Kurztitel

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Deutschland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2005,

Inkrafttretensdatum

01.12.2005

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2005, (NR: GP römisch XXII RV 816 AB 877 S. 110. BR: AB 7295 S. 722.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 38, Absatz eins, am 15. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Artikel 38, Absatz eins, mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Bundesrepublik Deutschland -

im Bestreben, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit der internationalen Kriminalität sowie grenzüberschreitenden Gefahren wirksamer zu begegnen,

in Ergänzung

sind wie folgt übereingekommen: