Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 513 aus 1991,

Typ

Vertrag - Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

31.07.2022

Unterzeichnungsdatum

15.10.1990

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

2. Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2022, als beendet anzusehen.

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN UND SLOWAKISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 513 aus 1991, (NR: GP römisch XVIII RV 88 AB 154 S. 29. BR: AB 4063 S. 542.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2022, (NR: GP römisch XXVII RV 1239 AB 1300 S. 141. BR: AB 10894 S. 938.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juli 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Oktober 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE TSCHECHISCHE UND SLOWAKISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, freundschaftliche Beziehungen im Einvernehmen mit den Grundsätzen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde, zu entwickeln und günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2022

Gesetzesnummer

10007192

Dokumentnummer

NOR11007306

alte Dokumentnummer

N5199147759L