Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2001,
01.11.2001
ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 228 aus 2001,
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens wurden am 7. November 2000 bzw. am 4. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, mit 1. November 2001 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
haben auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten jeweils bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Folgendes vereinbart: