Außergewöhnliche Belastungen
Bundesgesetzblatt Nr. 303 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 1998,
V
Paragraph 4,
25.03.1998
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Zum Bezugszeitraum: Diese Bestimmung ist für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1997 enden.
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.
07.11.2022
10005011
NOR12056833
N3199813244I