weniger .......    2%

     52   - - andere, für Rollfilme mit einer Breite von

              weniger als 35 mm ..........................    2%

     53   - - andere, für Rollfilme mit einer Breite

              von 35 mm ..................................    2%

     59   - - sonstige ...................................    2%

    (60)  - photographische Blitzlichtgeräte und

            Photoblitzlichtlampen:

     62   - - Blitzlichtlampen, Blitzwürfel und

              dergleichen ............................... 1400,-

    (90)  - Teile und Zubehör:

     91   - - für photographische Aufnahmeapparate .......    5%

     99   - - sonstige ...................................    5%

9007 --   Kinematographische Aufnahmeapparate und

          Projektoren, auch mit eingebauten

          Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten:

    (10)  - Aufnahmeapparate:

     11   - - für Filme mit einer Breite von weniger

              als 16 mm oder für Doppel-8 mm-Filme ...... 3000,-

     19   - - sonstige ...................................    6%

    (20)  - Projektoren:

     21   - - für Filme mit einer Breite von weniger

              als 16 mm ..................................    8%

     29   - - sonstige ..................................  980,-

    (90)  - Teile und Zubehör:

     91   - - für Aufnahmeapparate .......................    9%

     92   - - für Projektoren ............................    8%

9008 --   Stehbildprojektoren; photographische (andere

          als kinematographische) Vergrößerungs- und

          Verkleinerungsapparate:

     10   - Projektoren für Diapositive ..................  frei

     20   - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder

            andere Mikroträger, auch für die Herstellung

            von Kopien geeignet ..........................  frei

     30   - andere Stehbildprojektoren ...................  frei

     40   - photographische (andere als kinematographische)

            Vergrößerungs- und Verkleinerungsapparate ....    4%

     90   - Teile und Zubehör ............................    2%

9009 --   Photokopierapparate mit optischem System oder

          für das Kontaktverfahren sowie

          Thermokopiergeräte:

    (10)  - elektrostatische Photokopiergeräte:

     11   - - mit direkter Wiedergabe des Originalbildes

              arbeitend (direktes Verfahren) ............ 2100,-

     12   - - mit Wiedergabe des Originalbildes über

              einen Zwischenträger arbeitend (indirektes

              Verfahren) ................................ 2100,-

    (20)  - andere Photokopiergeräte:

     21   - - mit optischem System ...................... 2100,-

     22   - - für das Kontaktverfahren ...................    6%

     30   - Thermokopiergeräte ...........................    5%

     90   - Teile und Zubehör ........................... 2100,-

5010 --   Apparate und Ausrüstungen für photographische

          oder kinematographische Laboratorien

          (einschließlich Apparate für die Projektion von

          Schaltbildern auf sensibilisierte

          Halbleitermaterialien), in anderen Nummern

          dieses Kapitels nicht genannt oder inbegriffen;

          Negativbetrachter; Projektionsschirme und

          Projektionswände:

     10   - Apparate und Ausrüstungen für die selbsttätige

            Entwicklung von photographischen oder

            kinematographischen Filmen oder von

            photographischem Papier in Rollen sowie

            Apparate und Ausrüstungen, die automatisch von

            entwickelten Filmen Abzüge auf photographischem

            Papier in Rollen herstellen ..................  frei

     20   - andere Apparate und Ausrüstungen für

            photographische oder kinematographische

            Laboratorien; Negativbetrachter ..............  frei

     30   - Projektionsschirme und Projektionswände ......    6%

     90   - Teile und Zubehör:

            A - für Apparate und Ausrüstungen der

                Unternummer 9010 10 oder 9010 20 .........  frei

            B - andere ...................................    6%

9011  --  Optische Mikroskope, einschließlich

            solche für die Mikrophotographie,

            Mikrokinematographie oder

            Mikroprojektion:

     10   - Stereomikroskope .............................    7%

        20  - andere Mikroskope, für die

              Mikrophotographie, Mikrokinematographie

              oder Mikroprojektion .................       7%

     80   - andere Mikroskope ............................    7%

     90   - Teile und Zubehör ............................    7%

9012 --   Andere als optische Mikroskope; Diffraktographen:

     10   - andere als optische Mikroskope;

            Diffraktographen .............................  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................  frei

9013 --   Flüssigkristallanzeigen, die keine in anderen

          Nummern genauer erfaßten Waren darstellen;

          Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,

          ausgenommen Laserdioden; andere optische

          Instrumente, Apparate und Geräte, in diesem

          Kapitel anderwertig (Anm.: richtig: anderweitig)

          weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre

            als Teile für Maschinen, Instrumente oder

            Apparate dieses Kapitels oder des

            Abschnittes XVI bestimmt .....................    6%

     20   - Vorrichtungen zur Erzeugung von Laserstrahlen,

            ausgenommen Laserdioden ......................    6%

     80   - andere Geräte, Apparate und Instrumente ......    6%

     90   - Teile und Zubehör ............................    6%

9014 --   Kompasse, einschließlich Navigationskompasse;

          andere Navigationsinstrumente und -apparate:

     10   - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse .    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Instrumente und Apparate für die Luft- oder

            Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse) ....    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für die Luftraumnavigation ...........  frei

     80   - andere Instrumente und Apparate ..............    6%

     90   - Teile und Zubehör ............................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Kompasse, einschließlich

                    Navigationskompasse, sowie für

                    Instrumente oder Apparate für die

                    Luftraumnavigation ...................  frei

9015 --   Instrumente, Apparate und Geräte für die

          Geodäsie, Topographie, Feld- und Höhenvermessung,

          Photogrammetrie, Hydrographie, Ozeanographie,

          Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik,

          ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser:

     10   - Entfernungsmesser ............................    6%

     20   - Theodolite und Tachymeter ....................    6%

     30   - Nivellierinstrumente .........................    6%

     40   - Instrumente und Geräte für die Photogrammetrie  frei

     80   - andere Instrumente, Apparate und Geräte ......    6%

     90   - Teile und Zubehör ............................    6%

9016 00   Waagen mit einer Empfindlichkeit von

          50 Milligramm oder weniger, auch mit Gewichten .    7%

9017 --   Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente

          (z. B. Zeichenmaschinen, Pantographen,

          Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und

          Rechenscheiben); Instrumente für die

          Längenmessung mit der Hand (z. B. Maßstäbe und

          Maßbänder, Mikrometer und Schiebelehren und

          andere Lehren), in diesem Kapitel anderweitig

          weder genannt noch inbegriffen:

     10   - Zeichentische und Zeichenmaschinen, auch

            automatische .................................    6%

     20   - andere Zeichen-, Anreiß- oder

            Recheninstrumente ............................   25%

     30   - Mikrometer, Schiebelehren und andere Lehren ..    8%

     80   - andere Instrumente ...........................   23%

     90   - Teile und Zubehör ............................    5%

5018 --   Instrumente, Apparate und Geräte, für

          medizinische, chirurgische, zahnmedizinische

          oder veterinärmedizinische Verwendung,

          einschließlich Szintigraphen und andere

          elektromedizinische Apparate sowie Apparate zur

          Prüfung des Sehvermögens:

    (10)  - Elektro-Diagnoseapparate (einschließlich der

            Apparate zur funktionellen Prüfung oder zur

            Kontrolle der physiologischen Parameter):

     11   - - Elektrokardiographen .......................    7%

     19   - - sonstige ...................................    6%

     20   - Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte     6%

    (30)  - Injektionsspritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen

            und dergleichen:

     31   - - Spritzen, auch mit Nadeln ..................    4%

     32   - - Hohlnadeln aus Metall und chirurgische

              Nähnadeln ..................................    4%

     39   - - sonstige ...................................    4%

    (40)  - andere Instrumente, Apparate und Geräte für

            zahnmedizinische Zwecke:

     41   - - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderer

              zahnmedizinischer Ausrüstung auf einem

              gemeinsamen Sockel .........................    4%

     49   - - sonstige ...................................    4%

     50   - andere Instrumente, Apparate und Geräte für

            die Augenheilkunde ...........................    5%

     90   - andere Instrumente, Apparate und Geräte ......    5%

9019 --   Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

          Massageapparate und -geräte; Apparate und Geräte

          für Psychotechnik, Ozontherapie,

          Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie und

          künstliche Beatmung sowie andere Apparate und

          Geräte für die Atmungstherapie:

     10   - Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;

            Massageapparate und -geräte; Apparate und

            Geräte für die Psychotechnik .................    6%

     20   - Apparate und Geräte für Ozontherapie,

            Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie und

            künstliche Beatmung sowie andere Apparate und

            Geräte für die Atmungstherapie ...............    6%

9020 00   Andere Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

          Schutzmasken die weder mechanische Teile noch

          auswechselbare Filter aufweisen ................    6%

          ex - gemäß dem Übereinkommen über den

               Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

               unter Zollaufsicht:

               Atmungsgeräte und Gasmasken, ausgenommen

               deren Teile ...............................  frei

9021 --   Orthopädische Apparate und Vorrichtungen,

          einschließlich Krücken, medizinisch-chirurgische

          Gürtel und Bänder; Schienen und andere

          Vorrichtungen zur Behandlung von Knochenbrüchen;

          künstliche Körperteile; Schwerhörigengeräte und

          andere Apparate und Vorrichtungen, die zur

          Behebung von Funktionsschäden oder Gebrechen in

          der Hand oder am Körper getragen oder in diesen

          eingepflanzt werden:

    (10)  - künstliche Gelenke und andere Apparate und

            Vorrichtungen für die Orthopädie oder

            Behandlung von Knochenbrüchen:

     11   - - künstliche Gelenke .........................    5%

     19   - - sonstige ...................................    5%

    (20)  - künstliche Zähne und Zahnprothesen:

     21   - - künstliche Zähne ...........................    6%

     29   - - sonstige ...................................    6%

     30   - andere künstliche Körperteile ................    5%

     40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und

          Zubehör ........................................    5%

     50   - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und

           Zubehör .......................................    5%

     90   - andere .......................................    4%

9022 --   Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-,

          Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für

          medizinische, chirurgische, zahnmedizinische oder

          veterinärmedizinische Zwecke, einschließlich der

          Apparate für die Strahlenphotographie oder die

          Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere

          Vorrichtungen zur Erzeugung von Röntgenstrahlen,

          Hochspannungsgeneratoren, Steuerpulte und

          Bedienungstische, Bildschirme, Tische, Sessel

          und dergleichen, für die Untersuchung und

          Behandlung:

    (10)  - Röntgenapparate, auch für medizinische,

            chirurgische, zahnmedizinische oder

            veterinärmedizinische Verwendung,

            einschließlich Apparate für die

            Röntgenphotographie oder die

            Strahlentherapie:

     11   - - für medizinische, chirurgische,

              zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

              Zwecke .....................................    5%

     19   - - für andere Zwecke ..........................    5%

    (20)  - - Apparate, die Alpha-, Beta- oder

              Gammastrahlen verwenden, auch für

              medizinische, chirurgische, zahnärztliche

              oder veterinärmedizinische Zwecke,

              einschließlich Apparate für die

              Strahlenphotographie oder die

              Strahlentherapie:

     21   - - für medizinische, chirurgische,

              zahnmedizinische oder veterinärmedizinische

              Zwecke .....................................    5%

     29   - - für andere Zwecke ..........................    5%

     30   - Röntgenröhren ................................  frei

    90   - andere, einschließlich Teile und Zubehör ......    5%

9023 00   Instrumente, Apparate und Modelle für

          Vorführzwecke (z. B. in Schulen oder

          Ausstellungen), für andere Zwecke nicht

          verwendbar .....................................    5%

9024 --   Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der

          Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,

          Elastizität oder anderer mechanischer

          Eigenschaften von Materialien (z. B. Metallen,

          Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen):

     10   - Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von

            Metallen .....................................    6%

     80   - - andere Maschinen, Apparate und Geräte ......    6%

     90   - Teile und Zubehör ............................    6%

9025  --  Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und

            ähnliche schwimmende Instrumente,

            Thermometer, Pyrometer, Barometer,

            Hygrometer und Psychrometer, auch mit

            Registriervorrichtung, auch miteinander

            kombiniert:

       (10) - Thermometer und Pyrometer, nicht mit

              anderen Instrumenten kombiniert:

     11   - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar ...    6%

              ex 11 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     19   - - sonstige ...................................    6%

              ex 19 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     20   - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten

            kombiniert ...................................    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - andere Instrumente ...........................    6%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    andere elektrische oder elektronische

                    Instrumente ..........................  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Instrumente der Unternummer

                    9025 11, 9025 19, 9025 20 oder 9025 80

                    dieses Übereinkommens ................  frei

9026 --   Instrumente und Apparate zum Messen oder

          Kontrollieren von Durchfluß, Standhöhe, Druck

          oder von anderen veränderlichen Größen von

          Flüssigkeiten oder Gasen (z. B.

          Durchflußmengenmesser, Standanzeiger, Manometer

          und Wärmemengenmesser), ausgenommen Instrumente

          und Apparate der Nummer 9014, 9015, 9028

          oder 9032:

     10   - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß

            oder Standhöhe von Flüssigkeiten .............    8%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes ....    9%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - andere Instrumente oder Apparate .............    6%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Teile.................................  frei

9027 --   Instrumente, Apparate und Geräte für

          physikalische oder chemische Untersuchungen

          (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer

          und Gas- oder Rauchanalysenapparate);

          Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder

          Prüfen der Viskosität, Porosität, Dehnung,

          Oberflächenspannung oder dergleichen; Instrumente

          und Apparate für kalorimetrische, akustische oder

          photometrische Messungen (einschließlich

          Belichtungsmesser); Mikrotome:

     10   - Gas- oder Rauchanalysenapparate ..............    7%

     20   - Chromatographen und Elektrophoreseinstrumente     6%

     30   - Spektrometer, Spektrophotometer und

            Spektrographen, die optische Strahlungen

            (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares Licht,

            Infrarot-Strahlen) verwenden .................    6%

     40   - Belichtungsmesser ............................    9%

     50   - andere Instrumente und Apparate, die optische

            Strahlungen (Ultraviolett-Strahlen, sichtbares

            Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden ..........    6%

     80   - andere Instrumente und Apparate ..............    6%

     90   - Mikrotome; Teile und Zubehör .................    6%

5028 --   Verbrauchs- oder Produktionszähler für Gas,

          Flüssigkeiten und Elektrizität, einschließlich

          derartiger Prüf- und Eichzähler für diese Geräte:

     10   - Gaszähler ....................................    5%

     20   - Flüssigkeitszähler ...........................    6%

     30   - Elektrizitätszähler ..........................   18%

     90   - Teile und Zubehör ............................    4%

9029  --  Andere Zähler (Tourenzähler,

            Produktionszähler, Taxameter,

            Kilometerzähler, Schrittzähler und

            dergleichen); Tachometer und andere

            Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen

            solche der Nummer 9014 oder 9015;

            Stroboskope:

     10   - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,

            Kilometerzähler, Schrittzähler und dergleichen    6%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Tourenzähler, elektrisch oder

                    elektronisch .........................  frei

     20   - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser;

            Stroboskope ..................................    6%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Tachometer und andere

                    Geschwindigkeitsmesser ...............  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Tourenzähler, Tachometer und andere

                    Geschwindigkeitsmesser ...............  frei

9030 --   Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und andere

          Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder

          Kontrollieren elektrischer Größen, ausgenommen

          Zähler der Nummer 9028; Instrumente und Apparate

          zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-,

          Gamma-, Röntgen-, kosmischen oder anderen

          ionisierenden Strahlen:

     10   - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum

            Nachweis von ionisierenden Strahlen ..........    7%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Kathodenstrahloszilloskope und

            Kathodenstrahloszillographen .................    7%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (30)  - andere Instrumente und Apparate zum Messen

            oder Kontrollieren der Spannung, der

            Stromstärke, des Widerstandes oder der

            Leistung, ohne Registriervorrichtung:

     31   - - Multimeter .................................    7%

              ex 31 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     39   - - sonstige ...................................    7%

              ex 39 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     40   - andere Instrumente und Apparate, besonders für

            die Fernmeldetechnik gebaut (z. B.

            Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser,

            Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser)    7%

            ex 40 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (80)  - andere Instrumente und Apparate:

     81   - - mit Registriervorrichtung ..................    7%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Instrumente und Apparate zum Messen

                    oder Kontrollieren elektrischer Größen  frei

     89   - - sonstige ...................................    7%

              ex 89 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Instrumente und Apparate zum Messen

                    oder Kontrollieren elektrischer Größen  frei

     90   - Teile und Zubehör .............................   7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

9031 --   Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum

          Messen oder Kontrollieren, in diesem Kapitel

          anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

          Profilprojektoren:

     10   - Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile ..    7%

     20   - Prüfstände ...................................    7%

     30   - Profilprojektoren ............................    6%

     40   - andere optische Instrumente, Apparate und

            Geräte .......................................    6%

     80   - andere Instrumente, Apparate, Geräte und

            Maschinen ....................................    6%

            ex 80 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................    6%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    für Instrumente, Apparate, Geräte und

                    Maschinen der Unternummer 9031 80 ....  frei

9032 --   Instrumente, Apparate und Geräte zum

          selbsttätigen Regeln oder Kontrollieren:

     10   - Thermostate ..................................    9%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     20   - Druckregel- und -kontrollapparate ............    7%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

    (80)  - andere Instrumente, Apparate und Geräte:

     81   - - hydraulische oder pneumatische .............    6%

              ex 81 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     89   - - sonstige ...................................    6%

              ex 89 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht .................  frei

     90   - Teile und Zubehör ............................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

9033 00   Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten,

          Geräten und Instrumenten des Kapitels 90, in

          diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch

          inbegriffen ....................................    7%

9101 --   Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

          (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ),

          mit einem Gehäuse aus Edelmetall oder

          Edelmetallplattierung:

    (10)  - Armbanduhren, mit Batterie- oder

            Akkumulatorbetrieb, auch mit Stoppeinrichtung:

     11   - - nur mit mechanischer Anzeige ...............    4%

     12   - - nur mit opto-elektronischer Anzeige ........    4%

     19   - - sonstige ...................................    4%

    (20)  - andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

     21   - - mit Automatikaufzug ........................    4%

     29   - - sonstige ...................................    4%

    (90)  - andere Uhren:

     91   - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb ......    4%

     99   - - sonstige ...................................    4%

9102 --   Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren

          (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ),

          ausgenommen solche der Nummer 9101:

    (10)  - Armbanduhren, mit Batterie- oder

            Akkumulatorbetrieb, auch mit Stoppeinrichtung:

     11   - - nur mit mechanischer Anzeige ...............    4%

     12   - - nur mit opto-elektronischer Anzeige ........    5%

     19   - - sonstige ...................................    4%

    (20)  - andere Armbanduhren, auch mit Stoppeinrichtung:

     21   - - mit Automatikaufzug ........................    4%

     29   - - sonstige ...................................    4%

    (90)  - andere Uhren:

     91   - - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb ......    4%

     99   - - sonstige ...................................    4%

9103 --   Uhren mit Kleinuhrwerk, ausgenommen solche der

          Nummern 9101, 9102 und 9104:

     10   - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb ........    3%

     90   - andere .......................................    3%

9104 00   Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für Land-,

          Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeuge:

          ex - gemäß dem Übereinkommen über den

               Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

               unter Zollaufsicht:

               für Luftfahrzeuge .........................  frei

9105 --   Andere Uhren mit anderen als Kleinuhrwerken:

    (10)  - Wecker:

     11   - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb    8%

     19   - - sonstige ...................................    4%

    (20)  - Wanduhren:

     21   - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb    4%

     29   - - sonstige ...................................    8%

    (90)  - andere:

     91   - - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb    4%

     99   - - sonstige ...................................    6%

9106 --   Zeitkontrollapparate und Zeitmesser mit Uhrwerk

          oder Synchronmotor (z. B. Zeitkontrolluhren,

          Zeit- und Datumstempeluhren):

