Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (ICOP-Interpol)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2008,
01.06.2008
ABKOMMEN
ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER INTERNATIONALEN KRIMINALPOLIZEILICHEN ORGANISATION (ICPO – INTERPOL) ÜBER DEN AMTSSITZ DER INTERPOL ANTI-KORRUPTIONSAKADEMIE IN ÖSTERREICH
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2008, (NR: GP römisch XXIII RV 223 AB 440 S. 46. BR: AB 7888 S. 753.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 24, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. November 2007 bzw. 19. März 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2008 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (im Folgenden als „ICPO–Interpol“ bezeichnet)
UNTER BEZUGNAHME darauf, dass ICPO-Interpol beschlossen hat, die Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich anzusiedeln und unter Bezugnahme auf zukünftige Entscheidungen über die Ansiedelung anderer Dienststellen von ICPO-Interpol in Österreich mit Zustimmung der Regierung der Republik Österreich;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten von ICPO-Interpol in der Republik Österreich festzulegen und ICPO-Interpol die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;
sind wie folgt übereingekommen: