Absatz einsAuf der Verschreibung sind die Bezeichnung der Apotheke, der Tag der Abgabe und das Kennzeichen desjenigen/derjenigen, der/die die Abgabe durchgeführt hat, anzubringen.
Apothekenbetriebsordnung 2005
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 65 aus 2005,
Paragraph 14,
09.03.2005