Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,
01.05.2004
ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES TOURISMUS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15, mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (weiterhin nur „die Vertragsparteien“)
im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Organisation der Vereinten Nationen über den Tourismus und die internationalen Reisen, die in Rom im Jahr 1963 stattgefunden hat sowie in Kenntnis der Bedeutung und der Möglichkeiten des Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung,
folgendes vereinbart: