Arbeitslosenversicherung (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979,
01.01.1980
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1979, (NR: GP römisch XIV RV 1149 AB 1216 S. 120. BR: AB 1991 S. 384.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Abkommens samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. November 1979 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 17, Absatz 2, des Abkommens am 1. Jänner 1980 in Kraft.
vom Wunsch geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: