Kurztitel

Doppelbesteuerung - Einkommensteuer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1965, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 21,

Inkrafttretensdatum

05.04.1965

Außerkrafttretensdatum

04.09.2001

Text

ARTIKEL XXI

  1. Absatz einsDieses Abkommen soll ratifiziert werden.
  2. Absatz 2Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden.
  3. Absatz 3Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und wird daraufhin wirksam:
    1. Litera a
      hinsichtlich der österreichischen Steuer für Steuern, die für das Kalenderjahr 1962 und für die folgenden Kalenderjahre erhoben werden,
    2. Litera b
      hinsichtlich der indischen Steuer für die Einkünfte der "vorhergehenden Jahre", die für die Veranlagungsjahre maßgeblich sind, die am oder nach dem 1. April 1963 beginnen.