Kurztitel

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

01.09.2004

Außerkrafttretensdatum

30.09.2015

Text

Paragraph 9,

Die Präsidentin oder der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Wissenschaftsfonds. Sie oder er lädt zu den Sitzungen der Delegiertenversammlung und des Kuratoriums auf Grund entsprechender Beschlüsse des Präsidiums nach Paragraph 8, Absatz 3, Litera a, Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz in der Delegiertenversammlung und im Kuratorium. Im Falle ihrer oder seiner Verhinderung wird sie oder er von einer oder einem der drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten vertreten.