Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1990,
01.03.1990
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM UNIVERSITÄTSBEREICH
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1990, (NR: GP römisch XVI RV 352 AB 426 S. 66. BR: AB 2906 S. 454.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. März 1990 in Kraft.
Die Republik Österreich und der Spanische Staat sind,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Staaten, durch die festgestellt wurde, daß Studien in der Republik Österreich und im Spanischen Staat sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind,
wie folgt übereingekommen: