Betrieb vom Amateurfunkstellen (Thailand)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2002,
27.05.2002
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2002,
Das Abkommen ist mit 27. Mai 2002 in Kraft getreten.