Internationaler Straßenverkehr (UdSSR)
Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1973,
Vertrag – UdSSR
Paragraph 0
01.10.1973
03.07.1973
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1979,).
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1973,
Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1979,
Deutsch, Russisch
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27 am 1. Oktober 1973 in Kraft.
In Anbetracht der günstigen Entwicklung der bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen und
geleitet von dem Wunsche, den Straßenverkehr zwischen beiden Staaten sowie im Transitweg durch ihre Gebiete weiter auszubauen,
haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken beschlossen, zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil vorliegendes Abkommen abzuschließen:
Erfassungsstichtag: 1.1.2003
e-rk3
13.05.2019
10011445
NOR11011710
N9197313841T