Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,
Anlage 2,
31.12.1991
Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen der Anlage.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.