Kurztitel
Schiffahrt - Anerkennung von Seedienstbüchern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 163/1959
Inkrafttretensdatum
16.05.1959
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die
Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien
Republik Montenegro, BGBl. III Nr. 124/2007
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung von Seedienstbüchern
StF: BGBl. Nr. 163/1959
Ratifikationstext
Das vorliegende Abkommen wurde durch Notenwechsel vom 19. Feber 1959 beziehungsweise vom 14. März 1959 zwischen der Österreichischen Botschaft in Belgrad und dem Staatssekretariat für die Auswärtigen Angelegenheiten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien abgeschlossen und ist am 16. Mai 1959 in Kraft getreten.