Kurztitel

Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte (Serbien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2007,

Beachte

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Langtitel

(ÜBERSETZUNG)

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien über die Rechtsstellung der Angehörigen der serbischen Streitkräfte, die an der Übung „INVITEX PACEMAKER 2007“ teilnehmen

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2007,

Ratifikationstext

Das Übereinkommen wird gemäß seinem Artikel 2, mit 29. Oktober 2007 vorläufig angewendet.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien, im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet, sind wie folgt übereingekommen: