Soziale Sicherheit (Zusatzvereinbarung)
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1996,
Artikel eins,
13.07.1996
Artikel I
Die dem Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der Sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Quebec, Bundesgesetzblatt Nr. 551 aus 1993,, angeschlossene Vereinbarung wird durch die in der Anlage angeschlossene Zusatzvereinbarung geändert. Diese Änderungen treten mit dem im Artikel römisch II der in der Anlage angeschlossenen Zusatzvereinbarung genannten Zeitpunkt in Kraft.