Kurztitel
Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 82/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2005,
Typ
Vertrag – Serbien-Montenegro
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Großinvestitionen der Republik Serbien
StF: BGBl. III Nr. 82/2005StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2005,
Ratifikationstext
Das Verwaltungsübereinkommen ist laut seinem Artikel IV mit seiner Unterzeichnung am 15. November 2004 in Kraft getreten.Das Verwaltungsübereinkommen ist laut seinem Artikel römisch IV mit seiner Unterzeichnung am 15. November 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Angesichts der Tatsachen, dass
Serbien eine baldmögliche Teilnahme an den Strukturen der europäischen Integration anstrebt und dieses Ziel von Österreich im Rahmen des Stabilisierungs -und Assoziierungsprozesses mit der Europäischen Union voll unterstützt wird,
Österreich und Serbien vor ähnlichen verkehrspolitischen Herausforderungen stehen, insbesondere auf dem Gebiet des Transitverkehrs,
Österreich und Serbien auf dem für die europäische Verkehrs- und Wirtschaftspolitik wichtigen Kreta – Helsinki – Korridoren VII und X liegen,Österreich und Serbien auf dem für die europäische Verkehrs- und Wirtschaftspolitik wichtigen Kreta – Helsinki – Korridoren römisch VII und römisch zehn liegen,
Österreich und Serbien großes Interesse an Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen auf diesen beiden Korridoren haben,
enge Kooperationen im Bereich der Verkehrslogistik in Zukunft immer wichtiger werden,
eine ausgewogene Verkehrs- und Infrastrukturpolitik einer langfristig gesicherten Finanzierungsgrundlage bedarf und
Österreich und Serbien das Gebiet des Verkehrswesens und der internationalen Verkehrslogistik als Betätigungsfeld von gemeinsamen wichtigen Interesse ansehen
Österreich und Serbien das Ziel eines umweltgerechten, nachhaltigen Verkehrssystem teilen, welches insbesondere auf der Intermodalität und der Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger, insbesondere Schiene und Binnenschifffahrt, beruht,
wird folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Verkehrspolitik, Verbesserungsmaßnahme