Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Lettland)
Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1996,
Vertrag - Lettland
Paragraph 0
01.05.1996
31.08.2022
17.11.1994
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2022, als beendet anzusehen.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: Bundesgesetzblatt Nr. 137 aus 1996, (NR: GP römisch XIX RV 86 AB 300 S. 46. BR: AB 5062 S. 603.)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2022, (NR: GP römisch XXVII RV 1419 römisch VV S. 149. BR: AB 10942 S. 939.)
Deutsch, Lettisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 23. Februar 1996 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Mai 1996 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LETTLAND,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
05.08.2022
10007797
NOR11007935
N5199654113J