Kurztitel

Politische und gerichtliche Organisierung Oberösterreich

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 250/1853

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

04.12.1853

Text

römisch eins.

Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns wird in vier Kreise, mit dem Sitze der Kreisbehörden in Linz, Ried, Steyer und Wels, eingetheilt.

Die Landeshauptstadt Linz bleibt unmittelbar der Statthalterei untergeordnet.