     10   - Zeitkontrolluhren, Zeit- und Datumstempeluhren    5%

     20   - Parkuhren ....................................    5%

     90   - andere .......................................    5%

9107 00   Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit

          Uhrwerk oder Synchronmotor .....................    6%

9108 --   Kleinuhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

    (10)  - mit Batterie- oder Akkumulatorbetrieb:

     11   - - nur mit mechanischer Anzeige oder einer

              Einrichtung zur Aufnahme einer mechanischen

              Anzeige ....................................    4%

     12   - - nur mit opto-elektronischer Anzeige ........    4%

     19   - - sonstige ...................................    4%

     20   - mit Automatikaufzug ..........................    4%

    (90)  - andere:

     91   - - mit einer größten Abmessung von 33,8 mm oder

              weniger ....................................    4%

     99   - - sonstige ...................................    4%

9109 --   Andere Uhrwerke, vollständig und zusammengebaut:

    (10)  - mit Batterie-, Akkumulator- oder Netzbetrieb:

     11   - für Wecker ...................................    7%

     19   - - sonstige ...................................    7%

              ex 19 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      mit einer Breite oder einem

                      Durchmesser von 50 mm oder weniger .  frei

     90   - andere .......................................    7%

            ex 90 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    mit einer Breite oder einem Durchmesser

                    von 50 mm oder weniger, ausgenommen

                    für Wecker ...........................  frei

9110 --   Vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut

          oder teilweise zusammengebaut (Bausätze); nicht

          vollständig zusammengebaute Uhrwerke;

          Uhrwerkrohlinge:

    (10)  - Kleinuhrwerke:

     11   - - vollständige Uhrwerke, nicht zusammengebaut

              oder teilweise zusammengebaut (Bausätze) ...  frei

     12   - - nicht vollständig zusammengebaute Uhrwerke .  frei

     19   - - Uhrwerkrohlinge ............................  frei

     90   - andere .......................................    5%

9111 --   Gehäuse für Uhren der Nummer 9101 oder 9102,

          und Teile davon:

     10   - Gehäuse aus Edelmetall oder

            Edelmetallplattierung ........................    5%

     20   - Gehäuse aus unedlen Metallen, auch vergoldet

            oder versilbert ..............................  frei

     80   - andere Gehäuse ...............................  frei

     90   - Teile ........................................  frei

9112 --   Gehäuse für andere Uhren und ähnliche Gehäuse

          für andere Waren dieses Kapitels; Teile davon:

     10   - Metallgehäuse ................................    4%

     80   - andere Gehäuse ...............................    8%

     90   - Teile ........................................    4%

9113 --   Uhrarmbänder und Teile davon:

     10   - aus Edelmetall oder Edelmetallplattierung ....    9%

     20   - aus unedlen Metallen, auch vergoldet oder

            versilbert ...................................   10%

     90   - andere .......................................   12%

9114 --   Andere Uhrenteile:

     10   - Federn, einschließlich Unruhfedern ...........    2%

     20   - Lagersteine ..................................    2%

     30   - Zifferblätter ................................    2%

     40   - Platinen und Brücken .........................    2%

     90   - andere .......................................    2%

9201 --   Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere;

          Cembalos und andere Saiteninstrumente mit

          Klaviatur:

     10   - Pianinos ....................................  500,-

     20   - Flügel ......................................  500,-

     90   - andere .......................................  frei

9202 --   Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren,

          Geigen und Harfen):

     10   - Streichinstrumente ...........................    7%

     90   - andere .......................................   12%

9203 00   Pfeifenorgeln mit Klaviatur; Harmonien und

          ähnliche Instrumente mit Klaviatur und

          freischwingenden Metallzungen ..................    7%

9204 --   Akkordeons und ähnliche Instrumente;

          Mundharmonikas:

     10   - Akkordeons und ähnliche Instrumente ..........    3%

     20   - Mundharmonikas ...............................    5%

9205 --   Andere Blasinstrumente (z. B. Klarinetten,

          Trompeten und Dudelsäcke):

     10   - Blechblasinstrumente .........................   12%

     90   - andere .......................................   12%

9206 00   Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylophone,

          Becken, Kastagnetten und Rumbakugeln) ..........    5%

9207 --   Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch

          erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden

          muß (z. B. Orgeln, Gitarren und Akkordeons):

     10   - Tasteninstrumente, ausgenommen Akkordeons ....    5%

     90   - andere .......................................    5%

9208 --   Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, mechanische

          singende Vögel, singende Sägen und andere

          Musikinstrumente, in anderen Nummern dieses

          Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen aller Art;

          Signalpfeifen, Signalhörner und andere

          Mundblasinstrumente für Signalzwecke:

     10   - Spieldosen ...................................   10%

     90   - andere .......................................   10%

9209 --   Teile (z. B. Musikwerke für Spieldosen) und

          Zubehör (z. B. Karten, Scheiben und Walzen für

          mechanische Instrumente) von Musikinstrumenten;

          Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller

          Art:

     10   - Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen ......    6%

     20   - Mechaniken für Spieldosen ....................  frei

     30   - Saiten für Musikinstrumente ..................    3%

    (90)  - andere:

     91   - - Teile und Zubehör von Klavieren ............  frei

     92   - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der

              Nummer 9202 ................................    5%

     93   - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der

              Nummer 9203 ................................    4%

     94   - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten der

              Nummer 9207 ................................    5%

     99   - - sonstige ...................................    3%

9301  00  Kriegswaffen, ausgenommen Revolver,

            Pistolen sowie Waffen der Nummer 9307 ..       7%

9302 00   Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

          Nummer 9303 oder 9304 ..........................    7%

9303 --   Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

          deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

          Treibladung beruht (z. B. Sportgewehre und

          Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und

          andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

          abfeuern, Schreckschußpistolen und -revolver,

          Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen

          von Fangleinen):

     10   - Vorderlader ..................................    6%

     20   - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

            einschließlich der kombinierten Gewehre mit

            mindestens einem glatten Lauf ................   10%

     30   - andere Sport- und Jagdgewehre ................    7%

     90   - andere .......................................    6%

9304 00   Andere Waffen (z. B. Gewehre und Pistolen, die

          mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

          Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307   6%

9305 --   Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

          bis 9304:

     10   - von Revolvern oder Pistolen ................... frei

    (20)  - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

     21   - - glatte Läufe ...............................  frei

     29   - - sonstige ...................................  frei

     90   - andere .......................................  frei

9306 --   Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

          ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

          Patronen und andere Munition und Geschosse

          sowie deren Teile, einschließlich Schrot und

          Patronenpfropfen:

     10   - Patronen und Teile davon für

            Bolzensetzwerkzeuge oder ähnliche Werkzeuge

            oder für Viehschlachtapparate ................    7%

    (20)  - Schrotpatronen und Teile davon; Geschosse für

            Luftdruckwaffen:

     21   - - Patronen ...................................    6%

     29   - - andere .....................................    6%

     30   - andere Patronen und Teile davon ..............    6%

     90   - andere .......................................    7%

9307 00   Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

          Waffen sowie deren Teile und Scheiden für

          diese Waren ....................................    7%

9401 --   Sitzmöbel (ausgenommen Waren der Nr. 9402),

          einschließlich solcher, die in Liegemöbel

          umgewandelt werden können, und Teile davon:

     10   - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet

            werden .......................................   25%

            ex 10 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    Sitze ausgenommen solche mit einem

                    Überzug aus Leder ....................  frei

     20   - Sitze, wie sie in Kraftfahrzeugen verwendet

            werden .......................................   25%

     30   - Drehstühle mit verstellbarer Sitzhöhe ........   25%

     40   - Sitzmöbel, die in Betten umgewandelt werden

            können, ausgenommen Gartenmöbel oder

            Campingeinrichtungen .........................   27%

     50   - Sitzmöbel aus Stuhlrohr, Korbweide, Bambus

            oder ähnlichen Stoffen .......................   25%

    (60)  - andere Sitzmöbel, mit Holzgestell:

     61   - - gepolstert .................................   27%

     69   - - sonstige ...................................   27%

    (70)  - andere Sitzmöbel, mit Metallgestell:

     71   - - gepolstert .................................   25%

     79   - - sonstige ...................................   25%

     80   - andere Sitzmöbel .............................   25%

     90   - Teile ........................................    7%

9402 --   Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische

          oder veterinärmedizinische Möbel (z. B.

          Operationstische, Untersuchungstische und

           Spitalsbetten mit mechanischen Vorrichtungen,

          zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für

          Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl

          Schwenk- als auch Kipp- und Hebevorrichtungen

          besitzen; Teile dieser Waren:

     10   - zahnärztliche Behandlungsstühle, Stühle für

            Friseursalons und ähnliche Stühle; Teile

            davon ........................................    5%

     90   - andere .......................................    6%

9403 --   Andere Möbel und Teile davon:

     10   - Metallmöbel, wie sie in Büros verwendet werden   14%

     20   - andere Metallmöbel ...........................   14%

            ex 20 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     30   - Holzmöbel, wie sie in Büros verwendet werden .   27%

     40   - Holzmöbel, wie sie in Küchen verwendet werden    27%

     50   - Holzmöbel, wie sie in Schlafräumen verwendet

            werden .......................................   27%

     60   - andere Holzmöbel .............................   27%

     70   - Kunststoffmöbel ..............................   14%

            ex 70 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht ...................  frei

     80   - Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich

            Stuhlrohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen

            Stoffen:

            A - aus Stuhlrohr, Korbweide, Bambus oder

                ähnlichen Stoffen ........................    8%

            B - andere ...................................   14%

     90   - Teile ........................................   23%

9404 --   Betteinsätze; Bettwaren und ähnliche Waren

          (z. B. Matratzen, Steppdecken, Tuchenten,

          Polster, Sitzkissen), mit Federkernen oder

          gepolstert oder mit Füllungen aus Stoffen aller

          Art, einschließlich Zellkautschuk oder

          Zellkunststoff, auch überzogen:

     10   - Betteinsätze .................................    7%

    (20)  - Matratzen:

     21   - - aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch

              überzogen ..................................    7%

     29   - - aus anderen Stoffen ........................    7%

     30   - Schlafsäcke ..................................    8%

     90   - andere .......................................    8%

9405  --  Beleuchtungskörper, einschließlich

            Scheinwerfer und Teile davon,

            anderweitig weder genannt noch

            inbegriffen; Reklameleuchten,

            Leuchtschilder und ähnliche Waren, mit

            fest montierter Lichtquelle, sowie

            anderweitig weder genannte noch

            inbegriffene Teile davon:

        10  - Luster und andere elektrische Decken-

              oder Wandleuchten, ausgenommen solche

              für öffentliche Plätze oder

              Verkehrswege:

            A - Scheinwerfer .............................    6%

                ex A - gemäß dem Übereinkommen über den

                       Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                       unter Zollaufsicht:

                       Decken- oder Wandleuchten, aus

                       unedlen Metallen oder Kunststoffen   frei

            B - andere ...................................   10%

                ex B - gemäß dem Übereinkommen über den

                       Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                       unter Zollaufsicht:

                       Decken- oder Wandleuchten, aus

                       unedlen Metallen oder Kunststoffen   frei

     20   - elektrische Tisch-, Schreibtisch-,

            Nachtkästchen- oder Stehleuchten .............   10%

     30   - Beleuchtungssätze, wie sie auf Weihnachtsbäumen

            verwendet werden .............................   13%

     40   - andere elektrische Beleuchtungskörper:

            A - Scheinwerfer .............................    6%

            B - andere ...................................   10%

     50   - nichtelektrische Beleuchtungskörper ..........   10%

     60   - beleuchtete Zeichen, Reklameleuchten,

            Leuchtschilder und ähnliche Waren ............   10%

            ex 60 - gemäß dem Übereinkommen über den

                    Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                    unter Zollaufsicht:

                    aus unedlen Metallen oder Kunststoffen  frei

    (90)  - Teile:

     91   - - aus Glas ...................................   18%

     92   - - aus Kunststoffen ...........................   10%

              ex 92 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      für Waren der Unternummer 9405 10

                      oder 9405 60 .......................  frei

     99   - - sonstige ...................................   10%

              ex 99 - gemäß dem Übereinkommen über den

                      Handel mit Zivilluftfahrzeugen und

                      unter Zollaufsicht:

                      für Waren der Unternummer 9405 10

                      oder 9405 60, aus unedlen Metallen .  frei

9406 00   Vorgefertigte Gebäude ..........................    9%

9501 00   Spielfahrzeuge zum Besteigen und Fortbewegen

          durch Kinder geeignet (z. B. Dreiräder, Roller

          oder Tretautos); Puppenwagen ...................   10%

9502 --   Puppen, die ausschließlich menschliche Wesen

          darstellen:

     10   - Puppen, auch bekleidet .......................   10%

    (90)  - Teile und Zubehör:

     91   - - Bekleidung und Bekleidungszubehör, Schuhe

              und Kopfbedeckungen ........................    8%

     99   - - sonstige ...................................    8%

9503 --   Anderes Spielzeug; maßstabsgetreu verkleinerte

          Modelle und ähnliche Modelle für Spiel oder

          Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller

          Art:

     10   - elektrische Eisenbahnen, einschließlich

            Schienen, Signale und anderes Zubehör ........   10%

     20   - maßstabsgetreu verkleinerte Modelle, in

            Bausätzen, auch mit Antrieb, ausgenommen

            solche der Unternummer 9503 10 ...............   15%

     30   - andere Bausätze und Baukastenspielzeuge ......   15%

    (40)  - Tiere und Darstellungen nichtmenschlicher

            Geschöpfe, zum Spielen:

     41   - - Füllmaterial enthaltend ....................   12%

     49   - - sonstige ...................................   13%

     50   - Musikspielzeug (Instrumente oder Apparate) ...   19%

     60   - Puzzles ......................................   15%

     70   - anderes Spielzeug, in Zusammenstellungen oder

            auf Verkaufskartons und dergleichen aufgemacht   15%

     80   - anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem

            Motor ........................................   15%

     90   - andere .......................................   15%

9504 --   Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch

          oder anders betriebene Spiele, Kegeltische,

          Billards, Spezialtische für Spielkasinos, sowie

          automatische Kegelbahnen und Bowlingbahnen:

     10   - Videospiele, für die Verwendung mit einem

            Fernsehempfangsgerät:

            A - Teile und Zubehör ........................    6%

            B - andere ...................................   12%

     20   - Billardtische und deren Zubehör ..............    6%

     30   - andere Spiele, die durch Geld- oder

            Spielmarkeneinwurf in Gang gesetzt werden,

            ausgenommen Kegelbahnen und Bowlingbahnen ....   12%

     40   - Spielkarten ..................................   14%

     90   - andere .......................................    9%

9505 --   Fest-, Faschings- oder andere

          Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und

          Scherzartikel:

     10   - Weihnachtsartikel ............................   13%

     90   - andere .......................................    7%

9506  --  Geräte und Ausrüstungen für Turnen,

            Gymnastik, Athletik, andere Sportarten

            (einschließlich Tischtennis) und

            Freiluftspiele, nicht in anderen Nummern

            dieses Kapitels genannt oder inbegriffen;

            Schwimmbecken und Planschbecken:

    (10)  - Schi und andere Ausrüstungsgegenstände zum

            Schifahren, für den Wintersport:

     11   - - Schi .......................................    7%

     12   - - Schibindungen ..............................   11%

     19   - - sonstige ...................................    7%

    (20)  - Wasserschi, Surfbretter, Segelbretter und

            andere Ausrüstungsgegenstände für den

            Wassersport:

     21   - - Segelbretter ...............................    7%

     29   - - sonstige ...................................    7%

    (30)  - Golfschläger und andere Ausrüstungsgegenstände

            für den Golfsport:

     31   - - Golfschläger, vollständig ..................    9%

     32   - - Golfbälle ..................................    7%

     39   - - sonstige ...................................    7%

     40   - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für

            Tischtennis ..................................   12%

    (50)  - Tennisschläger, Federballschläger oder

            ähnliche Schläger, auch nicht bespannt:

     51   - - Tennisschläger, auch nicht bespannt ........    7%

     59   - - sonstige ...................................    7%

    (60)  - Bälle, andere als Golfbälle und

            Tischtennisbälle:

     61   - - Tennisbälle ................................  frei

     62   - - aufblasbare Bälle ..........................    7%

     69   - - sonstige ....................................    7

     70   - Schlittschuhe und Rollschuhe, einschließlich

            Schuhe mit fest angebrachten Schlittschuhen

            oder Rollschuhen .............................    8%

       (90) - andere:

        91  - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen,

                Gymnastik und Athletik .............       8%

     99   - - sonstige ...................................    8%

9507 --   Angelruten, Angelhaken und andere Angelgeräte;

          kleine Fangnetze (Handnetze) aller Art;

          Lockgeräte (andere als solche der Nr. 9208 oder

          9705) und ähnliche Jagdgeräte:

     10   - Angelruten ...................................   12%

     20   - Angelhaken, auch mit Vorfach ................  945,-

     30   - Angelrollen ..................................   12%

     90   - andere .......................................   12%

9508 00   Ringelspiele, Luftschaukeln, Schießbuden und

          andere Anlagen für Jahrmärkte und

          Vergnügungsparks; Zirkusse, Tierschauen und

          Wanderbühnen ...................................    4%

9601 --   Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe,

          Korallen, Perlmutter und andere tierische

          Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen

          Stoffen (einschließlich durch Formen erhaltene

          Waren):

     10   - bearbeitetes Elfenbein und Waren aus Elfenbein    7%

     90   - andere:

            A - Platten, Blätter, Streifen und Rohre, aus

                Schildpatt ...............................  frei

            B - andere ...................................    7%

9602 00   Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe,

          bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen;

          geformte oder geschnitzte Waren aus Wachsen,

          Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen,

          Modelliermassen und andere geformte oder

          geschnitzte Waren, anderweitig weder genannt

          noch inbegriffen; bearbeitete, nichtgehärtete

          Gelatine (ausgenommen Gelatine der Nr. 3503) und

          Waren aus nichtgehärteter Gelatine .............    7%

9603  --  Besen, Bürsten und Pinsel

            (einschließlich solcher, die Teile von

            Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen

            darstellen), mechanische, nicht

            motorbetriebene Teppichkehrer zum

            Handgebrauch, Mops und Staubwedel;

            Pinselköpfe und ähnlichen Waren zur

            Herstellung von Pinseln und ähnlichen

            Waren; Farbtupfer und Farbroller;

            Wischer aus Weichkautschuk oder

            ähnlichen geschmeidigen Stoffen:

     10   - Besen und Bürsten, aus Reisig oder anderen

            pflanzlichen Stoffen, zusammengebunden, auch

            mit Griffen oder Stielen .....................    5%

       (20) - Zahnbürsten, Rasierpinsel,

              Haarbürsten, Nagelbürsten,

              Wimpernpinsel und andere Bürsten und

              Pinsel zur Körperpflege,

              einschließlich solcher, die Teile von

              Apparaten darstellen:

        21  - - Zahnbürsten, einschließlich

                Gebißbürsten .......................      13%

     29   - - sonstige ...................................   13%

     30   - Bürsten und Pinsel für Kunstmaler, zum

            Schreiben, und ähnliche Bürsten und Pinsel,

            zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen ..   13%

     40   - Bürsten und Pinsel, zum Auftragen von

            Anstrichfarben, Malerfarben, Lacken oder

            ähnlichen Erzeugnissen (ausgenommen solche der

            Unternr. 9603 30); Farbtupfer und Farbroller .   13%

     50   - andere Bürsten, die Teile von Maschinen,

            Apparaten oder Fahrzeugen darstellen .........   13%

     90   - andere .......................................   12%

9604 00   Handsiebe ......................................    7%

9605 00   Reisezusammenstellungen von Waren (Necessaires)

          für die Körperpflege, für Näharbeiten oder für

          das Reinigen von Schuhen oder Kleidern .........    7%

9606 --   Knöpfe, Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und

          Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile dieser

          Waren; Knopfrohlinge:

