Kurztitel
Lohnkontenverordnung 2006
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 256/2005
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
24.08.2005
Beachte
Ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 enden (vgl. § 5).
Text
§ 3. Für Arbeitnehmer, die ausschließlich Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG 1988 erhalten, die den Betrag von monatlich 200 Euro nicht übersteigen, kann die Führung eines Lohnkontos entfallen, sofern die erforderlichen Daten aus anderen Aufzeichnungen hervorgehen.