Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Liechtenstein)
Bundesgesetzblatt Nr. 61 aus 1996,
01.01.1994
VEREINBARUNG zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und des Fürstentums Liechtenstein über die Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 61 aus 1996,
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 6 Absatz eins, mit 1. Jänner 1994 wirksam geworden.
Unter Bezugnahme auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71,
in der Erwägung, die Abrechnung zwischen den Trägern der beiden Vertragsstaaten zu vereinfachen,
haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten folgendes vereinbart: