Kurztitel
Adoption von Kindern
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 69/2001
Inkrafttretensdatum
07.04.2001
Langtitel
Erklärung der Republik Österreich nach Artikel 25 Absatz 1 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern, betreffend die Erneuerung des Vorbehalts nach Artikel 10 Absatz 2 des Übereinkommens
(NR: GP XXI RV 274 AB 292 S. 36. BR: AB 6219 S. 668.)
StF: BGBl. III Nr. 69/2001
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Erklärung wurde am 22. November 2000 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist die Erneuerung des Vorbehalts rückwirkend ab 29. August 2000 wirksam.