Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 342/1996Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1996,
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 342/1996 (NR: GP XIX RV 36 AB 103 S. 20. BR: AB 4981 S. 596.)StF: Bundesgesetzblatt Nr. 342 aus 1996, (NR: GP römisch XIX RV 36 AB 103 S. 20. BR: AB 4981 S. 596.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 wurden am 26. September 1994 bzw. 25. August 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. November 1995 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, wurden am 26. September 1994 bzw. 25. August 1995 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 1. November 1995 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Litauen, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
im Bestreben den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
wie folgt übereingekommen: