Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Rumänien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2002,

Inkrafttretensdatum

06.02.2002

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Rumänien über die Rückübernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2002,

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, des Abkommens und gemäß Absatz eins, der Schlussbestimmungen des Protokolls wurden am 10. bzw. 28. Dezember 2001 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll treten daher gleichzeitig mit 6. Februar 2002 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Rumänien (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt), haben in der Absicht, die Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind oder sich unerlaubt auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, zu regeln, Folgendes vereinbart: