Kurztitel

Lehrpläne – Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

01.09.2006

Außerkrafttretensdatum

28.10.2016

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage II

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR SOZIALPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEG FÜR BERUFSTÄTIGE)

römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der die unterrichtlichen Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit des Lehrers gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, in der jeweils geltenden Fassung ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Semester angeführten Lehrstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele und der Setzung von Schwerpunktbereichen sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung insbesondere unter Berücksichtigung der Vorbildung und des Alters der Schüler zu beachten.

Die Mitwirkungsrechte der Schüler gemäß den einschlägigen Bestimmungen sind zu beachten.

Der Lehrplan umfaßt

Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag des Kollegs sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.

2. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben (Unterrichtsprinzipien) sind aufzufassen:

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände und der Ausnützung ihrer Querverbindungen, den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel und allenfalls die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute. Für diese Umsetzung bieten sich vor allem projektorientierter Unterricht und Projekte an. Die Koordination insbesondere im Hinblick auf die Anwendung in der zukünftigen Berufsarbeit der Schüler wird schwerpunktmäßig von Didaktik, allenfalls Pädagogik, wahrzunehmen sein. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffes bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegter Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleich bedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden.

3. Unterrichtsplanung

Der Lehrer hat seine Unterrichts- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage des Lehrplans eigenständig und verantwortlich zu planen. Die Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan erfordern vom Lehrer

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Forderungen des Lehrplans bezogen auf eine Schulstufe zu entsprechen und andererseits pädagogisch und didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse einzugehen.

Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht werden zu können, erfolgt die Planung in zwei Stufen: Semesterplanung und mittelfristige Planungen.

In der Semesterplanung erfolgt eine erste zeitliche Anordnung der wesentlichsten Ziele und Stoffbereiche auf der Grundlage des Lehrplans. Die Reihung geschieht nach sachlogischen bzw. lehrgangsmäßigen Gesichtspunkten. Wo dies nicht sinnvoll bzw. notwendig ist, orientiert sich die Anordnung an jahreszeitlichen Gegebenheiten, Querverbindungen der Unterrichtsgegenstände, Schulveranstaltungen, Erfahrungen der Schüler und ähnlichem. Ungefähre Zeitrichtwerte sollen festgelegt werden, wobei auf genügend Freiräume für aktuelle Anlässe, Wiederholungen, Übungen, Differenzierungen und ähnliches zu achten ist.

Die Semesterplanung ist während des Semesters durch mittelfristige Planungen zu ergänzen. Nun können die in der Semesterplanung festgelegten Planungsabsichten auf die jeweiligen unterrichtlichen Gegebenheiten und Lernvoraussetzungen der Schüler abgestimmt und konkretisiert werden. Mittelfristige Planungen enthalten neben den Zielen und Inhalten eine vorläufige Festlegung der Methoden und Medien.

Bei der Semesterplanung und den mittelfristigen Planungen sind entsprechend ihren Erfordernissen zu berücksichtigen:

In allen Unterrichtsgegenständen können in der Unterrichtsplanung berücksichtigt werden:

Gemeinsame Planung mit Lehrern des eigenen Unterrichtsgegenstandes oder anderer Unterrichtsgegenstände sind wünschenswert.

4. Schulautonome Lehrplanbestimmungen 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in der Stundentafel Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der verbindlichen Übungen, der Freigegenstände, der unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einen bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

4.2 Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Semester im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in den einzelnen Semestern innerhalb des in der Stundentafel für dieses Semester vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird.

Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf pädagogische Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplans zu beachten.

Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Der Pflichtgegenstand “Religion” ist von der schulautonomen Gestaltung ausgenommen,
  2. Ziffer 2
    ein Pflichtgegenstand mit bis zu vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand mit mehr als vier Gesamtwochenstunden (Summe der einzelnen Semester) um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
    Die in der Stundentafel festgelegte Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester kann schulautonom abgeändert werden;
    Unterrichtsgegenstände mit nur einer Gesamtwochenstundenzahl sind zu vermeiden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen abgeändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu ändern.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; diesfalls sind vorbehaltlich der sonstigen Möglichkeiten der schulautonomen Gestaltung des Lehrplans jedenfalls die Wochenstunden und die Lehrstoffe auf die einzelnen Semester aufzuteilen. An den Kollegs für Berufstätige kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden.

An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schüler fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Pflichtgegenstand “Instrumentalunterricht” zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem römisch VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können im Rahmen der lehrplanmäßig festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in geblockter Form angeboten werden.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zusätzliche Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen festgelegt werden wobei das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik besonders einschlägige Interessen der Schüler sowie Bereiche des späteren Berufsfeldes zu beachten sind.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen lehrstoffmäßige Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen vorgenommen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungsund Lehraufgabe, die Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß den Paragraphen 102 und 103 Absatz 3, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolvent/inn/en von höheren Schulen zu Sozialpädagog/inn/en auszubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, Erziehungs-, Entwicklungs- und Integrationsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände auf das angestrebte Berufsziel und die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen soll jene Bildungswirkung erzielt werden, die dem Bildungsauftrag des Kollegs für Sozialpädagogik entspricht.

Der pädagogisch-didaktische Schwerpunkt des Bildungsganges verlangt eine intensiv praxisbezogene Ausbildung in allen Unterrichtsgegenständen, die über die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der intellektuellen und sozialen Flexibilität sowie des autonomen Denkens, der sprachlichen Wendigkeit, der Kreativität, der Emotionalität und Innovationsfähigkeit leistet und so die Schüler zur Ausübung des Berufes befähigt.

römisch III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit am Kolleg an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik die folgenden didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:

1. Erwachsenenadäquatheit – Wissenschaftsorientierung – Soziales Lernen

Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit der Schüler, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:

Der Erwachsene ist kein endgültig fertiger Mensch. Er kann sich neuen Entwicklungen anpassen, Alternativen zu seinen bisherigen Lebensformen finden. Je mehr Eigenaktivität dem Schüler ermöglicht wird, desto größer ist für ihn die Wahrscheinlichkeit, sein Leben in Selbstbestimmung zu führen und fachliche, persönliche und soziale Kompetenz zu erwerben. Die Lernfähigkeit der Erwachsenen wird mit zunehmendem Alter umstrukturiert, worauf in der Bildungsarbeit mit didaktischen Maßnahmen reagiert werden soll. Analog zur Persönlichkeitsentwicklung treten auch Differenzierungen im Lernverhalten auf, sodaß eine stärkere Individualisierung des Lernens gefördert werden soll.

Bei der Auswahl des berufsrelevanten Lehrstoffes gilt es, den jeweiligen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu integrieren. Dabei geht es nicht darum, einzelne Fakten anzuhäufen, sondern Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen. Darüber hinaus sind die Lehrinhalte in bezug zur beruflichen und privaten Realität der Schüler zu stellen.

Die Teamfähigkeit ist ein unumgänglicher Anspruch für die Arbeit des Sozialpädagogen. Es ist daher wichtig, daß Teamarbeit exemplarisch in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen ist.

2. Berufsorientierung im Theorie-Praxis-Bezug

Der Unterricht im Kolleg ist so zu gestalten, daß durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie das Ineinandergreifen von Theorie und Praxis sichtbar wird. Weiters ist es notwendig, im Sinne des vernetzten Denkens Zusammenhänge innerhalb eines Faches und zwischen verschiedenen Problemgebieten aufzuzeigen.

3. Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration

Die Darbietung des Lehrstoffes soll auf dem Hintergrund des ganzheitlichen Denkens aufgebaut sein und auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen.

Bei der Auswahl des Lehrstoffes soll bedacht werden, daß die Zukunft die Gegenwart mitbestimmt. Dies bedarf aber einer Aufarbeitung der eigenen Entwicklungsgeschichte, die durch einen erhöhten Anteil an Selbsterfahrung ermöglicht werden soll.

4. Aktivierung und Motivierung

Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen aufgegriffen, unterstützt, gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignet sich unter anderem auch das Reflektieren des Unterrichts. Dies führt zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.

5. Strukturierung und Exemplarität

Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.

6. Individualisierung

Die Heterogenität ist ein Faktum in der Erwachsenenbildung. Individualisierung des Erwachsenenlernens bedeutet, daß die persönlichen Lernerfahrungen berücksichtigt und thematisiert und subjektive Erlebnisse unter Berücksichtigung ihres sozialen Kontextes bearbeitet werden. Dies kann wiederum individuelle Lernwege und – strategien erschließen.

7. Lehrformen

Die Aufgabe des Lehrenden besteht darin, Lernprozesse anzuregen.

Die Schüler kommen mit unterschiedlichen Lern- und Lebenserfahrungen. Die Aufgabe des Lehrenden ist demgemäß, unter Einbeziehung der unterschiedlichen Vorerfahrungen neue Lernprozesse zu initiieren und die Möglichkeit für positive Lernerfahrungen zu schaffen.

Lehren bedeutet nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch Einbeziehung der sozialen Beziehungen.

8. Lernen

Die Schüler sollen befähigt werden, mit den eigenen Lernprozessen selbständig umzugehen und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln und Verantwortung für das eigene Lernen zu tragen.

9. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Eine Prüfung gibt Auskunft über momentane Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen. Leistungsfeststellungen, die über das ganze Semester verteilt sind, dienen der Erkenntnis, inwieweit Lehr- und Lernziele erreicht wurden, ob und welche individuellen Maßnahmen oder Beratungen notwendig sind und ob der Unterricht zu verändern ist.

Der Lernende soll laufend Auskunft über seinen jeweils momentanen Wissensstand erhalten und, wenn die Teilziele erreicht wurden, eine Motivation zur Weiterarbeit, wenn nicht, eine Anregung zur Auseinandersetzung.

Die Erfolgskontrolle kann mündlich, schriftlich (auch in Form von Hausarbeiten) bzw. anonym als Selbstkontrolle der Lernenden, als Beobachtung zB bei Fertigkeiten in neuen Situationen oder in der Gruppenarbeit und/oder am Gegenstand selbst, bei der Herstellung eines Werkstückes erfolgen.

römisch IV. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände 1)

Wochenstundenzahl

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe 1a)

Semester

1.

2.

3.

4.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Pädagogik (einschließlich

 

 

 

 

 

 

Pädagogische Psychiologie,

 

 

 

 

 

 

Pädagogische Soziologie,

 

 

 

 

 

 

Philosophie) 2)

4(+2) 2)

4(+2) 2)

4

4

 

römisch II 2)

Heil- und Sonderpädagogik

1

1

2

2

 

II

Didaktik

5

5

6

6

 

II

Hort- und Heimpraxis 3)

6

6

6

6

 

III

Deutsch (Lernhilfe, Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

 

 

 

 

 

 

3

3

2

2

 

I

Lebende Fremdsprache (Lernhilfe)

1

1

1

1

 

(römisch eins)

Rechtskunde und Politische Bildung

2

2

 

III

Mathematik (Lernhilfe)

1

1

1

1

 

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde 2)

(2) 2)

(2) 2)

(2) 2)

(2) 2)

 

III

Gesundheitslehre

1

1

1

 

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

2

 

(römisch IV a)

Instrumentalunterricht (Gitarre, Klavier/Akkordeon/Flöte/Violine) 3a)

2

2

1

1

 

IV

Rhythmisch-musikalische Erziehung

1

1

1

1

 

IV

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

 

(römisch IV a)

Werkerziehung

5

4

2

2

 

(römisch IV)

Leibeserziehung

2

2

2

2

 

(römisch IV a)

B. VerbindlicheÜbungen 1)

Ergänzende berufskundliche Unterrichtsveranstaltungen

 

 

Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich

2

 

V

 

Kommunikationstechniken und GruppendynamikVerkehrserziehung 9)

1

 

III/IV

 

Buchführung

1

 

II

 

Spezielle fächerübergreifende Aspekte

1

 

IV

Gesamtwochenstundenzahl 2)

35-39 (+4) 2)

34-38 (+4) 2)

34-38 (+2) 2)

34-38 (+2) 2)

149 2a) (+12) 2)

 

C. Freigegenstände 1)

 

 

 

 

 

 

Stenotypie und Textverarbeitung 4) 5)

(2)

(2)

(2)

(2)

4

IVb

Instrumentenbau 4) 5)

(2)

(2)

(2)

(2)

4

(römisch fünf)

Instrumentalunterricht (Flöte/Akkordeon) 6) 5)

1

1

1

1

4

IV

D. Unverbindliche Übungen 1)

 

Chorgesang 5)

1

1

1

1

4

(römisch fünf)

Spielmusik 5)

1

1

1

1

4

V

Interkulturelle Erziehung 5)

1

1

2

III

Darstellendes Spiel 5)

2

2

2

2

8

V

Fest- und Feiergestaltung, Brauchtumspflege sowie Volkstanzen 5)

2

2

4

V

Informatik 7)

(2)

(2)

(2)

2

II

Fototechnik

2

2

4

V

Medienkunde

2

2

4

III

Leibeserziehung

2

2

2

2

8

(Iva)

Selbsterfahrungsseminar

2

2

2

2

8

V

Vertiefungsgebiet Lernhilfe

1

1

1

1

4

III

Einführung in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens 5)

2

2

4

III

E. Förderunterricht 1)

Musikerziehung 8)

2

2

4

(römisch IV a)

Lernhilfe 8)

1

1

1

1

4

III

___________________

1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrpläne siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4,

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und sind dabei folgende Kriterien anzuwenden:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogisch-geisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Hort- und Heimpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Falls der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war (Philosophie: LVG römisch III).

2a) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen sind festzulegen; siehe Abschnitt römisch eins Ziffer 4,

3) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Semester laut Lehrplan verteilt, dazu drei Wochen Ferialpraxis.

3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.

4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 1. und 2. oder 3. und 4. Semester besucht werden.

5) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden.

6) Alternativ.

7) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung im 2. oder 3. oder 4. Semester besucht werden.

8) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

9) Verkehrserziehung LVG römisch IV.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht Bildungsziele:

Entsprechend der Zielsetzung des Kollegs für Sozialpädagogik an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den Bildungszielen des bisherigen Religionsunterrichtes die zukünftigen Erzieher, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in den sie bewegenden Fragen des zukünftigen Berufsfeldes orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Erzieher befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für christliche Erziehungsaufgaben zu übernehmen.

Im besonderen sind die Bildungsziele und Lehraufgaben, Unterrichtsprinzipien und Erziehungsanliegen des geltenden Lehrplanes für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung und konkreten Situation der Schüler auszugehen. Dabei sind vor allem die didaktischen Grundsätze der Erwachsenenbildung in Anwendung zu bringen. Eigenverantwortung und Selbsttätigkeit sollen gefördert werden. Der Lehrer soll dabei vor allem Helfer und Förderer sein. Viele Themen können fächerübergreifend behandelt werden. Die Forderung nach „Lernen durch Erfahrung” kann ua. durch Exkursionen, Lehrausgänge sowie durch Kontakte mit kompetenten Personen erfüllt werden.

Die Reihung der Themenschwerpunkte liegt in der Verantwortung des Lehrers.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Themenschwerpunkte:

A. Religiöse Dimension des Lebens und der Erziehung

B. Anthropogene Voraussetzungen der religiösen Erziehung

C. Religion im gesellschaftlichen und soziokulturellen Umfeld

D. Entdecken des Religiösen

mögliche Einzelthemen:

zu A. – Der junge Mensch auf der Suche nach dem Sinn des Lebens

zu B. – Erzieherpersönlichkeit; religiöse Biographie; Identitätsfindung und Glaube

zu C. – Religion in einer säkularisierten und religiös indifferenten Umwelt

zu D. – Ansatzpunkte für Transzendenzerfahrung

3. und 4. Semester:

Themenschwerpunkte:
E. Christlicher Glaube
F. Kirchliches Leben
G. Christliches Zeugnis im Leben
H. Der Glaube in bedrängenden Lebenssituationen

mögliche Einzelthemen:

zu E. – Das Glaubensbekenntnis der Kirche und die Vermittlung von Glaubensinhalten
zu F. – Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Glaubensverkündigung und Diakonie
zu G. – Möglichkeiten der Diakonie in der Gesellschaft
zu H. – Das Bedrängende als Herausforderung und Aufgabe des Glaubens

b) Evangelischer Religionsunterricht

Wird gesondert bekanntgemacht.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Klienten in verschiedenen sozialpädagogischen Feldern relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Dabei sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Die humanwissenschaftlichen Grundlagen der Erziehung und Bildung, besonders jene der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen Soziologie, sind den künftigen Sozialpädagogen so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.

Die Schüler sollen fachliche, persönliche und soziale Kompetenzen für ihre Handlungs- und Denkebenen erwerben, wie:

Im Bereich der Philosophie sind die Schüler mit den wesentlichen Problemen des Denkens und Wertens und deren vielfältigen Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen.

Die Logik soll die Schüler soweit mit den allgemeinen Denkformen vertraut
werden lassen, daß sie bewußter denken, die Richtigkeit von Behauptungen beurteilen und sachliche Argumentationsebenen selbständig finden können.

Durch Kenntnisse der Kulturanthropologie und der Geschichte der Pädagogik angeregt, sollen die Schüler in kritischer Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen verschiedener Kulturen und Epochen zu einem selbständig strukturierten Welt- und Menschenbild, zu persönlichen Standpunkten innerhalb der pluralen Welt und zur Reflexion ihrer aktuellen beruflichen Situation gelangen.

Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungswerb befähigen.

Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz und Wertschätzung jeglicher menschlicher Existenszform führen, damit dies in der Begegnung mit jungen Menschen, ihren Eltern und Erziehern und im steten Bemühen und die Verantwortbarkeit des eigenen pädagogischen Handelns seinen Niederschlag finden kann.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Einführung in die Pädagogik als Erziehungswirklichkeit und Erziehungswissenschaft;

Konfrontation mit den Wissenschaftsbegriffen; Kennenlernen der Fachsprache und Grundbegriffe der Pädagogik;

Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis;

die Disziplinen der Pädagogik (allgemeine Pädagogik, historische Pädagogik, Schulpädagogik, Freizeitpädagogik, Sexualpädagogik, Andragogik, Museumspädagogik, Medienpädagogik, Ökopädagogik ...) unter besonderer Berücksichtigung der Sozialpädagogik;

Faktoren und Bedingungen, die das Erziehungsgeschehen bestimmen;

Wesen, Ziele der Erziehung: Person, Methoden, Inhalte und gesellschaftliche Kontexte unter Berücksichtigung von Erzieherverhalten, Erziehungsstile und Erziehungsmaßnahmen;

Menschenbilder in der Erziehung;

Grundbegriffe der allgemeinen Psychologie und ihre verschiedenen Disziplinen (Lernpsychologie, Persönlichkeitspsychologie . . .);

Biologische Grundlagen des menschlichen Verhaltens und der Entwicklung;

Entwicklungspsychologie bis einschließlich Pflichtschulalter;

Verlauf und Bedeutung der Entwicklung als Voraussetzung für pädagogisches Handeln und Verstehen;

Sozialisationsinstanzen, wie Familie, Kindergarten, Schule, Hort, Milieu usw.;

Grundlagen der menschlichen Kommunikation und Interaktion. Eine einstündige Schularbeit je Semester.

3. und 4. Semester:

Entwicklungspsychologie des Jugendalters, des erwachsenen Menschen; Auseinandersetzung mit Alter und Tod;

Darstellen des Entwicklungsverlaufes, mögliche Störungen und deren Begegnungen;

Theorien der Verhaltensänderungen (tiefenpsychologisch, lerntheoretisch, humanistisch orientierte Schulen);

Theorien über Lern- und Verhaltensstörungen;

Medienpädagogik, Medienerziehung – Umgang mit Medien;

Überblick über die Entstehung und die Aufgaben der Sozialpädagogik, Einzelfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Kasuistik, Beratung und Krisenintervention;

Pädagogische Trends: Spezielle Fragen der Gegenwartspädagogik (Scheidungsproblematik, Verwahrlosung, Mißbrauch, Gewalt, Aggression, Süchte/Drogen, Randgruppen der Gesellschaft ua.), Alternativpädagogik;

Kennenlernen unterschiedlicher therapeutischer Modelle;

Auseinandersetzung mit Pionieren der Pädagogik (zB Rousseau, Pestalozzi, Fröbel, Aichhorn ua.)

Psychohygiene der helfenden Berufe, insbesondere des Sozialpädagogen;

Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie: soziale Person und soziales Handeln; Individuum und Gruppe, Masse, Individuum und Gesellschaft;

Methoden der Soziologie; Soziologie des dissozialen Verhaltens, Etikettierungstheorie, Schichtentheorie, Freizeitsoziologie.

Der Sozialpädagoge als Anwalt des Kindes in Zusammenarbeit (Auseinandersetzung) mit unterschiedlichen Institutionen (interdisziplinäre Zusammenarbeit);

Möglichkeiten der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Studium der aktuellen Fachliteratur.

Eine einstündige Schularbeit je Semester.

Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:

1. und 2. Semester:

Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.

Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.

Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus); Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.

Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.

Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion, Definieren; Argumentieren.

Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.

Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.

Einzelne philosophische Problemstellungen:

Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.

Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.

Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.

Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.

Didaktische Grundsätze:

Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Sozialpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen. Daher muß der Unterricht sowohl den teilnehmerzentrierten Ansatz als auch die konkrete Dimension pädagogischer Situationen in besonderer Weise berücksichtigen und damit die Lernenden befähigen, gewonnene Einsichten und erworbenes Wissen in erzieherisches Tun umzusetzen. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Lernenden und auf fächerübergreifende Themenkreise Rücksicht zu nehmen. Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrer abzuhalten. Mit den Praxisstätten ist Kontakt aufzunehmen und zu halten. Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen, Projekte und Selbststudium sowie aktuelle Fachliteratur zu sichern.

Aufbauend auf den begrifflichen Grundlagen sind humanwissenschaftliche Erkenntnisse vielfältiger Standpunkte und Forschungsrichtungen den Lernenden als gleichwertig anzubieten und in persönlichen Stellungnahmen des Lehrers auf relevante pädagogische Fragen hinzuordnen. Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.

Die Lernenden sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen anzuhalten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsbezogene pädagogische Fragestellungen zu beziehen. Auf das Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen ist besonders Bedacht zu nehmen. Darauf aufbauend sollen sich die Lernenden darin üben, Fachausdrücke in Gruppenarbeit und Diskussion richtig zu verwenden, die gesamte Wirklichkeit der Sozialpädagogik zu erfassen, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Menschen bzw. in der Sachlogik pädagogischen Geschehens aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.

Beim zusätzlichen Unterricht 1. und 2. Semester ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Die Lehrabschnitte der Logik sind lebensorientiert zu gestalten. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.

Die Lernenden sollen während der Ausbildung humane Grundhaltungen, Einstellungen und entsprechende Verhaltensweisen erwerben (positives Selbstkonzept, Vorbild- und Autoritätsfunktion, Beziehungsfunktion, Kooperation und Teamfähigkeit, fachliche Kompetenz und Realitätssinn).

HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es, die Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.

Die biologischen, psychologischen und sozialen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schüler das Zusammenwirken mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf die Art, den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen können und befähigt werden, einzelne heil- und sonderpädagogische Hilfestellungen zu leisten.

Weiters sollen die Schüler durch die Kenntnis psychopathologischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen befähigt werden, diejenigen Auffälligkeiten, die im Rahmen der Normalerziehung behoben werden können, von solchen zu unterscheiden, welche einer Sondererziehung bedürfen.

Die Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen realistisch abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.

Durch die im Unterricht erworbenen Kenntnisse soll sich der Schüler seiner eigenen Kompetenzgrenzen bewußt werden und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Fachkräften (Arzt, Psychologe, Therapeuten ua.) erkennen und zu einer solchen befähigt werden. Ziel der Zusammenarbeit ist eine optimale pädagogisch-therapeutische Behandlung und Förderung der Kinder und Jugendlichen.

Lehrstoffe:

1. und 2. Semester:

Allgemeiner Teil:

Grundlagen der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Kinderpsychiatrie. Anlage und Umwelt als Ursachen von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Kindes- und Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Gehirnphysiologie und -pathologie. Normale und abartige Sexualentwicklung.

Angemessene Einführung in die medizinische Psychologie (Lernstörungen und systemisches Denken in der Sonder- und Heilpädagogik, Typenlehre, Ausdruckserscheinungen und Schichtaufbau der Persönlichkeit).

3. und 4. Semester:

Spezieller Teil:

Hirnorganische Störungen: Ursachenlehre; körperliche und psychische Symptomatik einschließlich Intelligenzmängel. Cerebrale Krampfzustände sowie deren Differentialdiagnose. Stoffwechselstörungen. Behinderung und deren Formen,Teilleistungsschwächen. Funktionelle Störungen: Neuropathie, Psychosen. Psychopathische Entwicklungen. Reifungsdiskrepanzen. Milieuschäden: Neurosen (Organ- und Psychoneurosen, Psychosomatosen, pathologische Pubertätskrisen). Verwahrlosung (Früh- und Spätverwahrlosung; körperliche und psychische Verwahrlosungszustände).

Einzelprobleme:

Sprachstörungen; Beurteilung der Aussagen von Kindern; Differentialdiagnose von Fehlhaltungen wie Eigentumsvergehen, Aggressionen, Durchgehen und sexuelle Abartigkeiten; Suchtgiftproblematik; Suizid, Suizidversuch und Krisenintervention; Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit jugendlicher Rechtsbrecher.

Kenntnis der wichtigsten heilpädagogischen Institutionen in Österreich und deren Aufgabenbereich.

Didaktische Grundsätze:

Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußt zu machen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.

Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Fallbesprechungen und Aufarbeitung von Fällen sollen auch im Rahmen von Gruppenarbeiten als Vorbereitung zur Teamarbeit dienen. Bei der Beschreibung der Zustandsbilder sind jeweils spezielle Ursachen, Erscheinungsformen und entsprechende Möglichkeiten heilpädagogischer Behandlung aufzuzeigen, dabei ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.

Anregungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können für manche Schüler Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum Sondererzieher.

DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die künftigen Sozialpädagogen dazu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie Entwicklungs- und Integrationsaufgaben in sozialpädagogischen Institutionen, (wie Horte, Heime, außerschulische Jugendarbeit usw.) auf Grund ihres Wissens um die Ziele, Einflußfaktoren und konkreten Realisierungsmöglichkeiten eigenverantwortlich zu planen, geeignete Methoden zu entwickeln und diese auf ihre Wirksamkeit zu reflektieren. Dazu gehören unter anderem:

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Einführung in die gesamte Thematik des spielerischen Tuns und Lernens, Überblick über die Spielformen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ausgewählten praktischen Übungen.

Möglichkeiten und Methoden zur Animation und Motivation und zur Auslösung ganzheitlicher Lernprozesse.

Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur, Materialien, Bildungsmittel und Medien für die sozialpädagogische Praxis.

Anleitung und Beratung beim Aufbau systematischer und ausbaufähiger berufsbezogener Sammlungen sowie einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Aufzeigen von vielfältigen Lernmethoden (Grundprobleme des Lernens) und Reflektieren des eigenen Lernverhaltens.

Einführung in die berufsspezifische Fachsprache.

Überblick über das sozialpädagogische Arbeitsfeld, Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Sozialpädagogen.

Einflußfaktoren und Bedingungsfelder effizienter institutioneller Erziehung: Aufgaben; Zielsetzungen; Raumstruktur; Zeitstruktur; Arbeitsmethoden, Wirkungsanalyse institutioneller Erziehung, Möglichkeiten und Grenzen.

Konkrete Möglichkeiten der Lernerziehung für erfolgreiche Lernbetreuung in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine einstündige Schularbeit pro Semester.

3. und 4. Semester:

Kennenlernen der didaktischen Planungsmodelle, vertiefter Umgang mit systematischer Planung und Reflexion. Anleitung zur Planung, Durchführung und Auswertung (Reflexion) von erlebniszentrierten Veranstaltungen im Jahresfestkreis.

Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Spielgut. Weiteres Kennenlernen der berufsspezifischen Fachsprache und Beurteilungskriterien für berufsbezogene Fachliteratur und Angebote im audiovisuellen Bereich.

Auseinandersetzung mit Gruppendynamik und Gruppenpädagogik, um Gruppenphänomene erkennen und Gruppenprozesse gezielter steuern zu können.

Kenntnis verschiedener administrativer und organisatorischer Voraussetzungen für die Sicherung eines effektiven Erziehungs- und Bildungsprozesses; Organisationsmanagement, Organisationsentwicklung; Einblick in EDV-unterstützte Wirtschaftsführung.

Auseinandersetzung mit Konzeptarbeit und deren Weiterentwicklung.

Strukturierung der Bildungsangebote für verschiedene Persönlichkeitsbereiche des Kindes, der Jugendlichen und Erwachsenen (Sexualerziehung, Sozialerziehung, Medienerziehung, Konsumerziehung, Friedenserziehung ua.).

Grundlagen pädagogischer Beratung, Einführung in die Methodik der Gesprächsführung (personenzentrierte Gesprächsführung, NLD, TZl ...), Erlangung von Haltungen und Einstellungen als Voraussetzung für Beratungskompetenz. Aufzeigen von Arbeitsfeldern, Beratungssituationen und Zielen (Elternberatung, Drogenberatung, Lehrerberatung, Berufsfindung ...)

Der Erzieherberuf: zB Berufsbild, gesellschaftliches Image, berufs- und standespolitische Fragen, persönliche und fachliche Qualifikation des Berufserziehers, besondere berufliche Belastungen, Fort- und Weiterbildung, Psychohygiene, Supervision; Stellung des Sozialpädagogen im sozialpädagogischen Feld (Abgrenzung zu anderen Professionen).

Bedeutung und Formen von Teamarbeit in der Sozialpädagogik; partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und sonstigen im Erziehungsfeld Wirkenden.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachexperten (Sozialarbeitern, Therapeuten, Ärzten, Kliniken ua.).

Aufzeigen von berufsfeldspezifischen Konzepten, erwerben von Handlungskompetenz für die verschiedenen Fachbereiche.

Fachbereich außerschulische Betreuungsformen:

ganztägige Schulformen und Formen der Heim- und Internatserziehung.

Vertiefte Auseinandersetzung mit Lernbetreuung, Förderprogrammen, Freizeiterziehung, interkulturellem Lernen, Elternarbeit, Teamarbeit, Organisation, Administration und Wirtschaftsführung.

Fachbereich Animation/Freizeit:

Handlungsrelevante Konzepte für Freizeit, Jugendzentren und Clubs.

(zB Spielbus, betreute Spielplätze, Neigungsgruppen, Freizeitbetreuung in ganztägigen Schulformen, Leitung von Wanderungen ua. einschließlich der Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Aktivierung von alten Menschen.)

Exemplarische Einführung in Methoden der Erlebnispädagogik, Gruppenanimation, Theaterpädagogik, Museumspädagogik, Animation und Kulturpädagogik, Auseinandersetzung mit Spielmaterial, Räumen, Umwelten, Ökopädagogik.

Fachbereich Sonderpädagogik; Einführung in handlungsrelevante Konzepte für den Bereich der Heil- und Sonderpädagogik.

Exemplarisches Kennenlernen von Stütz-, Förder- und Trainingsprogrammen in ganzheitlicher Sicht unter Berücksichtigung aktueller Trends; Umgang mit klassischen und alternativen Theoriemodellen.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrplan in Didaktik ist als Rahmenlehrplan zu verstehen. Die Angaben des Lehrstoffes sind nicht im Sinne einer strengen Systematisierung zu verstehen; Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen sich am Erlebnishintergrund, an den konkreten Praxiserfahrungen und den Bedürfnissen der Schüler orientieren. Durch aufbauende, kontinuierliche Strukturierung der Lehrinhalte sollte dem Schüler jedoch ein geordneter Überblick über den Lehrstoff vermittelt werden.

Auswahl und Aufbau der Lehrinhalte sollen aktuelle Trends aufgreifen.

Die methodische Gestaltung des Unterrichtes soll daher die Selbständigkeit der Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motiviation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in der sozialpädagogischen Arbeit zu ermöglichen.

Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch Überprüfung der Angemessenheit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns, entfaltet werden. Dies soll die Voraussetzung schaffen, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens unter verschiedenen Einflußfaktoren zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.

Für das Sammeln von Informationen und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und die kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur notwendig. Anleitungen zur mündlichen und schriftlichen Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Themen sollen angeboten und fachorientierte Lehrausgänge durchgeführt werden.

Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Hort- und Heimpraxis, Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie den musischen Ausbildungsbereichen zu sichern.

Der Lehrer soll den Schülern seine Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei soll er sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.

HORT- UND HEIMPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichts ist es, die Lernenden zu befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Entwicklungs- und Integrationsaufgabe im sozialpädagogischen Arbeitsfeld zu gestalten sowie die sonstigen Berufsaufgaben eines Sozialpädagogen zu bewältigen.

Praktische Erfahrungen und anschauliche Informationen über die verschiedenen Bereiche sozialpädagogischer Tätigkeit sollen den Schülern Gelegenheit zur Orientierung über die mannigfachen Arbeitsbereiche des Sozialpädagogen bieten und sie zu einer vertieften Auseinandersetzung mit sozialpädagogisch Tätigen sensibilisieren.

Im Rahmen des Unterrichtes sollen die Schüler zu systematischer Sammlung wertvoller Anregungen für den gezielten Einsatz in der Berufspraxis angeleitet werden.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Hospitieren und Praktizieren in außerschulischen Betreuungsformen, ganztägigen Schulformen und Formen der Heimerziehung.

Vermittlung eines ersten Einblicks in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse.

An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Erstellen und Auswerten einfacher, auf klar umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.

In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen bzw. einer Spiel- und Beschäftigungskartei.

Bewältigung einfacher geplanter Arbeitseinheiten mit einzelnen oder Kleingruppen unter Berücksichtigung anthropogener und soziokultureller Voraussetzungen. Dokumentation und Reflexion der zielgerichteten Aktivitäten.

Exkursionen in verschiedenen sozialpädagogischen Institutionen mit Information über deren Zielsetzungen, Arbeitsmethoden und Hauptprobleme insbesondere der jeweils betreuten Kinder.

Weiterführende Auseinandersetzung mit den personellen, räumlichen, zeitlichen, organisatorischen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gegebenheiten von sozialpädagogischen Institutionen, ihren speziellen Aufgaben, Arbeitsweisen und Problemen als Voraussetzung für gezieltes Erzieherverhaltenstraining.

Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in konkreten Gruppensituationen auch in Hinblick auf die Ferialpraxis.

Sammeln von Anregungen für die spätere eigene Berufspraxis.

Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Festen und Feiern. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente.

Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechung der Praxisversuche. Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort oder in einer Tagesheimstätte im 1. Semester.

Zwei Praxiswochen im Heim im 2. Semester.

Drei Wochen Ferialpraxis im sozialpädagogischen Bereich.

3. und 4. Semester:

Praktizieren im sozialpädagogischen Bereich bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Eigenständigkeit im verantwortungsbewußten Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an die jeweilige Institution kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit in der Praxis in Planung und Durchführung grundsätzlich berücksichtigen.

Einblick in verschiedene Berufsaufgaben des Sozialpädagogen sowie diverse administrative Arbeiten (zB Teilnahme an Arbeitsbesprechungen des Leiters mit den Erziehern und an Vorhaben der Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern).

Kennenlernen von und Praktizieren in sonderpädagogischen und freizeitpädagogischen Arbeitsbereichen.

Praktische Erprobung der erworbenen theoretischen und methodisch-didaktischen Kenntnisse anhand ausgewählter berufspraktischer Aufgabenstellungen und Problemsituationen. Vertiefe Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung; Durchführung und Auswertung von komplexeren Gruppenunternehmungen und Freizeitprojekten; spezielle Kasuistik;

Befähigung zur gezielten kompensatorischen Förderung bzw. zur Integration Einzelner.

Übungen zur Gesprächsführung; Sensibilisierungstraining; Kontakttraining; Kreativitätstraining ua. Nach Möglichkeit Einbeziehung in die Besprechungen des „Erzieherteams”; Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Insgesamt vier Praxiswochen im Verlauf des 3. und 4. Semesters mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die praktische Ausbildung soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Gruppenarbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Um von Anfang an die besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis nach Möglichkeit von einem Lehrer unterrichtet werden.

Besprechung der Vorbereitung, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche und individuelle Nachbesprechung sowie Niederschriften über die speziellen Aufgaben sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch praktische Übungen – auch unter Verwendung audiovisueller Medien – soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt bzw. eingeübt werden.

Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

Um die notwendige Kooperation und Konzentration der Pflichtgegenstände Hort- und Heimpraxis, Didaktik und Pädagogik, allenfalls Heil- und Sonderpädagogik, zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer und gegebenenfalls Erzieher abzuhalten. Im Hinblick auf die speziellen fachdidaktischen Fragen sollten auch Kontakte mit den Lehrern aller übrigen Unterrichtsgegenstände gepflogen werden.

DEUTSCH

(Lernhilfe, Kinder- und Jugendliteratur, Sprecherziehung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht - aufbauend auf ihre Vorbildung – erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit des Sozialpädagogen zu nutzen.

Die Schüler sind zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen im freien Gespräch, im Lesen und im Schreiben zu befähigen und auf eine gezielte Lernhilfe im Bereich der deutschen Sprache bei Kindern und Jugendlichen vorzubereiten.

Die Kenntnis ausgewählter Werke der in deutscher Sprache vorhandenen Kinder- und Jugendliteratur – unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Autoren – sowie grundlegende Beurteilungskriterien sind zu vermitteln.

Die Schüler sind über die Wirkungsfaktoren und Funktionen von Literatur zu informieren.

Auf berufsbezogene Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Lernhilfe:

Einführung in den Gegenstands- und Aufgabenbereich der Lernhilfe.

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch für Schulen für das Pflichtschulalter.

Voraussetzungen, Bedingungen, Hemmnisse für den erfolgreichen Spracherwerb im Pflichtschulalter.

Hilfen zur Überwindung von Sprachbarrieren und Sprachstörungen.

Theorie und Praxis einer differenzierten Leseerziehung.

Einführung in die Methoden des Lesenlernens.

Methoden des weiterführenden Lesens.

Kriterien zur Gestaltung unterschiedlicher Textsorten.

Korrekturübungen.

Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Schreib- und Sprachrichtigkeit.

Methodische Wege des Rechtschreibtrainings.

Spezielle Hilfestellungen für lese- und rechtschreibschwache Schüler.

Sicherung der Wort-, Satz- und Textgrammatik und Einblick in die methodische Erarbeitung dieses Lehrstoffes.

Hinweise zur differenzierten Förderung von Kindern mit Lernstörungen, Nicht-deutscher Muttersprache sowie Möglichkeiten der Förderung von Hochbegabten.

Kinder- und Jugendliteratur:

Übersicht über die wichtigsten Gattungen und Autoren zeitgenössischer Kinder- und Jugendliteratur.

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis sowie auf ihre Bedeutung im soziokulturellen Hintergrund der Kinder- und Jugendliteratur.

Beurteilungskriterien.

Methoden der Förderung der Lesemotivation und Leseinteressen.

Kritische Auseinandersetzung mit Kinder- und Jugendzeitschriften und der medialen Verarbeitung von Kinder- und Jugendliteratur.

Anregungen zur praktischen Arbeit mit Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Bereichen des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.

Kriterien zum Aufbau, zur Organisation und Betreuung einer Heim-/Gruppenbibliothek;

Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien.

Hinweise auf Institutionen der Kinder- und Jugendliteratur und Leseerziehung.

Sprecherziehung:

Grundlagen der Sprechtechnik und Vortragstechnik.

Techniken des Vorlesens und Erzählens, der freien Rede, situationsgerechtes Sprechen.

Gesprächsführung.

Hilfen zur Reflexion und Verbesserung des eigenen Sprechverhaltens im Sinne der Vorbildwirkung.

Erkennen von Sprechfehlern bei Kindern und Hilfen zu deren Abbau.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollen unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen; dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit Lehrern der Didaktik bzw. Hort- und Heimpraxis zu pflegen.

Unterschiedliche pädagogische Konzepte im Bereich der Übungs- und Fördermöglichkeiten sind zu berücksichtigen.

Anleitungen zur Erstellung von Übungsmaterial, zum Aufbau einer Leseliste und des Einsatzes des Computers in die Lernhilfe sind anzubieten.

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sollen seminaristische sowie erwachsenengerechte Lehr- und Sozialformen eingesetzt werden.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen, sozialen und individuell differenzierten Seiten des Lernprozesses berücksichtigt und fördert.

Der Sozialpädagoge soll auch imstande sein, verschiedene Übungstypen und Zielsetzungen in Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Der Grundwortschatz ist beim Sprechen und Lesen besonders zu berücksichtigen.

Die Sozialpädagogen sollen mit Bedingungen und Methoden vertraut sein, Übungserfolge herbeizuführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Kennenlernen der Zielsetzungen der Lehrpläne für Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in die für den Unterricht dieser Schulen jeweils approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten.

Einblick in Lernschwierigkeiten und ihre Gründe in fachspezifischer Hinsicht.

Kennenlernen der Probleme des Anfangsunterrichts, zB bei Aussprache, Satzstrukturen, Wortschatz, Orthographie sowie verschiedener Lerntechniken.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Anwenden, Textbearbeitung, Grammatik, Transfer). Übungen im Erklären wichtiger grammatischer Strukturen und ihrer Anwendung, wie sie sich aus dem Lehrstoff der approbierten Lehrbücher ergeben. Übungen im Erkennen von Lernzielen in Lehrbucheinheiten und vorgegebenen Hausaufgaben.

Korrigieren und Überprüfen von Schülerarbeiten, Einblick in häufig auftretende Fehler und eventuelle Übungsmöglichkeiten, um sie auszumerzen. Erstellen zusätzlicher Übungen im Anschluß an den in einer Lehrbucheinheit gebotenen Lehrstoff.

Behandeln spezifischer Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache, wie sie sich aus den in den Lehrbüchern behandelten Stoffgebieten ergeben, zB Nacherzählen und Zusammenfassen von Texten sowie Verfassen eigener persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung bzw. Nacherzählung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext, Möglichkeiten der Hilfestellung für schriftliche Aufgaben durch Leitfragen oder Schlüsselwörter.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte; Hilfestellung beim Verfassen persönlicher Stellungnahmen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Lerninhalte sollen in engem Bezug zur praktischen Lernbetreuung stehen.

Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird.

Soweit dies für eine effiziente Lernhilfe notwendig bzw. nützlich erscheint, sollten die Grundkenntnisse und sprachlichen Fertigkeiten des zukünftigen Sozialpädagogen im richtigen Gebrauch der lebenden Fremdsprache im Rahmen der Vermittlung praktischer Übungen aufgefrischt und vervollständigt werden, insbesondere im Hinblick auf ein Bewußtmachen und Erklären grammatischer Strukturen und Regeln und deren Anwendungsmöglichkeiten im kommunikativen Bereich.

In der Lernhilfe ist auf die Förderung aller beim Gebrauch einer Fremdsprache beteiligten Fertigkeiten, wie Sprechen, Hörverstehen, Lesen und Schreiben besonderer Bedacht zu nehmen.

Der Sozialpädagoge soll verschiedene Lerntechniken sowie spezielle Probleme beim Erlernen der lebenden Fremdsprache in verschiedenen Bereichen kennenlernen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen, wie Lernspiele, Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele.

Stegreifspiele, Rollenspiel.

Lieder, Reime, Rätsel, zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit.

Übungen im Erstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten usw. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln.

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben und Arbeitsunterlagen.

Übungen im Korrigieren und Überprüfen von Hausaufgaben.

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie: bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Schlüsselwörtern, Wortgruppen zum Variieren, Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen.

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen Gespräch.

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten – Üben – Bewußtmachen – Anwenden).

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Lesetext.

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext.

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze für zusammenhängende schriftliche oder mündliche Äußerungen.

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes.

Übungen zur Bearbeitung lehrbuchunabhängiger Texte, zum Erfassen und Herausfinden der wesentlichen Informationen.

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist es – auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte – die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnung sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Berufsfeld erforderlich sind. Hiebei soll Verständnis für andere Kulturen geweckt werden. Durch die Vernetzung von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft soll die Fähigkeit vermittelt werden, eigenständig aktuelle politische Sachverhalte zu analysieren und kritisch zu beurteilen. Ziel des Unterrichts ist es auch, Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennenzulernen und umweltbewußt und konsumkritisch zu handeln. Es soll die Kenntnis über die verantwortungsbewußte Ausübung der Rechte und staatsbürgerlichen Pflichten vermittelt werden. Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen:

Grundlagen der Politik:

Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte; Demokratie (direkte und indirekte), Parlamentarismus, politische Willensbildung in der Demokratie (Wahlen, politische Parteien, Interessensvertretungen; Möglichkeiten politischer Partizipation auf Schul-, Gemeinde-, Landes- und Bundesebene); Politikbereiche (Innenpolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Bildungspolitik, Umweltpolitik, Außenpolitik, Minderheitenpolitik usw.), internationale Politik, Medien und Politik.

Das politische System Österreichs:

Rechtssystem und Bundesverfassung: Grundsätze der Bundesverfassung, Parlament, Bundesregierung und Bundespräsident; Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinden; Gesetzgebung; Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung); Möglichkeiten der Kontrolle staatlicher Gewalt (politische, rechtliche und finanzielle Kontrolle; Volksanwaltschaft); Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung); Gerichtsbarkeit; Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grundsätze des Verwaltungsverfahrens.

Aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen:

Globale Tendenzen und Entwicklungen (weltweite Migration, Gegensatz zwischen reichen und armen Ländern – Dritte Welt); Veränderungen seit 1989 und Konflikte in Ost- und Südost-Europa; Nationalismus; Politische Dimension der europäischen Integration (die EU und ihre Institutionen, ihr Einfluß auf die Mitgliedsländer, deren Mitsprachemöglichkeiten).

Personenrecht:

Arten der Person; Beginn und Ende der Rechtsperson; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Altersstufen, gesetzliche Stellvertretung (unter Einbeziehung der Vormund- und Sachverwalterschaft).

Familienrecht:

Eherecht; Eltern- und Kindschaftsrecht, das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung; Rechte des Kindes; Annahme an Kindesstatt; Namensrecht.

Schuldrecht:

Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften; Abschluß und Erfüllung von Verträgen; Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen; die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.); Schadenersatzrecht: Haftung und Haftpflicht (insbesondere Aufsichtspflichten).

Arbeitsrecht:

Privatrechtliches Arbeitsverhältnis und öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; arbeitsrechtliche Besonderheiten für die Beschäftigung Jugendlicher; Arbeitnehmerschutzbestimungen; Anmerkung, richtig: Arbeitnehmerschutzbestimmungen) kollektives Arbeitsrecht: (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Behörden und Verfahren); Interessensvertretungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Sozialrecht:

Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung; Familienlastenausgleich; Mutterschutz.

Jugendfürsorge:

Jugendwohlfahrt, Jugendschutz. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Horte, Heime, Tagesheimstätten und Dienstrecht der Erzieher in diesen Institutionen des betreffenden Landes.

Gerichte:

Gerichtsorganisation (insbesondere Jugendgerichte); Rechtsstellung der Richter; Verfahrensgrundsätze.

Strafrecht:

Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen; Delikte (Vergehen und Verbrechen) und Strafen sowie vorbeugende Maßnahmen; Rechtsmittel.

Berufsrelevante straßenpolizeiliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritische Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.

Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

MATHEMATIK

(Lernhilfe)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung zu fachlich und methodisch richtiger Lernhilfe, bezogen auf den Lehrstoff aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Übersicht über die wichtigsten Zielsetzungen des Lehrplanes aus Mathematik der Schulen für das Pflichtschulalter.

Einblick in einige für den Mathematikunterricht dieser Schulen approbierten Lehrbücher und deren methodischen Aufbau.

Kennenlernen verschiedener Lernschwierigkeiten und Lerntechniken.

Kennenlernen von verschiedenen Methoden der Lernhilfe (zB Lernspiele, Lernkarteien, computerunterstützte Lernhilfen).

Erstellen von Arbeitsmaterialien, Arbeitsblättern, Lernspielen und Lernprogrammen.

Korrektur von Schülerarbeiten, Aufzeigen der häufigsten Fehlerquellen und deren Bekämpfung.

Schriftliche Arbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten pro Semester oder eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die Anweisungen zur Lernhilfe sollen möglichst von praktischen Beispielen ausgehen. Soweit es notwendig ist, sind die mathematischen Kenntnisse der künftigen Sozialpädagogen aufzufrischen und zu vervollständigen.

Die Kreativität des Sozialpädagogen bei der Auffindung von Methoden zur Bekämpfung von Lernproblemen ist nach Möglichkeit zu fördern.

Verschiedene Übungen zur Erteilung von Lernhilfe können auch in Gruppenarbeit durchgeführt werden.

Der Sozialpädagoge soll abschätzen können, wie weit eine mathematische Aufgabe durch Anwendung bereits eingeübter Algorithmen gelöst werden kann, bzw. in welchem Ausmaß situationsentsprechende Lösungsverfahren durch selbständiges Denken des Schülers gefordert werden soll.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Für Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Erzieher bzw. Sozialpädagoge Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Die Schüler sollen befähigt werden,

Die Schüler sollen

Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich – insbesondere in Horten oder Heimen – Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen.

Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller. Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.

Überblick über das System der Pflanzen. Algen, Pilze, Flechten, Moose, Farnpflanzen, Samenpflanzen unter Berücksichtigung bedeutender Pflanzenfamilien und geschützter Pflanzen.

Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.

Reizreaktionen der Pflanzen.

Überblick über das System der Tiere. Baupläne unter Berücksichtigung bedeutender Vertreter sowie geschützter Tiere. Funktionssysteme (Bewegung, Kreislauf, Stoffwechsel, Empfindungs- und Steuerungssysteme, Fortpflanzung).

Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation; Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht; Humangenetik (Erbkrankheiten, Eugenische Maßnahmen); Gentechnik.

Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation; molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen.

Ausgewählte Beispiele der Biotechnologie.

3. und 4. Semester:

Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.

Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose): Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt-Anpassung an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme – ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).

Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.

Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Apsekt Anmerkung, richtig: Aspekt) der Gesunderhaltung; Pflege des Dentalapparates. Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.

Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Organe des Stoffwechsels (Verdauung, Enzyme, Atmung, Blut- und Kreislaufapparat, Immunsystem, Ausscheidung).

Haut; Ganzheitskosmetik. Hormonale Steuerung.

Nervensystem; Psychohygiene; Gefährdung des Menschen durch verschiedene Suchtgifte (beispielsweise durch Alkohol, Nikotin und Drogen), Arzneimittelmißbrauch. Sinnesorgange.

Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).

Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.

Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit mit einzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnise Anmerkung, richtig: Ergebnisse).

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gesundheitslehre ist eingebettet in die allgemeine Erziehung des Menschen. Das Stoffgebiet soll einen lustvollen und befriedigenden Zugang zur Gesundheit ermöglichen.

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen in Horten, Heimen und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen – einschließlich Küchenhygiene – informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht – unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte – gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, eine entsprechende Einstellung zur Gesundheit zu wecken und dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

2. bis 4. Semester:

Die Schüler sollen befähigt werden, Gesundheit als umfassendes, positives Lebenskonzept zu erkennen und weiterzugeben.

Die dargebotenen Themen reichen von der Aneignung von Gesundheitswissen über die richtige, vollwertige Ernährung, die Verdauung, den Stoffwechsel, Fehlernährung und die Folgen, Körperhygiene, Haut-, Fuß- und Handpflege, Dentalapparat, Empfängnisverhütung, Hauterkrankungen und Allergien, Unfallverhütung, Erste Hilfe, bis zur Stärkung des Umweltbewußtseins und dadurch zur Mitarbeit an einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft.

Aufbauend auf diese Themen sollen die Zusammenhänge zwischen Lebensführung und Wohlbefinden einerseits und Faktoren, die das Krebsrisiko erhöhen andererseits, erarbeitet werden.

Folgende Schwerpunktthemen sollen das Gesundheitswissen der zukünftigen im sozialpädagogischen Berufsfeld Wirkenden vervollständigen: das Immunsystem, die Impfung, Infektionen durch Viren, Bakterien und Parasiten, Desinfektion und Hygiene in Hort, Heim und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen, das Krankenzimmer und die Pflege kranker Kinder und Jugendlicher, die Hausapotheke, Homöopathie, Merkmale psychosozialer Zivilisationserkrankungen.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse in sozialpädagogischen Einrichtungen maßgebend.

Die Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Personen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.

Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden. Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.

MUSIKERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage römisch eins zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993, finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäße Anwendung.

INSTRUMENTALUNTERRICHT
Gitarre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentalunterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die Schüler befähigt werden, den künftigen beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Alle genannten Lernziele sollen den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten und der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Wechselschlag.

Melodienspiel in verschiedenen Lagen.

Melodienspiel mit Lagen- und Saitenwechsel.

Daumenschlag, Dämpftechnik.

Zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.

Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.

Kadenzen in Dur und Moll.

Barregriff, Anwendung des Kapodasters.

Tonbildungsübungen.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Melodiespiel anhand der Liedsammlung.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten.

Leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessensbereich der Schüler und der Berufspraxis orientiert.

3. und 4. Semester:

Tonbildungsübungen.

Bindetechnik.

Anschlagsarten.

Lagenwechsel.

Verzierungen.

Transponieren.

Blattspielübungen.

Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkordeon.

Einfache Modulationen.

Wechselbässe, Baßdurchgänge.

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.

Solo- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Ensemblespiel mit anderen Instrumenten.

Gegebenenfalls Einbeziehung von E-Gitarre und E-Baß.

Didaktische Aspekte für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Hort- und Heimpraxis.

Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen, besonders in Tonarten, die der Kinder- bzw. Jugendstimme entsprechen.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

Leichte Sololiteratur für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.

Klavier

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen (Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation und Phrasierung.

Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.

Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch an der Berufspraxis orientiert.

Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.

Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten auf der Basis einfacher Kadenzen.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele zu Liedern.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).

3. und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.

Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).

Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung

Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen (gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).

Akkordeon

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Einführung

Haltung, Balgführung.

Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.

Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).

Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.

Darauf aufbauend

Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen, Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).

Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.

Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b)

Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen).

Begleitungen des eigenen Gesangs.

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.

Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake”.

Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.

Literatur

Etüden.

Österreichische und internationale Folklore.

Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener Altersgruppen.

Einführung in die Popularmusik.

Einführung in die konzertante Originalliteratur.

Duo- und Ensemblespiel.

Für die berufliche Praxis

Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore).

Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.

Transponierübungen.

Liedbegleitung.

Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).

Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest- und Feiergestaltung.

Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine Geschichte.

Einführung in die Reparaturkunde.

Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Solo- und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte.

Allenfalls Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang, allenfalls einschließlich der Überblastöne.

Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Intonationsübungen und kreatives Gestalten.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.

Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.

Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

C. Querflöte

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1-c4).

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Praxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Violine

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen):

Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig). Unterhaltungsliteratur.

Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.

Ziffer eins Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).

Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen.

Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.

Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand von Liedern.

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).

Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.

Technische Übungen.

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.

Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.

Einfaches Doppelgriffspiel.

Didaktische Grundsätze:

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-Rhythmus und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen, zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.

Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler aufzuzeigen.

Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch, als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Rhythmisch-musikalische Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.

Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.

Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierten und gebunden Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.

Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung”.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen des sozialpädagogischen Berufsfeldes. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Gruppe.

Didaktische Grundsätze:

Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug mit einschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußt gemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis ist wahrzunehmen.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Apsekte Anmerkung, richtig: Aspekte) enthalten:

Er soll dazu beitragen, das bildnerische Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können

Darüber hinaus sollen elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien erworben werden und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur führen.

Insbesondere soll Bildnerische Erziehung befähigen, Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern, sowie fachtypische und didaktische Einsichten und Haltungen für die eigene Tätigkeit als auch für die künftige Berufstätigkeit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Praktische Arbeit:

Bereiche:

Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik).
Ornament.
Schrift und Typografie.

Bildnerisches Gestalten:

Lernziele:

Es soll/en

Teilbereich Farbe:

Es sollen

Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):

Es soll/en

Lerninhalte:

Berufsbezogene Anwendung im Hinblick auf

Ornament:

Lernziele:

Es sollen

Lerninhalte:

Schrift und Typografie:

Lernziele:

Es soll/en

Lerninhalte:

Werkbetrachtung – Kunstbetrachtung:

Lernziele:

Es soll

Kunstbetrachtung mit Kindern und Jugendlichen anhand von Bildbeispielen durchgeführt werden können.

Lerninhalte:

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Es soll/en

Lerninhalte:

3. und 4. Semester:

Praktische Arbeit:

Bereiche:

Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik).

Schrift und Typografie.

Ornament.

Planzeichnen.

Apparative Medien.

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:

Planzeichnen:

Es sollen

Apparative Medien:

Es soll

Lerninhalte:

Bildnerisches Gestalten:

Schrift und Typografie:

Ornament:

Planzeichnen:

Apparative Medien:

Werkbetrachtung – Kunstbetrachtung:

Lernziele:

Siehe 1. und 2. Semester.
Lerninhalte:
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:
Lernziele:
Siehe 1. bis 4. Semester.
Lerninhalte:

Didaktische Grundsätze:

Allgemeines:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Semestern schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Pädagogik, Heim- und Hortpraxis, Deutsch ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere auch in den Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler, in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen festzuhalten.

Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in den einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Praktische Arbeit:

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Planzeichnen darf nicht als Selbstzweck betrieben werden. Komplizierte Verfahren sind auszuschließen. Ebenso sind Konstruktionsaufgaben der Darstellenden Geometrie kein Auftrag dieses Teilbereiches der Bildnerischen Erziehung. Die hergestellten Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.

Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Hort- und Heimpraxis sowie Pädagogik, wahrgenommen werden.

Das Ornament wird insbesondere im Rahmen des Textilen Gestaltens, des Werkens, der Raum- und Bühnengestaltung und fächerübergreifend bei der Gestaltung von Festen und Feiern sinnvoll und berufsbezogen Anwendung finden.

Grundprinzipien ornamentaler Gestaltung können ua. im Rahmen der Kunstbetrachtung sowie des Studiums vor dem Objekt erarbeitet werden.

Kunstbetrachtung – Werkbetrachtung:

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken.

Es ist anzuregen, eigenständig Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. zu nutzen. Die Bildbeispiele sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:

Die fachdidaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:

Die Werkerziehung soll befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.

Darüber hinaus soll die Werkerziehung mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut machen, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft aufzeigen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Werken und Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Lernziele:

Es soll/en

1. und 2. Semester:

Lerninhalte:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, in Folge auch weiterer Materialien wie Gips und Holz).

Montageverfahren mit verschiedenen vorgefunden Materialien.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von einfachen Aufbauten, Bauwerken und Raumgestaltungen.

Produktgestaltung:

Objekte, Werkstücke aus verschiedenen Materialien, wie Papier, Flechtmaterial und ähnlichem.

Kindgemäßes Spielzeug aus einfachen Materialien.

Gefäßkeramik:

In entsprechenden Techniken, auch Oberflächengestaltung – Glasieren und Engobieren, Aufbaukeramik, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.

Textiles Gestalten:

Gestaltung textiler Produkte: Raumtextilien, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.

3. und 4. Semester:

Lerninhalte:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontanes oder vorgegebenes Spiel (Kinderspiel, Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen (auch im Freien).

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Speckstein.

Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.

Lerninhalte:

Textiles Gestalten:

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken.

Kombinieren von Techniken, in Hinblick auf Anwendung an Objekten und Werkstücken für das kindliche Spiel, sowie Lern- und Bühnenspiel, auch dreidimensional.

Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.

Werkbetrachtung:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Es soll/en

Lerninhalte (1. und 2. Semester):

Werken :

Spielzeug.

Werke der Plastik, Keramik.

Materialauswahl.

Produktanalyse.

Textiles Gestalten:

Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst, Volkskunst, aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Lerninhalte (3. und 4. Semester):

Werken:

Kritierien Anmerkung, richtig: Kriterien) für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).

Subjektive und objektive Bewertung.

Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua.

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern.

Einblicke in Formen des Brauchtums.

Textiles Gestalten:

Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an Werken und in verschiedenen Techniken.

Bekleidungsgeschichte, erläutert an exemplarischen Beispielen. Mode und Modetrends.

Kritisches Konsumverhalten.

Produkt- und Umweltgestaltung.

Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis:

Lernziele (1. bis 4. Semester):

Es soll/en

Lerninhalte (1. und 2. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Organisation von Arbeitsschritten.

Möglichkeiten der Motivation.

Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten.

Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken.

Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien ( Funktion, Material, Form und Farbe) im Hinblick auf die berufliche Praxis.

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug.

Hinweise zur Herstellung von Spielgaben und zur Ausstattung von Festen und Feiern.

Lerninhalte (3. und 4. Semester):

Werken/Textiles Gestalten:

Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung.

Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. im späteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld.

Gestaltung des beruflichen Umfeld.

Didaktische Grundsätze:

Allgemein:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der Werkbetrachtung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Planung der Semestereinheiten schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Musikerziehung, Rhythmische-musikalische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Hort- und Heimpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen und Problemstellungen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere in Übungs- und Besuchspraxisstätten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotographien ua. angelegt werden.

Schwerpunktsetzungen von Bereichen in den einzelnen Semstern Anmerkung, richtig: Semestern) sind möglich, dies schließt ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.

Werken/Textiles Gestalten:

Praktische Arbeit:

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Erziehung zu entsprechenden Arbeitshaltungen und sozialem Verhalten sind zu pflegen.

Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit unter Einbeziehung ökologischer Überlegungen befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benutzung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnützung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. (Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.)

Werkbetrachtung:

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Es soll angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht einzubringen und entsprechendes Informationsmaterial zu beschaffen.

Es soll auch angeregt werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen.

Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist bewußt zu machen.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.).

Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis:

Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll in Hinblick auf den Transfer in das spätere sozialpädagogischen Berufsfeld transparent gemacht werden.

LEIBESERZIEHUNG

Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage römisch eins zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 701 aus 1993, finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sowie unter Berücksichtigung erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen sinngemäß Anwendung.

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schüler sollen

Sie sollen insbesondere

Im Bereich Buchführung sollen die Schüler Grundlagenkenntnisse und -fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen erforderlichen praxisbezogenen Anforderungen erlangen.

Die Schüler sollen insbesondere

Lehrstoff:

1. Semester:

Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich:

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen.

Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.

2. Semester:

Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:

Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen. Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.

Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarabeit Anmerkung, richtig: Zusammenarbeit) mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.

Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.

Verkehrserziehung:

Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Dazu gehört zB

Sicherung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Diese sind

Planung der Verkehrserziehung im Hort und Heim. Dabei ist zu berücksichtigen

3. Semester:

Buchführung:

Einführung:

Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; Buchführungssysteme.

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Kontenarten; einfache Geschäftsfälle.

Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.

Belegewesen, Belegeorganisation.

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; Verbuchung; Verrechnung mit dem Finanzamt.

Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Einbeziehung der Umsatzsteuer.

Neben- und Hilfsbücher der doppelten Buchführung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung.

4. Semester:

Spezielle fächerübergreifende Aspekte:

Bearbeiten (aufbereiten und vertiefen) von speziellen, berufsbezogenen, aktuellen Themen aus verschiedenen Pflichtgegenstandsbereichen nach methodisch-didaktischen Gesichtspunkten (zB Interdisziplinäres Handeln, Spielpädagogik, mediale Unterstützung der Lernhilfe, Fest- und Feiergestaltung usw.).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern. Dabei ist auf die individuellen Ressourcen der Schüler Bedacht zu nehmen.

Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung der Transfer für die praktische Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld sichergestellt werden. – Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung im 2. Semester sind mindestens 8 Stunden vorzusehen.

C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE UND TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel dieses Unterrichtsgegenstandes ist die sichere Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung sowie das Erlernen des 10-Finger-Tastenschreibens auf einer Schreibmaschine oder auf einem PC. Der Erwerb von Kurzschriftkenntnissen ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.

Die Schüler sollen normgerechte und fehlerfreie praxisbezogene Schriftstücke unter praxisgemäßem Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen unter Einbeziehung der Steno- und Phonotypie sowie der erforderlichen Organisationsmittel erstellen können. Sie sollen auf Grund vorgegebener Sachverhalte Texte formulieren, festhalten, gestalten, überarbeiten und rationell weitergeben können.

Weiters sollen die Schüler die Verkehrsschrift nach der Wiener Urkunde als Entlastungstechnik einsetzen können.

Die Schüler sollen insbesondere

Lehrstoff:

1. und 2. oder 3. und 4. Semester:

10-Finger-Tastschreiben einschließlich des normgerechten Anwendens der Ziffern und Sonderzeichen. Erreichen einer Schreibfertigkeit von etwa 150 Bruttoanschlägen in der Minute in der Abschrift und etwa 40 Silben in der Minute im Diktat.

Grundlagen der Hard- und Software:

Elektronische Schreibsysteme.

Gerätebedienung; Verwendung von Betriebssystem und Benutzeroberfläche in der computerunterstützten Textverarbeitung.

Grundfunktionen des eingesetzten Textverarbeitungsprogrammes.

Datensicherung.

Formale Gestaltung einfacher Schriftstücke nach der ÖNORM A 1080 mit und ohne Vordruck unter Anwendung praxisgerechter Korrekturverfahren.

Bearbeitung von praxisrelevanten Schriftstücken; Ablagemethoden; einfache bürotechnische Hilfsmittel (Diktiergerät; Vervielfältigungsverfahren; Formen der Telekommunikation).

Verkehrsschrift; Lesen eigener Stenogramme und kurzschriftlicher Vorlagen sowie deren weitere Bearbeitung mit Computer oder Schreibmaschine.

Verfassen von Protokollen und Benutzen von praxisgemäßen Aufzeichnungsmethoden (Arten; sprachlicher, inhaltlicher und formaler Aufbau); Lösen von Organisationsaufgaben.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Anwendung der Verkehrsschrift muß im Hinblick auf den Einsatz in der Praxis der Wiederlesbarkeit der Vorrang vor der Richtigkeit eingeräumt werden.

Den Schülern ist die sinnvolle Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den anderen Unterrichtsgegenständen und deren Bedeutung für ihre berufliche Tätigkeit einsichtig zu machen.

Bei der Bearbeitung des Schriftgutes ist der Inhalt neben formalen Aspekten als wesentliches Element zu berücksichtigen.

Im Textverarbeitungsunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus sollen die Schüler mit verschiedenen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden geläufigen Aufgaben vertraut gemacht werden.

INSTRUMENTENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Auf Grund dessen sollen die angehenden Sozialpädagogen befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:

Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.

Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.

Lehrstoff:

1. und 2. oder 3. und 4. Semester:

Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspieles uä.) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.

Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.

Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen, Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.

Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Hort- und Heimpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.

Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.

INSTRUMENTALUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

(siehe Pflichtgegenstand)

FLÖTE/AKKORDEON
A. BLOCKFLÖTE

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte.

Intonationsübungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik.

Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer Besetzung.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis: Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

B. BAMBUSFLÖTE

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.

Übung zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang.

Intonationsübungen.

Tonleitern und Akkordzerlegungen.

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.

Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.

Improvisation im Bereich der Pentatonik; Improvisation und kreatives Gestalten.

Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Blattspielübungen.

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.

Anleitung zum zielführenden Üben.

Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktische Aspekte des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

Einsatz des Instrumentes im sozialpädagogischen Berufsfeld.

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten, allenfalls Bau einer weiteren Bambusflöte.

Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.

C. AKKORDEON

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Aufbauend auf das einführende Spiel im Fünftonraum zum Erwerb der adäquaten Handhabung des Instrumentes und der Grundlagen des Diskant- und Baßspieles hat der Freigegenstand Akkordeon die Aufgabe der Erweiterung des Diskanttonraumes bis hin zum mehrstimmigen Melodiespiel sowie des Ausbaus des Begleitbaßspieles.

Die Lernenden sollen mit den spezifischen Formen des Instrumentes konfrontiert werden und die Möglichkeit erhalten, diese im Rahmen der Instrumentalausbildung auch aktiv kennenzulernen.

In der Unterrichtsarbeit soll auf die persönlichen Bedürfnisse der Lernenden bezüglich ihrer Ansprüche an das Akkordeonspiel eingegangen werden.

Unter Berücksichtigung didaktischer Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis gilt es, die Schüler zur selbsttätigen Erarbeitung eines Spielrepertoires für das sozialpädagogische Arbeitsfeld anzuleiten, diesbezügliche Möglichkeiten des Einsatzes des Akkordeons exemplarisch aufzuzeigen und das Spezifikum des Ensemblespiels insoweit zu präsentieren, daß die Erlangung der Kompetenz zur selbständigen Leitung einer Spielgruppe gewährleistet ist.

Eine Einführung in die Reparaturkunde zur Behebung kleiner Schäden des Instrumentes ist im Unterricht zu inkludieren.

Der Freigegenstand Akkordeon beinhaltet die Möglichkeit des Erlernens des Piano- oder Knopfgriffakkordeons.

Didaktische Grundsätze:

(siehe Pflichtgegenstand Instrumentalunterricht)

Im Freigegenstand Akkordeon oder Flöte sind die Schüler, aufbauend auf ihre individuellen Vorkenntnisse, zu Kompetenz im Instrumentalspiel bezüglich persönlicher wie beruflicher Ansprüche zu führen.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Im besonderen sind zu fördern:

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Lockerungsübungen

Stimmbildungsübungen zur Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem Einsatz und Registerausgleich.

Artikulationsübungen.

Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler mit einzubeziehen.

Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.

Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.

Besonders interessierten und begabten Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben, sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nutzen.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.

Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.

Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.

Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.

Spiel-mit-Stücke.

Didaktische Aspekte des Musizierens für die berufliche Praxis:

Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums.

Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten.

Liedbegleitung.

Anleitung zum Musizieren mit Kindern.

Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Improvisation und kreatives Gestalten.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler zu berücksichtigen.

Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.

Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.

Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe, zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern, sind einzuplanen.

Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nützen.

INTERKULTURELLE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen, zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn, zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die auf Grund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit – im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich – sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.

Die Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zueigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, sehr unterschiedlich sein kann, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden, gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.

Die Schüler sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) im sozialpädagogischen Berufsfeld möglichst adäquat umzugehen.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld:

Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten:

Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation
(Rahmenbedingungen, Raum, Zeit):
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit:

Didaktische Grundsätze:

Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.

Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Menschen anderer kultureller Provenienz um jeden Preis – auch den des Verlustes der eigenen Identität – in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.

Daraus entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden” Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.

Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Menschen anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.

Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.

Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.

DARSTELLENDES SPIEL

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist

Die Schüler sollen

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.

Didaktische Grundsätze:

Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.

Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.

FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um sie in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Übungen zur Durchführung von Festen und Feieren im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen wichtig sind, etwa: Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Welttag des Kindes ua.

Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietung, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.).

Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze sowie von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfers auf die Sozialpädagogentätigkeit methodische Hinweise zu geben, auch in Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Problemlösungsstrategien selbst zu entwickeln, sie in geeigneter Weise mit Mitteln der Informatik umzusetzen und in geeigneter Form zu beschreiben. Sie sollen lernen, für ihr Handeln den Computer als Werkzeug einzusetzen, aber dabei auch Möglichkeiten und Grenzen der Mikroelektronik zu erkennen. Sie sollen ihr Wissen auf dem Hardware- und Softwaresektor festigen und vertiefen.

Lehrstoff:

2. oder 3. oder 4. Semester:

Vertiefung der Kenntnisse in einer bereits bekannten Programmierungssprache. Vertiefung der Kenntnisse über ein bereits bekanntes Betriebssystem. Methoden des systematische Problemlösens. Modularisierung.

Umsetzen von Daten in Graphik.

Vertiefung der Kenntnisse über die Textverarbeitung. Unterrichtsprojekte mit fächerübergreifender Thematik insbesondere im Bereich der Lernhilfe.

Didaktische Grundsätze:

Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schüler Sicherheit im Umgang mit elektronischer Datenverarbeitung erwerben. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Rechnungswesen).

Wenn möglich sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.

FOTOTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und dem Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).

Vertrautheit mit verschiedenen Kammeraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.

Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; allenfalls Drehen eines Kurzfilmes (zB Videoaufnahme).

Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Hort und Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).

Didaktische Grundsätze:

Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.

Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Berufspraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.

MEDIENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.

Die Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien, wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.

Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugenderziehung anzuwenden.

Lehrstoff:

3. und 4. Semester:

Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.

Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. Und deren Einsatz im Beruf, insbesodere Anmerkung, richtig: insbesondere) auch in der Elternarbeit.

Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.

Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).

Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.

Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.

Didaktische Grundsätze:

Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit, erwerben können.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen.

Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).

Spezifische Übungsangebote für Menschen, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.

Altersgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.

SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Den zukünftigen Sozialpädagogen soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentlich „Instrument” ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch das gefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Theorie der Gruppe.

Lernen durch Erfahrung.

Methoden der sozialen Wahrnehmung und Beobachtung.

Umgang mit Konflikten, Theorie der Kommunikation.

Didaktische Grundsätze:

Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden, zB:

Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),

Rollenfunktionen in der Gruppe,

Kommunikation,

Wahrnehmung und Übermittlung von Information,

Sprache und Zuhören,

Dimensionen der Kooperation.

VERTIEFUNGSGEBIET LERNHILFE

1. bis 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel dieser Unverbindlichen Übung ist die Vertiefung ausgewählter Lerninhalte aus dem Pflichtgegenstandsbereich Lernhilfe im Hinblick auf die Erfahrungen und speziellen Bedürfnisse aus der Hort- und Heimpraxis.

EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS

3. und 4. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didkatische Grundsätze:

Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten von Instituten für Sozialpädagogik

Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes „Musikerziehung” oder des Lernhilfebereiches im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffs für die Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden, soll jedoch die Vorbildung der Kollegschüler berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2017

Gesetzesnummer

10008880

Dokumentnummer

NOR40079644