Kurztitel

Liebhabereiverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 322 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 33 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

23.06.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Text

Abschnitt II

Bundesabgabenordnung

Ergehen Bescheide gemäß Paragraph 200, Absatz eins, BAO vorläufig, weil zwar noch ungewiß, aber wahrscheinlich ist, daß Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen.