Kurztitel

Ermittlung des Einkommens von Sportlern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3,

Inkrafttretensdatum

30.12.2000

Beachte

Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden vergleiche Paragraph 4,).

Text

Paragraph 3,

Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß Paragraph eins,, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des Paragraph eins, entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.