     10   - Preßverschlüsse, Schnappverschlüsse und

            Druckknöpfe sowie Teile davon ................    7%

    (20)  - Knöpfe:

     21   - - aus Kunststoffen, nicht mit

              Spinnstofferzeugnissen überzogen ...........    9%

     22   - - aus unedlen Metallen, nicht mit

              Spinnstofferzeugnissen überzogen ...........    7%

     29   - - sonstige ...................................    9%

     30   - Knopfformen und andere Teile von Knöpfen;

            Knopfrohlinge ................................    9%

9607 --   Reißverschlüsse und Teile davon:

    (10)  - Reißverschlüsse:

     11   - - mit Häkchen (Zähnen) aus unedlen Metallen ..   14%

     19   - - sonstige ...................................   14%

     20   - Teile ........................................   14%

9608 --   Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte,

          mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze;

          Füllfedern und andere Füllhalter;

          Durchschreibstifte; Füllstifte (Dreh- und

          Druckstifte); Federhalter, Bleistifthalter und

          ähnliche Halter; Teile (einschließlich

          Schutzkappen und Klipse) für die vorstehend

          genannten Waren, ausgenommen jene der

          Nummer 9609:

     10   - Kugelschreiber ...............................   28%

     20   - Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze

            oder anderer poröser Spitze ..................   28%

    (30)  - Füllfedern und andere Füllhalter:

     31   - - zum Zeichnen mit Tusche ....................   23%

     39   - - sonstige ...................................   23%

     40   - Füllstifte (Dreh- und Druckstifte) ...........   12%

     50   - Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder

            mehr der vorstehenden Unternummern ...........   26%

     60   - Ersatzminen für Kugelschreiber, mit Kugel und

            Tintenbehälter ...............................   12%

    (90)  - andere:

     91   - - Schreibfedern und Schreibfederspitzen ......    5%

     99   - - sonstige ...................................   12%

9609 --   Bleistifte (ausgenommen solcher der Nr. 9608),

          Minen, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib-

          oder Zeichenkreide und Schneiderkreide:

     10   - Bleistifte, deren Minen in einem festen

            Schutzmantel eingeschlossen sind:

            A - Bleistifte für ein Jahreskontingent

                von 12 t ................................ 1176,-

                Das Kontingentjahr beginnt am

                1. September eines jeden Jahres

            B - andere ...................................   15%

     20   - Minen für Bleistifte oder Füllstifte .........   15%

     90   - andere .......................................   14%

9610 00   Schiefertafeln und Tafeln, zum Schreiben oder

          Zeichnen, auch gerahmt .........................    6%

9611 00   Datum-, Siegel- oder Nummernstempel und

          ähnliche Waren (einschließlich Vorrichtungen

          zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für

          den Handgebrauch; Zusammensetzstempel zum

          Handgebrauch und Handdruckereien, die solche

          Stempel enthalten ..............................   10%

9612 --   Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche

          Farbbänder, mit Tinte oder anderen Stoffen für

          Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in

          Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch

          in Schachteln:

     10   - Farbbänder ..................................    14%

     20   - Stempelkissen ...............................     7%

9613 --   Feuerzeuge und Anzünder (ausgenommen solche der

          Nr. 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und

          Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte:

     10   - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nicht

            nachfüllbar ..................................   25%

     20   - Taschenfeuerzeuge für Gasfüllung, nachfüllbar    25%

     30   - Tischfeuerzeuge ..............................   25%

     80   - andere Feuerzeuge und Anzünder ...............   25%

     90   - Teile ........................................   25%

9614 --   Tabakspfeifen (einschließlich Pfeifenköpfe) und

          Zigarren- oder Zigarettenspitze, sowie Teile

          davon:

     10   - Pfeifenrohformen aus Holz oder Wurzelholz ....  frei

     20   - Pfeifen und Pfeifenköpfe .....................   10%

     90   - andere .......................................    9%

9615 --   Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren;

          Haarnadeln; Frisiernadeln, Haarklammern,

          Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen

          solche der Nummer 8516, sowie Teile davon:

    (10)  - Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren:

     11   - - aus Hartkautschuk oder Kunststoffen ........    7%

     19   - - sonstige ...................................    7%

     90   - andere .......................................   10%

9616 --   Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

          Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen

          und Zerstäuberköpfe dafür; Puderquasten und

          Kissen zum Auftragen von Kosmetik- oder

          Toilettezubereitungen:

     10   - Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber für

            Toilettezwecke, sowie Zerstäubervorrichtungen

            und Zerstäuberköpfe dafür ....................    8%

     20   - Puderquasten und Kissen zum Auftragen von

            Kosmetik- oder Toilettezubereitungen .........    7%

9617 00   Vakuumisolierflaschen und andere Behälter mit

          Vakuumisolierung, mit Gehäuse; Teile davon,

          ausgenommen Glaskolben .........................    9%

9618 00   Schneiderpuppen und andere Modellfiguren;

          automatisch oder anders sich bewegende Figuren

          und Ausstellungsstücke, für Schaufenster .......    6%

9701 --   Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig mit

          der Hand ausgeführt, ausgenommen Zeichnungen der

          Nummer 4906 und andere handbemalte oder

          handverzierte gewerbliche Waren; Kollagen und

          ähnliche Bildwerke:

     10   - Gemälde, Zeichnungen und Bilder ..............  frei

     90   - andere .......................................    8%

9702 00   Originalstiche, Originalschnitte und

          Originallithographien ..........................  frei

9703 00   Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen

          aller Art ......................................  frei

9704 00   Brief- oder Stempelmarken, Freistempelabdrucke,

          Ersttagsbriefe, mit Marken bedruckte

          Korrespondenzkarten oder -briefe (Ganzsachen)

          und dergleichen, entwertet oder, falls nicht

          entwertet, im Bestimmungsland weder gültig noch

          zum Umlauf vorgesehen ..........................  frei

9705 00   Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem,

          botanischem, mineralogischem, anatomischem,

          historischem, archäologischem, paläontologischem,

          ethnographischem oder numismatischem Wert ......  frei

9706 00   Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt ...........  frei

                                ANHANG

                              zum Teil I

          Nummern und Unternummern, bei denen für bestimmte

              Waren GATT-Zugeständnisse unter besonderen

          Bedingungen gewährt werden. Die Anwendung dieser

            Zollsätze unterliegt den von den zuständigen

              Behörden festzusetzenden Voraussetzungen.

  TARIF                                          Zollsatz in % des

Nr./UNr.             Warenbezeichnung             Wertes oder in

                                                Schilling für 100 kg

0101        Reinrassige Zuchttiere sowie andere

            Zuchttiere ...................................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Viehzucht.

0102        Reinrassige Zuchttiere sowie andere

            Zuchttiere ...................................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Viehzucht.

0103        Reinrassige Zuchttiere sowie andere

            Zuchttiere ...................................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Viehzucht.

0104        Reinrassige Zuchttiere sowie andere

            Zuchttiere ...................................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Viehzucht.

0409        Natürlicher Honig gegen eine vom Bundesminister

            für Land- und Forstwirtschaft ausgestellte

            Bestätigung über die Verarbeitung zu Back-,

            Süß- oder Arzneiwaren .......................  200,-

            Vor Erteilung einer Bestätigung ist das

            Einvernehmen mit dem Bundesminister für

            wirtschaftliche Angelegenheiten herzustellen.

0602 99 A   Forstpflanzen ................................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Produktion.

0701 10     Saatkartoffeln ...............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

0712 90 D   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

0804 20 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung zu

            Kaffee-Ersatz, Fruchtgelees oder Marmelade ...  frei

1001 --     Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1002 --     Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1003 --     Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1004 --     Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1005 10     Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 11 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 19 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 21 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 22 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 23 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 24 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 25 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 26 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 29 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 30 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 91 C   Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1205 99 C1  Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1209 99 C3  Samen zur Aussaat ............................  frei

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers für

            Land- und Forstwirtschaft über die

            Notwendigkeit der Einfuhr zur Förderung der

            inländischen Landwirtschaft.

1507 10 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1507 90 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1508 10 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1508 90 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1509 10 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1509 90 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1510 00 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1511 10 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1511 90 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1512 11 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1512 19 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1512 21 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1512 29 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1513 11 B   Kokosöl (Kopraöl), flüssig, zur Verarbeitung

            zu Margarine ................................   21,-

1513 19 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1513 21 B   Babassuöl zur Verarbeitung zu Margarine ......  frei

1513 21 B   Palmkernöl, flüssig, zur Verarbeitung zu

            Margarine ...................................   21,-

1513 29 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1514 10 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1514 90 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 19 A   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

151, 19 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 21 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 29 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 30 B2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 40 A   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 40 B2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 50 B   Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 90 A2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 90 A3b Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1515 90 B2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1516 10 B2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1516 20 B2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1516 20 B3  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1516 20 B4b Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1516 20 C2  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1517 90 B1  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

1517 90 B3  Waren dieser Unternummer zur Verarbeitung

            zu Margarine .................................  frei

2710 00     Waren dieser Nummer zur Verarbeitung durch

            Destillation oder Raffination ................   15%

            Gegen eine Bestätigung des Bundesministers

            für wirtschaftliche Angelegenheiten.

3501 10     Kasein zur Herstellung von Kunsthorn, Kaltleim,

            gestrichenen Papieren oder Pappen, Sperrholz

            oder ähnlichem Lagenholz ....................   28,-

3803 00     Tallöl zur Verarbeitung zu Waren der

            Nummer 3808 ..................................  frei

3803 00     Tallöl zur Verarbeitung zu Kaltasphalt, für

            ein Jahreskontingent von 100 t ...............  frei

            Das Kontingentjahr beginnt am 1. Jänner eines

            jeden Jahres.

5007 --     Waren dieser Nummer zur Verarbeitung zu

            Stickereien ..................................   15%

8407        Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse

            erfordern, kann der Zoll vom Bundesminister

            für Finanzen unter bestimmten Bedingungen

            ermäßigt oder erlassen werden. Vor Erteilung

            einer Begünstigung ist das Einvernehmen mit

            dem Bundesminister für wirtschaftliche

            Angelegenheiten herzustellen.

8408        Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse

            erfordern, kann der Zoll vom Bundesminister

            für Finanzen unter bestimmten Bedingungen

            ermäßigt oder erlassen werden. Vor Erteilung

            einer Begünstigung ist das Einvernehmen mit

            dem Bundesminister für wirtschaftliche

            Angelegenheiten herzustellen.

8409        Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse

            erfordern, kann der Zoll vom Bundesminister

            für Finanzen unter bestimmten Bedingungen

            ermäßigt oder erlassen werden. Vor Erteilung

            einer Begünstigung ist das Einvernehmen mit

            dem Bundesminister für wirtschaftliche

            Angelegenheiten herzustellen.

8703        Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse

            erfordern, kann der Zoll vom Bundesminister

            für Finanzen unter bestimmten Bedingungen

            ermäßigt oder erlassen werden. Vor Erteilung

            einer Begünstigung ist das Einvernehmen mit

            dem Bundesminister für wirtschaftliche

            Angelegenheiten herzustellen.

8708        Wenn es die wirtschaftlichen Verhältnisse

            erfordern, kann der Zoll vom Bundesminister

            für Finanzen unter bestimmten Bedingungen

            ermäßigt oder erlassen werden. Vor Erteilung

            einer Begünstigung ist das Einvernehmen mit

            dem Bundesminister für wirtschaftliche

            Angelegenheiten herzustellen.

TEIL II

Präferentialtarif

Fällt leer aus

TEIL III

Nichttarifliche Zugeständnisse

Die folgende Einfuhrquote für erstklassiges Rindfleisch in Teilstücken, zur Verwendung in der Hotellerie und Gastronomie wird unter bestimmten Bedingungen gewährt:

----------------------------------------------------

    Tarif

  Nr./UNr.                Warenbezeichnung

----------------------------------------------------

0201  --  Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt:

      20  - andere Stücke, mit Knochen:

            B - andere:

                ex B - erstklassiges Rindfleisch:

                       - portionierte Steaks

                       - Lungenbraten ohne Fett und

                         ohne Seitenmuskel, in

                         Einzelpackungen mit einem

                         Gewicht von 1,5 kg oder mehr

      30  - ohne Knochen:

B – andere:

ex B – erstklassiges Rindfleisch:

- portionierte Steaks

- Lungenbraten ohne Fett und

ohne Seitenmuskel, in Einzelpackungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder mehr

Die Jahresquote für Produkte der Unternummern 0201 20 ex B and 0201 30 ex B beträgt 600 (metrische) Tonnen. Die Quote kann dem saisonalen Bedarf entsprechend in Teilen vergeben werden.

Die Zulassung zu dieser Quote unterliegt den von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen.

Diese Quote ist vom Wirksamwerden und von der Aufrechterhaltung gewisser Verpflichtungen, die von bestimmten Haupthandelspartnern Österreichs übernommen wurden, abhängig. Die Quote wird, solange diese Bedingungen erfüllt werden, aufrechterhalten.”

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Mai 1993 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt.