Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Aserbaidschan

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 1999,

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Beachte

Gemäß Artikel 49 Absatz 2, B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits

StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 1999, (NR: GP römisch XX RV 606 römisch VV S. 66. BR: AB 5425 S. 624.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2, B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Artikel 104, des Abkommens wurde am 20. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 104, mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.