Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1972) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen und von Vorführkraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Z 4. Inland ist das Bundesgebiet, ausgenommen Zollausschlußgebiete (§ 1 Abs. 2 Zollgesetz 1988).Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, UStG 1972) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach Paragraph 3, Ziffer 3, befreiten Kraftfahrzeugen und von Vorführkraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach Paragraph 3, Ziffer 4, Inland ist das Bundesgebiet, ausgenommen Zollausschlußgebiete (Paragraph eins, Absatz 2, Zollgesetz 1988).