Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Norwegen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 1997,
01.01.1994
Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Königreiches Norwegen über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit
StF: Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 1997,
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 8, Absatz eins, mit 1. Jänner 1994 wirksam geworden.
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72,
in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,
haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: