Kurztitel

2. Tierhaltungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 486/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 384/2007

 

Inkrafttretensdatum

22.12.2007

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Haltung von Wirbeltieren, die nicht unter die 1. Tierhaltungsverordnung fallen, über Wildtiere, die besondere Anforderungen an die Haltung stellen und über Wildtierarten, deren Haltung aus Gründen des Tierschutzes verboten ist (2. Tierhaltungsverordnung)

StF: BGBl. II Nr. 486/2004

Änderung

idF:

BGBl. II Nr.  26/2006

BGBl. II Nr. 384/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 24 Abs. 1 Z 2 und 25 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, wird verordnet:

 

                          Inhaltsverzeichnis

 

§ 1: Geltungsbereich

§ 2: Allgemeine Anforderungen an die Tierhaltung

§ 3: Besondere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren

§ 4: Besondere Anforderungen an die Haltung von Vögeln

§ 5: Besondere Anforderungen an die Haltung von Reptilien

§ 6: Besondere Anforderungen an die Haltung von Amphibien

§ 7: Besondere Anforderungen an die Haltung von Fischen

§ 8: Wildtiere mit besonderen Anforderungen an die Haltung

§ 9: Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere

§ 10: Personenbezogene Bezeichnungen

§ 11: In-Kraft-Treten

 

      Anlage 1: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

 

1.

Haltung von Hunden

2.

Haltung von Katzen

3.

Haltung von Kleinnagern

4.

Haltung von Frettchen

5.

Haltung von Ratten und Mäusen als Futtertiere zum Zwecke der Verfütterung in Tierheimen, Zoos sowie Tierhaltungen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

6.

Haltung von Miniaturschweinen (Verweis)

7.

Haltung von Wildtieren

 

Anlage 2: Mindestanforderungen an die Haltung von Vögeln

 

1.

Haltung von domestizierten Vögeln

2.

Haltung von nicht domestizierten Papageien

3.

Haltung von Tauben

4.

Haltung von Entenvögeln

5.

Haltung von Hühnervögeln

6.

Haltung von Straußenvögeln

7.

Haltung von Pinguinen

8.

Haltung von Ruderfüßern

9.

Haltung von Schreitvögeln

10.

Haltung von Kranichvögeln

11.

Haltung von Greifvögeln und Eulen

12.

Haltung von Rackenvögeln

13.

Haltung von Spechtvögeln

14.

Haltung von Sperlingsvögeln und Kolibris

 

Anlage 3: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien

 

1.

Haltung von Schildkröten

2.

Haltung von Schlangen

3.

Haltung von Echsen

4.

Haltung von Chamäleons

5.

Haltung von Krokodilen

 

Anlage 4: Mindestanforderungen an die Haltung von Amphibien

 

1.

Schwanzlurche

2.

Froschlurche

 

Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen

 

1.

Haltung von Süßwasserfischen

2.

Haltung von Meerwasserfischen