Kurztitel

Internationale Wirtschaftsstatistik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1931,

Inkrafttretensdatum

25.06.1931

Beachte

1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006

2. Dokumentalistische Gliederung: Das Protokoll wurde als Anlage 7

dokumentiert.

Langtitel

(Übersetzung.)

Internationales Abkommen über Wirtschaftsstatistik.

StF: Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1931,

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1950, (P)

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt daß am 14. Dezember 1928 in Genf unterzeichnete Internationale Abkommen über Wirtschaftsstatistik, welches also lautet:

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich deren gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler und Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten und von den Bundesministern für Unterricht, für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 25. Februar 1931.

Ratifikationstext

Das Abkommen ist im Verhältnis zwischen Österreich einerseits, Großbritannien und Nordirland, allen Teilen des Britischen Reiches, die nicht besondere Mitglieder des Völkerbundes sind, Kanada, der Südafrikanischen Union einschließlich des Mandatsgebietes Südwestafrika, dem Irischen Freistaat, Bulgarien, Dänemark, Ägypten, Griechenland, Norwegen, Schweden, Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik andererseits im Sinne seines Artikels 15 am 25. Juni 1931 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel.

Der Präsident des Deutschen Reiches; der Bundespräsident der Republik Österreich; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien; Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und der britischen Gebiete jenseits der Meere, Kaiser von Indien; Seine Majestät der König der Bulgaren; Seine Majestät der König von Dänemark; der Präsident der Republik Polen für die freie Stadt Danzig; Seine Majestät der König von Ägypten; die Regierung der Republik Estland; der Präsident der Republik Finnland; der Präsident der Französischen Republik; der Präsident der Hellenischen Republik; Seine Durchlaucht der Reichsverweser des Königreichs Ungarn; Seine Majestät der König von Italien; Seine Majestät der Kaiser von Japan; der Präsident der Republik Lettland; Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg; Seine Majestät der König von Norwegen; Ihre Majestät die Königin der Niederlande; der Präsident der Republik Polen; der Präsident der Portugiesischen Republik; Seine Majestät der König von Rumänien; Seine Majestät der König der Serben, Kroaten und Slowenen;

Seine Majestät der König von Schweden; der Schweizerische Bundesrat;

der Präsident der Tschechoslowakischen Republik.

In der Erkenntnis, wie wichtig es ist, über statistische Nachweisungen zu verfügen, welche die wirtschaftliche Lage und Entwicklung in der gesamten Welt und in den einzelnen Ländern auf einer vergleichbaren Grundlage ersichtlich machen;

in der Erwägung, daß dieses Ziel am besten durch eine gleichzeitige und einvernehmliche Aktion in der Form eines internationalen Abkommens erreicht werden kann, durch welches sowohl die amtliche Aufstellung und Veröffentlichung der verschiedenen Gattungen wirtschafts-statistischer Nachweisungen als auch die allgemeine Annahme einheitlichen Methoden für die Aufbereitung bestimmter statistischer Nachweisungen sichergestellt wird;

haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Präsident des Deutsche Reiches:

Professor Dr. Ernst Wagemann, Präsident des Statistischen Reichsamtes;

Dr. Hans Platzer, Direktor im Statischtischen Reichsamt;

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

Herrn Walter Breisky, Vizekanzler a. D., Präsident des Bundesamtes für Statistik:

Dr. Emil Ferdinand Rothe, Ministerialrat und Leiter des handelsstatistischen Dienstes im Bundesministerium für Handel und Verkehr;

Dr. Rudolf Riemer, Hofrat im Bundesamt für Statistik;

Seine Majestät der König der Belgier:

Herrn A. Julin, Generalsekretär im Ministerium für Industrie, Arbeit und soziale Fürsorge;

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien:

Herrn F. A. Barbosa-Carneiro, Handelsattache bei der Botschaft

der Vereinigten Staaten von Brasilien in London;

Herrn Antonio Cavalacanti Albuquerque de Gusmao, Abteilungsleiter

bei der Generaldirektion für Statistik;

Seine Majestät der König von Großbritannien, Irland und den Britischen Gebieten jenseits der Meere, Kaiser von Indien:

Für Großbritannien und Nordirland sowie alle Teile des Britischen Reiches, die nicht selbständige Mitglieder des Völkerbundes sind:

Sir Sidney Chapman, K. C. B., C. B. E., Ersten wirtschaftlichen

Berater der Regierung Seiner Majestät in Großbritannien;

Für die Südafrikanische Union:

Mr. Daniel J. de Villiers, Handelsattache der Südafrikanischen

Union in Europa;

Für den Freistaat Irland:

Mr. Sean Lester, Vertreter des Freistaates Irland beim

Völkerbund;

Seine Majestät der König der Bulgaren:

Herrn Dmitri Michaykoff, Professor an der Universität Sofia,

Präsident des Obersten Rates für Statistik, Abgeordneter der Sobranje;

Seine Majestät der König von Dänemark:

Herrn Adolph Jensen, Direktor des staatlichen statistischen

Amtes;

Der Präsident der Republik Polen:

Für die freie Stadt Danzig:

Herrn F. Szturm de Sztrem, Abteilungsleiter im polnischen

Statistischen Zentralamt;

Dr. Martin J. Funk, Direktor des Statistischen Amtes der freien

Stadt Danzig;

Seine Majestät der König von Ägypten:

Mr. James römisch eins. Graig, Finanzsekretär des Finanzministeriums;

Henein Bey Henein, Kontrollor im Amt für Statistik und Volkszählung;

Die Regierung der Republik Estland:

Herrn Albert Pullerits, Direktor des Statistischen

Zentralbureaus;

Der Präsident der Republik Finnland:

Dr. Rudolf Holsti, ständiger Delegierter beim Völkerbund,

außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat;

Dr. Martti Kovero, Direktor des Statistischen Zentralbureaus;

Herrn Werner Lindgren, Direktor des Statistischen Bureaus bei

der Generalzolldirektion;

Der Präsident der Französischen Republik:

Herrn Huber, Direktor des Statistischen Amtes von Frankreich;

Herrn Gayon, Leiter des handelsstatistischen Dienstes bei der Generalzolldirektion;

Der Präsident der Hellenischen Republik:

Herrn D. Bikelas, Geschäftsträger in Bern;

Seine Durchlaucht der Reichsverweser des Königreiches Ungarn:

Herrn Jules de Konkoly-Thege, Ministerialrat,

Direktorstellvertreter des Statistischen Zentralamtes;

Seine Majestät der König von Italien:

Dr. Gorrado Gini, Präsident des königlichen statistischen Zentralinstituts;

Seine Majestät der Kaiser von Japan:

Herrn Nobumi Ito, Stellvertretender Direktor des kaiserlich

japanischen Bureaus beim Völkerbund, Botschaftsrat;

Der Präsident der Republik Lettland:

Herrn Charles Duzmans, außerordentlichen Gesandten und

bevollmächtigten Minister, ständigen Delegierten beim Völkerbund;

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg:

Herrn Charles Vermaire, Konsul in Genf;

Seine Majestät der König von Norwegen:

Herrn Gunnar Jahn, Direktor des statistischen Zentralbureaus;

Ihre Majestät die Königin der Niederlande:

Professor Dr. H. W. Methorst, Generaldirektor des Statistischen

Bureaus;

Professor Dr. L. P. le Cosquino de Bussy Direktor des Handelsmuseums im Kolonialinstitut;

Der Präsident der Republik Polen:

Herrn E. Szturm de Sztrem, Abteilungsleiter im Statistischen

Zentralamt;

Der Präsident der Portugiesischen Republik:

Herrn F. de Calheiros e Menezes, Leiter der portugiesischen

Kanzlei beim Völkerbund;

Herrn C. A. Chambica da Fonseca, Abteilungsleiter der Generaldirektion für Statistik im Finanzministerium;

Seine Majestät der König von Rumänien:

Herrn Konstantin Antoniade, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Völkerbund;

Seine Majestät der König der Serben, Kroaten und Slowenen:

Herrn Konstantin Fotitch, ständigen Delegierten beim Völkerbund;

Dr. Max Birkobitch, Sektionschef bei der Direktion des

staatlichen statistischen Amtes;

Herrn Lazare Kostisch, Universitätsprofessor;

Seine Majestät der König der Schweden:

Herrn K. J. Westmann, außerordentlichen Gesandten und

bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat;

Der Schweizerische Bundesrat:

Herrn B. Stucki, Direktor der Handelsabteilung im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment;

Dr. J. Lorenz, Privatdozent in Freiburg;

Herrn K. Acklin, Leiter der handelsstatistischen Sektion der Generalzolldirektion;

Der Präsident der Tschechoslowakischen Republik:

Dr. J. Mraz, Ministerialrat im Statistischen Amt;

Dr. J. Ryba, Rat im Statistischen Amt;

Dr. Horacek, Rat im Handelsministerium;

die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart haben: