Kurztitel

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1978,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 25

Inkrafttretensdatum

10.12.1978

Index

19/05 Menschenrechte

Beachte

Vorbehalt von Chile und Großbritannien (siehe Titeldokument, Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1978,)

Text

Artikel 25

Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den im Artikel 2 genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen

  1. Litera a
    an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen;
  2. Litera b
    bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden;
  3. Litera c
    unter allgemeinen Gesichtspunkten der Gleichheit zu öffentlichen Ämtern seines Landes zugelassen zu werden.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2025

Gesetzesnummer

10000627

Dokumentnummer

NOR12009086

alte Dokumentnummer

N1197813633R