Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Lettland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1996,

Typ

Vertrag - Lettland

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1996

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Unterzeichnungsdatum

17.11.1994

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2022, als beendet anzusehen.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1996, (NR: GP römisch XIX RV 86 AB 300 S. 46. BR: AB 5062 S. 603.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2022, (NR: GP römisch XXVII RV 1419 römisch VV S. 149. BR: AB 10942 S. 939.)

Sprachen

Deutsch, Lettisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 23. Februar 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Mai 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LETTLAND,

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2022

Gesetzesnummer

10007797

Dokumentnummer

NOR11007935

alte Dokumentnummer

N5199654113J