Doktoratsstudium Fachhochschul-Studiengänge technischer Richtung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2017,
V
Paragraph 5,
01.10.1999
16.08.2017
72/02 Studienrecht allgemein
Die Vertiefungsfächer umfassen zehn Semesterstunden. Sie dienen der vertiefenden Ausbildung im Fachgebiet der Dissertation. Der/Die Studierende hat die Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet, im Falle einer interdisziplinären Dissertation aus den Fachgebieten, der Dissertation auszuwählen und zu absolvieren.
18.08.2017
20000085
NOR40000762