Kurztitel

Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2002,

Inkrafttretensdatum

27.05.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2002,

Ratifikationstext

Das Abkommen ist mit 27. Mai 2002 in Kraft getreten.